Suche löschen...
Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (27. November 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wettbewerbsfragen bei der Weihnachtswerbung
- Autor
- Schmitt, W. O.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- ArtikelWettbewerbsfragen bei der Weihnachtswerbung 595
- ArtikelAus unserer Rechtsauskunftsstelle 596
- ArtikelSchaufenster in Wort und Bild 596
- ArtikelSprechsaal 597
- ArtikelAus dem ausländischen Uhrengewerbe 598
- ArtikelDer Uhrmacher wirbt 599
- ArtikelMessungen an elektrischen Uhrenanlagen (Fortsetzung zu Seite 585) 600
- ArtikelEin Fachgeschäft schafft Sehenswürdigkeit einer Stadt 602
- ArtikelVerschiedenes 603
- ArtikelMarktberichte 604
- ArtikelPersonalien 605
- ArtikelHandels-Nachrichten 605
- ArtikelFragen und Antworten 606
- ArtikelDas Deutsche Handwerk in der Deutschen Arbeitsfront 606
- ArtikelInnungs-Nachrichten 606
- ArtikelMitteilungen vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 607
- ArtikelAnzeigen 608
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Verlag und Sdirtftleüung: Leipzig 0 5, Breite Straße 7. Fernruf: 68100 und 68101. Telegramm - Adresse: Uhr- maditrwodte Diebener Leipzig. — Bank Konten: Allg. Deutsdie Credit ^Anst. Becker 'S) Co., Leipzig — Deutsche Bank- u. Diskonto-Ges., Leipzig - Reichsbank-Girokonto. Postscheck - Konto: Wilhelm Diebener, Leipzig Nr.4107. Gesdi&ftsstellen: Pforzheim. Simmlerstraße 4. Fernruf: 7621. — B e r 1 i n - Steglitz, Franz Prenzlow, Albrechtstraße 63, Fernruf: G. 9 <Albrecht> 7205 — New York, U. S. A., Hermann Malz, 65 Fifth Avenue. Bezugspreis fttr Deutschland Vierteljahr! !<fi 4,75 R.-M (einschließlich 0,43 R.-M. Überweisungsgebühr.) Anzeigenpreis: Raum von l /ioo Seite <= 10 mm hoch, 46 mm breit) 2 R.-M., 1 {i Seite 200 R.-M Berechnung der Seitenteile entsprechend. Bei Wiederholung Rabatt Stellenmarkt l /ioo Seite 1.50 R.-M. Platzaufschläge nur bei bindender Vorschrift nach Tarif. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine Anzeigen: Donnerstag mit der Frühpost unverbindlich. 44. Jahrgang • Nr. 48 Verlag Wilhelm Diebener, Leipzig O 5, Breite Straße 7 27. November 1937 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten lOcttbciacrbsfragen bei Der lOcihnachtsiocrbung Von Dr. jur. W. O. Schmitt, bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Z u keiner Zeit des Jahres strengt man sich so an, Käufer in den Laden zu bekommen, wie in den Wochen vor Weihnachten. Das hat seine volle Berechtigung. Die Käuferschaft ist bereit, mehr auszugeben als sonst; sie ist auf der Suche nach Dingen, die sich als Weihnachts geschenke eignen. So muß sich auch der Uhrmacher angelegen sein las sen, diese günstige Verkaufszeit durch verstärkte und wirkungsvolle Werbung auszunutzen. Aber auch die Weihnachtswerbung muß den Richtlinien des Werberats der deutschen Wirtschaft entsprechen. Bekanntlich darf nach der 2. Bekanntmachung des Werberats die Werbung nicht das religiöse, sittliche und vaterländische Empfin den verletzen. Ferner muß sie sich vor geschmacklosen Entgleisungen hüten. Nach den Richtlinien der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel soll die Weihnachtswerbung geschmackvoll sein und sich bei Verwendung sakraler oder völkischer Symbole Zurückhaltung auferlegen. Selbstverständlich soll gegen die Ausschmückung der Schaufenster mit Tannengrün, Lametta und sonst üblichem Weihnachtsschmuck nichts einzuwenden sein. Es ist auch nicht beabsichtigt, den Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen aus der Weihnachtswerbung auszuschalten. Die Auslage oder Schaufensterausschmückung darf nicht dazu angetan sein, beim Publikum eine irrige Auf fassung hervorzurufen. Alle