L^r An^ia-r erüde.nr ragüch. Imeerioncn werden im K. S. vr. 2id>e^cvmprorr (^D8e1ruK<?r 1Vr. LAA« L in den ^^'pcdnionSnutrden früh von halb 0 bis halb i Uhr und Nachminags von halb Z bis 6 Uhr lSonnlags blos früh) al^genommen. 1?elordttungen und Vckarrrltmachulrgett. 1) A u c t i o n. ^uf Antrag der Interessenten fetten von dem un terzeichneten Stadtgericht, auf hiesigem Rathhause, zwei Treppen hoch, nachslkünfugen 13ten December 1839 Nachmittags um 2 Uhr, und, nach Befinden, am nächstfolgenden Tage, in derselben Zelt, mehrere Pre- tics.n an silbernen Tischgeräthschasten, goldnen Ketten und 9ungen, silbernen Münzen, einer goldnen und silbernen Repctiruhr, einige neue Tischwäsche von Da mast und ZwiUicht, auch mehr, re Stücken weiße neue Leinwand, aucuensweise, gegen sofortige baar, Be zahlung in gangbaren Münzsorten, öffentlich verstei gert werden, was mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die zu vrr- außrrnden Gegenstände am 13. D.cewb.r 1839 Vor mittags von 10 bis 12 Ubr in der Seffronsstube zur Ansicht vorgelegt werden können, gedruckte Eata- loge aber, vom 3. December l. I. an, aus hiesiger StKtgeuchtö-Ea-izl.i ohnentgeldlich ausq^geben werden. Budißin, am 28. Nov mber 1839. Das Stadtgericht. 2) Von den unterzuchneten Gerichten ist zu der Derlassensckaft des Gärtners Johann Gottlieb Rich ler in Großdittmannsdorf der Eoncursproc ß eröffnet und darin der 19te Februar 1840 zu Liquidirung und Bescheinigung der Anforderungen sistgesttzt worden. Alle b kannte und unbekannte Gläubiger des ge nannten Richter, und überhaupt alle diejenigen, wel che an dessen Nachlaß aus irgend einem Grunde An sprüche zu haben vermeinen, werden daher hierdurch cilirct und bedeutet, in dum besagten Termine entwe der r^lsönlich oder durch ausreichend legitimirte und § l öl-g instruirte Bevollmächtigte an hiesiger GerichtS- s: lle zu erscheinen, ihre Ansprüche zu üguidiren und zu bescheinigen, sodann über die Zulässigkeit ihrer Anscrdenlngen mit dem verordneten Ouiiitore liti8, auch nach Befinden der Umstände über die Priorität unttr sich zu verfahren, binnen Sechs Wochen zu bi schließen, daraus aber den 2 ten April 1840 d^r Publikation tin.s Präklusiv-Bescheides, welcher hinsichtlich der Außenbleibenden für publicirt erachtet wilden wird, gewärtig zu siyn, und endlich den 1 5 Len April 1840 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und der Eröffnung gütlichen Verhörs sich zu versehen. Diejenigen, welche in dem angesitzten Liquida tionstermine nicht erscheinen oder nicht gehörig liqui- diren, haben zu erwarten, daß man sie für ausge schlossen von der Eoncursmasse und, wenn ihnen die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zustehet, dieser Rechtswohlthat verlustig er achten werde; diejenigen aber, welche in dem anbe raumten Verhölstermine außenbleiben oder zwar er scheinen, abtk über den vorseyenden Vergleich sich nicht bestimmt erklären, werden als dem Vergleiche beitretend geachtet werden. Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme künf tig zu erlassender Verfügungen einen Bevollmächtig ten am Orte des Gerichts zu bestellen. Boden, am 4. November 1839. Hendel' sche Gericht e allda. William Friedrich Hoffmann, Ger.Verw. AUgeinerrre Nacbrrckterr. 1) Dien^tnS üen 10. December 1839 <) n e e r t im 8ukUo tlm Harmonie, mit Kelülli^er 1)nter8tützuu§ üer Köni§l. Kapelle, ßeAeüen von a ck L m e leiieiltii ilio L'uui<-I.a Orua, ellemslige8 l>1it^!ie<1 «ler lrie^i^en itrrl. unck äeut- sclrc n Oper. Lr«ter I'k»ei!. 1) Ouvertüre »U8 üer Oper: „ WiHtelm l'ell^ von DO88INI. 2) ^rr'e von Picolin!, Ke^uu^en von lVlaüawe 1 urrk - Orus. 3) Duett rni8 6er Oper: „Die Duritsner" von Deüini, Ke8Un§en von 6en Herren Teri null VesNü 4) Domanre von i>1or!aec1li, Ke8Un§en von AIrz- üruue Kunlc - f.» O'rua. Zweiter Ilreil. 3) Kant^ie von Mozart, für Orcliester srrsnKirt von 8e^friel!. 6) Dolacea uns üer Oper: „Die Duritaner^ von Lelliui, xesunKen von Krriuleit» i>l3rx. ?) Duo convertante für 2 Olsrinetten von Iwan Muller, rorxetragen von üen Herren ^»su lerdacli jun. unck Kor^ert.j