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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelTagesfragen 82
- ArtikelVon der Not des kleinen Uhrmachers in den Vereinigten Staaten 83
- ArtikelWie kann der Reparateur bei einfachen Zylinder- und Ankeruhren ... 85
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachers Hammerschlag mit seinem alten ... 87
- ArtikelDie Wirtschaftskrisen unserer Zeit 87
- ArtikelPraktische Winke für das Frühjahrsgeschäft des Uhrmachers 90
- ArtikelAus der Werkstatt 91
- ArtikelSprechsaal 92
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 92
- ArtikelPatentbericht 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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92 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. entfernt ist, als die Welle Spielraum beim Hochziehen der Krone benötigt. Wird die Krone zum Stellen der Uhr herausgezogen, so legt sich der Ansatz e der Welle gegen das Futter d, wodurch ein Herausreissen ganz unmöglich ist. Ferner nimmt dieses Futter d den ganzen Druck auf sich, welchen bisher der Hebel a tragen musste, so dass dieser von jedem Druck befreit wird. Auch beim Selbstlösen der Schraube c ist ein Verlieren der dadurch lose werdenden Welle unmöglich, da das Futter d den Ansatz e der Welle nicht durchlässt. Um die Welle bei einer Eeparatur herausnehmen zu können, muss wie bisher die Schraube c im Werk gelöst und die im Pendant be findliche herausgenommen werden, dann lässt sich die Welle mit Futter herausziehen. Uhren mit dieser Sicherung, welche der Engrosfirma Franz John, Berlin SW. 11, Bern burger Strasse 20. durch D. E. G. M. 468137 und Schweizer Patent Nr. 53807 geschützt sind, werden von derselben in ganz vorzüglicher Qualität, sowohl in Anker als auch in Zylinder, in der der Firma ebenfalls geschützten Marke „Sigurd“ in den Handel gebracht und dürften bald eine Freude für jeden Uhrmacher sein (siehe Inserat). Spreclisaal. In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Zur Garantiefrage. Ist es dem Menschen zu verdenken, wenn er ihm Lästiges von sich zu weisen sucht, dem Uhrmacher, wenn er die leidige „Garantiemisere“ ausmerzen will? Oder soll der Uhrmacher vielleicht doch noch einmal darüber nach- denken, welches von zwei Uebeln das kleinere ist, ehe er nach dem Eezept des Herrn Kollegen H. II. in E. zum „eisernen Besen“ greift, um beim Aufräumen der Garantie eine schmerzende Wunde zu hinterlassen! Bei uns nennt man dies: das Kind mit dem Bade ausschütten. Althergebrachte Einrichtungen lassen sich nicht im Handumdrehen beseitigen, wohl aber reformieren. Ist denn die Garantie wirklich ein so zu fürchtendes Gespenst, als welches sie immer dargestellt wird, oder ist es nicht vielmehr der mit ihr von sogen. „Nörglern“ oftmals getriebene Missbrauch, der dem Uhrmacher manchmal zum Verhängnis wird? Antwort: Ja, nur der Missbrauch ist es, der leider auch von vielen Ge richten sanktioniert wird, indem die meisten Gerichte folgenden Standpunkt einnehmen: Mit der vom Uhrmacher geleisteten — sagen wir zweijährigen —■ Garantie verlängert sich auch auf die gleiche Zeitdauer die sonst auf 6 Monate gesetzlich festgelegte Wandelungsfrist, d. h. das Eecht des Käufers, den gekauften Gegenstand innerhalb dieser Frist zurückzugeben, wenn sich er hebliche Mängel zeigen 1 ). Wie kann sich nun der Uhrmacher dagegen schützen, ist die weitere Frage, welche wir zu stellen haben. — Der Verein München hat schon beim letzten Verbands tage den Antrag gestellt — und derselbe ist auch einstimmig angenommen worden —, einen nach dieser Hinsicht einwandfreien und keinen Zweifel zulassenden Garantieschein auszuarbeiten. Der Zentralverband hat diesem Antrage auch entsprochen. Nach Ansicht der Antragsteller aber leider nicht mit dem gewünschten 1) Ein solche Verlängerung der Wandelungsfrist ist aber keinesfalls die Absicht der Uhrmacher. Erfolg. Der Verein München liess deshalb nochmals von einem Juristen eine Abfassung ausarbeiten, nach welcher es wohl kaum mehr