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Naunhofer Nachrichten : 10.10.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190910100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19091010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19091010
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-10
- Tag1909-10-10
- Monat1909-10
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 10.10.1909
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Naunhofer Nachrichten Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pvmßeu, Staudnitz, Threna und Umgegend. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Verlast und Druck: Günz L Eule, Naunhof. Redaktion: Robert Gunz, Raunhof. Ankündigungen Für Inserenten der Amtshauptmann« < schalt Grimma 10 Pfg. die sünfge- > spaltcnc Zeile, an erster Stelle und ) für Auswärtige 12 Pfg. ! Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunhofer Nachrichten erscheine» jeden DienStag, TonnerSlaq und Sonnabend Nachmittag 5 Ubr mit dem Datum deS nachsalg »den Taaes. Schlnü der Anteiqcnannadme a ! I Mir am Tage des Erscheinens. Nr. 120. Amtliches. Naunhofer Jahrmarkt Sonntag, d. 10. und Montag, d. H.Oktbr 1909 (Montag Viehmarkt.) Anläßlich des Jahrmarktes ist mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde für Sonntag, den IO. VS Monats außer den für die Sonntage festgesetzten Verkaufszeiten der Verkauf von Eßwaren, Konditorei- und Materialwaren, der Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren, sowie der Kleinhandel mit anderen als den vorgenannten Gegenständen in den Stunden von I Uhr nachmittags bis abends 10 Uhr gestattet. Naunhof, am 9. Oktober 1909. Der Bürgermeister. Willer. Bekanntmachung. Das wöchentliche Kehren und sonstige Reinhalten der Straßen und Wege bei Pfarre, Kirche und alten Gottesacker einschließlich Bahnmachen und Streuen im Winter soll vom 1. Nov. a. c. ab anderweit vergeben werden. Bewerbungsgesuche mit Angabe der geforderten Ent schädigung sind bis 13. Oktober a. c. beim Pfarramt einzu reichen, wo auch weitere Auskunft erteilt wird. Naunhof, den 6. Oktober 1909. z Der Kircheuvorstand Pfarrer Herbrig, Vorsitzender. Manntnlchung des König!. Amtsgerichts zu Grimma. Das im Grundbuche für Naunhof Blatt 510 aus den Namen Wilhelmine Louise verw. Lenzner geb. Hüfler ein getragene Feldgrundstück soll am 20. November 1909, vormittags /.12 Uhr an der Gerichtssteüe im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück, Nr. 286 des Flurbuchs, danach 78,8 Ar groß, ist auf 7880 Mk. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbe sondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Be friedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28. April 1909 verlautbarten Versteige rungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wid rigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Grimma, den 2. Oktober 1909. Die Königliche Bezirkssteuereinnahme Grimma hat folgende Bekanntmachung erlassen. Nach § 22 Absatz 3 des ErgänzungssteuergesctzeS vom 2. Juli 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 259 flgd.) in der Fassung des Gesetzes vom 21. April 1906 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 67 flgd.) soll die Veranlagung zur Ergänzungssteuer durch die besonderen Ergänzungssteuerkommis sionen unter anderem dann geschehen, wenn dies vom Steuer pflichtigen unter der Erklärung, mindestens 40 Mk. Ergänzungs steuer (dies entspricht einem ergänzung-steuerpflichtigen Ver mögen von über 8V000 Mk.) entrichten zu wollen, vor Beginn des Steuerjahres bei der betreffenden Königlichen Bezirks steuereinnahme schriftlich beantragt wird. Abgesehen von diesen Fällen erfolgt die Veranlagung zur Ergänzungssteuer haupt sächlich durch dis betreffenden Einkommensteuer-Einschätzungs kommissionen. Nach § 13 Absatz 1 der zu dem erwähnten Gesetze er lassenen Ausführungsverordnung vom 2. Februar 1903 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 259 flgd.) gilt der Antrag, von Sonntag, den 10. Oktober IWO. der Ergänzungssteuerkommission veranlagt zu werden, nur für die nächstfolgende Veranlagung. Er ist bis zum I. No vember bei der zuständigen Königlichen Bezirksstcuereinnahme schriftlich anzubringcn, mutz die Erklärung des Bei tragspstichtigen enthalten, datz er bereit sei, min bestens 40 Mk. Ekgänzungssteuer zu entrichten, und soll mit genauer Angabe des Wohnorts und der Woh nung (Straße und Hausnummer bez. Br. V- K. Nr) des Antragstellers versehen