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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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werden, so bleibt nichts übrig, als langweilige Erzählungen oder Privatfehden in die Blatter aufzunehmen, damit das sächsische Volk einen andern Geschmack sich aneigne. Seite 201 heißt es ferner: „Auch hätten Rücksichten auf fremde Regierungen dem Ministerium des Innern die Pflicht aufgelegt, die Sonn e ein zuziehen." Es heißt nur R ü ck si ch t en, nicht etwa Reklamationen. Ich sollte aber glauben, daß das Ministerium des Innern größere Rücksicht auf das sächsische Volk und §. 35 der Verfassungsur kunde zu nehmen hätte, als auf auswärtige Regierungen. Wird in Bezug auf die Vaterlandsblätter Seite 203 von den Beschwerdeführern erwähnt, daß dieses Blatt im Lande als ein Organ betrachtet worden, wo ein Jeder, der sich bedrückt fühlte, seine Beschwerde am leichtesten zur Besprechung bringen konnte, so muß ich dem ganz beistimmen. Allerdings war die Entziehung der Concession für die Vaterlandsblätter ein Schlag für die gebildete Leserclasse desselben, für einen großen Theil des sächsischen Volks. Sie erfolgte am 22. December des vorigen Jahres im Angesicht der Ständeversammlung, und es fragt sich, weshalb dieser Zeitpunkt gerade gewählt wurde? Die Erklärungs weise kann sehr verschieden fein. Viele haben behauptet, das Ministerium habe wohl die Concession einziehen können, indem sie der Majorität der Kammern gewiß sei. Ich ehre die Majo rität der Kammer stets, glaube aber, daß sie niemals ein rationel ler Grund zu einer Maaßrezel sein kann. Ich rufe Ihnen die Geschichte Frankreichs in's Gedächtniß. Es wird Ihnen erin nerlich fern, daß 1823 der freisinnige Deputirte Manuel von der Majorität der Kammer aus der Kammer vertrieben wurde, daß unter dem Ministerium Villvle 1823 sehr verschiedene volksfeind liche Maaßregxln mit Hülfe der Majorität der Kammer durch gesetzt werden konnten. Damals aber sah man nicht voraus, daß in wiederholter Folge solcher Maaßregcln nach 7 Jahren eine andere Dynastie zur Herrschaft kommen werde. Wird Seite204 gesagt: „in Folge vielfacher Beschwerden über dis Zügellosigkeit der Vaterlandsblätter sei die Bedrohung der Concessionsent- ziehung erfolgt", wird also von einer Zügellosigkeit censirter Blätter gesprochen, so dringt sich unwillkürlich ein Widerspruch auf. Wie kann ein Blatt zügellos sein, welches der Censur unter legen hat? Die Censur soll der Zügel sein, welcher nach denVer- theidigern der Censur die Presse überhaupt leiten soll. Wird Seite 205 gesagt: die Mittheilüngen über den Landtag enthiel ten böswillige Entstellungen, so ist hier jedenfalls zu weit gegangen. Der Abgeordnete Todt hat bereits erwähnt, es wäre möglich, daß Entstellungen in diesen Berichten enthalten gewesen seien, allein die Behauptung, es seien böswillige Entstellun gen, enthält eine Voraussetzung, die aller Begründung entbehrt. Ich übergehe andere Gründe, indem sie die Deputation hinläng lich beleuchtet hat. Sie sehen aus allem dem, meine Herren, daß es sich nicht um eine vereinzelte Maaßregel, sondern um ein systema tisches Verfahren gegen die freisinnige Presse handelt. Ich erinnere noch im. Mgyneinen an einige Specialver ordnungen für die Sensoren, beispielsweise an das Verbot allseitiger Beurtheilung über die Altarinschrift zu Annaberg, an das Verbot der Besprechung des in Freiberg stattgefundenen Duells, an die Verhinderung der freien Besprechung über den Unterschied der Glaubensbekenntnisse, an das Verbot, die vor seienden oder stattgefundenen Landtagswahlen zu besprechen. Meine Herren! rechnet man alle diese Thatsachen zusammen, so wird man allerdings eine Kette wahrnehmen müssen, in welche ein Glied nach dem andern geschmiedet wird. Erinnern Sie sich noch daran, daß mehrer» Localcensoren die Censur entnom men und die Blätter an die Centralcensoren gewiesen worden sind, so wird wohl die Behauptung gerechtfertigt erscheinen, daß alle diese Maaßregeln nicht als vereinzelte, sondern als ein syste matisches Verfahren zu betrachten sind, ein Verfahren, welches allerdings geeignet ist, das äußere Leben des Volks in eine nur durch den Klageruf der Getroffenen unterbrochene Stille eines Schlachtfeldes umzuwandeln. Es mag wohl leichter sein, über ein schlafendes Volk zu regieren, als über ein wachendes, wach sames und thatkräftiges; allein wenn ein Volk einmal bis zu einer gewissen Stufe der Cultur vorgeschritten ist, dann sollte man derartige Maaßregeln nicht ergreifen. Die Erfahrung lehrt, daß der aus künstlicher Betäubung Erwachende sehr leicht in Raserei verfällt. Ich will nicht in Abrede stellen, daß die Verordnung von 1844, namentlich §. 26 und einige andere Be stimmungen der Preßpolizei zur äußern Rechtfertigung des Mi nisteriums werden angezogen werden und angezogen werdrn kön nen, kann jedoch nicht zugeben, daß dergleichen Ausdrücke, wie: „Gemrinschädlichkeit, guter Anstand, gute Sitte, nach Befinden" ohne weiteres die oberste Behörde ermächtigen können, von der in ihre Hand gelegten Gewalt Gebrauch zu machen, vielmehr muß ich dabei stehen bleiben: sollte auch eine formelle Rechtfer tigung für dieses Verfahren von der Deputation einigermaaßen anerkannt worden sein, so bleibt doch dem sächsischen Volke ge genüber eine materielle und wirkliche Verschuldung vorhanden. Die freisinnige Tagespreise ist berufen, Mißbräuche und Vorur- theile jeder Art aufzudecken. Nur wenn dies geschieht, ist der Fortschritt im Staate wirklich gesichert. Meine Herren! Die Constitution ist ein kostbares, unveräußerliches Kleinod; allein ohne Preßfreiheit, oder doch ohne freisinnige Tagespresse scheint sie mir einer schönen Marmorstatue zu gleichen, welcher das in nere Leben, die Seele fehlt. Ich verliere daher kein Wort dar über, wie wichtig die freisinnige Tagespresse für das Volk ist, be haupte aber auch, daß sie wohlthätig für eine wohlmeinende Re gierung sei. Kann eine Regierung in den Wahn verfallen, dass es im Staate keinen Unzufriedenen, keinen Mißmuthigen, keinen Andersdenkenden gebe? Gewiß nicht! Glaubt man aber einen Unzufriedenen, einen Andersdenkenden dadurch für sich zu ge winnen, oder ihm den Unmuth, die Unzufriedenheit zu benehmen, wenn man ihn zum Schweigen zwingt? Das ist unmöglich. Durch das Aussprechen der Gedanken und Empfindungen wird schon eineMilderung des Schmerzes über scheinbar oder wirklich erlittenes Unrecht gewährt. Kann sich das Volk frei ausspre chen, so ist die freisinnige Tagespresse von jeder wohlmeinenden Regierung als ein Ventil zu betrachten, durchwelches dieHerzenS-
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