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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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übersehen lasten, daß von einer Befürwortung des Georgi schen Antrags in dessen ganzem Umfange nur dann die Rede sein könnte, wenn an die Staatsrcgierung gleichzeitig der Antrag gerichtet würde, ein neues Gesctz cinzubringcn. Geschähe Letzteres nicht, so wurden Sie durch die An nahme des Georgischen Antrags den ausdrücklichen Be stimmungen der 2 und 8 des Gesetzes cntgcgcntrctcn. Es ist ferner vom Abg. Or. Hertel angeregt worden, der Antrag der Deputation, daß man die Petitionen zur Berück sichtigung empfehlen möge, lasse die Frage offen, wie es zu halten sei bezüglich derjenigen Beträge, welche von den betreffenden Gemeinden zu übertragen seien. Unbeschadet dessen, was für den Fall der Annahme des Vorschlags der Deputation die hohe Staatsregierung thun würde, ist es meine Ansicht und würde wahrscheinlich auch die Ansicht der Mehrzahl der Dcputationsmitglieder fein, daß die Be rücksichtigung der Petition auf den Antheil, welchen die Stadtcommunen zu übertragen haben, sich nicht zu erstrecken habe. Es ist das Bedenken des Abg. Or. Hertel aber auch aus dem Grunde nicht stichhaltig, weil ja fast regelmäßig in den Fällen, wo auf Petitionen oder Beschwerden der Be schluß gefaßt wird, dieselben zur Berücksichtigung zu em pfehlen, alle künftigen Eventualitäten gar nicht im Vor aus übersehen und normirt werden können. Ich will auch nicht etwa aussprechen, daß die von mir kundgcgebene Ansicht: cs müßten, wenn eine gütliche Einigung nicht zu Stande käme, die Ansprüche der Jmpetranten entschä digt werden, ganz unbedingt zum Anhalt zu nehmen sein würde. Für den Fall der Adoption des Vorschlags der Deputation, ist ja die hohe Staatsregierung in der Lage, rücksichtlich der Punkte, wo eine gütliche Einigung nicht zu ermöglichen gewesen ist, eine andcrwcite Vorlage an die Stände zu bringen und die Berathung und Beschluß fassung der Kammer zu extrahiren. Ich glaube, daß, wenn die Anträge der Deputation angenommen werden, es ge wiß möglich sein wird, auf gütlichem Wege die Sache zu erledigen bis auf einzelne wenige Fälle. Ist doch auch früher in unzähligen Fällen die Sache durch Vergleich zur Erledigung gebracht worden! Es fragt sich aber: was ge schieht, wenn die Sache nochmals an die Deputation ge langte und die Deputation über beide Anträge, welche ge stellt worden sind, gutachtlich sich ausspräche? Ich habe bereits in Bezug auf zwei Paragraphen des Entschä digungsgesetzes die Unausführkeit der beiden Anträge dar gelegt, ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß eine Berücksichtigung des Georgischen Antrags ohne Abän derung des Gesetzes nicht denkbar sein würde, daß vielleicht nach vorgängiger Completiruug der vierten De putation, deren Mitglieder zum Theil beurlaubt sind, und nach vorgängiger Begutachtung dieser Frage ein Bericht an sie gelangen würde, dessen Schlußantrag dahin ginge, die Sache an die erste Deputation abzugcben. Ich glaube, daß wir damit auf eine Schraube ohne Ende kommen würden. Wenn wir dagegen dein Bericht speciell be- rathen nnd die Anträge, soweit'sie hierzu geeignet sind, zur Berücksichtigung empfehlen, so glaube ich, daß die hohe Staatsrcgierung wohl in der Lage sein wird, die Sachen leicht zu erledigen. Präsident Haberkorn: Wir gehen zur Abstimmung über. Der präjudieiellste Antrag ist ohne Zweifel der Banmann'sche; denn er geht dahin, beide Anträge, den Georgischen und Zieslerschen, der vierten Deputation zur Berathung und Berichterstattung zu überweisen. Ich stelle auf ihn die erste Frage, wird derselbe angenommen, so erledigt sich für Heute alles Ucbrige; wird derselbe aber abgelehnt, so habe ich zu den ebenfalls präjudiciellen, doch nicht so präjudiciellen, wie der Baumann'sche, bei den andern Anträgen überzugehen. Unter ihnen ist der Ziesler'sche Antrag, soweit er eine bestimmte Kategorie von Rechten betrifft, als der am weitesten gehende zu betrachten; denn er schließt consequent alle Billigkeits gründe für diese Kategorie aus und verlangt das Recht und nur das Recht, während der Georgi'sche, wenn nicht Rechtsgründe vorhanden sind, auch Billigkeitsgründe für Alle gelten lasten will. Deshalb ist es nothwendig, daß der Ziesler'sche Antrag an zweiter Stelle zur Ab stimmung gebracht wird. Für den Fall, daß er ange nommen wird, fällt damit der Georgi'sche Antrag nicht ganz, bleibt vielmehr in Bezug auf alle übrigen, vom Ziesler'schen Anträge nicht betroffenen Kategorien gültig und reducirt sich daher nur auf die vom Ziesler'schen An träge nicht betroffenen Angelegenheiten. Wird aber der Ziesler'sche Antrag abgelehnt, so kommt dann der Ge orgi'sche Antrag, voll zur Abstimmung in der Kammer, indem damit die Kammer erklärt, sie wolle für alle hier fraglichen Ansprüche nicht lediglich Rechts-, sondern auch Billigkeitsgründe gelten lassen. In dieser Weise werde ich zur Abstimmung vorschreiten. Der Abg. Baumann hat also den präjudiciellsten Antrag gestellt: „beide Anträge, den des Abg. Georgi sowohl, als den des Abg. Zieslcr, vor weiterer Berathung über gegenwärtigen Bericht der vierten Deputation zur vorherigen Begutachtung und anderweiten Be richterstattung zu überweisen." „Beschließt die Kammer nach dem Anträge des Abg. Baumann eine solche Ueberweisung an die vierte Deputation?" Gegen 18 Stimmen ist die Verweisung dieser An träge an die vierte Deputation beschlossen und es erledigt sich somit für heute jede weitere Abstimmung, jede weitere Berathung über den uns vorliegenden Bericht. Ich schließe sonach die heutige Sitzung, beraume die nächste auf Morgen Vormittag 10 Uhr an und setze auf die Tagesordnung:
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