sein. Für den Steuerbezirk Grimma sind derartige Anträge spätestens bis zum I. November 1009 bei der Königlichen Bezirkssteuereinnahme Grimma, Klosterstraße 9, schriftlich anzubringen. Feldhut und Waldschutz. In Nummer 116 der N. N. haben wir einen Artikel veröffentlicht, der folgende Ueberschrift trug: „Was ist gegen über den zunehmenden Waldverboten zu tun?" In diesem Artikel wurde in der Hauptsache darauf hingewiesen, daß das neue Forstgesetz sehr viel böses Blut hervorgerufen habe, weil es das Betreten des Waldes in das Gutdünken der Wald besitzer stellt u. s. m. Dieser Artikel stammt aus einem Ver sammlungsbericht der „evangelisch-sozialen Vereinigung". Die „Deutsche Tageszeitung" hat darauf folgendes erwidert: Im Königreiche Sachsen ist vor kurzem ein neues Feld- und Forststrafgesetz erlassen worden. Das Gesetz bietet den Besitzern der Aecker, Wiesen und Wälder die Möglichkeit, ihr Besitz gegen Frevel, Verwüstung und Zerstörung besser zu schützen, als sie es bisher konnten. Sie haben die Befugnis erhalten, das Betreten der Felder und Forsten, der Wiesen und Matten außerhalb der gebahnten öffentlichen Wege zu verbieten. Sie haben das Recht, das Sammeln von wildwachsenden Früchten, Beeren, Pilzen usw. zu untersagen. Gegen das neue Gesetz will man nun eine planmäßige Agitation beginnen; ein Dresdener Rechtsanwalt hat eine Umfrage darüber veranstaltet, wo und von wem auf Grund des Gesetzes Verbote erlaßen worden sind. Die sächsische evangelisch-soziale Vereinigung, die in der Hauptsache aus national-sozial gerichteten Geistlichen und Laien besteht, will sich bei ihrer diesjährigen Herbsttagung mit der Frage befaßen; maßgebend für die Verhandlungen soll die Auffassung sein, daß eS gerade die Aufgabe der Geistlichen sei, zu verhüten, daß den Arinen, die das Verbot des Veerenlesens und Pilzesuchens besonders treffe, das Leben noch mehr er schwert werde. Ob die Herren nanonalsozialen Geistlichen nicht etwas Beßeres und Näherliegendes zu tun hätten, soll eine offene Fragen bleiben. Jedenfalls haben auch die Geistlichen die unabweisbare Aufgabe, daran zu mahnen, daß der Respekt vor dem Eigentums aufrecht erhalten wird. Einer solchen Mahnung bedürfen besonders die Groß städter, die aufs Laud hinauskommen. Wenn man gewiße großstädtische Sonntagswanderer beobachtet, so kommt man bei nahe zu der Meinung, daß ihnen draußen auf dem Laude der Eigentumsbegriff geschwunden sei oder daß er mindestens eine starke Trübung erfahren habe. Sie pflücken die Blumen nicht nur an den Feldrainen und Wegrändern ab, sondern auch an den Gartenzäunen. Sie tun das oft ohne Scheu angesichts des Besitzers. Sie scheinen nicht zu wißen, daß auch diese Blumen Eigentum sind. Von den Bäumen an den Feldwegen werden die reifen und auch die halbreifen Früchte nicht nur gepflückt, sondern abgeschlagen. Ob die Bäume dadurch ver letzt werden, ist ihnen gleichgültig. Um eine Kornblume oder eine Rade zu erlangen, treten sie Dutzende, ja Hunderte von Halmen nieder. Sie zerstören das Gras, um einen Wiesen blumenstrauß zu winden. Das, was sie widerrechtlich ge sammelt haben, pflegen sie oft achtlos wegzuwersen. An Sonn tagabenden sind die Wanderwege mit welken, abgerißenen Blumen und Gräsern bedeckt. Auf den Feldwegen, die zu be treten, niemand befugt ist, wird Unfug mit den Geräten ge trieben, die der Bauer dort zurückgelaßen hat. Ja, der um friedete Hof wehrt diese Art von Wanderern nicht ab. Um sich einen kleinen Umweg zu sparen, schlendern sie gemächlich durch die Höfe, als ob diese allen ; offen stünden. Was würde wohl der Großstadtmensch sagen, wenn man in seine Behausung so ohne Scheu und Rücksicht eintreten wollte? Niemand mißgönnt den armen Leuten, die in die dunstigen Häusermaßen der Großstadt gebannt und in ihnen zusammen gepfercht sind, wenn sie Sonntags oder am Feierabende draußen auf dem freien Lande aufatmen und sich erfrischen wollen. Kein Mensch wird ihnen verargen, und untersagen, wenn sie vorsichtig und schonend am Rain, am Feldsaume oder am Wiesenrande Blumen pflücken, damit sie sich einen Gruß der GotteSnatur in die steinerne Oede der Städte mit hineinnehmen können. Ist es aber nötig, daß sie dabei- die Aecker verwüsten, die Grashalme vernichten, verbotene Wege 20. Jahrgang. einschlagcu, ohne sich an das Eigentumsrecht auch nur im mindesten zu kehren. Wie oft freveln sie auch ohne jeden Zweck am Acker und an dec Matte! Wer hat nicht schon die halbreife Jugend beobachtet, wie sie sich in