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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191607192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-19
- Monat1916-07
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1916
- Autor
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««d A«r»rs»r fEldckMt mch Mchch. Amtsölatt *LÄ" für die Mnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!» Amtsgericht und den Rat der Stadt Richq, sowie den Gemeinderat GröVa. 165. Mittwoch, 19. Juli INI«, «be»»s. > «S. Ia»r«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abends V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Trclger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaisers. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Black, monatlich 70 Pf. Anzeige« filr di« Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und iin voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der.Austraggeber in Kontur» gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BcfvrderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordnung über die Sammlung der Steinovftkerne. Im Anschluß an die Verordnung vom 27. Juni 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. ISO vom 1. Juli 1916) wird folgendes bestimmt: Die Gemeinden baben für die Ablieferung von Steinobst- und Kürbiskernen nach Bedarf S a mm elstelle n einzurichtcn und diese öffentlich bekannt zu machen. Von dcit Amtshauptmannschaften und Stadträten der Städte mit Revidierter Städte ordnung werden Hauptsammelstelle» errichtet, an welche die in den Gemeinden gesammelten Kerne abzuliefcrn sind. Wo es nach den örtlichen Verhältnissen zweckmäßig erscheint, haben sich die Ämtshauptmannscbaften und Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung zur Ersparung von Kosten wegen Errichtung einer gemeinschaftlichen Hauptsammelstelle ins Vernehmen zu setzen. Die von den -Schulen oder sonstigen Sammlerstellen bei den Gemeindebehörden ab gelieferten Obstkerne sind baldigst an die nächstgelegene Hauptsammelstelle abzuliefern. Die Ablieferung selbst hat tunlichst kostenlos zu geschehen; wenn erhebliche Transportkosten unvermeidlich sind, ist dies unter Beigabe von Belegen schriftlich bei der Sammelstelle, an die die Kerne abgeliefert worden sind, anzuzeigcn. Neber den Ersaß solcher Kosten bleibt Entschließung vorbehalten. Sobald bei den Hauptsammelstellen Kerne im Gewicht von etwa 100 är beisammen sind, ist dies dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin anzuzeigen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich allgemein an der Sammlung von Steinobst- und Kürbiskernen zu beteiligen und die Kerne an die bekannt zu gebenden Sammelstellen freiwillig abzulicfern. Tie Kerne werden zur Oelgcwinnung im allgemeinen Interesse verwertet. Dresden, den 14. Juli 1916. 1292llLIs Ministerium deS Innern. 3427 MutM« UW MchU kl WW WMkttn btt Ml M ZVttiWM. Einwohner aus dem Königreich Sachsen, die zu vorübergehendem Aufenthalt nach Bayern. Württemberg, Baden oder Elsaß-Lothringen reisen, haben ihre säch sischen Fleischkartcn mitzunehmen, weil sie nur gegen diese Fleisch in den genannten Bundesstaaten erhalten. Die Ausstellung von Fleischkartcnabmeldebeschei- nigungen für solche Reisende ist unzulässig. Dresden, am 15. Juli 1916. 1207119111 Ministerium des Innern. 3415 Die Feldflieger-Ersqtz Abteilung Nr. 6 Großenhain hält in den nächsten Tagen von 6 Uhr vormittags bis Eintritt der Dunkelheit Hebungen im Abwerfen von scharfen Bomben und Scharfschießen mit Maschinengewehren ab. Der Schießplatz Gohrisch und Heidehäuser ist deshalb vorübergehend nördlich des Wülknitzer Weges dauernd gesperrt. Die Ortspolizcibehördcu werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorgeschrie- oenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 18. Juli 1916. 851 b v. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wnqttartiermlll bett'. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt einquartierten Militärpersonen auch im Monat August 1916 im Quartier behalten wollen, werden anfgefordert, Meldung da rüber bis Dienstag, den 25. dieses Monats, bei unserem Quartieramt zu erstatten. Die Quartiergeber werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß bei ihnen Emguartierte, insbesondere wenn dieselben das bereits iunehabende Quartier im neuen Monat beibehalten wollen und sollen, eine» neuen Quartierzettel abzugeben haben, da ohne euren solchen Entschädigung nicht zur Auszahlung gebracht wird. Ter Rat der Stadt Riesa, am 19. Juli 1916. und, 2 Pfund werden an reinen HauSyätt Sammlung tuNrerter Konferdendkchse». Da ein? Verwertung der leeren Konservenbüchsen nur möglich ist, wenn recht große Mengen vorhanden sind, wird erneut gebeten, möglichst alle Konserven-Büchsen an der bereits früher bekanntgegeLenen Stelle, nämlich vor dem Konserven - Verkaufsräume im ÄathauShofe, niederlegen zu wollen. ' . Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Juli 1916. Fnd. Verkauf vo« Auslandsmargariue. Uns ist ein kleiner Posten AuslandSmaraarine zugewiesen worden. E Diese Anslandsmargarine gelangt am Donnerstag, den SV. Juli 1V1V durch Herrn Fleischermeister Karl Reichelt, Hauptstraße 49, gegen Vorlegung der BrotauSweiS- karte zum Preise voll 2,88 M. für 1 Pfund zum Verkauf. Beim Verkauf könne», da uns nur eine beschränkte Menge Auslandsmargarine zur Verfügung steht, nur diejenigen Einwohner berücksichtigt werden, dtp IhreDrot» marken im Hotel znm Stern «nd in der Polizeiwache abholen. Es können, soweit der Vorrat reicht, erhalten: Haushaltungen bis zu 3 Köpfen V. Pfund, „ mit 4—6 „ V, „ „ mit über 6 . »/. I Der Rat der Stadt Riesa, den 19. Juli 1916. Gßm. ' StSdttscher Schweinefleisch-Verkauf. Der städtische Schweinefleischverkauf (Fleisch, Speck, Schmeer) wird Donnerstag, den SV. Juli ISIS im städtischen Schlachthofe fortgesetzt. . vn Abgefertigt werden die Inhaber der ButtervorzuaSkarteu 4. Ulte oben tzgr betfl svuch« staben ^ angegebene Nummer ist maßgebend) Nr. 1001 bis ungefähr 1600. Die Abfertigung erfolgt für die Karteninhaber: , Nr. 1001—1125 von 8—9 Uhr vormittags, , 1126-1250 „ 9-10 „ . 1251-1875 . 10-11 . „ 1376-1500 „ 11-12 , . 1501—1600 „ 12—1 „ nachmittags. n Der Preis beträgt 1 M. 35 Pf. für 1 Pfund Fleisch und 1 M,70 Pf.fvr i Wuud Speck und Schmeer. Es werben abgegeben an eine Familie bis zu 2 Personen nicht mehr ai bis zu 4 Personen nicht mehr al von mehr als 4 Personen nicht Fleisch, Speck oder Schmeer zusammen. Speck und mehr wie 300 gr abgegeben. Die auf der Butterkarte angegebene Zahl der MM Haushalt gehörigen Personen ist hierbei maßgebend. Die Buttervorzugskarte ist bei der Aleischentnayme vorzulegen. Fleischmarken für die zu entnehmenden Fleischmengen sind abzugeben. Der Rat der Stadt Mesa, am 19. Juli 1916. Kr^, Levensmittelverlauf in GrSva. Donnerstag, den 2V. Juli 1V1S, vormittag- von v—1 Uhr und nachmittags von 5—7 Uhr, werden im Grundstück Weststraße 14 verkauft: Rindfleisch im eigene» Saft, 1 Dose 2 M. 20 Pfg, Grühlälerwrrrst in Dosen, 1 Dose 1 M. 60 Pfg., Rauchfleisch, V, Pfund 1 M. 60 Pfg., Oelsardinen, 1 Dose 75 Pfg., dänische Eier, Stück 22 Pfg. Lebensmittel - Kontrollkarten sind vorzulegen. Leere Konservenbüchsen werben an» genommen. * Gröba (Elbe), am 18. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 19. Juli 1916. , —* Das mehrfach verschobene Parkkonzert Unter Mitwirkung der vereinigten Mannergesangvereine soll bei einigermaßen günstigem Wetter Donnerstag Abend (siehe Inserat) abgcyalten werden. An Chören mit Blasmusik kommen die Hymne von Beethoven und Kittlers „Ich bin ein Deutscher", an Chören ohne Begleitung Lieder von Aren, Jüngst und Jsenmann zur Aufführung. Die Leitung liegt in dem Händen der Herren Obermusikmeister Himmler uno Kirchenmusikdirektor Fischer. (Hoffentlich ist uns end lich einmal ein warmer Sommerabend beschieden.) — Der am 14. 2. 16 verstorbene Major z. D. Rudolf Wendt hat lctztwillig folgende Beträge zu Stiftungen vermacht, dtzren Zinsen an bedürftige und würdige Unter offiziere der nachgenannten Regimenter verteilt werden sollen: dem Feldartillerie-Regiment 32 3000 Mk., dem Feldartillcrie-Regiment 68 1000 Mk., dem Feldartillerie- Regiment 78 3000 Mk. —* Die neuen Briefmarken und Postkarten werden am 28. Juli ausgeqeben. Sie unterscheiden sich von den bisherigen Pfennigwerten dadurch, daß der Kvpf der Germania frei, in nicht gestricheltem Hintergrund steht. Der Reichsaügabe unterliegen Sendungen, die in der Nacht vom <31. Jul: zum 1. August nm 12 Uyr 1 Min. und später cingeliefert werden. Die Hausbriefkästen der Postanstalten und di<^ Briefkasten der Bahnposten werden, wo Unter beamte im Dienst sind, um 12 Uhr nachts außergewöhnlich geleert. Sendungen aus Briefkästen, die nicht um Mitter nacht geleert worden waren, sind bei der ersten Leerung am 1. August nicht als unzureichend frei gemacht anzu sehen, weun die Verrechnung der Reichsabgabe auf ihnen unterblieben ist. Die Reichsabgabe wird auch im Verkehr mit dem Generalgouvernement Warschau und dem Etappen gebiet des Oberbefehlshabers Ost erhoben. Ebenso soll sie rm Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Luxemburg, Bosnien- Herzegowina und im Grenzverkehr mit Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz eingeführt werden. — Die Verwendung von Zucker zu Luxussüßig keiten ist vielfach mit guten Gründen beanstandet worden. Allzuviel Zucker konnte dadurch nicht mehr verloren geben, da die Süßigkeiten- und Schokoladen-Jndustrie schon seit dem Beginn dieses Jahres auf die Hälfte und seit einigen Wochen nur auf den vierten Teil ihrer früheren Verarbeitung gekürzt ist. Eine Verordnung des Präsidenten des Kriegs- ernährungSamtes verbietet nun weiter die Verwendumi von Zucker zur gewerblichen Herstellung von Pralinen, Christ baum- und Ostersachen, Kruchtpasten, Geleefrüchtcn, über zuckerten Mandeln und Nußkernen, Schaumznckerwaren und türkischem Honig. Gegen weitergehende Einschränkungen sprechen ernste Bedenken; jetzt schon können Arbeiter und Arbeiterinnen nur mit Mühe beschäftigt werden, zum größeren Teil dadurch, daß die Industrie sich besonders auf solche Waren verlegt, bei denen der Wert der Arbeit den des Stoffes überwiegt. Dazu kommt die Rücksicht auf die vielen kleinen Handelsgeschäfte. Die obengenannten Waren aber werden ohne Schaden für die Verbraucher und, da dadurch Verarbeitungsstoffe für andere Zwecke frei werden, auch für die bei der Herstellung und dem Vertriebe Be schäftigten entbehrt werden. — Aus dem KricgSernährungSamt wird mitgeteilt: Das Kriegsernährungsamt hat, wie bekanntgegeben, eine Herabsetzung der Erzeugerpreise für Frühkartoffeln vom 1. August 1916 ab angeordnet und gleichzeitig ver anlaßt, daß den Kommunalverbänden eine ermäßigte Fest setzung der Kleinhandelspreise nahegelegt wird. Ein Zwang kann in dieser Hinsicht nicht auSgeübt werden. Da zuqe- sagt ist, daß die Gemeinden die dabei entstehenden Zuschüsse als Ausgaben der KriegSwohlfahrtSpslcge behandeln können, mithin bis zu vom Reich und Staat erstattet erhalten, ist aber wohl mit Sicherheit anzunebmen, daß die Köm munalverbände im Interesse ihrer minderbemittelten Be völkerung von dieser Ermächtigung allgemeinen Gebrauch machen und die Preise alsbald entsprechend herabsetzen werden. —* Vom 1. August ab werden bei den Feldpostanstal. ten und bei den Postanstalten in den besetzten Gebieten Ein- zablungen mit Zahlkarte bis 800 M. ans Postscheck konten in der Heimat in Militärdienstangelegenheiten und in Angelegenheiten der Heeresangehörigen zugelassen. Der Verkehr in den besetzten Gebieten erstreckt sich auch auf Zahl karte», die von den deutschen Zivilbehörden sowie ihren Be amten und Angestellten auSgchen. Zur schnelleren Abwick- lnng von Zahlungen empfiehlt sich für die Postscheckkunoen, bei Lieferungen an Heeresangehörige usw. ihren Sendungen Zahlkarten beizufügen, auf denen die Kontonummer, der Name und Wohnort des Postscheckkundcn sowie der Name des Postscheckamts vorgedrnckt sind. Die Gebühren für die Zahlkarten aus dem Felde sind dieselben wie im Inlands verkehr und werden vom Zahlungsempfänger (Postscheck- künden) erhoben. Telegraphische Zählkarten sind nicht zu lässig. — DieBestandSausnahme allerLebcumittel- Vorräte, die der Präsident des Kriegsernäbrungsamtes mehrfach angekündigt hat, findet — wie das B. T. hört — voraussichtlich am 15. September statt. Cm früherer Termin ist deshalb nicht möglich, weil eine derartige Erhebung, soll sie wirklich zuverlässig sein, umfassende und zeitraubende Vorbereitungen erfordert. Entgegen der viel verbreiteten Meinung steht fest, daß sich die VorratSerhebung auch auf die privaten Haushaltungen ohne jede Ausnahme erstrecken wird. , —MI. Die Versorgung mit Frühkartoffeln beruht bekanntlich iu diesem Jahre auf der Lieserungspflicht derjenigen Bezirke, die über den Bedarf ihrer Bevölkerung hinaus Frühkartoffeln erbauen. Um dieser Liefernngspfilckt in vollem Umfange genügen zn können, ist es selbstverständ lich, daß diese Bezirke die Ausfuhr von Frühkartoffeln inso weit beschränken müssen, als zur Sicherstellung der durch die Verbände abzngebenden Mengen notwendig ist. In der Stadtpark Riesa. TmeM den H. Anli, 3 Avo«nemeuts-Ks«zert.NL
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