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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (7. August 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerrundschau für August 1937
- Autor
- Wuth, K.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- ArtikelSteuerrundschau für August 1937 383
- ArtikelWarum werden Synchronuhren gekauft? 384
- ArtikelKüchenuhr mit Bonus 384
- ArtikelDie vier Grundarten des Schaufensters 385
- ArtikelDas Fachrechnen des Uhrmachers (Fortsetzung zu Seite 364) 387
- Artikel75 Jahre Turmuhrenfabrik Hörz 389
- ArtikelVerschiedenes 389
- ArtikelMarktberichte 390
- ArtikelPersonalien 391
- ArtikelHandels-Nachrichten 391
- ArtikelFragen und Antworten 391
- ArtikelInnungs-Nachrichten 391
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
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DfoUhrmatherAVbdtc Verlag nnd Schrlftleihmg: Leipzig 0 5, Breite Straße 7. Fernruf: 68100 und 68101. Telegramm *Adresse: Uhr» madierwo<he Diebener Leipzig. — Bank * Kon ten: Allg. Deutsche Credit* Anst. Becker 'S) Co., Leipzig — Deutsche Bank* u. Diskonto*Ges., Leipzig — Reidisbank-Girokonto. PostsAeck * Konto: Wilhelm Diebener, Leipzig Nr. 4107. Geschäftsstellen: Pforzheim, Simmlerstraße 4. Fernruf: 7621. — B er 1 i n * Steglitz, Franz Prenzlow, Albrecfctstraße 63, Fernruf: G. 9 <Albre<ht> 7205 — New York, U. S. A., Hermann Malz, 65 Fifth Avenue. £. Bezngipreli für Deutschland viertel iährllA 4,75 R.»M. (einsch'ießlidi 0.43 R.«M. Überweisungsgebühr.) Anzeigenpreis: Raum von Vioo Seite <= 10 mm hoch, 46 mm breit) 2 R."M., 1 /, Seite 200 R.»M. Berechnung der Seitenteile entsprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Stellenmarkt Vioo Seite 1.50 R. »M. Platzaufschläge nur bei bindender Vorschrift nach Tarif. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine . Anzeigen: Donnerstag mit der Frühpost unverbindlich. 44. Jahrgang ■ Nr. 32 7. August 1937 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten SteueminDfchau für fiuguft 1937 Von Dr. jur. et rer. pol. K. Wuth, Steuersachverständiger Steuerauskunft und Beamtenhaftung. D ie Steuerbehörden sind dem Steuerzahler gegenüber nicht allgemein, wie vielfach angenommen wird, zu ver bindlichen steuerrechtlichen Auskünften verpflichtet. Ein Recht auf Auskunft hat der Steuerpflichtige nur in be stimmten Fällen. Erfolgt infolgedessen die Belehrung des Steuerpflichtigen unverbindlich, so fragt es sich, wie die Rechtslage ist, wenn im Vertrauen auf die Auskunft der Steuerbehörde der Einspruch oder das son stige Rechtsmittel zurückgezogen ist, sich aber später eine andere Auffassung als zutreffend herausstellt, ln dieser Hinsicht ist Vorsicht am Platze, da nach der Zurücknahme oder dem Verzicht von Rechts mitteln Einwendungen nicht mehr erhoben werden kön nen. Der Steuerpflichtige kann sich nicht auf die erhal tene Auskunft berufen; nur im Billigkeitswege wird er noch Steuererlaß beantragen können. Daneben wird in Ausnahmefällen, wie sich aus einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 5. Februar dieses Jahres (III 126/36) ergibt, ein im ordentlichen Rechts wege verfolgbarer Anspruch wegen Amtspflichtverletzung des Steuerbeamten in Betracht kommen, wenn der Beamte bei der Auskunfterteilung schuldhaft gehandelt und der Steuerpflichtige infolgedessen durch Zurücknahme des Rechtsmittels Schaden erlitten hat. In dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall war der Steuerpflichtige dahin belehrt worden, daß eine niedrigere Berechnung der Steuer nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sei und bei Aufrechterhaltung des dem nach aussichtslosen Einspruchs hohe Kosten zu gewärti