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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Dieser giebt für seine Unternehmung Geld an dritte Personen, die nicht dabei betheiligt sind, und zwar lediglich baares Geld aus. Nur die Actien gelten für die eignen Inhaber, für die, welche sich verbindlich gemacht haben, zu zahlen, nicht für die, welche bezahlt werden wollen. Wenn die Banken nicht derglei chen Geld als baares Geld, was im Lande cirkuliren soll, aus geben wollten, so würden sie nie auf die Leistung voller Einzah lung dringen können, nie ein Recht auf die volle Einzahlung haben. Das ist ein bedeutender Unterschied. Die Actienun- ternehmungen haben außerdem noch Actien; sind die Actien und das Einlagekapital erschöpft, so geben sie Papier geld aus, und deshalb liegt zwischen dem frühern Beschlüsse bei den Geldbanken und dem jetzt zu fassenden Beschlüsse der Kam mer wohl ein wesentlicher Unterschied. Die Meinung des.Hrn. Staatsministers hat etwas sehr Ansprechendes; man bedenke nur die Fürsorge für das Publikum, für die, welche nicht juri stisch befähigt sind, welche einer Obhut bedürfen, um nicht be trogen zu werden! Das Ansprechende dieser Meinung ist nicht zu leugnen; allein wie weit dann die Sache gehen könne, ist auch nicht in Abrede zu stellen. Der Herr Staatsminister hat in der!. Kammer die Ansicht aufgestellt, daß manche Actien- vereine würden verhindert werden können; denn es liege im In teresse des Staates, nur wohl begründete Unternehmen vor sich gehen zu lassen. In dieser Ausdehnung leugne ich den Grund satz durchaus. Die Regierung ist nicht dazu da, um die Un ternehmen der Privaten zu beaufsichtigen, ob sie wohl begrün det seien, oder ob sie das Publikum gefährden. Was heißt das: „gefährden?" Daß Jemand Hunderttausende verlieren könne in einer Verbindlichkeit, die er gegen Dritte eingeht, dies zu verhüten, ist, wie ich schon mehrmals erklärt habe, die Regierung nicht da. Nicht die Gefährde des Publikums ist es, die hier zu berücksichtigen wäre, sondern darauf muß gesehen werden, ob eine Unternehmung gemeinschädlich ist, dem Staat, dem Gesammtwohl Eintrag thun kann. Denn außerdem könnten Unternehmungen vorkommen, wo die Regierung augenblicklich sähe, daß eine Betrügerei zu Grunde liegt, daß man das Pu blikum für eine Sache interessiren will, aus der Nichts werden könnte. Zn diesem Falle würde die Negierung den Verein nicht genehmigen können. Es ist schon berührt worden, wie schwierig es sei, über die Ausführbarkeit einer Unternehmung zu urtheilen, und daß das Publikum, je mehr man ihm Si cherheit gewähren wolle, desto mehr gefährdet werde, weil mast ihm dadurch glauben macht, daß, wenn die Consirmation erfolgt ist, alle Bedenklichkeiten beseitiget sind. Dann würde es hei ßen: die Regierung hat den Actienverein genehmigt, man kann ihm vertrauen. Ein Punct, der bei mir am meisten Anklang gefunden hat, ist der, den der Herr Staatsminister aufstellte; daß nämlich, wenn bei Anlegung einer Eisenbahn Expropria tionen stattsinden, die Regierung dabei betheiligt sei, daß die Staatsbürger ihr Eigenthum sticht zu einem bloßen Versuche hergeben. Das gestehe ich zu und bin nicht der Ansicht des Hm.V. v.'Mayer, welcher äußerte, daß es für dm Eigenthümer einerlei fei, ob er sein Eigenthum abgetreten habe, wenn er nur sein Geld dafür bekäme. ' Diese Gefährde ist aber nicht da; ich bitte Sie, meine Herren, wenn die Leipzig-Chemnitzer Eisen bahn expropriirt und diese Expropriationen bezahlt hat, so frage ich Sie: ist das ein tollkühner Versuch, ffst es ein leichtsinniger Versuch? liegt darin eine Gefährde für das Publikum, eine Gefährde für die Actionaire? Werden diese2^ 3 Millionenweg geworfen, um den Versuch zu machen, das Publikum zu tau schen ? Dagegen sind Sie gesichert, meine Herren, daß Niemand sein Eigenthum auf das Spiel setzen werde, um sich das Ver gnügen zu machen, mit dem Aufwande einer Million das Pu blikum zu täuschen! Wenn 1-^-Million bei der Leipzig-Dres dener Eisenbahn ekngezahltsind, haben dann die Gläubiger kei nen Anspruch weiter auf die jetzt geforderten 5 Millionen? Nach der Meinung des Herrn Staatsministers hätten sie auf Letztere keinen Anspruch; denn sie hätten'nur auf den Fonds von 1,500,000 Thlr. kreditirt. Nein! sie haben nicht auf die 1A Millionen kreditirt, sondern sie haben dem Unternehmen selbst vertraut; ob dies 5 Millionen oder 1 Millionen bedürfe, ist ganz einerlei. Sehr richtig bemerkt der Abg. V. v. Mayer, daß das Publikum, wegen dessen die Bekanntmachung erlassen wird, keineswegs das Publikum ist, welches der Herr Staatsminister schützen will. Die Bekanntmachung erfolgt, damit die, welche sich bethekligen wollen, wissen, worauf es ankommt, wie hoch sich die Summe beläuft, welche man zu dem Unternehmen braucht, damit man beurtheilen könne, ob das Unternehmen Zinsen abwerfen werde oder nicht. Noch ist aber kein Gläubi ger da; bei der ganzen Bekanntmachung existirt noch kein Gläu biger ; es hat noch kein Mensch einen Stein zur Zuckerraffinerke herangefahren. Wenn die Bekanntmachung erfolgt, handelt es sich lediglich um das Beiziehen von Teilnehmern, und jeder Gläubiger kreditirt auf das Unternehmen selbst. Denken Sie sich, meine Herren, daß drei Privatleute ein Unternehmen aus führen wollen; sie finden Gelegenheit, insgeheimAndere aufzufor dern , sich für dasselbe zu betheiligen. Hundert Personen tre ten bei und machen geheim dieselben Bedingungen, welche jetzt die Actionaire öffentlich aussprechen. Diese drei Personen ge ben den Namen her und sagen: Wir wollen das Unternehmen machen. Nun fragt sich, wem kreditirt hier der Gläubiger? Niemandem als den drei Personen. Fragen Sie ihn: ob er Jemandem Andern kreditiren wird, als wer die Sache unter nimmt und Vorsteher des Geschäfts ist? Gewiß keinem Andern! Denn, meine Herren, wie viel Zweifel sind nicht im Publikum vorhanden, ob die Eisenbahn von Leipzig nach Dresden zu Stande kommt oder Zinsen gewahrt; wo liegt hier der große Kredit des Unternehmens? Er liegt darin, daß die Leute bis jetzt bezahlt worden sind, daß die Unternehmer ihre Verbind lichkeiten erfüllt haben. Wenn sie gekauft haben, sind die Leute gleich darauf bezahlt worden. Das finden Sie bei jedem kauf männischen Geschäft. Wenn heute ein Haus hier in Dresden in London Bestellungen macht, fragt das Haus in London: ist die Änter'Nehmyng solid, und soll ich die Maaren dem Unter nehmer auf Kredit lassen? Keineswegs- fragt das Haus in London: - ob die Actien au xortsur gestellt sind oder nicht. Eben S
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