dem hohen Grase wälzt und wie sie sich in den reifenden Kornhalmen ein Lager beieitet, lediglich um des Unfugs willen? Der Landmann, dessen Aecker und Wiesen an den beliebten Ausflugsstraßen liegen, kann ein bitterböses Lied davon singen. Wie kann man ernstlich etwas dagegen haben, daß ihm die Befugnis erteilt wird, sein Eigentum zu schützen? Wer die Natur und ihre Gaben rücksichtsvoll genießt, dem wird kein Stein in den Weg gelegt werden. Wer aber im Leichtsinne verwüstet, wer den Begriff des Eigentums rücksichtslos ausschaltet, wer im Felde frevelt, nur um zu freveln, dem muß auf die Finger geklopft werden. Das ist recht und billig. Der Landwirt hat das gleiche Recht wie der Städter, daß sein Eigententum geschützt werde. Schluß folgt. Aunä um äie Wocde. sFanfare n.) Mit Fanfaren hat die deutsche Zeitnngsmelt das dreißigjährige Jubiläum des Dreibundes begangen. Und sie hatte ein Recht dazu: Im Wechsel des mensch lichen und staatlichen Lebens ist es ein seltenes Geschehnis, daß sich ein großes Bündnis dreißig Jahre erhält und nach dreißig Jahren noch ebenso frisch und lebensfähig ist wie zu Anfang. Man kann durchaus finden, daß im all gemeinen die liebe deutsche Öffentlichkeit mit Fanfaren etwas gar zu schnell bei der Hand ist: doch in diesem Falle frohen Muts in den Festchor mit einstimmen. Nirgends auch ist uns im deutschen Blätterwalde, soweit sein Rauschen irgend an unser Ohr drang, eine Stimme begegnet, die den Dritten im Bunde, Italien, durch schnöden Tadel gekränkt hätte. Das ist gut. Man muß in der Politik vor allen Dingen auch die Kunst des Über sehens verstehen. Wer sie nicht kennt und übt und dem anderen immer wieder verjährte Fehle vorrechnet, macht ihm die Rückkehr zum Besseren schier unmöglich. Daran, daß dies in diesem Falle geschähe, haben wir doch kein Interesse. — Freilich sich zu erinnern und aus seinen Erinnerungen zu lernen, das muß man auch wissen. * Einen Auftakt zu dem Dreibundsjubiläum haben im gewissen Sinne die Worte gebildet, die Prinz Ludwig von Bayern bei der Enthüllung eines Schlachtendenkmals sprach, das der Erinnerung an den sechsundsechziger Bruderkrieg gewidmet ist. Die Rede hat leider nicht überall das Echo gefunden, das sie, schon ob der Gesinnung des Redners, verdient hätte. Das Denkmal erhebt sich an der Stelle, an der 1866 Prinz Ludwig selbst von einer preußischen Kugel verwundet worden, und nicht ganz leicht verwundet worden ist. Die Helmstüdter hatten den Bayernprinzen als Ehrengast zur Enthüllung geladen. Schon daß der Mann, der damals sein Blut gegen Preußen ließ, jetzt mit warmer Empfindung für das Reich sprach, durfte freuen, wenn's auch etwas Selbstverständliches ist. Der Prinz hat bei dieser Gelegenheit weiter an die Deutschen Österreichs einige warme, mahnende Worte ge richtet, die nicht überall gefallen haben. Ja, du lieber Himmel! Hat denn schon irgend einmal irgend jemand irgend etwas über oder an die Deutschen Österreichs ge sagt, das überall gefallen hätte? Auch hier, wo aus allen Wunden ein warmes Bekenntnis zum Reiche und zum Deutschtum emporgekeimt war, waren, dünkt uns, Freuden fanfaren mehr am Platze als schrille Quiettöne der kritischen Flöte. * Daß es mit dem Fausarenblasen sonst ein eigen Ding ist, haben die edlen Hidalgos zur Genüge erfahren. Erst wurde ein vernichtender Sieg über die Nifkabylen ge feiert; tags drauf kam die Nachricht von einer recht empfindlichen Schlappe, die der „vernichtete" Gegner den spanischen Truppen beigebracht hatte. Und jetzt ist man gar drauf und dran, sich mit Frankreich zu Überwerfen. Der französische General d'Aniade, der auch seinerseits die Fanfaren mehr als die Chamaden liebt, hat sich in einem französischen Blatte gar ingrimmig über Spaniens Vor gehen am Rif ausgelassen und erklärt, daß Frankreich weiteres auf keinen Fall dulden könne. Die französische Regierung stellt sich nun zwar sehr ungebärdig über den Trompetenstoß ihres Generals. Überall aber wird die '^rage erörtert, ob sie nicht „man so tut". Und ob nicht die scheinbare Entgleisung d'Amades trotzdem bestellte Arbeit war. Mag diese Lesart nun richtig sein oder nicht — schon in der Tatsache, daß sie auftaucht und sehr ernsthaft erörtert wird, liegen Momente, die die Hidalgos einigermaßen stutzig machen dürsten. * Die abgelaufene Woche ist auch die Woche der Frauenkongresse gewesen. Was in sich einsthließt, daß wir gehörige Trompetenstöße zu hören bekamen. Denn
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