gen seien. Das Reichsgericht hat angenommen, daß der Beamte bei sorgfältiger Überlegung die Veranlagung als unzutreffend und den Einspruch als begründet habe ansehen müssen; zum mindesten hätte er die außerordent liche Zweifelhaftigkeit seiner Rechtsauffassung erkennen und dies bei Erörterung des Einspruches zum Ausdruck bringen müssen; er durfte dem Steuerpflichtigen nicht raten, den Einspruch als aussichtslos zurückzunehmen. Der Steuerpflichtige drang mit seinem Schadenersatzan spruch gegen den Staat durch. Neue Vermögenssteuerrate am 10. August. Am 10. August ist eine weitere vierteljährliche Ver mögenssteuerrate auf Grund des Vermögenssteuerbe scheides, regelmäßig nach dem Stande vom 1. Januar 1935, bei Neuveranlagung 1. Januar 1936 bzw. 1937 zu entrich ten. Anträge auf N e u ve r a n 1 agu n g setzen voraus, daß sich das Gesamtvermögen gegenüber dem letzten Vermögenssteuerstichtag um mehr als Vs niedriger stellt. Bemerkenswert ist, wie der Reichsfinanzminister aus drücklich verfügt hat, daß auch unrichtige Wertfeststel lungen auf die früheren Vermögenssteuerstichtage, z. B. auf den 1. Januar 1935 unter der angegebenen Voraus setzung auf diesem Wege berichtigt werden können. Es ist also nicht erforderlich, daß sich das Vermögen tat sächlich vermindert hat. Die Steuerpflichtigen erhalten bekanntlich bei der Ver mögenssteuer neben dem allgemeinen Freibetrag von 10000 RM einen weiteren Freibetrag von 10000 RM zu gebilligt, wenn sie am Stichtage über 60 Jahre alt oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsun fähig sind und ihr letztes Jahreseinkommen nicht mehr als 3000 RM betragen hat. Auch bei Neuveranlagung des Vermögens gilt jedoch weiterhin der 1. Januar 1935 insoweit als maßgebender Stichtag, so daß das Einkom men des Jahres 1934 maßgebend bleibt. Der Freibetrag wird auch dann zugebilligt, wenn der Steuerpflichtige zwar ein entsprechend geringes Einkommen, aber da neben erhebliches Vermögen hat. Immerhin kann bei größeren Vermögen von über 100000 RM die Ermäßi gung unter Umständen versagt werden. Die Durchführung der neuen Reichsgrundsteuer Über die Durchführung der neuen Reichsgrundsteuer, die auf der Grundlage der Grundstückseinheitswerte vom 1. April 1938 allgemein im ganzen Reich von den Gemein den erhoben wird, hat die Durchführungsverordnung vom 1. Juli dieses Jahres die näheren Bestimmungen gebracht. Wesentlich ist vor allem die Abstufung der Steuer meßzahlen, von denen die Hebesätze der Gemeinden be rechnet werden, nach Altbauten und Neubauten sowie der Einwohnerzahl der Gemeinden, in denen sich die Häuser befinden. Für den steuerbegünstigten Neuhaus besitz sind in gewissem Rahmen weitere Erleichterungen vorgesehen. Für die Steuerschuldner von besonders praktischer Be deutung ist die Möglichkeit, Neufeststellung des Grundstü ck s e i n h e i t s wer t s auf den 1.1.37zu be antragen, wenn sich der Wert um über Vö» mindestens um 1000 RM niedriger als nach dem letzten Feststellungs zeitpunkt stellt; bei Bestandsänderungen am Grundstück genügt eine Wertminderung um den zwanzigsten Teil, mindestens 500 RM. Die Grundlage für die Einkommenschätzung Nicht selten sind die Fälle, in denen Gewerbetreibende zur Einkommensteuer vorläufig veranlagt werden, da demnächst eine Betriebsprüfung stattfinden soll. Dies ist nach der Rechtsprechung zulässig, wenn die Betriebs prüfung in naher Aussicht steht. Möglich ist, daß der Gewerbetreibende hierbei wesentlich höher eingeschätzt ist, als seiner Steuererklärung entspricht. In diesem Falle wird bereits, wenn die Höherschätzung als unberechtigt Nr. 32. 1937 • Die Uhrmacher-Woche 383
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