5. Das Weichbild Zittau. 649 denen v. der Eibe bis ins 17. Jahrb. Besitzer des Oberdorfs, womit das Kirchlehn verbunden, gewesen sei, wissen wir nicht. Schon die v. der Eibe aber besasseu dasselbe als Afterlehn der Herren v. Biber stein auf Friedland 15 ), und so ist es denn bis auf neuere Zeit Fried- landsclies Lehn geblieben. Seifhennersdorf (1357 und auch noch später Heinrichsdorf, 1405 Heinrichsdorf in Seiden). Das Paffconatsrecht über die dasige Kirche 16 ) stand schon 1357 und noch 1420 denen v. Maxen auf Gross schönau, 1434 denselben, aber in Gemeinschaft mit Enderlein v. Smoyn (S. 407), I437 bloss noch Letzterem zu. Dagege« wurde 1402 Burggraf Wenzel v. Dohna (S. 158) mit den „Niedergerichten in den Seifen zu Heinrichsdorf, gelegen bei Rumburg“, und 1 405 die Brü der v. der Eibe (S. 171) mit dem Dorfe selbst belehnt. Seit Anfang des 15. Jahrh. befand sich das ganze Gut nebst Kirchlehn und Gericht im Besitz derer v. Schleinitz auf Rumburg, welche 1584 „Niederhen nersdorf sammt den Seifen“ an den Rath zu Zittau verkauften , wäh rend Oberhennersdorf bei Rumburg verblieb. Grossschönau (1358 Magna Schonow r ). Seit Mitte des 14. Jahrh. bis 1434 kommen als Besitzer die v. Maxeu (S. 355) vor, welche auch daselbst wohnten. Anfang des 16. Jahrhunderts ge hörte es Hans v. Uechtritz (S. 526), dessen Nachkommen es 1530 an Christoph v. Gersdorf]' „e twa zu Malschwitz“ (S. 245) verkauften. Dieser aber überliess es 1531 an Tile Knebel (S. 302) auf Hainewalde und Gersdorf. Nach seinem Tode (1545) fielen seine Güter an den König , der sie an Ulr. v. Nostitz auf Ruppersdorf (S. 388) verkaufte. Dessen Sohn Hartwig veräusserte das auf ihn gefallene Grossschönau 1587 an Zittau ,7 ). Hainewalde (1326 Haynewalde, 1398 Heynwald). Als Patron der dasigen, schon 1326 erwähnten Kirche erscheinen seit dem letz ten Drittel des 14. Jahrh. die v. Kyaw (S. 323) gemeinschaftlich mit denen v. Warnsdorf (S. 532) , seit jAnfang des 15. Jahrh. Letztere 15) Schon 1444 ward in einer Einigung zwischen denen v. Biberstein und denen v. Dohna bestimmt, dass Erstere auch „die Lehn, die Wenzel v. der Eibe unter den Bibersteinen hatte, wieder an Wentsch v. Dohna bringen sollten“ (v. Weber, Archiv f. d. sächs. Gesch. N. F. I. 241). Dennoch war dies nicht geschehen. 1487 sprach König Wladislaus denen v. Biberstein als verschwiegenes Lehn unter anderem auch „die Mannschaft zu Lewckersdorf, gelegen bei Zittau“, ab („Die Donin's“ 1876. S. 231). Dennoch verblieb Oberleutersdorf unter Friedland. 16 j A. Job. Itichter, Nachr. von Seifh. 1801. 40. n) Fr. Th. Richter, Gesch.-statistische Darstell, von Gross- und Neu-Schönau. 1837.