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Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Titel
- Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Untertitel
- nach archivalischen Quellen dargestellt
- Autor
- Schurig, Kurt
- Verleger
- Hohmann
- Erscheinungsort
- Plauen
- Erscheinungsdatum
- 1875
- Umfang
- [1] Bl., 100 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.158.n
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3939107419
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393910741
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393910741
- SLUB-Katalog (PPN)
- 393910741
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Verfassung und Verwaltung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
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— 26 — 18) Dass wir mit Behutung in mehrgedachter Refier herumb mit Schafen oder ändern Vieh, wie es Nahmen hat, unbedrenget seyn vnd bleiben möchten. 19) Da Gott der Allmächtige, wie zu verhoffen, durch seine allmächtige Götti. Gnade die Bergwerck fündig machet, dass man Erz treffe vnd erbaue, den Zehenden auff Zeit etlicher Jahre gnädigst erlassen. 20) Dass wir auch macht haben, da Silber, Kupfer, Zinn, Bley oder andere hohe vnd niedrige Metalle, wie es mag gemacht werden, unsers Gefallens zu verwenden, verkauften, zu ver führen, zu verseygern vnd zu vertreiben. 21) Dass man uns bey der Löbl. Churf. Sächss. jüngst gnädigst gegebenen Bergk Ordnung auch bleiben lassen, so ermelten diesen Articula der gegebenen Freyheit nicht zuwieder. 22) Was vor ändern nothwendige Articul hierinn nicht begriffen, noch erklehret, bitten Ew. Churf. Gnaden wir auch unterthänigst dieselbigen wie zu ändern Berg Freyheiten. Die Begnadung als mit Schneeberg, Annaberg und Marien berg beschehen, auf gnädigst mit einziehen lassen, damit Ew. Churf. Gnaden als ein hoch- löbl. Christi. Riihml. Landes Fürst und Herr, und auch ein Liebhaber der Bergwercke ein stattlich, herrlich und wohlgeachte Bergfreyheit Ew. Churf. Gnaden oder demselben Nach kommen zu Ehren und mit der Zeit zu grossen Nutz gereichen und gedeyen.“ Es mochte deshalb wohl der sehnlichste Wunsch manches Ortes sein, diese ausge dehnten Gerechtsamen durch Erhebung zur Bergstadt zu erlangen, weshalb auch Oelsnitz, gestützt auf alte Traditionen, sich als eine ehemalige Bergstadt ansah. Eine Nachricht aber darüber, dass Oelsnitz eine freie Bergstadt gewesen sei, ist nirgends zu finden, weder in Urkunden noch in Acten. Als daher der Stadtrath zu Oelsnitz im Jahre 1817 um Erneuerung der Bergfreiheit nachsuchte, liess die Regierung über diesen Punkt die ein gehendsten Forschungen anstellen und legte das Resultat derselben in folgendem Berichte nieder 72 ): „Allerdurchlauchtigster etc. Der Stadtrath zu Oelsnitz im Yogtlande hat in der Eingabe vom 22. Mart. c. a. um Erneuerung der von besagter Stadt in früheren Zeiten genossenen Bergbaubegnadigungen angesucht. Bei der hierauf geschehenen Nachsuchung in den archivalischen Schriften geht so viel hervor, dass die Stadt Oelsnitz, oder vielmehr die Gewerkschaft auf dem „Englischen Gruss“, früherhin eine Zeit lang Bergbaubegnadi gung, wenn anders unter der Zehentbefreiung eine Bergbegnadigung verstanden werden kann, genossen hat. Schon in den vorigen früheren Zeiten war der Bergbau im Vogtlande im Schwünge, und Churfürst Augustus munterte durch den im Jahre 1576 für den Bergbau im Yogtlande eigends ertheilten Freiheitsbrief die Interessenten und Gewerken zum Fortbauen und Fündigmachung mehrerer Gruben noch mehr auf. Schon damals und seit 1511 hatte die Stadt Oelsnitz eigenen Bergbau, Hütten, Pochwerke und einen Bergmeister. Aufgemuntert durch diesen Freiheitsbrief (s. S. 9) setzten die Gewerken zu Oelsnitz den Bergbau fort. Eine Gewerkschaft derselben hiessen die Gewerke auf dem Englischen Gruss und bauten auf Eisenstein und Kupfererz. Weil die Erze vorzüglich kupferfeich waren, so baten die Gewerke im Jahre 1619, dass sie auf 6 Jahre des Zehenden auf dieser neuen Kupferzeche befreyet, auch ihnen die Erze, weil sie kein Silber enthielten, zu freier Behandlung gelassen werden möchten. Dieses Ansuchen wurde ihnen höchsten Orts gewährt und Churfürst Joh. Georg I. begnadigte durch die Urkunde vom 26. Sept. 1619 die Gewerken auf dem Eng lischen Gruss zu Oelsnitz mit der sechsjährigen Befreiung vom Zehend und Verstattung der eignen Verhandlung ihrer Erze auf ebensolange. Dieses Wenige ist alles, was sich hinsichtlich der angeführten ehedem genossenen Bergbaubegnadigung der Stadt Oelsnitz unter den Schriften des geh. Finanz-Archivs gefunden hat. Von einer Urkunde, wodurch der Stadt und Commun Oelsnitz die wirkliche Bergbau-Begnadigung oder Bergfreiheit wie ändern Städten wäre ertheilt worden, ist nichts zu entdecken gewesen, auch hat sich von 72 ) Fr. B. A. Yogtsbg. Acten N. 186. t'ol 92 b .
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