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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (8. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fachliche Vorschriften und Berufsausbildungsplan zur Regelung des Lehrlingswesens im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- ArtikelDie Obermeistertagungen 1938 355
- ArtikelDie erste Obermeistertagung in Malente-Gremsmühlen 357
- ArtikelMalente-Gremsmühlen 358
- ArtikelTabarz 359
- ArtikelPassau 360
- ArtikelDer beliebte Passauer Komiker Uhrmachermstr. Franz Xaver ... 360
- ArtikelDie Tagung in Passau 361
- ArtikelHirschberg 362
- ArtikelHirschberg 363
- ArtikelAhrweiler 364
- ArtikelHandwerkliche Veredelung von Uhren der Reihenherstellung 370
- ArtikelVerbraucher und Uhrmacher 371
- ArtikelFachliche Vorschriften und Berufsausbildungsplan zur Regelung ... 376
- ArtikelGenossenschaftsbanken und Handwerk, Lieferantenkredit und ... 379
- ArtikelBuchführungs- und Steuerfragen 380
- ArtikelDie Innung stellt aus! 382
- ArtikelDen Pionieren vom Schaufensterdienst 384
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 385
- ArtikelTerminkalender 385
- ArtikelFragekasten 385
- ArtikelInnungsnachrichten 385
- ArtikelAnzeigen 386
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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378 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 28 Bezirken weder eine Fachklasse noch eine Fachschule be suchen können. Sie werden in der gewerblichen Berufsschule, und dann nur meist drei Jahre, mit anderen Handwerkern, die uns ganz wesensfremd sind, unterrichtet. Ich kann nicht ge rade behaupten, daß dies immer ein Vorteil ist. Wenn dann noch ein loser Lehrbetrieb herrscht, so wird mancher junger Mensch wohl eine Lehre hinter sich haben, doch nicht viel ge lernt haben. Die Ausbildungsrichtlinien als Erleichterung Wir können es also nur begrüßen, wenn dem Lehrverhältnis von seiten der Regierung mehr Aufmerksamkeit geschenkt w'urde, und das mußte zwingend bei unserer nationalsozialisti schen Regierung dazu führen, dem Ausbildungsgange und der Lehre eine Form zu geben, die in gewissen Richtlinien gebracht wurde und den Meistern einen Weg zeigt, die nur rein gefühls mäßig einen Lehrling ausbilden. So sind die Ausbildungspläne entstanden, um Mindestanforderungen an den Meister zu stellen, der Lehrlinge ausbildet. Es ist nun notwendig, daß diese Pläne auch richtig durchgeführt werden und Sie, meine Ober meister, als die Beauftragten und Verantwortlichen über einen Kreis Ihrer Berufskameraden, haben ernstlich darüber zu wachen, daß die von Ihnen beauftragten Organe, also die Lehr lingswarte, sich des Lehrplanes eifrig annehmen und nach ihm die einzelnen Lehrstellen nicht nur beachten, sondern auch für Durchführung der Vorschriften sorgen. Der Lehrplan ist so verteilt, daß jeder Meister einen An halt hat, wie er die Lehre gestalten kann. Er ist aufgebaut auf Grundforderungen, deren wir elf zu verzeichnen haben. Die Eigenart unseres Handwerks allerdings erfordert es, daß fast alle Grundforderungen bereits im ersten Lehrjahr durch genommen werden. Wir nehmen dabei anderen Handwerkern gegenüber eine Stellung ein, die begründet ist durch die Eigen art des Handwerks und weil alle Grundforderungen Voraus- seßung für den Aufbau der Uhrmacherlehre sind. l Stäftt. Serufsfcßule für UI|rmoct|er iHündien 2 NW, ilevotfftraße 1 An die Schriftleitung der „Uhrmacherkunst" „Die Herausgabe eines Spczlalheftes der , Uhr macher kunst‘, in der das ganze für das Uhrmacher handwerk in Deutschland arbeitende Schulwesen in Wort und Bild vorgestellt werden soll, kann nur mit aufrichtiger Freude und Dankbarkeit begrüßt werden, denn auch wir in München machen immer wieder die Erfahrung, daß oft bei den unmittelbar Beteiligten, noch mehr aber in der breiten Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt ist, was hier für den Berufsnachwuchs geleistet wird, sonst könnten nicht immer wieder Pläne auftauchen über Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die entweder bereits durch die Schide verwirklicht sind oder bei oft nur ideeller Unter stützung von ihr ohne weiteres erfüllt werden können. Und wenn man auch den für unser Gebiet in Frage kommenden Meistern infolge des langen Bestehens und der wiederholt öffentlich anerkannten Leistungen unserer Schule nicht nachsagen kann, daß sie nicht von der Un entbehrlichkeit des beruflichen Schulwesens überzeugt wären, so kann ein erneuter Hinweis darauf von maß gebender Stelle nur von Nutzen sein. Auch unser Schul- dezernat begrüßt Ihren Plan wärmstens " München, den 4. 