Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
108 II. K. 7. Sitzung, am 20. November 1911 (Abg. vr. Mangler.) 01) anlagen, für die Einrichtung von Zigarrenfäbriken, für Maßregeln gegen Verbreitung ansteckender Krank heiten durch Heimarbeit, für den Betrieb von Buch druckereien, Steinbrüchen, Thomasmehlfabriken, ferner Vorschriften für Maler-, Tüncher- und Weißbinder arbeiten, Zichorienfabriken, Glashütten, Zuckerraffi nerien, Getreidemühlen, für den Handel mit Giften usw. Es ist eine zahllose Masse von Gegenständen, die der medizinalpolizeilichen Verordnung unterliegen. Da meinen wir, wenn jetzt das neue Landesgesund heitsamt befugt wird, selbständig zu entscheiden, selb ständig Entschließung zu fassen, so liefern wir einen großen Teil unserer Industrie und unseres Handels, vor allen Dingen die Nahrungsmittelindustrie, viel leicht — das ist wenigstens eine Befürchtung der be treffenden Kreise — zu sehr dem Gutachten der Ver waltungsbehörde, einer Nachgeordneten Stelle aus; und wir sind deswegen der Meinung, daß man doch vielleicht am besten tut, wenn man zunächst einmal die Vorlegung eines Gesetzes abwartet, um dann die ein zelnen Befugnisse, die dem betreffenden Amte über wiesen werden, abzumessen. Wir haben den Antrag eingebracht, weil wir in der Presse davon unterrichtet worden sind, daß ge rade Handel und Industrie ein besonderes Interesse daran haben, daß das neue Amt nicht auf dem Wege der Verordnung eingerichtet wird, sondern daß eine Gesetzesvorlage darüber den Landständen vorgelegt werde. Ich habe hier den stenographischen Bericht über die Verhandlungen des Sächsischen Handels kammertages vom 5. Juli 1911. In diesem wird die Frage, um die es sich hier handelt, des langen und breiten von einem Handelskammersyndikus vor den Handelskammermitgliedern erörtert, und da heißt es: es entstehe die Frage, ob es im Interesse von Handel und Industrie überhaupt liege, das Landes- Gesundheitsamt mit solchen Funktionen auszu statten, ihm etwa, wie sogar angeregt sei, die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Nahrungs mittelwesens und auch auf anderen Gebieten zu übertragen. Der betreffende Berichterstatter hat unter all gemeiner Zustimmung die Frage verneint und aus geführt, daß auch die Interessenten des Bezirkes die Frage einstimmig verneint hätten. Er hat auch eine Begründung dafür gegeben, die ich auch vortragen muß, wennschon ich mich dieser Begründung für meine Person nicht allenthalben anschließe. Er sagte nämlich: „Einem Kollegium, dem nur zwei wirklich ver- (6) antwortliche festangestellte Beamte angchören, das sich im übrigen aber überwiegend aus im Neben amte tätigen Ärzten unter Leitung eines Arztes zusammensetzt, Vertretern einer Wissenschaft, deren Disziplinen sich aller Monate ändern, einer sol chen Körperschaft könnte man nimmermehr so wichtige Verwaltungs- und Gesetzgebungs-Befug nisse übertragen." und setzte dann noch hinzu: „Wie mir von einem hervorragenden Sach verständigen auf dem Gebiete der Hygiene bestätigt wurde, könnte ein Amt mit derartigen Befugnissen geradezu gefährlich werden und außerdem als böses Beispiel ansteckend auf andere Bundesstaaten wirken." Ich mache mir diese Begründung nicht zu eigen, aber ich meine, gerade der Umstand, daß sie von den Kreisen der Industrie und des Handels aus gesprochen wurde, gibt uns doch zu denken und muß uns dazu veranlassen, den Kreisen von Handel und Industrie möglichst entgegenzukommen, damit diese Kreise durch öffentliche Aussprache, öffentliche Er örterungen ihre Wünsche zur Geltung bringen können, und dann erst wird sich sagen lassen, ob die Mei nungen, die des Handelskammertages oder der ein zelnen Mitglieder der Handelskammern, berechtigt sind oder nicht. Wir sind auch deswegen der Meinung, daß sich eine gesetzliche Regelung der Materie emp fehle, weil auch eine ganze Reihe anderer Fragen bei dieser Gelegenheit wieder mit angeschnitten werden können und sicher mit angeschnitten werden müssen. Sie werden sich erinnern,. daß wir im vorigen Landtage eine Petition des Drogistenver bandes hatten. Die Drogisten wollten erreichen, daß auch sie Vertreter in das bisherige Landesmedizinal kollegium entsenden dürfen. Die Petition ist in unserer Beschwerdedeputation, soviel ich weiß, wohl wollend beurteilt worden, in der Ersten Stände- - kammer ist beschlossen worden, sie auf sich beruhen zu lassen. Man hat damals etwa ausgeführt, daß dann, wenn man den Drogisten die Beteiligung am Landesmedizinalkollegium zugestehe, man auch allen anderen Berufskreisen und allen anderen Interessen gruppen dasselbe zugestehen müsse. Man hat auch besonders darauf hingewiesen, daß die Apotheker gehilfen auch mit solchen Wünschen herangetreten seien, vergeblich herangetreten seien und daß man die Dro gisten infolgedessen nicht berücksichtigen könne. Nun scheint es aber, als wenn die Regierung in der Zwischen zeit eine andere Haltung eingenommen Hütte. Soviel ich
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview