Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Protestversammlung der Berliner Uhrmacher
- Untertitel
- Ein Strafgericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 167
- ArtikelEine stürmische Innungsversammlung 169
- ArtikelBerichtigung 170
- ArtikelProtestversammlung der Berliner Uhrmacher 171
- ArtikelDie Selbsterzeugung elektrischen Lichtes zur Schaufenster- und ... 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVermischtes 181
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 182
- ArtikelBriefkasten 184
- ArtikelPatent-Nachrichten 184
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 184
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
172 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG N,. 11 tun haben, sondern nur einem privaten Verleger Vorteile ver schaffen sollen. In Berlin habe die Handwerkskammer einer Einführung der ungesetzlichen Paragraphen dadurch vorzubeugen gesucht, daß sie mit den Antragstellern ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen habe. Dieses Abkommen sei von den Herren Bätge und Genossen glatt gebrochen worden; gegen Treu und Glauben, wie auch von dem Vorsitzenden der Handwerkskammer betont worden sei, hätten diese Herren alle die Punkte ins Statut aufgenommen, gegen deren Aufnahme sie sich vor (der Handwerkskammer verpflichtet hatten. Die Aus rede der Herren Bätge und Genossen, sie seien bei der Ab fassung des Statuts überstimmt worden, könne er nicht gelten lassen; es wäre dann ihre Pflicht gewesen, ihr Mandat nieder zulegen und der Handwerkskammer und dem Deutschen Uhrmacher-Bunde von dem Stande der Dinge Kenntnis zu geben. In diesem Falle hätte die Behörde die Errichtung einer Zwangs innung nicht gestattet. Der Redner fährt dann mit erhobener Stimme fort: Ich klage Sie (die Gründer der hiesigen Zwangsinnung) an, daß Sie nicht die Interessen der Kollegen im allgemeinen, sondern die Inter essen einer Sondergruppe vertreten; ich klage Sie an, daß Sie sich durch diese Sonder-Interessen bestimmen, ließen, gegen Treu und Glauben zu handeln. Die Handwerkskammer erklärte Ihnen noch gestern durch ihren Vorsitzenden: »Sie durften entgegen Ihrer der Handwerkskammer »abgegebenen Erklärung die Deutsche Uhrmacher- »Zeitung als Publikationsorgan nicht ausschließen.« »Sie sind nicht berechtigt, Ihre Mitglieder zu zwin gen, einem auswärtigen Verbände anzugehören und »dafür Beiträge zu zahlen. Nur als Körperschaft, also »als ein einziges Mitglied und ohne Beitragspflicht »Ihrer Mitglieder können Sie einem solchen Verbände »beitreten. »Sie sind nicht berechtigt, Ihren Mitgliedern ein »bestimmtes Organ aufzudrängen und sie in ihren »Beiträgen dafür mitbezahlen zu lassen.« Zur Illustrierung seiner Behauptung, daß Zwangsinnungen teil weise rigoros vorgehen, legt Redner der Versammlung zwei Quittungen einer auswärtigen Zwangsinnung vor, aus denen her vorgeht, daß ein Kollege für das Fehlen in zwei Sitzungen zusammen 11 Mark Strafgeld bezahlen mußte. Der betreffende Kollege hatte in einem Jahre zusammen 35,10 Mark Innungsbeiträge zu entrichten. Der Redner kommt dann auf die Vorgänge der letzten Zeit zu sprechen und wiederholt nochmals ausdrücklich seine in dem Artikel »Ein grober Vertrauensbruch« aufgestellten Behauptungen, die er, weil er sie beweisen könne, nicht zurück nehme. Die hier gegeißelten Ungeheuerlichkeiten seien übrigens tgpisch für fast alle von Halle aus in Szene gesetzten Zwangs innungen; eines Tages werde sich, wenn nicht endlich Abhilfe erfolge, in ganz Deutschland wie hier ein Sturm der Entrüstung erheben. Überall suche man schon jetzt die Hallenser Fesseln abzustreifen. Im übrigen stelle er hier ausdrücklich fest, daß die Abonnentenzahl der Deutschen Uhrmacher-Zeitung trotz des von Halle ausgehenden Zwanges im letzten Jahre, weit entfernt davon, zu fallen, im Gegenteil noch gestiegen sei. Wenn er gegen die hier gegeißelten Ungesetzlichkeiten vorgehe, so tue er es in erster Linie als Anwalt der geschädigten Mitglieder des Bundes, die für eine Zeitung und einen Verband bezahlen müssen, die ihnen nicht Zusagen. — Auf diese klare Stellung nahme schien die Versammlung nur gewartet zu haben, denn sie löste einen Beifallssturm aus, wie er stärker und gewaltiger nicht