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Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Titel
- Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Untertitel
- nach archivalischen Quellen dargestellt
- Autor
- Schurig, Kurt
- Verleger
- Hohmann
- Erscheinungsort
- Plauen
- Erscheinungsdatum
- 1875
- Umfang
- [1] Bl., 100 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.158.n
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3939107419
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393910741
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393910741
- SLUB-Katalog (PPN)
- 393910741
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Die Anfänge des Bergbaues im Vogtlande
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
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„geseiffet hatten.“ Da nun nach einem alten Berichte 12 ) der Zinnhergbau in der Gebend von Auerbach nach der böhmischen Grenze früher ganghaft war als bei Oelsnitz so liest die Yermuthung nahe, dass die fränkischen Bergleute von Neudeck aus über den Kamm des Erzgebirges bis m den Auerbacher Wald vorgedrungen sind, dort den Zinnbersbau erregt und ihn dann auch in der Oelsnitzer Gegend veranlasst haben. Nach Ansicht anderer wäre jedoch der Impuls von der Annaberger Gegend ausgegangen, weil dort schon im 14. Jahrhundert Zinnbergbau getrieben worden sei, und schon von 1315 Quittungen 13 ! über Zum erwähnt werden, das von Ehrenfriedersdorf nach Geyer abgeliefert worden In der Meissner Bergchronik wird auch erwähnt, dass in der Gegend von Schneeberg nach dem \ ogtlande zu Zinnbergwerke um diese Zeit bauhaft gewesen seien. V 1 ^o Die - er , ste 1 ? achri 1 cht ? ber Zinnbergbau bei Oelsnitz giebt uns ein Zehntregister, das bis lol2 zuruckgeht; m der Ueberschrift 11 ) heisst es: „Ao. 1512 haben meine, gnädigster und gnädige Herren von Saclissen den Zehenden auffin Zinbergk bey Olsnitz von denen Edel- leuten die Säcke zu Schönbrunn und die Machwitze, den sie zuvor etliche Jar eingenom men, abgefordert .....“ Da vom Jahre 1503 eine Bergordnung für Auerbach 15 ) und vom Jahre 1513 und 1517 zwei Bergordnungen für Oelsnitz, Brun und Lauterbach 16 ) vorhanden sind so lässt sich annehmen, dass der Zinnbergbau in dieser Gegend erst kurze Zeit vorher in Schwung gekommen, denn allerorts ist wenige Jahre nach dem Aufblühen des Bergbaues w- A 16 , * 3etreffenden 0rte eine Bergordnung aufgestellt worden, wenn derselbe sich von Wichtigkeit zeigte. Schneeberg z. B. bekam 1477 eine Bergordnung, also 7 Jahre nach Erhebung des Silberbergbaues; Annaberg 1493: ein Jahr nach Entdeckung der Silbergänge, lüi obige Annahme spricht auch der Umstand, dass im Jahre 1517 die Bergknappen daselbst beantragen 17 ), dass der Rath zu Oelsnitz ihnen zum Bau von Häusern behilflich sein möchte, , , 13 ) V" St ', A ' P e ?' ?•; f0 ! 303 - Bel 'iobt, betreffend ein altes Bergwerk zu Auerbach, vom J. 1506. »Das Bergwerk zu Auerbach ist mitten auf dem böhmischen Wald und auf anderthalb Meilen, wo kein Mensch wohnt, aut Ji. Oh. Gr. regahen gelegen und auf demselben Gebirge da andere Bergwerke alle bis an die Elbe liegen und stossen: ein gross Zienwerk war daselbst gewest,‘das in einem Jahr auf 1 Schicht schock Zentner Zien zu Ueberlauft gefallen sind: Das Bergwerk ist aber nun nicht mehr ganghaft“ ZI des sächs. Alterth.-Yereins, H. 15. S. 3. Gesch. der Stadt Geyer v. Dr. Falke. 14 ) F. B. A. Vogtsbg. Acten N. 2. 15 ) W. St. A. ßeg. T. fol. 290. 291. 16 ) Ebendaselbst. (Vollst. Abdruck siehe im Anhang.) , • i A. Reg. T. fol. 290. 291. „Darauf haben vnser geschickte ßethe, den Rath zu Olsnitz bey sich gefordert!!, vnd mit ynen besichtigung gethan, wie den Berggesellen hoffstett mochte zugestelt werden, do sie bequemlich vnd gelegen pawen mochten. Vnd solch besichtigung ist gescheen vorm ßascliauer tnor ausserhalb vnd a,n der aldenstadt gegen den Bergkwergk zu gelegen. Vnd wiewol dies orts do man pauen mag, die gründe muss aufkaufen, als gerten wiesen vnd ecker die der stadt vast wol gelegen vnd gut smat, so haben doch Bürgermstr. vnd Rath auff vnser Rethe Unterhandlung gewilligt, einem jeden der do pawen will nach gelegenheit seines paues vnd eingewonlichs Hofflein darzu auffs Radts gelt vnd Dar legung auszukauffen bey den sonderlichen Bürgern der die gründe daselbst sein, vnd von dem der es pawet nicht mehr dann einen gr. zu Lehengelt nemen, vnd ob ers furder verkauften wird, das alsdann der ader üy sollen ein auflassgr. geben, vnd der es wider kaufft ein lehengr., des soll furdtliin alwege also gehalten werden. JNachdem der Rath disser orter ander hewsser gutter vnu gründe hieuor auch alwege zuuorleyhen gehabt, dauon ym auch gewönliche abrichtung, wie es herkommen bescheen. Ober aber dy sondern per- sonen den der Rath die pletze der pawstedt abkauffen musten, sich mit denselbige nit woll vergleichen oder vereinigen mochten, ist darauf dem Amptmann vnd Schosser beuolhen, des sie desselbig dem radt vnd dem man es abkaufen muss, yres bedenkens sollen haben zuuortragen, daran auch yder theil berugig sein soll, damit deshalben auch kein verzugk oder Verhinderung geschee. Ader der do pawen wirth, den hat der Rhat gewilliget von der Zeit so er dy hoffstadt annymbt, ime an vnd vbergeweist wirth, drey Jharlang dy nechsten darnach gantz frey zusitzen lassen. „. . dyey Jahr vergehn, sol dan ein yder der do hat hausung aufgericht die frön vnd volge verpflicht sein, wie einander nackbauer vnd vorstetter daselbst, das doch dein vnd gering ist, nemlich ge- wenliche volg zu notturf wu man dy vns vnd der stadt bequemlickait gebraucht halb alsouil frei vnd nach s einer der m der Stadt wonet, dorffen vber Jhars der Stadt kein gewönlich gemein geschoss nach ab- ncntung thun, sondern noch ausgehen der freiheit aber so er dy hawsung verkauft, der annemer derselben,
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