k'k. Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer, den von 23 Mitgliedern der letzteren gestellten Antrag auf Verta gung der Ständeversammlung betreffend. Eingegangen am 31. März 1843. 88ei der ersten Kammer der Ständeversammlung hatten 23 Mitglieder dersel ben einen Antrag überreicht, welcher dahin geht: es möge an die hohe Staatsregierung das Gesuch gerichtet werden, die selbe wolle, dafern zu einer bedeutenden Abkürzung des gegenwärtigen Landtages nicht zu gelangen seyn sollte, gleich nach der, binnen einer zu bestimmenden Frist zu bewirkenden Erledigung der dringendsten Geschäfte, eine Vertagung der Ständeversammlung bis Mitte oder Ende Octobers eintreten, die Deputationen aber, welche zur Zeit der Vertagung noch Berichte zu erstatten haben, einige Wochen vor Wiedereröffnung der stän dischen Berathungen einberufen lassen. Dieser Antrag wurde in der öffentlichen Sitzung der ersten Kammer ihrer unterzeichneten Deputation zugewiesen, welche darüber Berathung gepflogen, auch mit einem Königlichen Kommissar sich vernommen hat, und nunmehr ihr Gut achten über die Sache in Folgendem abgiebt. Jedes Mitglied der Ständcversammlung fühlt es gewiß ebenso lebhaft, wie die Antragsteller, mit wie mancherlei Nachtheilen für die Privatangelegen heiten, wie für die eigentlichen Berufsgeschäfte jedes Einzelnen, ja wohl sogar für Manches Gesundheit, die lange Dauer der Landtage verbunden ist. Auch für die Königlichen Ministerien muß dieselbe, neben dem fortwährenden Drange der laufenden Geschäfte, gewiß höchst drückend werden. Darum ist denn schon von dem ersten constitutionellen Landtage an der Wunsch wiederholt laut ge worden, daß cs gelingen möge, die Landtage auf eine kürzere Dauer zu beschrän ken; und aus denselben Gründen dürfte sich dieser Wunsch auch in Beziehung Leitage zur zweiten Abtheilung. 67