2. i 9 j8. „Die ,Unsere Fachschulen' enthaltende wertvolle Nummer der,Uhrmacherkunst' ist seit kurzem in meinem Besitz und hat mich sehr erfreut. Ich halte sie wegen der reich bebilderten und ausgezeichneten Zusammenstellung der zahlreichen Stätten beruflicher Förderung für besonders gut gelungen, nützlich auch für alle an solchen Anstalten wirkenden Männer, denn man kann immer und überall etwas Neues lernen. Besonderen Erfolg verspreche ich mir aber für den Berufs nachwuchs und seine Lehrmeister und hoffe mit Ihnen daß der Zweck des Kennenlernens, Vertraut- und An gesporntwerdens weitestgehend erreichtwird. Auf alle Fälle darf man Sie zur Idee und Ausführung bestens be glückwünschen." r , . Heil Hitler München, den ij. 4. i 9J 8. Pückert, Schuldirektor Die Grundforderungen sind eingehend erläutert und bei sorgfältiger Beachtung der hierfür gültigen Vorschriften ist deren Durchführung durchaus nicht schwierig. Neben den Grundforderungen sind die Eignungsbedin gungen und körperlichen Anforderungen eingehend erläutert, auch die charakterlichen Anforderungen, die Lehr^eitdauer und Lehrlinashöchstzahl sind scharf Umrissen festgelegt. Die Werkstatt Ganz besondere Aufmerksamkeit ist der Anforderung an die Lehrwerkstatt gewidmet. Es wird künftig nicht mehr mög lich sein, daß Lehrlinge in Werkstätten aufgenommen werden, in denen gewisse Werkzeuge fehlen, die für eine gute Ausbil dung und die Handfertigkeit des jungen Uhrmachers unbedingt nötig sind. So muß in jeder Lehrwerkstatt ein kompletter Dreh stuhl mit Support, Planscheibe und Spannfuttern, eine Wälz- maschine, Mikrometer, Zehntelmaß, Eingriffszirkel und Spezial werkzeuge für elektrische Uhren vorhanden sein. Im Zuge des Ausbildungsganges müssen sieben Gebiete durchgenommen werden und hierbei ist der Ladentätigkeit und den allgemeinen kaufmännischen Kenntnissen besonders Rechnung zu tragen. Dies mußte geschehen, weil in den Gehilfenprüfungen fast rest los ein Versagen auf diesen Gebieten zu verzeichnen war. Unter Hervorhebung und in Anwendung des § 129 a, Abs. 2, der RGO. ist festgelegt, daß das Uhrmacherhandwerk mit an deren Handwerkszweigen nicht verwandt ist. Dadurch be kommen wir mit der Zeit eine klare Abgrenzung in der Aus übung des Uhrmacherhandwerks und in Gemeinschaft mit den zu erlernenden kaufmännischen Kenntnissen die Grundlage, den Uhrenverkauf als eine gebundene handwerkliche Tätigkeit zu erklären. Uhren sind keine Artikel, die einfach über den Laden tisch und ungeprüft verkauft werden können. Für den Uhren verkauf und der mit demselben verbundenen Verantwortung sind rein fachliche Kenntnisse erforderlich, die nur der Uhr macherhandwerker vollwertig besißen kann. Um den lückenlosen Gang der Lehre zu überprüfen, dient das Werkstattwochenbuch. In dieses sind allwöchentlich die durchlaufenden Erklärungen, zum Teil mit Skizzen, einzutragen. Hierdurch hat der Meister den groken Vorteil, jederzeit nach- weisen zu können, daß seine Lehrtätigkeit eine geregelte war. Die Prüfungen Als einer der hervorstechendsten Punkte kann die Ein- aliederung der Zwischenprüfungen in die Vorschriften zur Reqelung des Lehrlingswesens gelten. Zunächst ist die Zwischenprüfung als eine Pflicht bestimmt. Sodann ist sie ge gliedert in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Sie wird auch künftig vom Gesellenprüfunqsausschuß der Innung abgenommen, und die praktischen Arbeiten eines Lehrlings, der in beiden Teilen der Zwischenprüfung die Durchschnittszahl von acht Punkten erreicht hat, wird zur gesteigerten Prüfung der Reichsinnur.g nach Berlin gesandt. Besondere Dienst anweisungen für die Handhabung der Zwischenprüfung ergehen an die Innungen. Hinsichtlich der Gesellenprüfung sind die Bestimmungen den bestehenden angeglichen, wenn sie auch eine etwas aus gedehntere und klarere Form erhalten haben. Wesentlich sind hierbei auch die auf kaufmännische Kenntnisse abgestellten Be dingungen als auch die theoretischen Kenntnisse. Mit den neuen Vorschriften und auch dem Ausbildungsplan zur Regelung des Lehrlingswesens soll nicht eine Erschwerung für den Meister eintreten, sondern es wird eine bessere Rege lung erreicht, die allen zugute kommt. Schlußwort Meine Obermeister! Heute muß sich der Lehrmeister als Treuhänder des handwerklichen Nachwuchses fühlen und ha! sich stets vor Augen zu halten, daß der Berufsstand keinen Plaß für minderwertige Kräfte bietet. Der Lehrmeister muß Freund und Kamerad des Lehrlings sein, er muß ihnen die große Vergangenheit des Handwerks, die Zeiten eines Hans Sachs, erschließen, sie zum Stolz auf diese Vergangenheit und Ach- tunq vor der tatkräftigen Gegenwartsgestaltung führen, die schlummernden schöpferischen Fähigkeiten in ihnen wecken und ihren Blick für die großen Aufgaben weiten, die sie erwarten. Der Meister selbst muß Schöpfer handwerklicher Kunstarbeit sein und die Arbeit seiner Hände muß seine Hauptwerbung sein. Die Zeiten sind vorüber, in denen der Lehrling nur eine billige Arbeitskraft für den Meister darstellte. Man begeht ein Verbrechen an der Jugend des Handwerks, wenn man die Aus-
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