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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 46.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192201008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (23. Juni 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 46.1922 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1922) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1922) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1922) 25
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1922) 37
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1922) 47
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1922) 61
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1922) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1922) 89
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1922) 103
- AusgabeNr. 10 (3. März 1922) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1922) 131
- AusgabeNr. 12 (17. März 1922) 145
- AusgabeNr. 13 (24. März 1922) 159
- AusgabeNr. 14 (31. März 1922) 175
- AusgabeNr. 15 (7. April 1922) 189
- AusgabeNr. 16 (14. April 1922) 207
- AusgabeNr. 17 (21. April 1922) 219
- AusgabeNr. 18 (28. April 1922) 233
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1922) 247
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1922) 259
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1922) 273
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1922) 287
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1922) 303
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1922) 315
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1922) 331
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1922) 343
- ArtikelZur Reichtstagung der deutschen Uhrmacher in Hannover 343
- ArtikelUm den Achtstundentag 344
- ArtikelKunstgewerbliche Metallarbeiten aus Hildesheim in alter Zeit 345
- ArtikelGefährliche Fehler 349
- ArtikelEine Sonnenuhr als Reklametafel des Uhrmachers 349
- ArtikelNeue Spiralbefestigung 352
- ArtikelEine schmiedeeiserne Standuhr 353
- ArtikelFranz Ludwig Löbner † 353
- ArtikelGoldene Damen-Armbanduhren sind Luxusgegenstände im Sinne der ... 354
- ArtikelSprechsaal 355
- ArtikelVermischtes 356
- ArtikelHandelsnachrichten 358
- ArtikelKurse und Preise 359
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien 359
- ArtikelBriefkasten 360
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 360
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1922) 361
- AusgabeNr. 28/29 (14. Juli 1922) 371
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1922) 387
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1922) 405
- AusgabeNr. 32 (4. August 1922) 417
- AusgabeNr. 33 (11. August 1922) 427
- AusgabeNr. 34 (18. August 1922) 439
- AusgabeNr. 35 (25. August 1922) 457
- AusgabeNr. 36 (1. September 1922) 469
- AusgabeNr. 37 (8. September 1922) 485
- AusgabeNr. 38 (15. September 1922) 495
- AusgabeNr. 39 (22. September 1922) 507
- AusgabeNr. 40 (29. September 1922) 515
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1922) 525
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1922) 537
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1922) 547
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1922) 557
- AusgabeNr. 45 (3. November 1922) 567
- AusgabeNr. 46 (10. November 1922) 579
- AusgabeNr. 47 (17. November 1922) 589
- AusgabeNr. 48 (30. November 1922) 603
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1922) 617
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1922) 627
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1922) 639
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1922) 651
- BandBand 46.1922 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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358 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 26 Der Einfluß veränderter Verhältnisse auf bestehende Lieferungsverträge. Seitdem infolge des unglücklichen Aus ganges des Krieges und infolge der Revolution die wirtschaft lichen Verhältnisse iii Deutschland aufs stärkste erschüttert wurden, ist häufig von den am Handel beteiligten Personen und von den Gerichten, insbesondere auch vom Reichsgerichte, die außerordentlich wichtige Frage erörtert worden, ob und in wieweit die veränderten Verhältnisse auf bestehende feste Lieferungsverträge ein wirken dürften. Dieser