möglich ist, dem Uhrmacher einen Strick daraus zu drehen. Damit ist aber auch dem für uns verhängnisvollen Moment des Garantiegebens die Spitze gebrochen. Diese letztere Abfassung des Garantiescheines wurde seinerzeit auch im Journal veröffent licht. Ist dies Herrn Kollegen Horrmann entgangen? Die Be nutzung dieses Garantiescheines kann nur jedem Kollegen bestens empfohlen werden. Schreiber dieses tut dies seit 2 Jahren und hat dabei weder von seiten der Kundschaft eine „Eechtspara- graphen“-Schnüffelei beobachten können, noch unangenehme Folgeerscheinungen feststellen müssen, wie er dies leider vordem am eigenen Leibe erfahren. — Wie denken es sich nun jene Kollegen, und ihre Zahl scheint nicht gering zu sein, welche in der Abschaffung aller Garantie einen Idealstandpunkt erblicken? Glauben sie dadurch die „Nörgler“ vom Halse zu kriegen? Glauben sie den Verkauf zu erleichtern oder den Umsatz zu heben, wenn sie gleichzeitig erklären, jede Garantieverpflichtung ablehnen oder auf das gesetzliche Mindestmass beschränken zu müssen? Und würde nicht trotz dieses Nichtgarantierens sie das moralische Verpflichtungsgefühl bestimmen, berechtigten Eeklamationen Eechnung zu tragen? Ich sage, unsere Kundschaft hat ein Eecht, Garantie zu beanspruchen, auch wenn der „Schuhmacher eine solche nicht leistet“. Wir sind eben kein Schuster, sondern Uhr macher. Fallen wir also nicht von einem Extrem ins andere. Eegeln wir unsere Garantieleistung möglichst einheitlich. Halten wir aber in unserem eigensten Interesse fest an ihr, um unserer Kundschaft ohne jedes Eisiko zu imponieren, und last not least, um das kaufende Publikum nicht zur bedenklichen Alternative zu zwingen, ob es vorzieht, beim Garantie leistenden Händler (Warenhaus usw.) oder beim nicht garantierenden Fachmann zu kaufen. Ich fürchte, die Wahl könnte sehr zu unseren Ungunsten ausfallen, weil der bis jetzt oft noch bestimmende Hauptmagnet „Garantie“, der für den Laien meist gleich bedeutend ist mit Gewähr für reelle, fachmännische Bedienung, ausgeschaltet wurde. Andreas Huber jun., München, gerichtlich vereidigter Sachverständiger. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs -Innungen 1 ). Verein Berlin. Bericht über die ausserordentliche Haupt versammlung am Dienstag, den 20. Februar, abends 9 Uhr, in den „Industriefestsälen“. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Ver lesung des Berichtes über die letzte Versammlung. 3. Wahl eines II. Vorsitzenden und eines Schulbeirates. 4. Innungs angelegenheiten 5. Besprechung über eventuelle Aenderung unserer Vereins statuten und Wahl einer Kommission zur Bearbeitung der Punkte 4 und 6. 6. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen und Fragebasten. Derl Vorsitzende, Herr Kollege W.Lehmann, begrüsst die Anwesenden und geht sofort zur Tagesordnung über; er gibt zu Punkt l eine Einladung des Gehilfenvereins bekannt, weiter den von Herrn Pflichtfortbildungsschul direktor Dageförde uns zur Begutachtung übersandten Lehrplan der Fach klasse für Uhrmacherlehrlinge, welchen der Vorsitzende zirkulieren lässt, sowie ein Schreiben des Kieler Uhrmachervereins, auf welches unter Punkt Ver schiedenes zurüebgekommen werden soll. Zu Punkt 2 wird der Bericht ver lesen und genehmigt. Zum 3. Punkt der Tagesordnung wird zum II. Vor sitzenden Herr Kollege Behling und zum Sehulbeirat Herr Kollege Gräfe per Akklamation gewählt, und nehmen die Herren die Wahl dankend an. Zum Bezirksleiter für die Schönhauser Vorstadt wird, an Stelle des zurüektretenden Herrn Kollegen Springborn, Herr Kollege E. Born gewählt und nimmt die Wahl ebenfalls dankend an. Zu Punkt 4 sollen, dem Schreiben der Gewerbe- depntation entsprechend, die Antragsteller zur Beschlussfassung über das neue Innungsstatut eingeladen werden; ebenso soll Punkt 5 vom erweiterten 1) Zur Beachtung. SV Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 7 be stimmte Einsendungen werden bis apSteatena den 22. Märe erbeten.
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