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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Luxussteuer
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der "Taylorismus" und die "Standardisation" in der Uhrmacherei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEine ernste Pflicht 81
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 82
- ArtikelDie Luxussteuer 83
- ArtikelDer "Taylorismus" und die "Standardisation" in der Uhrmacherei 83
- ArtikelRedliche Käufer veruntreuten Gutes 85
- ArtikelVorschule der Trigonometrie (7. Fortsetzung) 86
- ArtikelZum Kampfe für den freien Handel 87
- ArtikelWünsche für die Handhabung kriegsrechtlicher Bestimmungen 88
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 88
- ArtikelVerschiedenes 89
- ArtikelVom Büchertisch 89
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 89
- ArtikelAnzeigen 90
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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kr. ii Die Uhrmacherkunst. 83 Die Luxussteuer. Wie aus den zahlreichen Zuschriften an uns hervorgeht, herrscht über die kommende Luxuswarensteuer noch viel Un klarheit, Die Verwirrung ist durch die Bundesratsverordnung vom 2. Mai über die Sicherung der Erträge dieser Steuer noch grösser geworden. Viele Kollegen haben versäumt, sofort die nötigen Massnahmen zu treffen (die Nichtbefolgung der Vor schriften der Verordnung ist mit Strafe bis 30000 Mk. belegt!), da sie sich nicht rechtzeitig genügend unterrichten konnten; trat doch die Bundesratsverordnung bereits am 5. Mai in Kraft. Obwohl wir in der letzten Nummer schon das Notwendige ge sagt haben, sei heute nochmals eine Erläuterung der Bestimmungen Was muss versteuert werden? Darüber scheinen sich sehr viele Kollegen nicht klar zu sein. Fragen wir zunächst: Was muss nicht versteuert werden? so werden wir leichter Klarheit schaffen. Ausdrücklich ausgenommen sind Taschenuhren in silbernen Gehäusen. Ganz selbstverständlich alle Uhren in Ge häusen aus unedlem Metall (Stahl, Weissmetall, vergoldet) oder Holzgehäusen. Nicht ganz zweifelfrei ist die Steuerpflicht der silbernen Armbanduhren. Man wird die Steuerpflicht bejahen müssen, wenn das Armband besonders kostbar ist, also den Wert der Uhr übersteigt; dagegen wird eine Armbanduhr nicht steuer pflichtig sein, wenn das Armband im Verhältnis zur Uhr nur von untergeordnetem Werte ist. Ferner sind alle Gegenstände nicht steuerpflichtig, die mit Silber plattiert sind, ebenso natür lich versilberte Gegenstände. Als nicht der Steuer unterliegend wird man auch vergoldete Scbmuckgegenstände ansehen müssen, da man ja hier nicht von Edelmetall reden kann. Steuerpflichtig sind also alle Uhren in goldenen oder goldplattierten (Double-)Gehäusen und alle Gegenstände aus Edel metall. Also auch alle Doublö-Ware. Ebenso alle Waren aus Silber, also Bestecksaohen, massiv-silberne Uhrketten, Zigaretten dosen, Bleistifte usw., und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Preises! Von all diesen Waren muss eine Steuer von 20% erhoben und zurückgelegt werden. Ausserdem muss ein Buch geführt werden, in das jeder Verkauf, der Tag, an dem er stattfand, die handelsübliche Bezeichnung, der Betrag der Verkaufssumme, die Höhe der zurückgelegten Steuer und der Tag der Zahlung ein zutragen ist. Ueber die Art, wie die Eintragungen in dieses Buch zu er folgen haben, herrscht gleichfalls noch Unklarheit. Wir emp fehlen , möglichst wenig dem Kunden gegenüber von^ der Steuer zu reden, da nach den schon jetzt vorliegenden Erfahrungen manches Geschäft dadurch nicht zustande kommt. Es ist also am besten, den Betrag der Steuer gleich in den Verkaufspreis mit einzurechnen. In dem Buche ist dann der eigentliche Verkaufspreis (ohne Steuer) und der Betrag der Steuer aus einanderzuhalten und gesondert zu buchen, wie es ja auch vor geschrieben ist. Kostet ein Gegenstand also 100 Mk., so sind dem Kunden 120 Mk. anzurechnen. So ist auch zu buchen, also: Verkaufs preis 100 Mk., zurückgelegte Steuer 20 Mk. Würde man den ganzen gezahlten Betrag als Verkaufspreis eintragen, und dann davon 20 % Steuer berechnen, so müsste natürlich 125 Mk. gefordert werden, da 20% von 125 Mk. 25 Mk. beträgt. Das würde natürlich eine Verteuerung der Ware bedeuten und eine Erhöhung der Steuer, die durchaus nicht unserem Gewerbe dient, weil eine 20prozentige Steuer schon viel zu hoch ist! 1 ) In das Belieben des Verkäufers ist es gesetzt, wenn bei dem