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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (8. Mai 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Schaufenster muß Verkaufswillen ausdrücken!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerrundschau für Mai 1937
- Autor
- Wuth
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- ArtikelEin Schaufenster muß Verkaufswillen ausdrücken! 225
- ArtikelSteuerrundschau für Mai 1937 226
- ArtikelEin wiederentstandenes Werk von Philipp Matthäus Hahn 227
- Artikel50 Jahre Rudolf Flume 228
- ArtikelDie Fachschaft Uhrmacher-Handwerk in der DAF. auf der ... 230
- ArtikelVerschiedenes 231
- ArtikelBüchertisch 233
- ArtikelMarktberichte 233
- ArtikelPersonalien 234
- ArtikelHandels-Nachrichten 235
- ArtikelFragen und Antworten 235
- ArtikelInnungs-Nachrichten 235
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
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darf freilich zu viel Papier nicht die Ware erdrücken, selbst wenn es eine leere Holzfläche an der Rück wand verdeckt. Das Schlagwort „Zum modernen Frühjahrskleid der moderne Schmuck“ ist etwas abgegriffen, läßt sich aber verbessern, wenn man es auf die gerade herrschende Moderichtung spezialisiert. Wenn ein Fachgenosse, anstatt einzeln zu beschriften, erklärt „N u r gute Uhre n“, so ist das vereinfachte Arbeit durch ein stark verpflichtendes Schlagwort, und bei den Lesern, die es nicht nur oberflächlich ansehen und keine allgemeine Redensart darin erblicken, wird es durch seine schlichte Art Eindruck machen, aber nur dann, wenn die Firma bereits den Ruf hat, sich konse quent auf gute Uhren einzustellen. Schließlich gibt es für die Form, in der die Käufer zu umwerben sind, keine Schablone; aber selbst die schlech teste Art ist besser als die Gleichgültigkeit, die ein undurchdacht dekoriertes Schaufenster zum Ausdruck bringt und die gar keine Kaufwünsche entstehen läßt. 5teueminD[chciu für ITIoi 1937 Erste Vorauszahlung auf die Reichsgewerbesteuer A uf Grund der Gewerbesteuer-Erklärungen ist die Ver anlagung zur Reichsgewerbesteuer im allgemeinen noch nicht erfolgt. Die am 15. Mai fällige erste Zahlung für die Zeit vom 1. April 1937 bis zum 31. März 1938 ist daher als Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der zuletzt veranlagten landesrechtlichen Jahresgewerbesteuer zu entrichten. Stellt sich die Jahresgewerbesteuer nicht höher als auf 5 RM, so ist am 15. Mai als Voraus zahlung für 1937/38 bereits der ganze Jahresbetrag ab zuführen. Jahressteuerbeträge bis 10 RM sind mit ihrem halben Jahresbetrage am 15. Mai fällig, während die zweite Hälfte am 15. November dieses Jahres zu ent richten ist. Die neue Veranlagung zur Gewerbesteuer Für die neue Veranlagung zur Gewerbesteuer sind die Richtlinien vom 14. April dieses Jahres besonders be achtlich. Der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrage für die Zeit vom 1. April 1937 bis zum 31. März 1938 wird der 1936 erzielte Gewerbeertrag zugrunde gelegt, wobei der maßgebende Gewinn des Jahres 1936 in gleicher Weise wie bei der Einkommensteuer berechnet wird. Die Einkommensteuerveranlagung ist jedoch nicht unmittelbar maßgebend, so daß sowohl das Finanzamt wie der Steuerpflichtige bei der Gewerbe steuer noch einen anderen Standpunkt einnehmen können. Anders verhält es sich mit der Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital (über 3000 RM), bei der der letzte Einheitswert des gewerblichen Betriebs (vom 1.1.1935, bei Neufeststellung vom 1.1.1936 oder 1937) bindend zugrunde gelegt wird. Beachtlich ist die Hinzurechnung der auf Dauer schulden gezahlten Zinsen zum Gewerbeertrag, von Dauerschulden selbst zum Gewerbekapital. Dauerschulden sind „Schulden, die der nicht nur vorübergehenden Ver stärkung des Betriebskapitals dienen“, nicht kurzfristige Schulden, wie z. B. in der Regel laufende Warenschulden. Bei einer Laufzeit der Schuld bis zu drei Monaten wird im allgemeinen keine Dauerschuld, bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr dagegen regelmäßig eine solche angenommen. Mehrere Kreditgeschäfte werden nicht als