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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mkttherluttge« über die Verhandlungen des Landtags. 32. Dresden, am S. Ammar. 1837. Sechzehnte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 20. December 1836. (Fortsetzung.) Fortsetzung der besonderen Berathung über den Entwurf eines Criminalgesetzbuchs (Abgehen von dem bisherigen Verfahren bei der Berathung. Art. 50 — 61). D.Crusius: Die so eben von dem Hm. Staatsminister angegebenen Gründe für die Ausführung der Berathung über den Gesetzentwurf finde ich ebenso gründlich und umfassend, als die Vorarbeiten der Deput.; und diesgegründeteVertrauen hat mich bei der Wichtigkeit des Gesetzentwurfs ganz vorzüg lich bestimmt, den Vorschlägen wegen Abkürzung des Verfah rens meine Zustimmung zu geben. Ich bin noch immer von der Ueberzeugung durchdrungen, daß dieses Gesetzbuch, als ein umfassendes Ganze, einem veränderten Verfahren unterliegen müsse. Ich verkenne keineswegs die Schwierigkeiten und die Gefahren, wenn wir die Berathung wie bei vorigem Landtag fortsetzen. Ich erkenne die -Wichtigkeit, die von andern Mit gliedern bezeichnet worden ist, daß man einer bewährten De putation rücksichtlich der vielen Arbeiten, denen sie sich unterzieht, ein Vertrauen schenken müsse, was mehr oder weniger Jeder ihr erhalten muß, der ein einzelnes Amendement stellt. Allein ich muß bekennen, daß der Gang der Verhandlungen nach den in letzter Zeitgemachten Erfahrungen mich auf keine Weise von der früher» Ueberzeugung abgebracht hat, ja ich muß bekennen, daß, so sehr ich mir zum Grundsatz gemacht habe, so wenig als mög lich Bemerkungen über den Gesetzentwurf zu machen, mich wo möglich aller Aeußerungen zu enthalten, ich mich doch durch die Berathung der letzten Lage in dieser Hinsicht übereilt gefühlt habe, ja sogar gegen meine Ueberzeugung bei Bestimmung des 26. Artikels abgestimmt habe, wo, wie ich glaube, die Rede da von ist, daß das Abgehn von dem gemachten Versuche nichtvon der Straflosigkeit befreit. Ich kann aus dem Grunde nicht umhin, mich für den Antrag des Secr. Hartz zu erklären, und dies um so mehr, als der eine der Vorschläge der Deputation dahin ging, daß man die endliche Redaktion des Gesetzbuchs in erweitertem Maße, selbst in so weit, als einige Abänderungen vorzunehmen sind, in die Hände der Staatsregierung gebe. Damit wir nun auf keine Inkonsequenzen stoßen, würde ich diese Bestimmung beizubehalten wünschen, und ich glaube nicht, daß Secr. Hartz diese zu entfernen wünscht, daß man nämlich die Redaktion in die Hände der Regierung legt und die Depu tation beauftragt, die Redaktion näher zu prüfen, damitsieganz in Gemäßheit der ständischen Beschlüsse erfolge. In sofern stimme ich für den Antrag des Secr. Hartz. . Secr. Hartz: Es hat nicht in meiner Anficht gelegen, den Beschluß, nach welchem die endliche Redaktion der Staats regierung unter Zustimmung einer ständischen Deputation über lassen werden soll, abzuandern. Mein Wunsch geht nur dahin, Dasjenige, was in Hinsicht des Verfahrens bei der Berathung Seite 33. und 34. des Deputationsberichts unter 1.—8., und was im letzten Satze der Seite 35. wegen zu unterlassender Ver lesung der nicht in Zweifel gezogenen Artikel steht, sonach der 1. und 3. Theil der Anträge der Deputation wieder aufgehoben zu sehen. Was die Sache selbst anlangt, so hat man sich von mehreren Seiten auf das Staatsdienergesetz und auf die weit läufige Diskussion darüber bezogen. Ich erlaube mir dagegen die Bemerkung, daß das das erste umfängliche Gesetz war, wel- ^ ches in der I. Kammer zur Berathung kam, und ich sollte mei nen, die Erfahrung habe gelehrt, daß wir seitdem Manches ge lernt haben, was uns im Mai 1833 noch entging. Wenn von Seiten des Herrn Staatsministers angeführt worden ist, daß noch in keiner Kammer ein umfassendes Gesetzbuch durchgegan gen sei, und wenn gleichwohl auf die Beschränkungen hinge wiesen wird, welche andere Standeversammlungen sich bei sol cher Gelegenheit auferlegt haben, so wäre damit zu viel bewie sen, denn es wäre damit nur gesagt, daß auch solche Beschrän kungen nicht ausreichten, um ein Gesetzbuch mit Erfolg durch eineKammer zu bringen, und daß man derDiskussion noch ganz andere, engere Fesseln anlegen müßte. Daß die gestern be- rathenen Artikel ihrem Inhalte und ihrer Bedeutung nach einer ausführlichen Berathung nicht bedürften, muß ich bezweifeln; ich glaube nicht, daß Jemand die Materien, welche die Artikel 23—49. enthalten, für so unbedeutend halten wird, daß mit Recht ohne reifliche Erwägung darüber hinweg zu gehen sei. Endlich ist das Vertrauen in Anspruch genommen worden, wel ches die Kammer zu ihrer Deputation, die sie selbst zum Behuf der Berathung des Cnminalgesetzbuchs gewählt habe, hegen soll. Ich fühle und theile dieses Vertrauen gewiß, aber ich glaube auch, es darf die Kammer gegenseitig das Vertrauen erwarten, daß jedeseinzelneMitglied in ihr sich unüberlegter Amendements enthalten wird, und so halte ich dafür, es wird, wenn wir zur Freiheit der Landtagsordnung zurückkehren, genügen, wenn wir uns stillschweigend das Versprechen geben, die Amende ments, soviel irgend möglich, wenigstens 24 Stunden vorher an das Präsidium einzureichen. Staatsminister v. Könneritz: Es ist meine Ansicht nicht, daß die gestern berathenen Artikel unbedeutend gewesen seien, allein sie haben ihre Bedeutung größten Lheils durch ihre wis senschaftliche Begründung, die allerdings eine sehr umfängliche Berathung erfordert haben würde. So ist über den Versuch
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