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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (6. August 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann soll sich ein Uhrmacher selbständig machen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- ArtikelWann soll sich ein Uhrmacher selbständig machen? 519
- ArtikelBemerkungen zu dem Entwurf eines Gewerbesteuer-Rahmengesetzes 520
- ArtikelDie Errichtung elektrischer Zentraluhrenanlagen für kleinere und ... 521
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat Juni 1927 522
- ArtikelDie Leibesübungen der Uhrmacher 523
- ArtikelVon der Jubiläumsfeier der Firma Georg Jacob G. m. b. H., Leipzig 524
- ArtikelDie auswechselbaren Zugfedern bei Weckeruhren 524
- ArtikelSprechsaal 525
- ArtikelDie Konzentration in der Uhrenindustrie 526
- ArtikelAus der Optik 527
- ArtikelVerschiedenes 527
- ArtikelPersonalien 530
- ArtikelHandels-Nachrichten 531
- ArtikelPatent-Nachrichten 531
- ArtikelFragen und Antworte 531
- ArtikelAus dem Vereinsleben 532
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 534
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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DfeUhtmadierWbche Verlag und Schriftleltung: Leipzig 19, Talstraße 2. Fernruf: 22991 und 22993. Telegramm*Adresse: Uhr- macherwocheDiebenerLeipzig. Postscheck-Konto: 4107. Bank-Konto: Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, Abteilung Becker & Co., Leipzig, Reichsbank- Girokonto. Geschäftsstellen: Pforzheim, Simmlerstraße 4. Fernruf: Nr. 1621. — Berlin: Emil Rogge, Friedenau, Fröaufstraße 7. Fernruf: Rbeingau 6631. — Amster dam, N. Z. Voorburgwal Nr. 187—227. L Bezugspreis für Deutschland vierteljährlich 4.so R.-M. Anzeigenpreis: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite 0,24 R.-M., für Stellenmarkt 0,15 R.-M., die 1 h Seite 225,— R.-M. Berechnung der Seitenteile ent sprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Platzvor schrift 5°% Zuschlag. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine Anzeigen: Mittwoch früh, unverbindlich. 34. Jahrgang Leipzig, 6. August 1927 Nummer 32 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten Wann soll sich ein Uhrmacher selbständig machen? |s mehren sich in leßter Zeit in verschiede- fnen Gewerben wieder die Fälle, daß ver hältnismäßig sehr junge Leute, denen manchmal zwar die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, manchmal aber noch nicht einmal diese, sich in einem Alter selbständig machen, in dem andere noch Ivoll und ganz bestrebt sind, sich weiter fzu bilden. Wenn es sich bei rein kauf männischen Geschäften, bei der Gründung von Firmen durch sehr junge Kaufleute oder noch nicht Mündige vielfach um vorgeschobene Strohmänner handelt, so sind diese Fälle im Handwerk im allge meinen seltener, wenn sie auch hier ver einzelt Vorkommen. Mancher glaubt, wenn er seine Lehre beendigt habe, so könne er auch schon ein Geschäft eröffnen. Eltern, die ihren Sohn für einen Allerweltsmeister halten, geben vielleicht das nötige An fangskapital, auch Lieferanten geben vielfach in solchen Fällen sehr weitgehende Kredite, die die Selbständig- machung wesentlich erleichtern. Gedient ist allerdings mit einer so frühen Selbständigmachung weder dem jungen Handwerker selbst, noch seinen geldgebenden Eltern oder kreditgewährenden Lieferanten, noch dem betreffenden Handwerk. Wenn auch die Nachkriegszeit, insbesondere die Inflation manchmal sehr junge Leute, die kaum eine größere geschäftliche Praxis hatten, in leitende Stellungen gebracht hat, so sind die meisten doch wieder aus diesen Stellungen verschwunden, als die wirtschaftlichen Verhält nisse wieder normal wurden. Wer selbständiger Hand werker sein will, der muß besondere Qualifikationen haben, die schon aus Autoritätsgründen ein gewisses Alter ver langen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, daß jeder selbständige Handwerker auch Handwerksmeister ist. Würde dieser Forderung bei der Selbständigmachung immer entsprochen, dann würden auch sehr schnell die Klagen über zu frühes Selbständigmachen verstummen. Die Reichsgewerbeordnung schreibt nämlich vor, daß jeder, der die Meisterprüfung ablegen will, eine Gehilfenzeit von i re LiY hinter sich haben muß — Sachsen hat diese Gehilfenzeit jeßt sogar auf fünf Jahre erhöht. Auch ver langt die Reichsgewerbeordnung, daß der Lehrlinge aus- bildende Meister das 24. Lebensjahr vollendet haben soll. So sind also für den selbständigen Handwerker, der wirk lich ein selbständiger Meister in seinem Beruf mit allen Rechten sein will, schon durch das Geseß gewisse Grenzen nach unten gezogen und diese geseßlich festgelegten Gren zen — Vollendung des 24. Lebensjahres — sollten auch allgemein in der Praxis der früheste Zeitpunkt sein, zu welchem sich ein Handwerker selbständig macht. Schon früher war es für den, der wirklich ein Meister in seinem Fache sein und werden wollte, etwas ganz Selbst verständliches, daß sich an seine Lehrjahre eine lange Reihe Gehilfenjahre in den verschiedensten Stellungen an schloß, um in den verschiedenen Orten und bei den ver schiedenen Meistern die Verschiedenartigkeit der Geschäfts und Arbeitsverhältnisse kennenzulernen. Wenn dies schon früher als Norm für den gutausgebildeten Handwerker galt, um wieviel berechtigter ist diese Forderung heute und ins besondere für unser Gewerbe, wo der Uhrmacher, Gold schmied oder Optiker nicht nur Handwerker im alten Sinne sein soll, sondern wo er gleichzeitig ein ebenso guter Kauf mann wie Handwerker sein muß, wenn er wirklich im heutigen Konkurrenzkampf bestehen will. Es gilt heute nicht nur, das Handwerk zu erlernen, man muß auch — viel mehr als es früher der Fall war — die verkaufstech nische und rein kaufmännische Seite des Geschäftes be herrschen. Wenn die Zeiten auch vorurteilsfreier ge worden sind, in den weitaus meisten Fällen hat doch heute die Kundschaft zu allzu jungen Geschäftsinhabern kein rechtes Vertrauen und besonders in einem Gewerbe, das wie das unsere hauptsächlich Vertrauenssache ist. Den zu jugendlichen Geschäftsinhabern traut man — von wenigen Ausnahmen abgesehen — mit vollem Recht nicht die Ge schäftserfahrung und Geschäftspraxis zu, die erforderlich ist, um in Ware und Arbeit die Kundschaft wirklich auf das Beste zu bedienen. Der junge Geschäftsinhaber wird sich in seinen geschäftlichen Entschlüssen viel leichter un sicher fühlen und eher falsche Entscheidungen treffen als derjenige, der längere Zeit als Gehilfe in den verschieden sten Geschäften gearbeitet hat und so Gelegenheit hatte, die verschiedenen Geschäftsmethoden und ihre Auswir kungen auf die Entwicklung der Geschäfte kennenzulernen. Geseßlich steht es allerdings jedermann frei, sich selb ständig zu machen, wann es ihm beliebt. Weder das Han- delsgeseßbuch, noch die Reichsgewerbeordnung, noch das Bürgerliche Geseßbuch kennt irgendwelche einschränken den Bestimmungen in dieser Hinsicht. Allerdings bedürfen Unmündige zum selbständigen Betrieb eines Erwerbs geschäftes nicht nur der Einwilligung ihres geseßlichen Vertreters, sondern auch der Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichtes. Durch diese Bestimmungen des § 112 des Bürgerlichen Geseßbuches ist doch in vielen Fällen bei zweckentsprechender Anwendung die Möglich keit gegeben, die vorzeitige Selbständigmachung Minder- Nr.32. 1927 • Die Uhrmacher -Woche 519
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