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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 04.04.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187104047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18710404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18710404
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1871
- Monat1871-04
- Tag1871-04-04
- Monat1871-04
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MM Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 4» 1841 Dienstag, den 4. April Klafter birkene Scheite/ 80 Klaftern erlene - kieferne - birkene Rollen, erlene - kieferne - den 12. kieferne Stöcke, Mittenstärke, eichene Klötzer, von 6—14 Zoll oberer Stärke und 3—7 Ellen Länge, kieferne Klötzer von 12—13 Zoll oberer Stärke und 8 Ellen Länge, Kreierberg tz. 37. Hirfckpfuhl 8. 40. 41.42 und 43, 2 Schock kieferne Stangen von 4—6 Zoll unterer Stärke, Hahneberg 29. Obere Lockwitz 33, Große Wiese 34. Kreierberg 37. Raben- > born 39. Hirschpsuhl 40, 41. 42. Spitzberg 43. 45. Taubenheimer Holz 46, 47, Krötenbruch 53. 54. 55. 56, 57, Hohnstein 58, 59 und 60, April a. e. Taubenheimer Holz 47, Kröten- Hahneberg 29, Lockwitz 33, Große Wiese 34. Kreierberg 37. Rabenborn 39, ' Hirschpfuhl 40.41.42,43, Taubenheimer Holz, 46, Krötenbruch 54, Hohnstein 59, bruch 55 und 56, Schock eichenes Reißig, - erlenes - - kiefernes - Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain den 11. April s. e.: 198 Stück kieferne Stämme, von 5-7-13 Zoll Großenhainer UMHaltuiM- und AnzeiMatt einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Schulze in Kr eiern zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Moritzburg, den 28. März 1871. Rüling. Eras. Bekanntmachung für die communlichen Wiesen- und Feldpächter. Nach Z 9 der gedruckten Pachtcontracte über communliche Feld- und Wiesenparcellen ist jeder Pächter verpflichtet, die an seinen Pachtstücken sich hinziehenden Abzugs- und Grenzgräben zu heben und in gutem Stande zu halten, beziehendlich hat jeder Pächter nach 8 5 der Contracte den durch Hebung und Räu mung der Gräben gewonnenen Auswurf in Composthaufen zu bringen und letztere nur zu Düngung der communlichen Grund stücke zu benutzen. Wenn nun nach Anzeige unserer Culturdeputation ein großer Theil der communlichen Pächter, namentlich von den rechts der Röder gelegenen Parcellen, seiner Verpflichtung zu Hebung und Räumung der Abzugs- und Grenzgräben bisher nicht nach gekommen, so werden diese Pächter hiermit veranlaßt, ihre Ob liegenheiten binnen längstens vierzehntägiger Frist zu erfüllen und zwar zu Vermeidung des sie außerdem nach 8 5 der Pacht- contracte treffenden Nachtheiles. Gleichzeitig wird den communlichen Wiesenpächtern hiermit, und zwar in ihrem eigenen Interesse, aufgegeben, für das Ein rechen von Maulwurfaufstößen auf den von ihnen erpachteten Wiesenparcellen besorgt zu sein. Großenhain, den 24. März 1871. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. 2m Gasthofe zum Auer sollen den ir und 12. April 1871, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Tagesnachrichten. Sachsen. Daß k. sächs. 1. Besatzungsbataillon ist am Freitag gegen Abend, das 3. am Sonnabend und das 4. Ba taillon am Sonntag aus Frankreich in Dresden eingetroffen. Die Truppen wurden von einem sehr zahlreichen Publicum mit vielfachen Hochrufen und lebhafter Freude empfangen. — Am 25. März hat in der Nähe von Zittau ein Waldbrand circa 6Vs Acker 8—15jährigen Fichten- und Kiefernbestand, theils zum Kloster Marienthal gehörig, vernichtet. — Am 26. März wurden in Panitz bei Riesa drei Bauergüter und ein angrenzen des Wohnhaus eingeäschert. Preußen. Wie dem „Dr. I." aus Berlin berichtet wird, führte die Adreßdebatte, welche am 30. März im deutschen Reichstage stattfand, zu äußerst lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den specifisch katholischen Abgeordneten und der über wiegenden Mehrheit des Reichstags. Die Debatten spitzten sich wesentlich zu der Frage zu: ob der Reichstag dem Kaiser die Möglichkeit einer Intervention zu Gunsten der Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes offen halten oder apodiktisch rin für alle Mal diese Möglichkeit verwerfen solle? Der Reichs tag entschied sich mit außerordentlich starker Majorität in letzterm Sinne. Die Clericalen bekämpften vorzugsweise die Stelle in dem Bennigsen'schen Adreßentwurfe, welche die Nichtinterventions politik absolut hinstellt; nachdem anfänglich die Nichtinterventions politik theoretisch und im Allgemeinen behandelt worden war, wurde dieser Satz praktisch in Bezug auf die weltliche Macht des PapsteS erörtert. Daneben kamen noch zur Sprache die von den Cleri calen als mehr untergeordnet bezeichneten Punkte: die übergroße Fruchtbarkeit des norddeutschen Reichstags an Gesetzen und die Ausbildung des deutschen Reichs zum Einheitsstaat, gegen welche sie sich energisch erklärten. Zum Schluß der mitunter sehr ge reizten Debatte wurde die Reichensperger'sche Gegenadresse ab gelehnt und die Bennigsen'sche mit 243 gegen 63 Stimmen angenommen. — Am 3 t. März fand im Reichstage die erste Lesung des Entwurfs, welcher 24 norddeutsche Gesetze als Reichs gesetze in Bayern einführt, statt. Unter dem Beifall des Reichstags stellte hierbei der bayersche Bundescommissar die Einführung noch einiger anderer Bundesgesetze als Reichsgesetze in baldige Aussicht, und der Bundescommissar für Würtemberg schloß sich dieser Erklärung in Betreff der Gewerbeordnung und des Ge setzes betreffs des Unterstützungswohnsitzes an. — Durch eine kaiserl. Verordnung vom 27. März wird der für die Bezirke de- I 8., 11., 10., 9., 2. und 1. Armeecorps erklärte Kriegszustand aus-
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