. 2^. Im Gesammrministerium, Dresden, den 30. Juli 1853. Unter Bezugnahme auf das unterm 2. April dieses Jahres aufgcnommenc Protokoll ist fcrnerweit beschlossen worden, der darin gedachten Deputation der ersten Kammer r>en Entwurf einer Strafproceßordnung für das Königreich Sachsen nebst Motiven und Jnhaltsverzeichniß zugehen zu lassen und derselben dabei zu eröffnen, daß zu Königlichen Kommissa ren in Betreff der obgedachten Vorlage, außer dem Staatsministcr IK. Zschinsky, der Geheime Justizrath Dr. Krug und der Appcllationsratb Or. Schwarze er nannt worden sind, so wie daß die achte Abtheilung des Entwurfs, welche von dem Anschlüsse des Verletzten an das Strafverfahren (zur Geltendmachung seiner Schädenansprüche) handelt, wegen ihres Zusammenhanges mit der bür gerlichen Proceßordnung, gleichzeitig mit dem Entwürfe der letzteren der Depu tation zugchen wird. Nachrichtlich bemerkt von Carl Moritz Roßberg, Referendar.