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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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cheils so umfänglich, daß ich der Kammer Vorschläge,, daß er gedruckt werde. Ist die Kammer damit einverstanden? — Allgemein Ja... Abg. Eisen stuck: Es hat heute ein Vereinigungsver- fahrm zwischen der ersten und zweiten Kammer stattgefunden über ein allerhöchstes Decret, die Entschließungen auf verschie dene ständische Anträge betreffend. Wenn es die Kammer ge nehmigt, so wird der betreffende Hr.Referent das Resultat dessel ben vorzutragen die Ehre haben. Präsident v. Haase: Wenn der Hr. Referent bereit ist, diesen Bericht sogleich der Kammer zu erstatten , so würde vor allen Andern dieser Vortrag gemacht werden können. Ref. V. v. Mayer erklärt sich bereitwillig, die Sache sofort durch mündlichen Vortrag zur Erledigung zu bringen. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist, daß dieser Vortrag jetzt erfolge? — Allgemein Ja. — Referent v. v. Wayer: Die geehrte Kammer erin nert sich, daß das allerhöchste Decret vom 10. November 1839, die Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge betref fend, in dieser Kammer nach vorgängiger Deputationsbegut- achtung zur Beralhung gelangte, und daß dabei in Hinsicht der sämmtlichen in dem genannten Decrete enthaltenen 17 Punkte, mit Ausnahme eines einzigen , des 4ten Punktes, ein der Regierungsvorlage beistimmender Beschluß gefaßt wurde. Dieser zuletzt gedachte Punkt handelt nämlich von der Or ganisation der Untergerichte und der Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeit und berührte einen von den Ständen am vorigen Landtage in dieser Beziehung gestellten Antrag. Dieser von beiden Kammern gemeinschaftlich gestellte Antrag gmg dahin, daß die hohe Staatsregierung denjenigen Patrimo- nialgerichtsinhabern, welche ihre Gerichtsbarkeit bis zum näch sten, d. h. bis zum gegenwärtigen Landtage abgeben würden, die Vortheile zusichern möchte, welche seitdem mittelst einer be sonder» Verordnung in der Gesetzsammlung öffentlich bekannt gemacht worden sind. Sie betrafen meist Ehrenrechte und ge wisse obrigkeitliche Befugnisse. Von der zweiten Kammer war zwar freilich am vorigen Landtage ein Antrag auf Wiedervor legung des Gesetzes, die veränderte Organisation der Unterge richte betreffend, beschlossen worden; allein die erste Kammer war demselben nicht beigetreten. In der zweiten Kammer ist nun neuerlich bei der Berathung über das mehrerwähnte aller höchste Decret der Antrag erneuert worden: es möchte die hohe Staatsregierung am nächsten Landtage das Gesetz über die neue Organisation der Untergerichte nochmals vorlegen, im Uebrigen aber hat sie beschlossen, sich mit der von der hohen Staatsregie rung im Dccrete ausgesprochenen Erklärung einzuverstän digen, die dahin ging, daß die hohe Staatsregierung auf dem bisher betretenen Wege fortfahren, die freiwillige Ab gabe der Patrimonialgerichtsbarkeit auch noch ferner durch Einräumung jener B fugnisse erleichtern und nunmehr mit zweckmäßiger Umgestaltung der könkgl. Untergerichte vor schreiten werde. Ich will hier nicht weitläufig wiederholen, warum- als dieses allerhöchste Decret ursprünglich an die erste Kammer gelangte, diese glaubte, daß eine besondere Berathung darüber gar nicht nothwendig sei, nur so viel bemerke ich, daß das Decret ohne materielle Beschlußnahme, ohne Weiteres, chieher an die zweite Kammer gelangte. Nichtsdestoweniger hat sich die erste Kammer, nachdem hier auf das gedachte Decret Beschluß gefaßt worden war, bewogen gefunden, nachträglich eine Berathung darüber ebenfalls eintreten zu lassen. Der Er folg hiervon ist der gewesen, daß die erste Kammer in allen Punkten der zweiten Kammer beigestimmt hat, mit Ausnahme des Antrags wegen Wiedervorlegung des Gesetzes, die Organi sation der Untergerichte betreffend. Wenn also zunächst die Frage streitig geblieben ist, ob ein Antrag auf Wiedervorlegung des mehrerwähnten Gesetzes an die hohe Staatsregierung ge stellt werden soll, so ist nun der Gegenstand in dieser Kammer hier nochmals zu erwägen, nachdem man in der jenseitigen Kammer bei dem dortigen früheren Beschlüsse beharren zu wol len, gegen 10 Stimmen erklärt hat. Wenn die geehrte Kammer sich darüber entschlossen haben wird, so würde noch ein zweiter Grund mehr formeller Natur von mir zu berühren sein. Was die Meinung der Deputation anlangt, — in der heute abgehal tenen Vereinigungsdeputation ist man zu einem Einverständ nisse hierüber nicht gelangt — so geht sie dahin, daß die ge ehrte Kammer ihrem früheren Anträge inhäriren möchte, da die erste Kammer ebenfalls bei ihrem Beschlüsse stehen geblieben ist. Es fragt sich also nun, ob die diesseitige Kammer ihren früher» Antrag, der dahin geht, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, am nächsten Landtage den-Gesetzentwurf über Organisation der Untergerichte nochmals vorzulegen, festhalten wolle? Abg. Klinger: Es scheint mir, daß zu einer Vereini gung zwischen der ersten und zweiten Kammer nicht zu gelan gen sein werde, und es möchte daher auch nicht möglich sein, daß ein gemeinschaftlicher Antrag diesfalls von der ersten und zweiten Kammer an die hohe Staatsregierung gebracht werden könne. Es würde sich nun darum handeln, hier einen Aus weg zu suchen; dieser wird vielleicht darin bestehen können, wenn man in die ständische Schrift den diesseitigen Antrag nur relatorisch aufnähme, wenn nämlich gesagt würde, die zweite Kammer habe die und die Ansicht ausgesprochen, welcher je doch die erste Kammer nicht beigetreten sei. Ich glaube, es ist dies bei frühem Landtagen eben so gehalten worden, wo die zweite Kammer Beschlüsse gefaßt hat, denen die erste Kammer nicht beigetreten ist, und man hat in diesem Falle in der stän dischen Schrift eine relatorische Erklärung abgegeben. Referent 0. v. Ma«yer: Es ist dies ganz gewiß auch die Absicht derDeputation; allein es setzt eine solche relatorische Erklä rung voraus, daß die geehrte Kammer bei ihrer Ansicht beharrt; wenn sie von den frühem Gründen zurückgeht, so. kann dann natürlich in der Schrift gar nichts erwähnt werden. In wie fern aber eine solche relatorische Erklärung möglich sei, werde ich mir späterhin zu erwähnen erlauben.
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