Preis; vierteljäh rige Pränumeration s ngr. in'ö Haus, 8 ngr. bei Abho lung in der Expe dition. Wochenblatt für Zschopau und Umgegend. (Jeden Sonnabend eine Nummer.) JnsertionsgebLhren werden die L«il« oder deren Raum mit t ngr. berechnet. M 14 Sonnabends, den 8. April 1854. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Planlegimg bei Grundstücken,«sammenlegungc» betr., vom 2l. März 1854. Das Gesetz über Zusammenlegung der Grundstücke vom 14. Juni 1834 (Seite 141 der Samm. lung der Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1834) stellt tz. 1 die Hauptbestimmung an die Spitze daß durch die Zusammenlegung ein solcher Umtausch durcheinander liegender, ländlicher, verschiedenen Besitzern gehöriger Grundstücke herbeizuführen sei, durch welchen für jeden derselben eine möglichst nahe und zu- sanimenhängende, sowie überhaupt für die Bewirthschaftung günstige Lage seiner Besitzung be zweckt wird. Demgemäß bestimmt es tz. 13: daß bei der Zusammenlegung jeder Theilhaber ul statt des von ihm abzutretcndeu Landes Grund und Boden von demselben Ertrage, h) diesen in möglichster Nähe, Zu sammenhänge und überhaupt für die Bewirthschaftung günstiger Lage und c) völlige Entschädigung im Uebrigen zu empfangen habe. Wenn das Gesetz weiterhin tz. 17 bestimmt, daß jedem Betheiligten dabei thunlichst Grundstücke von gleicher oder möglichst nahe stehender Bodenclasse (Bonität) und von gleicher Gattung im Vergleich mit dem abzutretenden Lande anzuweisen seien: so läßt theilS die dieser Vorschrift in dem Gesetze angewiesene Stellung, theils der Ausdruck: thunlichst, keinen Zweifel darüber zu, daß ihr nur untergeordnet, nämlich blos insoweit Anwendung gegeben werden solle, als es in jedem einzelnen Falle mit der Befolgung obiger Hauptbestimmung vereinbar ist, und daß daher, insoweit dies ohne Beeinträchti gung des Hauptzwecks der Zusammenlegung nicht zu vermeiden ist. der einzelne Bctheiligte sich auch die Gewährung des Neinertragswerthes des von ihm abzutretenden Landes durch Anweisung von Grundstücken anderer Bodenclassen oder einer andern Gattung gefallen lassen muß. Es ist daher die Pflicht der Zusam- menlegungsbehördcn, mit Entschiedenheit und Festigkeit alle entweder hierauf oder vielleicht auf einer beson der» Vorliebe für dies oder jenes Grundstück beruhenden Widersprüche einzelner Betheiligter zurückzuweisen und sich davon selbst nicht durch den Wunsch, gütliche Vereinigungen zu Stande zu bringen, abhalten zu lassen, insofern dadurch die Zweckmäßigkeit des Zusammenlegungsplanes und die höchstmögliche Nützlichkeit desselben für die Gesammtheit benachtheiligt werden würde, vielmehr dergleichen Widersprüche, da nöthig, auf dem Wege der Entscheidung zu beseitigen. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß eine nicht genügende Beobachtung dieser Grundsätze in nicht seltenen Fällen dem Zustandekommen möglichst zweckmäßiger Zusam menlegungen hinderlich geworden ist: so sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die Zusammenle gungsbehörden, so wie die bei Zusammenlegungen Bethciligten mittelst gegenwärtiger Verordnung daran zu erinnern. — Dieselbe ist in sämmtlichen, tz. 21 des Gesetzes v. 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften zum Abdruck zu bringen. Dresde n, den 21. März 1854. Ministerium des Innern. Freiherr v. Beust. Demuth. Die Abenteuer einer Nacht. (Schluß.) Der Lärm kam naher, die Hunde klafften dickt um das Haus herum und menscklicke Stim men ersckallten bazwisckrn. Zugleich hörte er wieder um sich her Geräusch, den Tritten eines auf den Zehen Gebenden ähnlich, dies dewog ihn, einige Mal mit dem Gewehr über die Flur hin weg zu schlagen, daß die Funken sprüheten, aber leider ohne Erfolg. „Aufgemacht!" donnerte ein« rauhe Baß stimme vor der Thür. Hockhorchend stand Toma scheck, sein Herz pochte ängstlich und das Gewehr schwankte in den zitternden Händen. „Nun, wird's bald?" rief die Stimme nach einer kleinen Pause wieder und begleitete diese Worte mit einem kräftigen Schlage gegen die Thür. Zugleich trommelten mehrere Spießgesellen in einer andern Gegend des Hauses an einem Fensterladen und dazwischen klafften eine Menge Hunde. Die Kräfte batten den nunmehr gefährdeten Jäger ganz verlassen, ermattet sanken seine Arme