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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 17
- ArtikelSteuerliche Buchführungs- und Auskunftspflicht, Steueraufsicht 19
- ArtikelDas verlockende Ausland 20
- ArtikelEin wichtiges Urteil 21
- ArtikelNeue Hammereinstellung bei Hausuhren 22
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 22
- ArtikelVom Film der Uhrmacher 24
- ArtikelUhrmacher, hilf Dir selbst! (III) 24
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelAnzeigen 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelVersammlungskalender 32
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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28 Die Uhrmacherkuust. Nr. 2 „Rechtsfriedensämter“. Im Reichsjustizministerium fanden dieser Tage Besprechungen über die Errichtung von „Rechtsfriedensämtern statt, die vor der Anstrengung eines Prozesses den Versuch gütlicher aussergerichtlicher Beilegung machenj sollen. Es wurde Uebereinstimmung darin erzielt, dass die baldige Einführung von Schlichtungsstellen in Angliederung an die Amtsgerichte unbedingt nötig ist. Das Sühne verfahren soll obligatorisch gemacht werden, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes. Die von Handwerkskammern und anderen Körperschaften geschaffenen Einrichtungen sollen bestehen bleiben und mit entsprechenden Rechten ausgestattet werden. Das Ergebnis der Be sprechung wird in nächster Zeit als Vorlage des Reichsjustizministeriums den Reichstag beschäftigen. Gegen die Luxnsstener. Die Gewerbe- und Detaillistenkammer in Hamburg hatten zum 7. Dezember 1920 eine Versammlung einberufen, die gegen die schädigenden Wirkungen des Umsatz- und Luxussteuer gesetzes Stellung nehmen sollte. Folgender Beschluss wurde nach reger Aussprache angenommen: „Die am 7. Dezember 1920 im Gewerbehaus versammelten Vertreter von Industrie, Handwerk und Einzelhandel erheben nachdrücklich Elin spruch gegen die schädigenden Wirkungen des Luxussteuergesetzes. Nach den Darstellungen und sachlichen Beweisen der einzelnen Fach vertreter fordern wir von der Reichsregierung: 1. Wesentliche Vereinfachung des gesamten Gesetzes zur Ver meidung aller unproduktiven Arbeit sowohl auf seiten der Behörden wie innerhalb der betroffenen Betriebe. 2. Grössere Klarheit der gesetzlichen Bestimmungen und Beseiti gung aller Widersprüche. 3. Festsetzung einer Grenze, bis zu welchem Teil des Gesamtwertes Ausbesserangen an luxussteuerpflichtigen Gegenständen von der Steuer freibleiben. 4. Erlass der Steuer für das Jahr 1920 in allen Fällen, in denen eine Unklarheit und entschuldbare Unkenntnis zur Nichtbeachtung des Gesetzes führten.“ Sofortige Nettokaase bei Erhalt der Rechnung. Gutachten der Handelskammer zu Frankfurt (Main). Die Klausel „sofortige Netto kasse bei Erhalt der Rechnung“ besagt, dass sie den Käufer zur Vor leistung nach Eingang der Rechnung verpflichtet und dem Verkäufer das Recht gibt, mit der Absendung der Ware bis nach Eingang des Kaufpreises zu warten. Wenn neben der Vereinbarung die Zahlungs- ■ bsdingung vom Verkäufer sofortige Absendung der Ware versprochen wird, so ist diese Zusage so zu verstehen, dass die Ware sofort bei Eintreffen des Fakturenbetrages abgesandt werden muss. Wo stellen Sie in Leipzig ans! Wenn der Einkäufer zur Leipziger Messe kommt, will er bei möglichst geringem Zeit-, d. h. Geldaufwande eine schnelle Uebersicht über alles das haben, was es in seiner Branche Neues gibt. Er will Vergleiche ziehen können, um preis wert Ain7.nka.nfan, auch seine Warenkenntnis will er mehren. Alles das kann er nur, wenn er die Ausstellerstände seiner Branche mög lichst vereinigt vorfindet, und zwar in einem oder mehreren Mess häusern, die von vornherein als bestimmte Branchenausstellungs stätten gelten. Die Branchenkonzentration auf der Leipziger Messe hat ja erfreulicherweise schon grosse Fortschritte gemacht. Eine wirksame Unterstützung findet sie neuerdings durch einen Beschluss, den die Leipziger Messhäuser-G. m. b. H. gefasst bat, der über 90% aller Messhäuser angeschlossen sind. Sie hat die sämtlichen Messhäuser ihres Bereiches bestimmten Branchen zugewiesen. Hier sollen demnach neue Mittelpunkte für die einzelnen Sondermessen geschaffen werden, denen sich vor allem die neuen Aussteller zuzuwenden haben. Für Edelmetalle, Uhren und Schmuck werden vier Haupt ausstellungsstätten in Betracht kommen Es sind das der „Grüne Baum“ am Rossplatz, der am Georgiring 1 belegene „Königshof“, der grosse Messpalast „Specks Hof“ an der Reiehsstrasse, dem Schuhmacher gässchen und der Nikolaistrasse