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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Accisübertragungssteuer nicht noch einmal zu gut ge rechnet worden sein; sie hätten also in Wahrheit 753,716 Thlr. I gr. 3Z- pf. zu tragen gehabt,, während nach Herrn Scholze's Berechnung ihnen nur 379,267 Thlr. 3 gr. 2tz pf. zur Last ge fallen wären; zu einer solchen Verkeilung würde aber das Land wohl niemals die Hand bieten können. Sollen mithin 480,000Thlr. nach der Schocksteuer wieder aufgebracht werden, so tragen I Million Schocke 160,000 Thlr. und 2 Millionen 320,000Thlr. . Die Deputation bemerkt, daß es hier auf eine genaue Berechnung nicht ankommen kann, sondern das approximative Verhältniß vollkommen genügen dürftes, daher sie auch nur die runde Summe von 1 Million zu 2 Millionen, und die dop pelte Steuererhöhung angenommen hat. Eine ganz andere Frage ist es, ob das Land nicht einen An spruch aufden vollen Erlaß der Cavalerieverpflegungsgelder habe, weildenStädtendiedemselbengegenüberstehendeServislast abge nommen worden ist, oder ob nicht wenigstens ein größerer Theil derselben hätte erlassen werden sollen, als geschehen ist. Aber die Beantwortung derselben läßt sich auch nur unterBerücksichtigung der einschlagenden Verhältnisse geben, es kommt nämlich darauf an, ob die Servislast nach dem Aufwande, welchen die Städte gehabt haben, oder nach den Erfordernissen, welche an, die Staatskassen nach Aufhebung der Naturalleistungen gemacht werden, zu veranschlagen ist, und hiernächst, ob bei der Ver pflichtung der Städte zu den Naturalleistungen für die Garni son, und der Obliegenheit des Landes zu den Naturalverpfle gungen der Cavalerie ein bestimmtes Beitragsverhältniß der Städte zu dem Lande angenommen worden war, oder nicht ? Die richtige Beantwortung der letzteren Vorfrage ist aber mit Sicherheit kaum zu erlangen, da das ganze alte Steuerverhält- niß zwischen Stadt und Land weder im Einzelnen, noch im All-. gemeinen, auf irgend einer anderen Grundlage als der des Her kommens beruht hat. Mehre Mitglieder der Deputation glauben aber aller dings, daß das Land bei der Berechnung des vorigen Landtags zu kurz gekommen sei, weil der Aufwand, welchen die Städte bei der Naturalleistung des Servises gehabt haben, derselben zu Grunde gelegt worden ist, nicht aber der jetzige, welchen die Staatscassen 'zum Ersätze des Ausfalles zu machen genöthigt sind. Das allerhöchste Decret vom 3. März 1837, Landt.-Act. Abtheil. I. Bd. 2. S.207, berechn et 147,323 Thlr. 13 gr.8pf. als denjenigen Aufwand, welcher nach Uebernahme der Natu ralleistungen für die Armee und der Servislast der Städte auf das Budjet kommen würde. Von dieser Summe wurden 10,038Thlr.—-gr.—pf. Ofsiciersquartiergelder-Aufwand in den Städten Leipzig, Dresden, Bu- dissin und Zittau, und 7,789 - 3 - — - vermehrter Aufwand für die Sonn tagsspeisungsportionen an die zeit- her garnisonirenden, noch nicht ca- sernirten Truppen, 12,230 - — - — - als ungefährer Betrag des Mehr aufwandes für die einstweilige Ein mischung der Truppen, bis zu er- folgter Herstellung der Casernen, 30,057 Thlr. 3 gr.