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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilttttgerr über die Werha«dlungen des LandtagS. 62. Dr-Sde», am 7. Febriiar. 1837- Sieben und zwanzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 23. Januar 1837. (Beschluß.) Schluß der Berathung des Berichts der 2. Deputation über das De kret vom 13. Novbr. 1836, verschiedene Bestimmungen wegen der Befreiung von indirekten Abgaben betr. — Fortsetzung der besonder» Berathung über den Gesetzentwurf, das gericht liche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe Forderun- l gen betr. (§§. 11. und 12.) — Secr. Richter: IchbinmitdemAntragedesAbg.Eisenstuck (s.dens.inNr.61.S.887.) einverstanden und habe nur die Ab sicht, zu erklären, daß dieDep. Dasselbe durch ihr Gutachten aus drücken wollen, was der Abg. Eisenstuck mit seinem Anträge beabsichtigt. Es ist im Deputat.-Berichte ausgesprochen wor den, sie halte die nachträgliche Genehmigung der Stände für nothwendig, es sei dieselbe nicht zu entbehren. Auf diese Worte nimmt nun der Schlußantrag der Deputation Bezug, man möge wegen dieses Punktes das ständische Einverständniß erklä ren. Ich glaube also, daß die Deputation nicht undeutlich zu erkennen gegeben, daß sie Dasselbe gewollt hat, bin aber, wenn ein Zweifel übrig wäre, für meine Person sehr gern damit ein verstanden, daß der Antrag des Abg. Eisenstuck substituirt werde, soweit er den ersten Abschnitt umfaßt. Was den 2. Ab schnitt betrifft, so halte ich es auch nicht für bedenklich, der Staatsregierung die Ermächtigung in die Hand zu legen, auf dem betretenen Wege weiter fortzugehen, denn es kann bloß, so scheint es mir, von einzelnen Berechtigten die Rede sein, welche die Frist haben ablaufen lassen, ohne sich anzumelden, jetzt aber von der Ablösung Gebrauch machen wollen. Daß die Staatsregierung die Ermächtigung habe, diesen Einzelnen auf ihr Ansuchen dieselbe Vergünstigung noch zuzugcstehen, Halte ich völlig unbedenklich. Die Mittel werden nicht so groß sein, daß die Staatsregierung sie nicht in den Händen hätte, um die Wün sche der einzelnen Petenten zu erfüllen. Ich bin sonach auch mit dem zweiten Helle des. Antrags einverstanden. Abg. Eisenstuck: Zchmußdie zweite.Deputationgegen den Referenten verteidigen., Sie hat keineswegs die Sache bloß aus dem finanziellen Gesichtspunkte angesehen, sondern), indem sie die Ansicht hatte, daß gerade bei diesem letzter» Punkte ein Gegenstand zur Sprache käme, der nicht bloß finanziell sei, hat sie die l. Deputation zugezogen, diese Hat den Verhandlungen beigewohnt, und die 2. Deputation ist mit der 1. einverstanden gewesen, daß die ständische Zustimmung erforderlich sei, wie in den Motiven ausgedrückt ist. Dem zweiten Anträge ist entgegen gestellt worden, man könne es nicht übersehen. Da muß ich doch sagen, das Vertrauen habe ich zur Staatsregierung, sie wird nicht gezwungen, Amortisationen vorzunehmen. Sie, kann es thun, so lange die Mittel ausreichen. Auf die nächste Finanz periode kann man dieses zwar nicht übersehen, aber die currenten Staatsausgaben werden dadurch nicht benachtheiligt werden. Daher glaube ich, es ist besser, die Ermächtigung auszusprechen, weil das Prinzip der Ablösung den Beifall der Kammer in An spruch zu nehmen scheint, und ist das Prinzip richtig, so könnte es der Staatsregierung überlassen werden, nach diesem Prittzipe auch in den nächsten 3 Zähren zu verfahren. . Referent Clauß: Im Deputations-Berichte ist aus drücklich gesagt, daß die 1. Deputation sich mit der 2. be- rathen habe. Bei dieser Berathung sind andere Puncte von der geehrten 1. Deputation nicht in Anspruch genommen worden, als der, welcher zu dieser Diskussion geführt hat. Die zweite Deputation hat sich im gemeinsamen Sinne ausgesprochen, die ständische Zustimmung für erforderlich erklärt, worüber- im Berichte das Nöthige sich gesagt findet. Fehlt aber in dem Schlußantrage das Wort „nachträglich", so steht es doch in dem Motiv dazu, und man hat wohl billig zu unterscheiden zwischen einer ständischen Schrift, wo es bei den Anträgen darauf an kommen dürste, daß sie nötigenfalls geharnischt austretcn, wah rend hier nur ein Bericht an die Kammer vorliegt. Zm Sinne der 2. Deputation ist das erste Amendement vollkommen. Der zweite Theil des Eisenstuckschen Antrags ist mir zweifelhaft, und ich muß in der Thal Seiten der hohen Staatsregierung erst eine Erklänmg erwarten, um mich zu belehren, ob hier ein Antrag der Art möglich sei, nachdem bereits mehrere Beteiligte ihr Amortisationsquantum empfangen haben werden. Abg. v. Dieskau: Ich habe mich für das Amendement des Abg. Atenstadt erklärt, die Eisenstuckschen Anträge aber nicht unterstützt, Ich kann mich nicht zu einer nachträglichen Ge nehmigung von Ausgaben verstehen, welche nicht speziell und mit den nöthigen Belege,» vor mir liegen; ich glaube daher, daß die verlangte nachträgliche Bewilligung allerdings bis zur Be rathung rcher das Budje.t auszufetzen, sein werde. , ,. , Abg. Atenstädt: Vorerst muß ich bemerken, daß,.wenn, ich gleich Mitglied der Deputation hin, mir meine Stimme in der Kammer doch nach der Landtagsorhnung freisteht. Das, was ich gesagt habe, ist aber auch keineswegs den Verhandlun gen in der Deputation entgegen gewesen; denn ich habe nur beantragt, man möge die Berathung bis zum Budjet aussetzen. Wenn ich übrigens, den Antrag des Abg. Eisenstuck aus den
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