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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 166. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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lassen. Was das Deputationsgutachten betrifft, so wird ge sagt, daß blos Mißtrauen gegen den katholischen Clerus auch gegen die Vertrage spreche; setzen wir aber die von mir so eben erwähnte Bestimmung fest, so ist die ganze Sache abgemacht, und ich möchte allerdings hier meine Bemerkungen schließen, jedoch muß ich, da wir einmal in besonder» Verhältnissen leben, die sich ganz eigenthümlich gestalten, noch bemerken, daß man vom Protestantismus und Katholicismus wohl die Verwerfung der Vertrage sondern könnte, und hatten wir nur mit dem Rechte der Katholiken allein zu thun, so würde eine solches Er örterung ganz wegfallen müssen. Da aber dem nicht so ist, so glaube ich, der Protestant könne mit Recht fordern, daß er gegen die Eingriffe der katholischen Geistlichen geschützt würde. Das Deputationsgutachten stellt dieß zwar blos als einen Ver dachtsgrund dar, ich glaube aber, dieses ist nicht so; dieser Verdacht ist das nothwendige Resultat aus der Erfahrung, die sich auf jedem Blatte der Geschichte seit 1000 Jahren zeigt, er ist bestätigt durch die neueste Zeit, mehr noch, er fließt aus den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche. Diese Grundsätze sind mit solchem Muthe, mit so fester Beharrlichkeit ausgespro chen, noch in neuester Zeit behauptet worden, daß es wahrlich einer Auseinandersetzung nicht bedarf; es ist seit 1000 Jahren systematisch befolgt worden. Wenn aber das ist, so können doch die herrlichen Ideen einzelner Bekenner jener Conftssion, wovon so glanzende Beispiele öffentlich gehört worden sind, nicht geleugnet werden; es wird jeder Protestant sich freuen, daß er auch dort das Licht aufgehen sieht; aber wir müssen unser Recht schützen vor den Einflüssen des Clerus, welcher unbedingten Ge horsam verlangt, und darum können auch jene uns keine Bürg schaft leisten, daß nicht die Einflüsse des Clerus auf unsere Rechte übergreifen; und so gestaltet sich die Maßregel nicht aus einem unbilligen Verdachte, ohne auf bessern Gründen zu ru hen. Die Protestanten verlangen nichts als Parität, aber ich glaube doch mit Recht behaupten zu können, daß, wenn wir Verträge zulassen, durchaus alle Parität verschwindet, und der Protestantismus Mück gesetzt wird. Das kann ich nicht für gut und recht halten, ich kann nicht glauben, daß das Wohl des Staates dadurch befördert wird. Was kann, was will eine Conftssion mehr, als wenn ihr gewahrt wird, was den andern zukommt, und welche größere Freiheit kann sie verlan gen? Darum wünsche ich, daß die Kammer bei der einmal vorliegenden Discussion ihren frühem Beschluß sorgfältig mit den in der 1. Kammer vorgetragenen Gründen erwäge, ohne zu glauben, daß diesem em ungerechter Verdachtsgrund oder ein ReligionShaß zu Grunde liegt. Da ich überzeugt bin, daß keiner von uns solchen Regungen Spielraum gewahrt, son dern unftr Streben dahin geht, das Wohl und das Beste in einer Angelegenheit, die nicht allein des Menschen Höchsts Pflicht, sondern auch dessen höchster Genuß ist, zu befördern, so kann ich getrost der weitern Erörterung entgegen sehen. Abg. R ichte r (aus Lengenfeld): Ich muß mich ebenfalls der Meinung der 1. Kammer, wegen Trennung der Geschlechter, anschließen, als dem einzigen Auskunftsmrttel. Das Depu- tationsgutachten nimmt vorzüglich auf die Aeltern Rücksicht. Aber die Aeltern sind der Kinder halber da, nicht die Kinder der Aeltern halber. Aber doch möchte ich die Vertrage nicht ganz ausschlicßen, in unserm kleinen Orte giebt es auch ge mischte Ehen, die Erfahrung lehrt aber, daß die Aeltern ihre Kinder in der protestantischen Religion erziehen lassen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil wir keine katholische Schule haben. Werden nun keine Vertrage zugelassen, müßten die Söhne schlechterdings in der Religion des Vaters, die Töchter in der Religion der Mutter erzogen werden, so muß ein Lhekl der Kinder weggethan werden, wenn man keine katholische Schule im Orte hat. Das ist aber der Erziehung der Kinder nachtheilig. Der katholische Vater möchte gerne seine sä'mmt- lichen Kinder in der protestantischen Religion unterrichten lassen, aber er würde gezwungen sein, es nicht zu thun. Ich glaube daher, es ist für die Erziehung der Kinder besser gesorgt, wenn man Verträge zulaßt. Abg. Axt: Ich glaube, da über diesen Gegenstandschon viel gesprochen worden ist, daß ich meinem Stande schuldig bin, über eine Angelegenheit, die meinem Berufe so nahe liegt, einige Worte mitzutheilen. Der Hauptgegenstand ist der, obVerträge zulässig sein sollen oder nicht. Diese Frage ist in der 1. Kammer mit einer Sorgsamkeit und Umsicht behandelt worden, was gewiß große Anerkennung finden muß; aber die genaue Beleuchtung der Discussion erzeugt ganz sicher die Ueberzeugung, daß wir hier bei einem höchst wichtigen, aber auch so zarten Gegenstände ste hen, daß zu einem befriedigenden Resultate auf keine Weise zu gelangen ist. Die Sache gestaltet sich anders vom theoretischen, anders vom praktischen Gesichtspunkte, und daher möchte cs schwierig sein, eine Vermittlung ausfindig zu machen. Ich habe schon früher meine Meinung ausgesprochen und mich den Vertra gen nicht entgegen erklärt, nur gegen die Abänderung der Verträge während der Ehe habe ich mich ausgesprochen. Im Wesentli chen bin ich dieser Ansicht noch; die Freiheit der Verträge unzu lässig zu erklären,, halte ich bedenklich. Müssen wir annehmen, baß ein sicheres Auskunstsmittel in düftr Sache nicht aufzusiuden ist, so müssen wir den Grundsatz der persönlichen Freiheit als das ! Höchste halten. Ich muß dem widersprechen, was mir schon in früherer Discussion gegen meine damalige Aeußcrung entgegen gehalten worden ist. Ja, unsere Kirche bestand seit Jahrhun derten und besteht noch jetzt in dem Zustande der Vertheidigung gegen das Dogma der allein ftligmachenden Kirche; unsere Kirche wird nicht aufhören können, diese Dogmen Zu bekämpfen, bis es eine deutsch-katholische Kirche giebt, und ich lasse mich in dieser Ansicht nicht irrig machen; wir stehen in dieser Gefahr, es sind so viel Zeichen und Spuren vorhanden, daß man nicht leugnen kann, daß wir Verdacht hegen müssen; allein ich betrachte aller dings die Sache aus einem hohem Standpunkte; der Kampf be steht zwischen den beiden Kirchen, er ist aber nicht ein Kampf, der in den irdischen Regionen der Kirchen bekämpft wird, es handelt sich nicht um die numerische Seelenzahl der einen oder der an dern Kirche, ich habe darüber vielfältig nachgedacht, und ich habe ekngeschen, daß es em Kampf der Meinungen, Ansichten
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