Steuergesetz ein niedrigerer Steuersatz festgesetzt werden sollte, den zuviel erhobenen Steuersatz zurückzuzahlen. Je nach der Art des Geschäfts wird jeder Kollege selbst darüber zu ent scheiden haben. Es dürfte sich aber doch empfehlen, entweder jedem Kunden diese Zusicherung zu machen, oder gar keinem. Macht man die Zusicherung, so macht man den Kunden natürlich auf die Steuer besonders aufmerksam, und da bekanntlich nie mand gern Steuern zahlt, so wird manches Geschäft schon aus reinem Widerspruchsgeist des Käufers nicht zustande kommen. In unserem ersten Aufsatz wurde ausgeführt, dass die Steuer bei jedem Umsatz, auch im Grosshandel erhoben werden soll. Das ist ein Irrtum, da diese Art der Steuererhebung nur bei der Umsatzsteuer Platz greift. Dadurch bekommen aber unsere aus gesprochenen Bedenken, dass die Ausschaltung des selbständigen Gewerbes durch die Steuer begünstigt wird, noch mehr Gewicht. Das Streben jeden Käufers ist natürlich, sich um die Steuer herumzudrücken. Er versucht also, die Ware von der Fabrik oder durch den Grosshandel zu bekommen. Dass das möglich ist, wissen wir aus den Erfahrungen früherer Jahre. Wie schwer ein solcher Verkauf nachweisbar ist, wissen wir auch. Wird die Steuer bei derartigen Detailverkäufen des Grosshandels auch wirklich gezahlt, so hat doch der Käufer das Gefühl, dass er sieh glücklich um die Steuer herumgedrückt hat, und darauf kommt es allein an, da ja bekanntlich der Glaube selig macht! Noch bedenklicher ist es, dass Privat Verkäufe überhaupt steuerfrei bleiben sollen; wohl aus dem Grunde, weil die Steuer erhebung hier auf grosse Schwierigkeiten stösst. Wer kennt von uns nicht die Verkäufer in dm Kaffeehäusern, die immer in Geldverlegenheit sind und ihre goldene Uhr verkaufen müssen? Die Schieber und Nepper? Deren Geschäft wird durch die Steuer einen ungeahnten Aufschwung nehmen! Man wird es uns also nicht verdenken können, wenn wir der Steuer mit recht gemischten Gefühlen gegenüberstehen. Und dann fragt man sich, weshalb soll all der andere Luxus in Kleidern, Hüten, Möbel usw. usw. steuerfrei bleiben? Wir sagen: Wenn schon, denn schon. Lieber gleich ganze Arbeit als in jedem Jahre ein neuer Flick und neue Beunruhigung! W. König. 1) Die Münchener Goldechmiede fassten dagegen am 7. Mai den Be schluss , sofort alle Waren 25 % höher auszuzeichnen und die Steuer aus diesem Aufschlag zu bezahlen. * Der „Taylorismus-* und die „Standardisation“ in der Uhrmacherei. Die starke Bewegung innerhalb der deutschen Uhrmacherei, welche die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Kaliber für Taschenuhren zum Ziele hat, und in grossen Versammlungen bereits wiederholt ihren Ausdruck fand, hat in den Kreisen der schweizerischen Industrie doch einen grösseren Widerhall ge funden, als angenommen wurde. Dass in den Kreisen der Uhr macher der deutschen Schweiz ebenso gerichtete Bestrebungen im Gange sind, die bereits mit aller Energie in der dortigen Fachpresse zum Ausdruck gebracht wurden, mag dazu bei getragen haben, dass in Schweizer industriellen Kreisen zum ersten Male etwas aufmerksamer auf diese Wünsche gehört wurde., In der Revue Internationale de l’horlogerie veröffentlicht Herr Jean Pettavel unter der gleichen Ueberschrift wie oben eine längere Abhandlung, die den Wünschen der Uhrmacher bezüglich einer Vereinheitlichung und - Verbesserung der Uhrenkaliber in weitest gehender Weise das Wort redet. Sie bildet freilich erst den Anfang, die erste Anregung für die Industrie, aber die ge schilderten Verhältnisse selbst werden es wohl mit sich bringen, dass langsam aus der Idee eine Tat wird, und dass der von den deutschen und schweizerischen Kollegen ins Rollen gebrachte Stein, der durch diese Abhandlung einen weiteren kräftigen Anstoss erhält, doch nicht eher Halt macht als am Ziele. Lassen wir Herrn Pettavel das Wort: „Von allen metallurgischen Industrien ist die Uhrenindustrie fast immer die letzte, die neue Arbeitsmethoden annimmt und an wendet. Sie zieht es vor, die anderen vorangehen zu lassen, und wenn die Versuche abgeschlossen sind, geht sie bedächtig daran, zu prüfen, was sie sich davon zunutze machen kann. Wenn diese vorsichtige Politik auch gewisse Vorteile hat, wohnen ihr doch Gefahren inne, und sie verschuldet auch die fort währende Unterlegenheit der Anhänger der empirischen Methode und der allmächtigen Routine gegenüber den Fortschrittlern.
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