belegen, und schliesslich die seit der Herbstmesse 1920 ebenfalls zu Ausstellungszwecken mit herangezogene Universität. Die Eröffnung des dritten Messehauses Stuttgarter Früh jahrs • Jugosi * Edelmesse 1921. Zu der vom 12. — 21. März 1921 Btattfindenden Jugosi-Edelmesse der Vereinigung für die Stuttgarter Juwelen-, Uhren-Gold- und Silberwarenmessen in Stuttgart wird ausser dem Stuttgarter Handelshof und dem Kunstgebäude am Schlossplatz noch ein drittes Messehaus, das „Messehotel“, gegenwärtig eingerichtet. Es stösst dieser Bau an den Stuttgarter Handelshof direkt an und soll ausserdem durch Zwischenbaaten unmittelbar mit dem Handelshof ver bunden werden. Wie in den bisherigen Edelmessehäusern finden die Aussteller auch im „Messehotel“ sehr geräumige Zimmer und Kojen; alle Räume zeichnen sich durch vorzügliche Beleuchtung und praktische Anordnung besonders aus. Zu den bisher vorhandenen 4000 qm Aus stellungsfläche kommen im „Messhotel“ weitere 1100 qm dazu; etwa 4ö neue Zimmer in Grösse von 10 — öO qm bieten den zur Jugosi-Edelmesse kommenden Firmen eine hervorragende Ausstellungsmöglichkeit der verschiedensten Artikel. Schon vor Monaten wurden Tausende von aus ländischen und überseeischen Einkäufern zum Besuch der Frühjahrs- Jugosi-Edelmesse 1921 eingeladen und auf die Reichhaltigkeit und bequeme Gelegenheit zum Einkauf aller Artikel des Edelmetall- und Uhren gewerbes besonders aufmerksam gemacht. Die erste Einladung der deuschen Einkäufer erfolgt augenblicklich. Der Rückgang der Silberpreise am Weltmärkte. Bei dem ausserordentlichen Interesse, das die Entwicklung der Silberpreise be sonders für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Oststaa en-in Anspruch nehmen darf, geben wir folgende wichtige Zusammenstellung wieder: Londoner Metallnotierungen für die Unze Silber im Jahre 1920: 1. Januar 75,87 d., 1. Februar 84,12 1. März 84,00 72,12 1. Mai 65,50 d., 1 Juni 57,62 „ 1. Juli 51,62 „ August d. September d. I Oktober d. November d. Dezember d. 1. 57,25 59,— 52,87 — 2. 58,50 — 52,62 44,52 3’ 57,- 59,— — 53,75 — 4. 58,12 58,25 — — 5. 58,25 57,62 — | 44,25 6. 59,37 60,12 56,87 — 43,37 7. — 59,50 56,12 — — 8. 59,— — — — 9. 59,62 58,50 — — 38,87 10. 59,37 59,— — 54,12 — 11. 58,75 — — — — 12. — — — 40,87 13. 59,25 59,— 56,25 — 14. 60,25 55,25 — 15. — 60,75 53,02 53,25 16. 59,37 60,50 — — 17. 59,75 — — 1 51,37 18. — 52,12 50j75 19. 60,50 — — 49,62 20. I — — 51,37 — 21. 59,50 53,25 — 22. j 59,87 52,62 47,75 23. 60,87 1 60,— — 47,12 24 — 59,75 — 46,25 25. 61,— — 52,50 — 26. 61,12 — — 48,75 27. — 59,37 52,12 — 28. . 59,37 52,— — 29. — 1 59,12 52 87 46,12 30. , 59,62 I 59,37 — — 31. 58,75 — — — Der niedrigste Silberpreis im letzten Friedensjahrzehnt betrug 23 8 / l6 . („ß. Börsen - Courier.“) Goldausbeute Transvaals. Die Goldausbeute in Transvaal be trug im November 633737 Unzen im Werte von 2693383 d\ gegen 662474 Unzen im W T erte 2815506 £ im Oktober und 677 970 Unzen im Werte von 2879834 £ im November 1919. Unzen, fein 1930 1919 1918 1917 Januar 670 503 676 059 714182 782 634 Februar 625 330 636 728 659 759 78 1 321 März 707 036 712 379 696 281 787 094 April . ’ 686 979 694 944 717 000 742 778 Mai . • 699 041 724 995 741 317 779 385 Juni 715 957 702 379 727 696 759 724 Juli 736 099 725 497 736 199 757 839 August 702 083 706 669 740 210 756 658 September 682 173 698 558 708 206 738 231 Oktober 662 472 723 722 679 764 751 290 November 633 737 677 970 658 701 722 839 Dezember 1 — 650 191 641 245 722 419 Insgesamt '7 483 410 8 330 091 8 418 292 9 018084 Die Uhrmacherei unter der bolschewistischen Regierung' Ein aus Russland in seine Heimat zurückgekehrter Schweizer hat dort über die Lage der Uhrmacherei und ihrer Angehörigen berichtet. Am 16. November 1918 ordneten die bolschewistischen Autoritäten für die Gemeinde Moskau die Verstadtlichung aller Handelsgeschäfte der Stadt an. Diese Massregel wurde zur selben Zeit in jeder russischen Gemeinde ausgeführt. In Moskau hatte man von dieser Verstadtlichung die Apotheken und Drogerien und — wunderlicherweise — du Handlungen mit Kinderspielzeug ausgenommen. Alle Uhrenhandlungen, FurniturenhandluDgen, Juwelier- und Bijouteriegesehäfte in Moskau wurden am 16. November kommunalisiert. An diesem Tage und a® Tage vorher wurden einige hundert dieger Geschäfte unter Siegel gelegt und die Angestellten dadurch auf die Strasse geworfen. Im Januar 1919 begann die Warenaufnahme durch die bolschewistische Kommission. Manchmal waren Inhaber und leitende Angestellte zur Teilnahme ein-
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