gedacht werden kann. Herr Dr. Heinzig, der Syndikus der Berliner Handwerks kammer, ermahnte beide Parteien zum Frieden und versicherte sie, daß die Handwerkskammer Berlin nur das Beste des Uhrmachergewerbes wolle. Außerdem gab er noch der Ver sammlung bekannt, daß der Obermeister der neu gegründeten Zwangsinnung auf der Handwerkskammer die Erklärung ab gegeben habe, er werde in der nächsten Innungsversammlung den Antrag stellen, den an gefeindeten Paragraphen 60 des Innungsstatutes dahin zu ändern, daß die drei Uhrmacher- Zeitungen als Organe der Zwangsinnung fungieren sollen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung sprachen dann nochmals die Herren Bätge, Ritter, Marfels und Schauer, ferner die Herren Schekirka und Aldag. Herr Kollege Ritter forderte den Vorstand auf, sein Mandat niederzulegen, da er dodi, wie die Versammlung beweise, das Vertrauen der Mehrheit der Berliner Uhrmacher nicht besitze. Herr Kollege Schütz, der audi hier wieder im rechten Augenblicke einzugreifen wußte, zog hierauf das Fazit der ganzen Diskussion und faßte seine Ausführungen zusammen zu der folgenden Resolution Die am 22. Mai in Berlin versammelten Uhrmacher Groß- Berlins protestieren hierdurch energisch gegen die Art und Weise, mit der eine Minderheit von Kollegen eine Uhrmacher- Zwangsinnung für Groß - Berlin ins Leben gerufen hat. Die Versammlung protestiert gegen die Form der Abstimmung, die den wahren Willen der Berliner Uhrmacher nicht zur Geltung brachte, und sie protestiert vor allen Dingen dagegen, daß ein von einer Minderheit unter Ausschluß der Öffentlichkeit fabri ziertes Statut der Behörde zur Genehmigung unterbreitet wurde, Die anwesenden Uhrmacher Groß-Berlins verwahren sich mit Entrüstung dagegen, daß sie — nachdem sie zwangsweise Mit- gieder einer Zwangsinnung geworden sind — nun auch zwangs weise den Bestimmungen eines Statuts unterworfen sein sollen, auf dessen Gestaltung sie keinen Einfluß gehabt haben. Die Versammlung erklärt, daß für eine Zwangsinnung der Uhrmacher in Berlin kein Boden ist, und die Anwesenden verpflichten sich, mit allen gesetzlichen Mitteln auf die Aufhebung der Zwangs innung hinzuwirken. — Die Abstimmung sollte zuerst für jede Resolution besonders vorgenommen werden. Es ergab sich aber bei der ersten Ab stimmung über die hier wiedergegebene Resolution eine derart große Mehrheit, daß der Versammlungsleiter in den Ruf aus brach: »Ich sehe einen Wald von Händen!« Die Gegen probe zeigte mit voller Deutlichkeit, daß nur eine kleine Gruppe (in der Versammlung sprach man von einer »Sprengkolonne«) die Resolution nicht billigte. Angesichts einer so starken Majorität von Gegnern der neu gegründeten Zwangsinnung zog Herr Schütz die letzte Konsequenz und legte, bevor er die Sitzung schloß, der Ver sammlung folgendes Schriftstück zur Unterzeichnung vor: Herrn A. Bätge, Obermeister der Uhrmacher-Zwangsinnung Berlin. Die Unterzeichneten Mitglieder der Uhrmacher-Zwangsinnung von Groß-Berlin beantragen hierdurch die Herbeiführung eines Beschlusses der Innungsversammlung auf Zurücknahme der in den Paragraphen 100 und 100b der Gewerbeordnung bezeich- neten Anordnung. Indem wir uns auf § 100t, Ziffer 1 beziehen und die erforderliche Anzahl von Antragstellern hiermit bei- bringen, ersuchen wir um Einberufung der beschließenden Innungs versammlung gemäß § 100t, Ziffer 2 der Gewerbeordnung. Berlin, 22. Mai 1912 (folgen die Unterschriften), In Scharen drängten sich die Kollegen herzu, diesen Protest zu unterzeichnen. Wie unendlich groß muß doch die Erbitterung sein, daß ein solcher Ausgang der Protestversammlung, trotzdem die Innungsfreunde in ihrer vollen Stärke erschienen waren, kurz nach der Konstituierung der Zwangsinnung überhaupt nur möglich war! Es ist wirklich allerhöchste Zeit, daß die Regierung durch Erlaß klar gehaltener Ausführungsbestimmungen dazwischen fährt und dafür Sorge trägt, daß nicht das Innungs wesen, anstatt das Handwerk zu heben, Zank und Streit in die Reihen der Mitglieder trägt. Wenn eine Innung ersprießlich arbeiten soll, so darf ihre Gründung nicht künstlich erzwungen werden, sondern es muß für genügende Publikation des Beschlusses über die Er-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder