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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. Frau Nischwitz) />)stellt sind und die den Wahlfahrtsämtern angewiesen werden. Diese Krisen- und Ausgesteuerten-Fürsorge be deutet für die Gemeinden, für die Bezirksfürsorgever bände eine starke Sonderbelastung, so daß die meisten Gemeinden ihren Verpflichtungen nur dadurch nach kommen konnten, daß sie die in den Etat eingesetzten Mittel für Wohlfahrtszwecke schon bei weitem über schreiten mußten. Trotz der größten Einschränkungen auf dem Gebiete der Fürsorge auf Kosten derer, die am bedürftigsten der Fürsorge bedürfen, trotz einstimmiger Beschlüsse der Gemeindeverordneten wurden dieselben nicht durchgeführt, Beschlüsse, Winterbeihilfen für Er werbslose und andere wurden einfach nicht durchgeführt, wurden übergangen mit der Begründung: es sind keine Mittel vorhanden. Die Eingaben des Sächsischen Ge meindetages sowie des Verbandes der Bezirksfürsorge verbände und der einzelnen Gemeinden, die dem Land tag zugehen, zeugen auch im einzelnen Zahlenmaterial für die ungeheure Notlage der Bezirksverbände und der Gemeinden. Die Zahlen der Ausgesteuerten und Krisen unterstützten sind gewaltig gestiegen, die Eingabe, die uns vorliegt, spricht von einer Steigerung um das 5^ fache. Nach einer vorsichtigen Schätzung der Be zirksverbände ist vorauszusehen, daß im lausenden Rech nungsjahre eine Mehrausgabe von 3600000 M. zu er warten ist gegenüber den Summen, die für diese Zwecke veranschlagt waren. Das kommt zum Ausdruck in einigen Beispielen in der Eingabe, die uns heute früh zu gegangen ist. Diese Zahlen zeigen mit aller Eindeutig keit die Lage in den Gemeinden. So sind z. B. in Reichenbach für die Krisensürsorge eingesetzt worden für das Rechnungsjahr 1929/30 10000 M., und es sind ver ausgabt worden in der Zeit vom April bis Ende Juli , . 1929 15372 M. (Hört, hört! b. d. Komm.) Ein anderes krasses Beispiel: die Stadt Pirna hat eingesetzt 7000 M. für Krisenfürsorge und hat ausgegeben in der vorhin genannten Zeit 15000 M., die Stadt Pirna hat für die Wohlfahrtserwerbslosen eine Summe eingesetzt von insgesamt 140000 M. und hat in dieser kurzen Frist ausgegeben 66000 M. Noch ein Beispiel: in Werdau wurden eingesetzt für Krisenfürsorge 4000 M., und in dieser kurzen Zeit wurden ausgegeben 4416 M. Also in allen diesen Beispielen eine ganz wesentliche Über schreitung der Mittel! Diese wenigen Beispiele zeigen uns, daß an die Gemeinden ganz gewaltige Anforderungen gestellt werden und in Zukunft weitere gestellt werden. Sie zeigen aber auch, daß die Gemeinden in Zukunft in keiner Weise den wachsenden Verpflichtungen gerecht werden können. Es ist schon im Bericht angeführt worden, daß aus den Gemeinden Notschreie kommen, daß nicht nur kleinere, sondern auch größere Gemeinden, Stadtgemeinden vor dem Zusammenbruch stehen. Es sind Beispiele angeführt worden, welche Städte, welche Orte sich in dieser Lage befinden, und es nützt nichts, zu umschreiben, wenn die Gemeinden in Zahlungsschwierigkeiten kommen, daß man dann noch nicht von einem Bankrott sprechen kann. Wir sehen die Dinge ganz nüchtern und erklären: Wenn die Amtshauptmänner die Zahlungsunsähigkeit erklären, daß das, ganz nüchtern gesehen, eine offene Bankrott erklärung ist, und wenn z. B. die Stadt Zittau dazu über geht, sich in einem Aufruf an die private Wohltätigkeit zu wenden (Hört, hört! b. d. Komm.), Sammlungen einleitet, um die Not der Erwerbslosen zu beheben, mit der Begründung, daß die Gemeinde keine Mittel habe, um wirksam eingreifen zu können, so