einheitliche Schuld angesehen. Mit Rücksicht auf die Hinzurechnung der Hypothekenzinsen bzw. Hypotheken wird es sich vielfach empfehlen, stark belastete Grund stücke, die bisher bei der Einkommensteuer als Betriebs vermögen behandelt sind und daher auch für die Ge werbesteuer dazu rechnen, aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen, soweit sie nicht als wesentliche Grund lage des Betriebs notwendiges Betriebsvermögen bilden. Dabei ist jedoch beachtlich, daß der Unterschied zwi schen dem Buchwert und dem Teilwert (d.h. dem Ver kaufswert vom Standpunkt eines Erwerbers des Gesamt unternehmens) bei der Herausnahme einkommen- und auch gewerbesteuerpflichtig wird. Gewerbesteuerfreie Einnahmen Nicht alle Einkünfte, die bei der Einkommensteuer als gevverbliche angesehen werden, sind auch gewerbesteuer pflichtig. Dies gilt unter anderem für Gewinne aus Ge schäftsveräußerungen, für Entschädigungen auf Grund der Aufgabe eines Geschäfts, einer Gewinnbeteiligung und dergleichen. Familienangehörige und Gewerbesteuer Die Abzugsfähigkeit der Arbeitsvergütungen, die den im eigenen Gewerbebetrieb beschäftigten Kindern und sonstigen Familienangehörigen als Arbeitnehmer gewährt sind, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Einkommensteuer. Ehefrauengehälter sind nicht ab setzbar. Sind Familienangehörige als Gesellschafter be teiligt, so sind die ihnen gewährten Vergütungen zurech nungspflichtig. Nur wenn sie gleichzeitig Arbeitnehmer und mit einer geringen Vermögenseinlage als stille Ge sellschafter beteiligt sind, wird der auf die Beteiligung entfallende Gewinn nach den Richtlinien nicht zurech nungspflichtig sein. Die erste Vermögensteuerrate für 1937/38 am 10. Mai! Die erste vierteljährliche Vermögensteuerrate für 1937/38 ist am 10. Mai auf Grund des letzten Vermögen steuerbescheids nach dem Stande vom 1. Januar 1935, bei Neufeststellung vom 1. Januar 1935 oder 1937 zu entrichten. Der Frei betrag erhöht sich von 10000 RM auf 20000 RM, wenn der Steuerpflichtige am Stichtage über 60 Jahre alt oder voraussichtlich für mindestens 3 Jahre erwerbsunfähig ist und außerdem sein letztes Jahresein kommen nicht mehr als 3000 RM betragen hat. Als Stich tag hierfür gilt weiterhin der 1. Januar 1935. Die Voll endung des 60. Lebensjahres nach dem 1. Januar 1935 wird also nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine der zusammenveranlagten Personen gestorben ist. Der Freibetrag wird im übrigen regelmäßig auch für den verstorbenen Ehegatten gewährt. Neben minderjäh rigen Kindern wird auf Antrag ein Freibetrag von je 10000 RM auch für volljährige Kinder unter 25 Jahren berechnet, die ganz oder überwiegend auf Kosten des Steuerpflichtigen beruflich ausgebildet werden. Die steuerbegünstigten Umsätze Allgemeine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 1/2 v - H. (oder der Steuerbefreiung bei Edelmetallen) statt 2 v. H. für Lieferungen zu betrieblichen Zwecken beziehungsweise an Behörden (Großhandel) ist, daß die Lieferungen an Private (Einzelhandel) nach den Voranmeldungen des Vorjahres nicht mehr als 75 v. H. betragen haben. Die restlichen 25 v. H. können sich aus Lieferungen im Groß handel und aus sonstigen Leistungen zusammensetzen. Zu den Lieferungen im Großhandel in diesem Sinne rechnen auch die Lieferungen vom Unternehmer be- oder verarbeiteter Waren im Großhandel, die für die Steuer vergünstigung selbst ausscheiden. Betragen nach den Voranmeldungen des letzten Jahres die steuerbegünstigten Großhandelsumsätze bereits mehr als 25 v. H. des Gesamtumsatzes, so ist der Nachweis als geführt anzusehen. Andernfalls kann es erforderlich sein, den Nachweis in der letzten, am 10. Januar dieses Jahres fällig gewesenen Voranmeldung für 1936 zu füh ren. Erforderlichenfalls muß diese Voranmeldung noch berichtigt oder ergänzt werden, was bis zum Erhalt des Umsatzsteuerbescheids oder der entsprechenden Mit teilung des Finanzamts über die Umsatzsteuer 1936 wird geschehen können (vgl. DStZtg. 37 Nr. 16). Steuersachverständiger Dr. W u t h. 226 Die Uhrmacher- Woche • Nr. 19. 1937
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