Frage kommt auch heute noch, wo die meisten Verträge, den bekannten Vorbehalt ..freibleibend" enthalten, eine große Bedeutung zu, da bei einer ganzen Reihe von Verträgen die Vorbehaltssicherung keine, oder praktisch doch nur schwer Anwendung finden kann. Die Rechtsprechung der Gerichte ist in diesem Punkte in den letzten Jahren nicht einheitlich gewesen; sie konnte es auch nicht sein, da die Praxis immer wieder neue Tatsachen zu Tage förderte, wodurch natürlich auch die Rechtsprechung beeinflußt wurde. So kam es vor, daß in irgend einem Prozesse die erste Instanz dem Kläger recht gab, während die nächste Instanz sich für die andere Partei aussprach; das Reichsgericht entschied dann wieder wie die erste Instanz, aber mit einer ganz anderen Begründung. Trotz dieses anscheinenden Tohuwabohu ist jedoch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts die zweifellos be rechtigte Tendenz nicht zu verkennen, den veränderten Verhält nissen eine immer wachsende Bedeutung beizulegen. Ursprünglich sind allein der Krieg und die R e v o 1 u I ion als solche Umstände angesehen worden, die fest abgeschlossene Verträge ändern könnten. In einer Entscheidung vom 8. Juli 1921 (Jurist. "Wochenschrift Seite 1597) ist jedoch bereits auch die große Preissteigerung vom Herbst 1919 als ein Ereignis an gegeben worden, wodurch Verträge abgeändert werden könnten. Die Preissteigerung allein, selbst die allergrößte, genügt jedoch nicht; es muß hiuzukomnieu, daß die geschul dete Leistung, also die Lieferung, infolge der neuen wirtschaft lichen Verhältnisse nicht mehr als das angesehen werden kann, was die Vertragsparteien beim Abschlüsse des Vertrages unter der Annahme, daß die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegen leistung bis zur Erfüllung des Vertrages andauern werde, ver nünftigerweise erwarteten. Eine Einwirkung der veränderten Verhältnisse auf bestehende Verträge wurde insbesondere dann angenommen, wenn der Lieferant bei Durchhaltung des Ver trages in Vermögensverfall geraten sein würde. Hier ist jedoch von besonderer Bedeutung, daß nicht der einzelne, zwischen den Vertragsparteien strittige Fall zur Beurteilung der Sache heran zuziehen ist, sondern die Gesamtheit der gleichgelagerten Ver träge des Lieferanten. Ein Vertrag darf aber dann nicht ge ändert werden, auch wenn die Durchhaltung des Vertrages den Ruin zur Folge haben würde, wenn der Schuldner leichtsinnig oder aus Spekulation den Vertrag abgeschlossen hat. Ein Vertrag darf jedoch dann nicht aufgehoben werden, selbst wenn er dem Lieferanten verhängnisvoll werden würde, wenn er die gleichen schlimmen Folgen für den Gläubiger, also den Empfänger der Lieferung haben würde. Wie hier von der Rechtsprechung der notwendige Ausgleich geschaffen werden kann, steht noch dahin. In einer Entscheidung vom 21. September 1920 hat das Reichs gericht ausgesprochen, daß der Richter in einen bestehenden Vertrag ändernd ein greifen könne. Dieser Standpunkt, ist in dem kürzlich veröffentlichten Urteil des zweiten Zivil senats des Reichsgerichts vom 3. Februar 1920 (R. G. Band 103, Seite 329) aufgegeben worden; nach diesem Urteil ist der Richter nicht befugt, in ein bestehendes Rechtsgeschäft ändernd oinzugreifen; der Vertrag muß also entweder aufrecht erhalten oder umgestoßen werden. Uns erscheint diese Entscheidung als bedauerlich, da es der Richter nun nicht mehr so wie bisher in der Hand hat, die wirtschaftlichen Interessen der beiden Vertrags parteien gegeneinander auszugleichen. Das zuletzt erwähnte Urteil des Reichsgerichts ist aber auch in anderer Hinsicht von Bedeutung. . Nach diesem Urteil genügt, schon die Geldentwertung als solche, die Aufhebung des Vertrages zu fordern, selbst, wenn die Leistung des Schuld ners nicht dadurch wesentlich erschwert würde. In dem vor liegenden Falle hatte sich der Beklagte für ein halbes Jahr ge bunden, seinen Anteil an einem Geschäfte dem Kläger zu einem bestimmten Preise zu überlassen; als der Kläger am Schlüsse der Frist die Annahme erklärte, berief sich der Kläger darauf, daß der Vertrag durch die inzwischen eingetretene Geldentwertung hinfällig geworden sei. Entscheidend war jedoch auch in diesem Falle — was bereits weiter oben ausgeführt wurde —, daß das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung, wie es bei Abschluß des Vertrages als fortdauernd angenommen wurde. am Ende der