ist damit ganz offen zugegeben, daß diese Gemeinden und Städte auf einein toten Punkt angelangt sind. (Sehr gut! b. d. Komm.) (o) Diese Beispiele spiegeln uns wider die ganze Unfähig keit der gegenwärtigen Regierungen im Reich wie im Land. Wir haben die Schuldfrage hier nicht zu stellen: Ist die Reichsregierung mehr schuld, daß sie den Ländern und Gemeinden die Mittel so kurz hält, oder sind die Landesregierungen schuld daran, daß sie die Forderungen ihres Landes nicht mit genügendem Nachdruck vertraten? — so steht die Frage nicht, sondern die Frage steht einsach so: Unfähigkeit der Regierungen, der Reichsregierung und der Landesregierung! und diese Beispiele spiegeln den vollständigen Bankrott des gegenwärtigen Systems wider. (Sehr gut! b. d. Komm.) Anderseits sieht man praktisch, daß in diesem Staate und Reiche Millionen für die Kirche hinausgeworfen werden, während man keine 10 Mill. M. Mittel für eine produktive Erwerbslosen fürsorge aufbringt. (Sehr gut! b. d. Komm.) In den Fragen der Mittelbewilligung für die Kirche und für andere Zwecke, die wenig nützlich sind, ist man sehr groß zügig, während man kurztritt, wenn es sich darum handelt, Mittel für die Opfer des kapitalistischen Systems, für die Erwerbslosen und Fürsorgeunterstützten, bereit zustellen. (Sehr gut! b. d. Komm.) Hier spiegelt sich die Finanzpolitik des Reiches und der Länder wider, die aufgebaut ist auf einem be stimmten System, auf dem verfaulten kapitalistischen System. (Sehr gut! b. d Komm.) Wenn der Reichsetat 961 Millionen für die Erhaltung der Reichswehr, der Polizei und der Klassenjustiz auswirft, während man auf der anderen Seite die Lasten, die sogenannten Soziallasten auf die Länder abwälzt und diese sie wieder auf die weniger tragfähigen Schultern der Gemeinden abwälzen, so kann man schon sagen, daß diese Regie rungen bankrott sind, und es nützt nichts, wenn man (0) von Reichs wegen Anweisungen herausgibt, in denen man den Gemeinden anheimstellt, sich der größten Sparsamkeit zu befleißigen. Solche Anweisungen sind völlig deplaciert und eine Ironie auf die Notlage und Verpflichtungen der Gemeinden. Wir kennen die Praxis, wir wissen, wie die Sparaktionen und Maßnahmen durchgeführt werden, wie sich diese Sparmaßnahmen auf dem Rücken derer auswirken, die die Opfer der jetzigen Verhältnisse sind und die durch die Verhältnisse gezwungen find, Unterstützung zu beantragen. Wir kennen aus der Praxis diese verschärfte Bedürftigkeits prüfung, wie man in jeden Winkel hineinschaut und einen ganzen Stab von Ermittlern bereitstellt. Wir kennen diese maßlose Kontrolle. Wir kennen aus der Praxis dieses häufige Nichtanerkennen der Bedürftigkeit, wenn man vom Wohlfahrtsamte die lakonische Antwort bekommt: Nicht bedürftig! Es besteht ferner noch, das mnß man in diesem Zu sammenhangs anführen, die Bestimmung der Rück erstattungspflicht. Wir haben schon bei Beratung der Wohlfahrtskapitel darauf hingewiesen, daß diese Rück erstattungspflicht unter allen Umständen beseitigt werden muß (Sehr gut! b. d. Komm.), weil sie eine Härte sonder gleichen für diejenigen bedeutet, die durch die Notlage gezwungen sind, die Unterstützungen von den Gemeinden anzunehmen, indem sie nachher, wenn sie in die glück liche Lage kommen, wieder einmal zu arbeiten, ewige Schuldner dieser Gemeinden bleiben, die dazu übergehen, die Raten der Rückzahlung, wenn sie nicht eingehalten werden, einfach vom Lohne zu kürzen. Die Regierung hat bis heute, trotzdem sie von den Verhältnissen durch Eingaben der Gemeinden und Be-
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