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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (10. Januar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Verkehr mit Gold neu geregelt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Armbanduhr
- Autor
- Helwig, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- ArtikelWeihnachten war . . . . . 19
- ArtikelDer Verkehr mit Gold neu geregelt 20
- ArtikelEine Armbanduhr 22
- ArtikelSchaufenster und Diapositiv für Weckerwerbung 26
- ArtikelDie Gemeinschaftswerbung verschenkt 1000 Kinodiapositive! 27
- ArtikelUnter der Lupe! 27
- ArtikelSprechsaal 28
- ArtikelSteuerfragen 28
- ArtikelWochenschau der U 29
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 30
- ArtikelInnungsnachrichten 30
- ArtikelFirmennachrichten 31
- ArtikelPersonalien 32
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 32
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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22 DIE UHPMAChtRKUNST Nr. 2 steiler eine Bescheinigung der nach IV/31 Abs. 2 Ri. für ihn zu ständigen Stelle darüber beibringt, daß das Gold ausschließlich für Ausfuhrzwecke verarbeitet werden soll und der Antragsteller von den auf Grund bisheriger Genehmigungen erworbenen Gold mengen nicht mehr für den Inlandsbedarf verwandt hat als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Dabei wird neuen Firmen auf Grund ihres Arbeitsprogramms zweckmäßigerweise zunächst eine knapp bemessene Goldmenge zuzuweisen sein. Vor allem ist zu prüfen, ob für die Bedürfnisse der Antragsteller der Er werb von Gold auf Grund von IV/30 Ri. ausreicht. Von den be treffenden Firmen ist alsdann die Vorlegung der monatlichen Umsaßzahlen zu verlangen, nach denen das endgültige Kontin gent festzuseßen ist. In allen diesen Fällen ist der zuständige Fachverband bzw. die Fachgruppe gutachtlich zu hören. Diese Bestimmungen sind auf das genaueste zu beachten. Ich ersuche, im übrigen Anträge auf Zuteilung höherer Goldmengen, deren Verarbeitung für inländische Zwecke be stimmt ist, grundsäßlich in eigener Zuständigkeit abzulehnen und von einer Vorlage der Anträge bei mir abzusehen. III. Goldeinfuhr Genehmigungen (Devisenbescheinigungen der Uber- wachungsstelle für Edelmetalle, Genehmigungen der Devisen stellen usw.), die zur Bezahlung der Einfuhr von Gold be rechtigen, dürfen nur Scheideanstalfen und Banken erteilt werden. Derartige Genehmigungen sind stets mit folgendem Zusaß zu versehen: „Die Genehmigung (Bescheinigung) wird mit folgender Auf lage verbunden: 1. Bei einer etwa eintretenden Goldverknappung sind in erster Lime diejenigen Kunden zu beliefern, die im Vergleich zu anderen einen größeren Anteil ihres Gesamtumsaßes der Aus fuhr zuführen. 2. Gold darf nur gegen die schriftliche Erklärung des Er werbers abgegeben werden, daß sein bisheriger Goldbestand und die neu zu erwerbende Menge zusammen den Betrag nicht übersteigen, zu dessen Erwerb in den Fällen des Abschn. IV/29 und 31 Ri. die Genehmigung, in den Fällen des Abschn. IV/30 Ri. die Weiterveräußerungsbescheinigung des Finanzamts in Ver bindung mit dem vorgeschriebenen Vermerk der Devisenstelle berechtigt. Eine Armbanduhr Von A. Helwig, Deutsche Uhrmacherschule, Glashütte (S.) In den leßten Jahren entstanden in der Deutschen Uhrmacherschute zahlreiche Armbanduhren, zuerst als Nach dem Umbau Vor dem Umbau Konstruktionsaufgabe für künftige Uhrentechniker. Da sie auch als Meisterstück immer größeren Anklang fanden, soll hier eine Beschreibung folgen. Als Grundlage wird die Glashütter Tutima - Unter platte benußt. Die Kloben dieses Werkes fallen weg Dafür wird eine vollwertige Dreiviertel - Oberplatte auf- geseßt, jedoch nicht mit Pfeilern wie in der guten alten Glashütter Uhr, sondern nach Art der ebenso bewährten 1. W. C., deren klobenartig ausgeführte Dreiviertel-Platte schon immer als vorbildlich angesehen wird (Abb 1) Uhren mit Dreiviertel - Platte haben auch ihre Gegner. Diese behaupten, das Zusammenseßen sei unnötig schwierig, sogar gefährlich, da man zu gleicher Zeit mehrere Zapfen in die Löcher einführen müsse, wobei In den Erklärungen ist jeweils der Reidismarkgegenwerl der neu erworbenen Goldmenge anzugeben. Die Nichterfüllung vorstehender Auflagen ist gemäß § 43 Ziffer 6 des Devisengeseßes strafbar. Die Nichterfüllung hat ferner zur Folge, daß noch nicht ausgenußte Devisenbescheini gungen usw. entzogen sowie daß in Zukunft keine neuen Devisen bescheinigungen usw. erteilt werden.” Saß 1 des vorstehenden Absaßes fällt bei den von den Uberwadiungsstellen zu erteilenden Devisenbescheinigungen fori, weil für diese Fälle die Strafbestimmungen der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. 9. 34 (RGBl. I, S. 516) Plaß greifen. IV. Qberwachungsmaßnahmen Die ordnungsmäßige Verwendung der allgemeinen Genehmi gungen (IV/31 Ri.) ist an Hand der nach 1/31 Ri. den Devisen stellen einzusendenden Aufstellungen in Verbindung mit den nach 1 V/31 Ri. erforderlichen Abschreibungen zu überwachen. Soweit Einzelgenehmigungen (IV/29 Ri.) erteilt sind, sind geeignete Uberwachungsmaßnahmen zu treffen. Beim Verkehr mit Gold auf Grund der Weiterveräußerungs bescheinigungen (IV/30 Ri.) können die Kontrollen stichproben weise erfolgen. Den Devisenstellen bleibt es Vorbehalten, jederzeitige Be triebsprüfungen vornehmen zu lassen. V. Goldlegierungen 1. Zum Begriff „legiertes Gold” im Sinne der Devisen bewirtschaftung (§6 Ziffer 4 des Dev.-Ges.) weise ich klarstellend darauf hin, daß alle Goldlegierungen — unabhängig von dem Feingoldgehall — unter diese Bezeichnung fallen. Goldwaren; Alt- und Bruchgold 2. Hinsichtlich des Verkehrs mit Goldwaren sowie mit Alt - und Bruchgold — solche Waren sind bekanntlich nicht als Gold im Sinne des Devisengeseßes anzusehen — verweise ich auf die Anordnung 1 der Dberwachungsstelle für Edelmetalle, die im „Reichsanzeiger” veröffentlicht wird. VI. Abs. 2 des Allgemeinen Erlasses 318/35 D.St. sowie der Allgemeine Erlaß Nr. 360 35 D.St., betr. die Höhe der augen blicklichen Goldzuteilungen durch die Deutsche Gold - und Silber- scheideanstalt, Frankfurt a. M., werden durch vorstehende An ordnungen nicht berührt. (1/947) In Vertretung: Dr. Landwe.hr. mit Beschädigungen von Zapfen und Steinen zu rechnen sei. Sind, wir denn nicht weit schwierigeren Arbeiten gewachsen? Hatten wir nicht schon als Lehrling an den Großuhren gelernt, mit Umsicht und Gefühl viel mehr Zapfen in ihre Löcher einzuführen, als es deren in einer Abb. 1 Taschenuhr überhaupt gibt? Wie würden wir wohl £inen Autoschlosser auslachen, wenn er sagte, Sechs- und Achtzylmdermotoren möchten doch lieber nicht gebaut werden, da es unnötig schwierig und sogar für die Kolbenringe gefährlich ist, beim Aufseßen des Zylinder- blodrs sechs oder acht Kolben zugleich in die Zylinder bohrungen einfuhren zu müssen. Bei der Meisterprüfung
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