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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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II. K 57. Sitzung, am 7. Mai 1918 1875 lPrästdent.) Berichterstatter Herr Vizepräsident Fräßdorf. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Vizepräsident Frätzdorf: Meine Herren! Namens der Rechenschaftsdeputation habe ich Ihnen die Übersichten v, L, 6, 8 nach dem Königlichen Dekret Nr. 1 zu geben für die Jahre 1914 und 1915 und über Erteilung der Entlastung hin sichtlich des gesamten Rechenschaftsberichtes auf die ge nannten Jahre. Der Bericht ist, wenn auch gekürzt, schriftlich gegeben. Ich kann auf den Inhalt des Be richts verweisen und gestatte mir nur, den Antrag zu verlesen, welcher lautet: Die Kammer wolle beschließen ¬ der Königlichen Staatsregierung betreffs der mittels Königlichen Dekrets Nr. 1 vom 12. No vember 1917 abgelegten Rechenschaft über den Staatshaushalt auf die Jahre 1914 und 1915 Entlastung zu erteilen, und zwar was die dem Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1914 und 1915 beigefügte Übersicht 0 anbelangt, für die jenigen Teile, für die abgeschlossene Rechnungen vorliegen. Ich bitte Sie namens der Rechenfchaftsdeputation, diesem Anträge zu entsprechen. Präsident: Tas Wort wird nicht begehrt? — Die Debatte ist geschlossen. Wollen Sie den eben vom Herrn Bericht erstatter verlesenen Antrag annehmen? Einstimmig. ' Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Schlutzberatung über den anderweiten münd lichen Bericht der Finanzdeputation über das Königliche Dekret Nr. 21, Teuerungs zulagen betreffend. (Drucksache Nr. 266.) (Mitt.I.K. Nr. 19 S.246L.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Frenzel. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Frenzel: Meine Herren! Dem Königlichen Dekret Nr. 21, Teuerungs zulagen betreffend, in der von der Zweiten Kammer in der 40. Sitzung am 18. März d.J. beschlossenen Fassung . hat zwar die jenseitige Kammer in ihrer 19. Sitzung am 22.März d.J. zugestimmt, es ist dort aber noch ein Antrag des Wirklichen Geheimen Rats Professor vvr. Wach, Exzellenz, die einmalige Teuerungszulage allen Beamten, denen die fortlaufende Teuerungszulage vom 1. Juli 1917 an zukommt, zu gewähren, angenommen worden. Es kann damit natürlich nur die M sogenannte „besondere Kriegsteuerungszulage" gemeint sein. Dieser Beschluß hat die Wirkung, daß allen Beamten mit einem Diensteinkommen bis 13000 M. die einmalige Teuerungszulage gewährt werden soll, während nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer diese Zulage nur bis zu einem Diensteinkommen von 6000 M. für ledige und 7800 M. für verheiratete Beamte und Diätarier zu ge währen ist. Hierin besteht die einzige Abweichung zwischen den Beschlüssen beider Kammern. Bei der Aussprache innerhalb der Deputation war nach den Erklärungen der verschiedenen Redner zwar an- znnehmen, daß zum Beitritt zum Beschlusse der Ersten Kammer in der Zweiten Kammer eine Mehrheit vor handen sein dürste, um aber über einige ausgeworfene Zweifelfragen im Vereinigungsverfahren eine Klärung herbeizuführen, hat die Deputation beschlossen, der Kammer vorzuschlagen, bei ihren Entschlüssen allenthalben stehen zu bleiben. Zunächst handelt eS sich darum, ob und welche Ver änderungen in der Anlage^, zum Königlichen Dekret Nr. 21 in Konsequenz des Beschlusses der Ersten Kammer vorgenommen werden sollen, oder ob hierzu der König lichen StaatSregierung eine Ermächtigung erteilt werden soll. Ferner handelt es sich darum, hinsichtlich der Frist, welche der Beamte usw. im Staatsdienst oder in Staats arbeit gestanden haben muß, um der einmaligen Teuerungs zulage teilhaftig zu werden, eine andere Auslegung zu erwirken, als eS durch die erlassenen Verordnungen zum Dekret geschehen ist. ' Im Entwurf war als Termin für die Auszahlung der einmaligen Teuerungszulage der 1. Februar 1918 vorgesehen. Beschlossen worden ist in Rücksicht auf die Verzögerung der Verabschiedung der Vorlage der 1. April 1918, während als Stichtag, von welchem an der Beamte usw. im Staatsdienst gewesen sein muß, der 1. Oktober verblieben ist. Diese Frist ist also unbeabsichtigt um zwei Monate verlängert worden. Die Regierung hat zwar in der kommissarischen Beratung erklärt, daß sie vor kommende Härten gern ausgleichen wolle, dagegen könne sie an blutjunge Leute die Zulage schon nach viermonatiger Dienstzeit nicht gewähren. Die Deputation hat dabei nicht allenthalben Beruhigung fassen können. Außerdem wurden noch einige Wünsche ausgesprochen, auf die eventuell im Vereinigungs verfahren zurückgekommen werden soll. Namens der Deputation bitte ich das Hohe Haus, dem gestellten Anträge zuzustimmen. 270*
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