Angaben über den Preis der ausgestellten Waren müssen den Tatsachen entsprechen. Jede Verschleierung eines tatsächlichen Preises ist unzu lässig. Die Werbeform, von der man in der Öffentlichkeit am meisten sieht und die als einer der besten Verkaufshelfer auch für Uhrengeschäfte angesprochen werden kann, ist die Zeitungsanzeige. Auch hier gelten die oben genannten Grundsätze. Es ist streng darauf zu achten, daß nicht irgendwelche Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, wie Wettbewerbs- und Rabattgesetz usw. Vorkommen. Wenn z. B. eine Uhrenfirma folgendermaßen inseriert: „Ab heute bis einschl. 24.12.1937 auf alle Gold- und Silberwaren 20°/o“, so ist eine derartige Ankündigung durchaus unzu lässig und als Verstoß gegen das Rabattgesetz vom 25.11.1933 anzusehen, da als Preisnachlaß jeder Nach laß von den Preisen gilt, die der Verkäufer allgemein ankündigt oder fordert. Bekanntlich darf nach § 2 des Gesetzes der Preisnachlaß für Barzahlung 3o/ 0 des Prei ses der Ware nicht überschreiten. Die Uhrenfirma hat sich daher auf Grund der obengenannten Vorschriften strafbar gemacht. Im übrigen führt die in dem Inserat gewählte Aus drucksweise dazu, beim Publikum den Eindruck einer Sonderveranstaltung hervorzurufen; sie verstößt deshalb gegen die Anordnung des Reichswirtschaftsministers über Sonderveranstaltungen vom 4. 7.1935. Als Sonderver anstaltung ist kurz gesagt jede Werbung anzusehen, die den Eindruck erweckt, als sei in dem Betrieb vorüber gehend „etwas ganz besonderes“ los, d. h. als ob be sondere Kaufvorteile während einer zeitlich begrenzten Frist gewährt werden und demnach die angekündigten Preise nur bis zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit haben sollen. Unter denselben Gesichtspunkten wäre auch folgende Anzeige zum Weihnachtsfest unzulässig: „...Es sind niedrige Weihnachtspreise.“ Die in dem Inserat gewählte Ausdrucksweise führt dazu, beim Publikum den Eindruck einer Sonderveranstaltungs- ankiiiidigung hervorzurufen und ist deshalb unzulässig. Zum regelmäßigen Geschäft dagegen gehört nach der Ansicht der Industrie- und Handelskammer Berlin, ob gleich gewisse Merkmale der Sonderveranstaltung vor handen sind, der Weihnachtsverkauf. Vielfach ist die Frage aufgetaucht, ob Weihnachts geschenke, d.h. die Gewährung kleiner Aufmerk samkeiten, wie z.B. Notizbuch, Abreißkalender, Feuer zeug, Füllbleistift usw. an die Kundschaft zulässig sind. Darüber, ob diese Geschenke jetzt verboten sind, herrscht häufig Unklarheit. Sie würden zweifellos dann nicht ge stattet sein, wenn hierin eine „Zugabe“ im Sinne der ge setzlichen Bestimmungen über das Zugabewesen zu er blicken wäre. Denn in den meisten Fällen dürften diese Geschenke weder Reklamegegenstände von geringem Wert oder geringwertige Kleinigkeiten, noch handels übliches Zubehör darstellen. Nach Ansicht des Einigungsamtes der Industrie- und Handelskammer Berlin entbehren aber derartige Beloh nungen des Zugabecharakters, weil die festgekaufte Ware fehlt, und zwar auch dann, wenn das Geschenk bei Ge legenheit eines sonstigen Einkaufs gewährt wird. Sie dienen auch nicht als Vorspann für den Kauf bestimmter Waren, sondern sind lediglich als Belohnung für Dauerkundschaft zu werten. Der Kunde erhält die Gegenstände doch dafür, daß er das ganze Jahr hin durch seinem Uhrmacher die Treue bewahrt hat. Es han delt sich demnach um reine Geschenke für die Dauer kundschaft, worauf die Vorschriften über das Zugabe wesen keine Anwendung finden können. Auch der Werberat der deutschen Wirtschaft hat in seinem Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 1.3.1934 auf Seite 33 Nr. 48. 1937 ■ Die Uhrmacher-Woche 595
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder