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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stattsinden wird, wenn überhaupt keine Ablösungen mehr statt finden. Soll sie überhaupt blos für den Fall offen behalten werden, daß möglicherweise eine solche Ablösung noch eintreten könne, so wäre es gegen meine Ansicht, eine Behörde immer fort bestehen zu lassen, die sonst entbehrt werden könnte. Ich glaube aber, daß die Staatsregierung in dem zu erlassenden Gesetz auch hierüber eine bestimmte Norm, vielleicht einen Ter min festsetzen wird, und enthalte mich, einen Antrag zu stellen. Referent v. Watzdorf: Der Herr Superintendent v. Großmann hat ein Bedenken darin gefunden, daß durch freie Bereinigung künftig Ablösungen stattsinden sollen. Ich be merke, daß dazu stets das Einverständniß der dem Pfarr- und Schullehn vorgesetzten Behörde nothwendig und nicht anzu nehmen ist, daß diese zu einer nachtheiligen Ablösung ihre Ein willigung geben werde. Uebrigens muß ich noch darauf auf merksam machen, daß allerdings von Seiten der zweiten Kam mer auf diese Modisication, daß die freie Vereinigung nicht ausgeschlossen sein möchte, groß Gewicht gelegtworden ist, und es überhaupt wüNschenswerth sein dürfte, daß dieselbe auch in unserer Kammer angenommen werden möchte. Was nun das Bedenken des Herrn v. Posern betrifft, daß die Renten, welche aus solchen freien Vereinigungen entstehen, künftig an die Landrentenbank überwiesen werden können, so würde es nach meinem Dafürhalten eines solchen Vorbehalts nicht bedürfen. Das kann an und für sich geschehen. Bis zum Jahre 1842 steht es den Verpflichteten frei, alle Renten an die Land rentenbank zu zahlen, und es steht zu erwarten, ob dieser Ter min von der Staatsregierung und den Standen prolongirt werden wird. v. Großmann: Was die freie Vereinigung betrifft, so wird mein Bedenken dagegen durch die Bemerkung des Referen ten keineswegs erledigt; vielmehr steigen mir neue Bedenklich keiten auf, je mehr ich diesen Punkt erwäge. Die Erlaubniß zur freien Vereinigung ist eine stille Provokation zum Antrag auf Ablösung. Daß sie nicht von den Geistlichen ausgehen wird, läßt sich erwarten; wenn aber Anträge kommen und der Geistliche sie abschlägt, so tritt er in ein Mißverhaltniß mit den einflußreichen Mitgliedern der Gemeinde oder mit einer ganzen Klasse derselben, und es ist wünschenswerth, daß ein solches Mißverhältniß verhütet werde. Dann aber können auch auf den Geistlichen viele Momente einwirken, um ihn zu einer sol chen Einwilligung, selbst wider das Interesse seines Amtes und seiner Stelle, zu veranlassen; z. B. es kann Ueberredung, es kann indirekter Zwang von Seiten derjenigen stattsinden, welche Zehnten zu entrichten haben, indem sie ihn so schlecht entrich ten, daß er, um der Noth ein Ende zu machen, in die Ablösung willigt, oder es können Rücksichten anderer Art, verwandt schaftliche oder ähnliche eintreten, welche den Geistlichen bestim men, seine Einwilligung zu geben. Uebrigens scheint der Werth der Naturalabgabe von der Kammer so allgemein aner kannt zu werden, daß ich die Naturalien nicht blos den gegen wärtigen , sondern auch den künftigen Geistlichen erhalten zu sehen wünsche. I. 64. Prinz Johann: Zunächst bitte ich den Vorschlag der--' Deputation aus dem Gesichtspunkte zu betrachten, daß er erw Vergleich ist, und daß die Zustimmung der jenseitigen Kammer von unserer Zustimmung dazu abhängt. Ich glaube, wirsetzerr das ganze Geschäft auf das Spiel. Was die Besorgttiß selbst betrifft, so hat die Deputation in ihrem Vorschläge auf §. 8 des Ablösungsgefetzes Bezug genommen. Man sieht aus dieser daß durch die Actoren eine Sicherstellung für die geistlichen Aerare gegeben ist. Nun ist noch die Besorgung des Grafen Hohenthal in Erwägung zu ziehen, welcher sagt, es könnten die Kosten des ersten Termins dem Kirchenärar zur Last fallen. Von diesem ist aber gar nicht die Rede. Der Geistliche braucht sich nur nicht einzulassen. Auch der erste Termin, wenn er überhauptdenkbar wäre, könnte nicht ohne seine Einwilligung eintreten. Diese Besorgniß ist ungegründet, und beruht viel-, leicht auf einem kleinen Mißverständnisse. Ich kann nichts weiter thun, als der Kammer nochmals empfehlen, daß sie nicht von der cingeschlagenen Bahn abweiche, weil sonst zu besorgen ist, daß dfe ganze Verhandlung scheitere. v. P.osern: Wiewohl ich gestehe, daß ich in den Vor schlag, daß freie Vereinigung stattsinden könne, nur ungern' willige, so werde ich es dennoch thun, weil die Deputation ver sichert, daß wir keine Hoffnung haben, es werde die jenseitige Kammer außerdem unsere Anträge annehmen. Das Bedenken wegen der Landrentenbank ist nicht ganz ungegründet, wenn nicht?in kleiner Zusatz hinzukömmt; denn die Landrentenbank würde dann immer und ewig bestehen müssen, wenn freie Ver einigungen hierüber bis in die spätesten Zeiten stattsinden kön nen und wir die Verbindlichkeit unbedingt auf uns genommen haben, so lange auch die Landrentenbank bestehen zu lassen. Ich werde daher den Zusatz Vorschlägen: „so lange überhaupt die Landrentenbank besteht." Prinz Johann: Das isteinArsvawanäetuturo. Wenn die Ländrentenbank aufgelöst wird, wird auch eine Bestimmung gegeben werden müssen, wenn dergleichen Ablösungen vor kommen. v. Posern: Es wird sich aber immer eine besondere Ver waltung nöthig machen. Ich beharre also bei dem Anträge: „so lange die Landrentenbank besteht." v. Welck: Ich kann mich bei der Kammer nur für An nahme der Vereinigungsvorschläge verwenden, eben weil es Vereinigungsvorschläge sind, und schwerlich an ein Zurückgeherr der jenseitigen Kammer von den gefaßten Beschlüssen zu glau ben ist. Ich kann aber, insofern jetzt nur von dem Bedenken des Herrn Superintendenten v. Großmann gegen die freie Vereinigung die Rede ist, nicht zugeben, daß Fälle vorkommen könnten, wo ein Geistlicher sich durch Privatrücksichten zu einer solchen Vereinigung induciren lassen würde. Ich glaube, die zeitherige Erfahrung hat nicht gezeigt, daß die Geistlichen im Aufgeben der mit ihren Stellen verbundenen Rechte zu ver schwenderisch sind. Warum sollten sie diesen Grundsatz, den ich 3
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