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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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sntgegengestellt worden sind, Einiges vorzubringen. Ich kann das nicht anders ausführen, als daß ich mich naher darüber ausspreche, in welcher Beziehung nach meiner Ansicht die Agen tenverordnung in das Gebiet der Gesetzgebung eingegriffen hat und in welcher Beziehung nicht. Nach meiner Ueber- zeugung hätte nur durch ein Gesetz sestgestellt werden kön nen und sollen, daß zum Betrieb der Agentur Concession nothwendig sei. Die Bestimmung, welche früher nicht gc- gesetzlich feststand, daß ohne Concession dieses Gewerbe nicht betrieben werden könne, scheint mir allerdings eine Beschränkung der natürlichen Freiheit zu enthalten, die nach meiner Ansicht nur durch das Gesetz hätte geordnet werden sollen. Dieser Punkt der Agentenverordnung hat sich nun aber vollständig erledigt durch unsere Beschlüsse zu der General verordnung, indem die Ständeversammlung genehmigt har, daß die Agentur künftig zu denjenigen Geschäften gehören soll, welche einer besondern Concession bedürfen. Es ist dies im §. 8 der Gewerbeordnung, wie sie beschlossen wor den ist, ausgedrückt und ich habe daher die Ansicht zu theilen, daß insofern sich die Frage durch die Gewerbeord nung erledigt. Hat man aber einmal anzunehmen, daß eine Concession zur Agentur nöthig sei, so glaube ich, ge hört auch die Frage, unter welchen Umständen die Conces sion ertheilt werden könne und dürfe, abgesehen von allge meinen Grenzen, die durch Gesetz festzustellen sind, mehr in das Gebiet der Verwaltung^ und in diesem Sinne habe ich den Wunsch ausgedrückt, daß da, wo es sich nm die Frage handelt, ob eine derartige Cöncession ertheilt werden soll oder nicht, von Seiten der Staatsregierung namentlich auch hinsichtlich der politischen Ehrenrechte eine mehr strenge Ansicht befolgt werden möge. Ich habe übrigens, so viel ich mich entsinne, keineswegs davon gesprochen, daß es ge fährlich werden könne, Agenten im Lande zu sehen, welche mit der politischen Meinung der Regierung nicht harmonir- ten; ich habe blos gesagt, daß es Schaden bringen könne, wenn die Agentur von Mannern ausgeübt werde, deren politische Ansichten mit dem monarchisch-konstitutionellen' Principe sich nicht vereinigen ließen, indem dann wohl ver- muthet werden könne, daß sie Umtriebe gegen diese Rich tung des Staaislebens förderten. Habe ich mich in letzte rer Beziehung undeutlich ausgcdrückt, so will ich das hier mit sehr gern erklären. Das kann ich nicht leugnen, daß im einzelnen Falle immer das Ermessen der Verwaltungs behörden maaßgebend sein wird, sie muß sich dabei aber immer an dasjenige binden, was unter politischen Ehren rechten zu verstehen ist. Daß die Herren Abgg. Cichorius und vr. Hepner hierunter andere Ansichten befolgen müs sen als ich, sehe ich reckt wohl ein. Wir haben auch bet der; Gewerbeordnung verschiedene Stimmen hierüber abge geben. Ich habe mich aber auf den Standpunkt gestellt, welcher bei der Verhandlung in der Ersten Kammer und dann auch beim Vereinigungsverfahren der durchschlagende gewesen ist. Ich glaube daher, daß ich mich bei meiner Behauptung in keinen Widerspruch verwickelt habe, thrile aber immer noch die Ansicht, daß die Agentenverordnung uns allerdings Veranlassung, geben konnte, dem Wunsche Ausdruck zu verleihen, welcher im Berichte' niedergelegt worden ist. Abg. Riedel: Nur wenig Worte wollte-ich mir auf Einiges erlauben, welches mir von verschiedenen Rednern eingehalten worden ist. Erstens habe ich nicht behauptet; daß, wenn die Verordnung den Ständen vorher zur Prü fung wäre vorgelegt worden, sie nicht deren Annahme ge funden haben würde. Ich habe blos gesagt: wenn sie den Ständen vorgelegt worden wäre, so würde sie nicht so, wie sie ist, in's Land hinausgegangen sein. Zweitens aber kann ich mich nach alledem, was ich von verschiedenen Rednern gehört habe, nicht davon überzeugen, daß die Sache durch die Gewerbeordnung in materieller Hinsicht als erledigt zu betrachten wäre; denn einmal ist die Gewerbeordnung noch gar nicht publicirt, dann sind aber auch andere Zweifel dar über aufgetaucht, auf welche bereits von einigen Rednern aufmerksam gemacht worden ist; ich will sie daher nicht wiederholen. Es handelt sich daher hier nicht blos-um die formelle Frage, ich habe aber schon deshalb der fotmrM Frage, nämlich des Rechts wegen meinen Antrag gestellt. Mit Herrn Abg. v. Criegern bin ich darin auch einverstan den, daß jeder Agent seinen Untergebenen zu vertreten hat. Da ist ja ganz in der Ordnung, daß ein Agent, wenn er sich durch einen Untergebenen Etwas hat zu Schulden kom men lassen, dies auch zu vertreten hat, daß er dell von seinem Untergebenen Andern etwa zugefügten Schaden er setzen muß. Daß ihm aber deshalb allemal gleich die Con cession entzogen werden kann, das halte ich für zu hart und wenn der Herr Abg. v. Criegern mehr Vertrauen zur Re gierung hat, als daß derselben durch den Antrag? der Depu tation blos ein Lächeln abgewonnen werden würde, so-ist das seine Sache, wenn ich aber ein solches in diesem Falle nicht habe und was ich überhaupt darüber denke?, das ist meine Sache. Präsident Haberkorn: Ich hakte es Mrdiitgs im Interesse der Kammer auch für besser und arigeiüeffen'er, daß man Wünsche der Kammer und Vorschläge eiiier De putation nicht als solche bezeichne, welche' del' Otaaksktgie- rung nur ein Lächeln abnöthigetr könnten. Wsi: sind be rechtigt zu erwarten, daß gerechte Anträge usih Wünsche, welche wir aüszusprechen uns veranlaßt finden, Von der Staaksregierung beachtet, Nicht aber belächelt' werden. Abg. Vicepräsident Oehmichen: Im Allgemeinen habe ich mich in demselben Sinne, wie die Abgg. Cichorius und Georgi auszufprechen. Ach werde,..vorausgesetzt, daß von Seiten der Staatsregierung beruhigende Erklärung er folgt, mit der Deputation stimmen, obgleich ich nicht allen den Motiven, welche sie zu ihren Anträgen geführt haben, beipflichte, ich halte aber eben diese.Anträge allein für die
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