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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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die seitherigen Erfahrungen möchten dafür sprechen, da in der eben abgelaufenen Finanzperiode nach der vorläufigen Uebersicht sich eine Mehreknnahme gegen den Voranschlag um 51,127 Thlr. 25 Ngr. 7 Pf. oder circa 17,000 Lhlr. jähr lich herausgestellt hat. Es ist aber für die Deputation un möglich, zu beurtheilen, in welcher Maaße das Ablösungs werk der Renten vorschreiten wird, und sie kann deshalb mit sicherem Grund auf eine Erhöhung der Position nicht an tragen. Wohl aber hatte dieDeputation in Erwägung zu ziehen, daß die Geschäfte der Rentämter sich wesentlich vermindern, wenn die Ablösungen weiter vorgeschritten sein werden und daß dann der Aufwand dafür ein verhältnißmäßiger wird. Auf eine deshalb an die Regierung gerichtete Anfrage erklärte dieselbe, es liege in der Absicht der Regierung aller dings, diejenigen Rentämter, deren Hauptgeschäfte dermalen in Verwaltung der Jntraden bestehen, nach Ablösung der letztem entweder ganz einzuziehen oder in größere Bezirke zu sammenzuschlagen oder endlich mit andern Cassenverwaltun- gen zu vereinigen und dadurch für's Künftige Ersparnisse zu erzielen, sie habe auch bereits bei zwei kleineren Rentämtern (Grünhain und Stollberg) ein solches Verfahren eingeschla gen. Es sei aber hierbei nicht außer Betracht zu lassen, daß die Geschäfte der Rentämter in der Mehrheit keineswegs hauptsächlich die Einnahme und Verwaltung der Jntraden, sondern zugleich auch die Führung des ganzen Forst- und Jagdrechnungswesens, sowie die Beaufsichtigung, ingleichen die Cassen und Rechnungsführung über sämmtliche Land-, Straßen-, Brücken- und Uferbaue zum Gegenstände haben und daß bezüglich dieser Verwaltungszweige für die Folge zeit durchaus keine Geschäftsverminderung, sondern eher noch eine Vermehrung bevorstehe. Die Deputation kann die Richtigkeit dieser Bemerkung nicht in Abrede stellen. Andererseits ist gewiß, daß bei einer ziemlichen Anzahl von Rentämtern die Geschäfte bei Weitem zum größern Kheil in der Jntradeneinnahme bestehen und rücksichtlich dieser muß unter allen Umständen eine Abän derung eintreten. Bliebe auch ein Rest von Geschäften übrig, so ließe sich dieser möglicherweise wohl mit,den Steuereinnah men verbinden. Die Deputation unterläßt es zur Zeit, näher auf diese .Angelegenheit einzugehen, theils weil allerdings in der be gonnenen Finanzperiode die meisten Rentämter keineswegs zu wenig, sondern im Gegentheil wegen der zahlreichen Ablö sungen eher über ihre Kräfte beschäftigt sein werden, theils weil die Regierung die Sache bereits im Auge hat und Nähe res ohnehin erst, wenn die Organisation der Verwaltungs behörden festgestellt sein wird, erwogen werden kann. In der gegenwärtigen Finanzperiode wird keine auf die Bewilli gung wesentlichen Einfluß äußernde Abänderung eintreten und es genügt der Deputation, die Angelegenheit für die Folge angeregt zu haben. Ein Etat der Rentämter, den sich die Deputation von der Regierung erbeten hat, ist ihr bereitwillig gewährt wor den und er findet sich unter I. hier bcigedruckt. Zur Erläu terung ist zu bemerken, daß unter den darin angeführten Dienstgenüssen der Rentbeamten auch diejenigen mit inbe griffen sind, welche sie aus den Forstcassen beziehen. Die Deputation empfiehlt die Annahme der Pos. 3 mit 80,000 Thlr. Präsidentv. Haase:- Wünscht Jemand bei dieser Po sition zu sprechen? Abg. Unger: Ich bitte um's Wort! Wenn ich bei der gegenwärtigen Finanzperiode die Jntraden verringert sehe, so glaube ich, wohl auch annehmen zu dürfen, daß, da die königl. Besitzungen auch Rittergutsqualität haben, ihnen dann von den beim vorigen Landtage bewilligten 500,000 Lhalern eine Entschädigung derjenigen Leistungen der Staats- casse zukommen würde, welche durch das Gesetz von 1851 für die gegenseitigen Leistungen bewilligt worden sind. Ich habe daher die Frage an den Herrn Referenten oder an die hohe Staatsregierung zu richten, ob von den 500,000 Zhalern, welche zu Ablösung dieser Gefälle bestimmt sind, auch die Staatscasse den gehörigen Antheil bezieht. Referent Abg. Georgi: Das wird allerdings schwerlich der Fall sein, denn sie würde mit der einen Hand geben müssen, was sie mit der anderen nahm. Was derartige Gefalle, die weggefallen sind, für die fiscalischen Besitzungen betrifft, so werden sie lediglich abgeschrieben werden müssen. Staatsminister Behr: Ich kann das, was der Herr Referent so eben erwähnte, nur bestätigen. Es beruht das auf einer ausdrücklichen Beschlußnahme mit Zustimmung der Kammern; es laßt sich also das jetzt nicht mehr ändern, auch für den Fall, daß die Summe von 500,000 Thaler nicht er schöpft wäre. Uebrigens bemerke ich, daß der größte Theil der fraglichen Gefälle von der Art ist, daß es für die siscalische Verwaltung schon früher wünschenswerth gewesen wäre, wenn man berechtigt gewesen wäre, sie abzuschreiben, weil sie meist zur großen Belästigung gerade der ärmsten Classen ge reichen. Präsidentv.Haase: Wünscht sonst noch Jemand bei dieser Position das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich nunmehr den Schluß der Debatte erklären und die Frage auf die Annahme der Position selbst richten. Der An trag der Deputation befindet sich auf Seite 234, wo es heißt: „Die Deputation empfiehlt die Annahme der Pos. 3. mit 80,000 Lhlr. und ich frage: ob die Kammer nach dem Rathe der Deputation die Pos. 3. mit80,000Thlr. annehme? — Einstimmig Ja. Präsident 0. H aase: Meine Herren! Ich schließe dis heutige Sitzung und ersuche Sie, sich morgen um 10 Uhr ge fälligst wieder einzusinden. Wir werden zwar in solcher mit der Berathung des Berichts fortfahren, inzwischen aber noch zuvor den Bericht der 1. Deputation über den Gesetzentwurf zu Abänderung der Vorschriften in ß. 59 des Gesetzes vom 6. November 1843, die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen betreffend, in Berathung ziehen. Schluß der öffentlichen Sitzung 10 Minuten vor 1 Uhr. Mn der Md-Ation provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. LsHLe Absendung Zur Post: den 6. April 1852.
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