—pf. in Kumm» abgezogen, und zwar um deswillen als zur Ausgleichung nicht gehörig angesehen, weil die Ofsiciersquartiergelder eine Special last der obgenannten vier Städte gewesen, der Aufwand für die Sonntagsspeiseportionen aber eine Leistungsei, welche bereits für die übrigen Truppen aus Staatscassen verabreicht werde, der Mehraufwand für die einstweilige Casernirung aber ein transi torischer sei. Non den 147,323 Thlr. 13 gr. 8 pf. kommen mithin nur 117,266 Thlr. 10 gr. 8pf. zur Berechnung; indeß wurde er stere Summe noch um 300 Thlr. wegen der unentgeltlich zu überlassenden Wachtlocale, um 1200 Thlr. wegen präsumtiv geringer» Aufwandes bei der leichten Infanterie abgemindert, so daß nur 145,823 Thlr. 13 gr. 8 pf. zur wirklichen Berech nung gelangten; hiervon wurden 30,057 Thlr. 3 gr. abgezogen, als diejenige Summe, die zur Ausgleichung nicht gehöre; 50,015 Thlr. 22 gr. wurden dem Lande für Wegfall der Na turalfuhren und anderer Militairleistungen, und 65,750 Thlr. 12 gr. 8 pf. den Städten, als der Betrag der Servislast ange rechnet; die schließlich zur Ausgleichung gebrachte Summe betrug 115,766 Thlr. 10 gr. 8 pf. Von der den Städten abgcnommenen Last an 65,750Thlr. 12 gr. 8 pf. sollte dem Lande wie 2:5 ein Erlaß gewährt wer den, welcher mithin in 164,376 Thlr. 7 gr. 8 pf. bestehen mußte; dieser wurde demselben gewährt mit obigen 50,015 Thlr. 22 gr. und mit 114,360 Thlr. 9 gr. 8 pf durch Wegfall von Cavale- rieverpflegungsgeldern nach gleicher Höhe. Aus welchen Ursachen irgend eineSteuerdemplatten Lande oder den Städten, oder einzelnen Corporatkonen gesetzlich in früherer Zeit auferlegt worden, konnte jedoch der Ansicht der MinoritätderD epu ta tio n nach, nicht von Einfluß sein, um die Höhe der Entschädigung eines Theiles zu bestimmen; da dergleichen Ungleichheiten überall noch vorhanden sind, und es dem Lande ganz einerlei sein mußte, aus welchem Grunde die Städte belastet waren, sobald es darauf ankam, diese Last diesen ab und auf sich zu nehmen, wozu eine andere Verpflichtung als höchstens die der Billigkeit nicht vorhanden war. Diese Billig keit hätte höchstens bei den 10,000 Thlr. Ossiciersquartiergel- dern vorwalten können; unleugbar aber ist es, daß der Aufwand für die Sonntagsspeiseportionen und für den Mehraufwand bei der Ermiethung der Localien zu Unterbringung der Truppen, eine unmittelbare Folge der Enthebung der Städte von der Ser vislast war, also auch dem Lande nur aus diesem Grunde zur Last siel- Hiernächst ist der Aufwand für Casernirung der Truppen, der in der letzten Periode 130,000 Thlr. gekostet, für die in der neuen annoch 26,000 Thlr. gefordert werden, ein solcher, welcher ebenfalls lediglich Folge derEnthebung der Städte von der Servislast ist, und deren Zinsen mit 4,500 Thlr. mindestens dem Lande zu gute gerechnet werden mußten; insbesondere aber der jährliche obgedachte Aufwand von 145,823 Thlr. 13 Gr. 8 Pf., der sich in den Budjet-An- sätzen von 1840—1842 auf 146,585 Thlr. 20 Gr. — bei Position 48, 52 und 57 des Militairdepartements erhöht hat, neben diesem Capitalaufwande, fortläuft. Will man nun auch mit der größten Strenge verfahren, und dem platten Lande von den abgezogenen 30,057 Thlr. 3 Gr. — nur 20,019 Thlr. 3 Gr. — und die dreiprocentige . Verzinsung des Casernirungsaufwandes mit 4,500 Thlr. —> zu gute gehen lassen, so stellt sich die demLande abzunehmende Summe, nach gleichem Verhältnisse wie 2 : 5 berechnet, auf ungefähr jährlich 84,097 Thlr. 9 Gr.—, vorausgesetzt, daß die Städte wirklich wie 2:5 zu den Grundsteuern beitragen; dieses ist aber nicht der Fall, sondern es stellt sich das Verhältnis wie ungefähr 1:5, obschon bereits ein Steuererlaß zu Gunsten des Landes von 9 Pfennigen pro Schock und 8 Quatembern eingetreten ist, wahrend sich bei der Zurechnung der Accis-
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