Vertragszeit eben nicht mehr vorhanden war. Jedenfalls ist die Bedeutung der Geldentwertung für das Weiter bestehen von Verträgen durch das Reichsgerichtsurteil klar aus gesprochen worden. Es erheben sich jedoch damit, gleichzeitig eine Reihe anderer Fragen, deren Beantwortung gewiß nicht einfach ist, so z. B.. welcher Grad der Geldentwertung zur Auf hebung der Verträge erforderlich ist, ob auch der Empfänger der Leistung eine Aufhebung des Vertrages verlangen kann, wenn der Geldwert eine wesentliche Verbesserung erfährt u. a. m. Aus dem Urteil vom 3. Februar 1922 ist. schließlich noch er wähnenswert. daß der Schuldner nach Eintritt schlechterer Wirt schaftsverhältnisse nicht ohne weiteres von dem Vertrage z urtiektrete n kann, sondern, daß er verpflichtet ist. den Gläubiger vorher zur Erhöhung der von diesem geschuldeten Gegenleistung aufzufordern. Allgemein kann jedoch trotz aller dieser juristischen Er wägungen nur dringend empfohlen werden, vom Standpunkte des Gläubigers wie des Schuldners verständnisvoll den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen und eine Lösung zu er streben. die den Interessen beider Parteien soweit als irgend möglich Rechnung trägt nach dem Grundsätze, daß ein magerer Vergleich immer noch besser ist, als ein fetter Prozeß. Erhöhung des Zollaufgeldes auf Uhren. Das Goldzollaufgeld ist, mit. Wirkung vom 25. Juni 1922 ab. von 5900 % auf 6-100 % erhöht worden. Von dem genannten Tage ab beträgt der Zoll also das 65fache der im autonomen Zolltarif genannten Sätze, die bekanntlich erst mit Wirkung vom 1. Mal 1922 zu einem großen Teile um 100 % erhöht worden sind. Für eingeführte Uhren und Uhrenbestandteile ergeben sich bis auf weiteres folgende Zoll beträge : Zoll- Tarif- Nr. Gegenstand Maß stab Zollbetrag Gold- i Papier mark mark 929 Taschenuhren, auch solche mit Spielwerk, in Gehäusen; aus Gold aus Silber, auch vergoldet oder mit ver goldeten Rändern, Bügeln oder Knöp fen versehen 1 1 3 390 195 aus unedlen Metallen oder aus Legie rungen unedler Metalle, auch ver goldet oder versilbert oder mit ver goldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen 1 2 130 930 Uhrgehäuse zu Taschenuhren: aus Gold 1 3 195 aus Silber oder unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder mit vergoldeten Rän dern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen 1 1,50 97,50 931 Anm. zu Nr. 929 und 930. Gold- oder silber plattierte Taschenuhren und Gehäuse werden wie vergoldete und versüberte verzollt. Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige und Rohwerke 1 1,50 97.50 932 Triebe und Unruhen aus Stahl für Taschen uhren 1 dz 60 • 3900 933 Teile von Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, vorstehend nicht genannt 1 dz 200 13000 Der Zoll ist damit gegenüber der Zeit bis zum 1. Juli 1921, bis zu welchem Tage der deutsch-schweizerische Handelsvertrag in Kraft war, bei goldenen Uhren um das 487/'■•fache, bei silbernen Uhren um das 325fache gestiegen. Zweite Nordische Messe in Kiel. Die in diesem Jahre zum zweiten Male durch das Meßamt mit Unterstützung der Handels kammer Kiel wie des Handels- und Industrieamtes der Stadt Kiel vom 13. bis 17. September 1922 veranstaltete Nordische Messe vereinigt in 36 Gruppen auf einem Ausstellungsgelände von über 40 000 qm Fläche Erzeugnisse der führenden deutschen In dustrien, die bei der günstigen Lage der Messestadt für den Handel mit Nordost-Europa und bei dem schnellsten jmd be quemsten Verkehr zwischen West-Europa und den skandi navischen Ländern durch die Kiel—Ivorsör—Linie auf einen regen Besuch von Einkäufern aus dem Norden rechnen können. Neue Preisliste. Die Firma Bedau & Kellner in Leipzig versendet ihren neuen Frühjahrskatalog, enthaltend Abbildungen und Preise von Schmuekwar.en, Handtaschen, Zigarettenetuis, Bestecken und Reparaturteilen. Die netten Abbildungen geben einen anschaulichen Überblick über die angebotenen Stücke. Sie sind so gut ausgeführt, daß man auch Einzelheiten darin er kennen kann. Unter den Schmuckwaren finden sicli recht an sprechende Muster. Die in der Liste angegebenen Preise sollen nach dem Vorwort, als Richtpreise gelten. Immerhin kann es als Fortschritt bezeichnet werden, daß überhaupt einmal wieder Bruttopreise in einer Liste genannt sind. Interessenten wird die Liste auf Wunsch zugesandt.
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