Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,4
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028364Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028364Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028364Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-05-14
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
II. K. 89. Sitzung, (Abgeordneter Günther.) ^zunimmt, so nimmt sie doch auch innerhalb der Stände versammlung zu. (Sehr richtig!) Ich glaube also nicht, daß die Staatsregierung sich den Wünschen gegenüber, die von der Mehrheit des Hauses in dieser Richtung vertreten werden, ablehnend verhalten kann. Und nun noch ein einziges Wort, meine Herren, in bezug auf die Funktion der Abgeordneten des sächsischen Landtages! Wir haben uns schon früher auf den Stand punkt gestellt, daß die Funktion der Abgeordneten mit Schluß des Landtages nicht aufhört, daß man nicht sagen kann: mit dem Schlüsse des Landtages existiert der Abgeordnete nicht mehr. Das wäre eine Fiktion, die wir zurückweisen müßten. Ich könnte eine ganze Anzahl Beispiele anführen, welche beweisen, daß ein Teil der Mitglieder beider Kammern noch tätig bleibt, auch nach dem der Landtag geschlossen ist, z. B die Herren, die in der Staatsschuldenverwaltung, in der Landes-Brandver sicherungskammer tätig sind; auch die Herren Präsidenten haben gewiß noch Pflichten zu erfüllen. (Sehr richtig!) Ich meine, die verfassungsrechtliche Deduktion der Königlichen Staatsregierung in bezug auf die Funktion W der Abgeordneten ist nicht haltbar. Wenn man die wenigen Gesichtspunkte zusammenfaßt, die ich eben ausgeführt habe, wird auch die Königliche Staatsregierung dem nächsten Landtage wohl mehr Ent gegenkommen zeigen, als wir es heute aus den Worten des Herrn Ministers gehört haben. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sindermann. Abgeordneter Sindermann: Meine Herren! Ich muß den Ausführungen des Herrn Ministers ganz entschieden widersprechen. Ich sehe sogar in einem Teile seiner Ausführungen eine scharfe Provokation der Zweiten sächsischen Ständekammer. (Lebhaftes Sehr richtig!) Aus seinen Ausführungen geht das eine hervor: Macht so schnell wie möglich, daß ihr nach Hause kommt! Ändert die Landtagsordnung so, daß eine Vereinfachung der Geschäftsführung herbeigeführt wird! Er brauchte bloß noch hinzuzusetzen: Macht es so wie die Erste Kammer, die vom Beginn des Landtages bis zu Neujahr 6 oder 7 Sitzungen hat! Bei der kommen zwölfstündige Dauer sitzungen nicht vor, und deshalb sind wir von der Regie am 14. Mai 1914 3471 rung dafür, daß ihr euch das Ideal der Ersten Kammer (6) als Beispiel dienen laßt. Ich muß betonen, daß der jenige, der sich auf diesen Standpunkt stellte, nicht würdig wäre, der Zweiten Kammer anzugehören. Dann müßte er eine gründliche Beratung aller Fragen, die im Lande draußen so sehr gewünscht wird, verhindern. Er müßte zu einer oberflächlichen Beurteilung, mit der eine oberflächliche Abstimmung verbunden wäre, übergehen. Das liegt nicht im Interesse des Landes, und die ganzen Äußerungen, auch die der Herren der konservativen Partei, die in der außerordentlichen Deputation vertreten waren, haben darauf hingewiesen: Da geht schließlich, wenn wir etwas ändern, die ganze Verfassung in Stücke, da könnte eine Lücke in der Verfassung entstehen. (Abgeordneter vr. Böhme: Ist keinem Menschen eingefallen!) Da könnte noch hinzugefügt werden: wenn wir einmal ändern, dann verschwindet schließlich die Verfassung in dem Magazin für tote Literatur in der Deutschen Bücherei in Leipzig. Da muß man sich doch einmal auf den Standpunkt stellen, daß die Verfassungsbestimmungen, wenn sie den Verhältnissen nicht mehr Rechnung tragen, auch ganz gut beseitigt werden könnten. Wir haben in den letzten 15 Jahren bei uns in Sachsen oft Verfassungsänderungen erlebt, und es ist selbstverständlich, daß man sich in diesem Punkte nicht daran stoßen sollte, D) veraltete Bestimmungen zu beseitigen und durch neue Bestimmungen zu ersetzen. Ich möchte noch hinzufügen, daß wir, wie alle Mitglieder in der außerordentlichen Deputation, ausdrücklich betont haben, daß wir durchaus nicht wollen, daß mit der Änderung der Landtagsordnung materielle Vorteile für die einzelnen Abgeordneten verbunden sind. Bezüglich der Diätenzahlung haben wir den Standpunkt eingenommen, eine großeUngerech- tigkeit zu beseitigen, wenn wir den Unterschied zwischen Stadt und Land vollständig verschwinden lassen, weil dieser, wenigstens meines Wissens, in keinem Parlament gehand habt wird. Nun stellt sich die Königliche Staatsregierung auf den Standpunkt und sagt: ja, wenn ihr daran rüt telt, den Unterschied zwischen den in der Stadt Dresden im wesentlichen wohnenden Abgeordneten und denen auf dem Lande draußen zu beseitigen, dann dringen wir eher darauf, daß die in der Umgebung von Dresden wohnen den Abgeordneten auch nur die Hälfte erhalten. Ich meine, es ist sehr schwer, hier eine Grenze festznsetzen, deshalb sollte der Unterschied verschwinden. Es ist noch nicht allzulange her, daß das frühere Ideal der 10 Mi- nuten-Sitzungen verschwunden ist. Wenn das wieder in die Erscheinung tritt, so wird ein großer Unterschied in den wesentlichen Wohnsitzen der einzelnen Abgeordneten inner-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview