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Dresdner Nachrichten : 20.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189304201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18930420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18930420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-20
- Monat1893-04
- Jahr1893
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 20.04.1893
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SchuhmacherversLmiiilung, Gerichts agesgeschichte. .Zwei Cvmponiilen". Die,-Brunnen. Politische». Zu den Gesetzentwürfen. welche als besonders dringlich be zeichnet werden und noch vor der Entscheidung über die Militär- R'ttage. d. li. Vor der eventuell zu erwartenden NeichStagsauslös- ung zur Erledigung gelangen tollen, wird die lex Heinze gerechnet. Die Eomuiiiiion. welcher dieselbe zur Borberatbung A>erwic!en worden war. hat ihre lchwierige Ausgabe in zwei Lesungen, die nicht weniger als 23 Schlingen erforderten, erledigt und soeben den Bericht über ihre Verhandlungen und Beschlüsse veröffent licht. Ter Gesetzentwurf verdankt sein Dasein der persönlichen Initiative des Kaisers, der unter dem Eindruck des Skandalprozesses Heinze den, prrußi'chen Justizministcr seine Willensmeinung be kundete, das; gründlich gegen jene Mißständc vorgegangen werden müsse. die in so lviderwärtiger Weise in jenem Prozesse zn Tage getreten waren. 2» Folge dessen ging dem Reichstage schon in der vorigen 'Tagung der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Un- sitllichkcit zu. Aber obwohl schon damals von Seite» der Regier ung die Dringlichkeit betont winde, gclangte er doch nicht über das Stadium der erste» Borberatbung binanS. Den Edarakler der Dringlichkeit besitzt freilich die lex Heinze auch jetzt noch nicht, wenigstens nicht in der Fassung der Eomniissivn, weiche die Re- giernngsvoilage in ivesenllichen Pliiikkeii thetis »mgestaltet, theils erweitert und verschärft bat. Einer allgemeinen Zustimmung hatten sich ihrer Tendenz nach wohl nur diejenigen Bestimmungen zu erfreuen, die eine Schärf ung der Strasvollftreckuna durch harte Lagerstätte und zeitweilige Beschränkung der Rührung aus Wasser und Brot bezweckten. Nach der Regierungsvorlage tollten diese Berschärsungen zulässig sein, trenn die Thal .von besonderer Rohheit oder Sj«<enlosigtctt" des Thülerö zeugt. Mit Recht wurden von verschievenen Seiten gegen diri« vage Faffnug <6mwendnng«r erhoben. Mn« vrrw-es «ns die Möglichkeit, daß z. B ein sonst sehr ehreiiiverther Schriftsteller zu Wasser und Brot und hartem Lager vermthrilt werden könnte, wenn ein von ihm verfaßter Artikel, durch de» sich etwa ein Staats mann beleidigt fühlt, von einem Gerichtshof alö Ausfluß besonde rer Rohheit und Stttciilosigkcit betrachtet wird. Der Ausschuß hat den auf die Varühärsung der Strafhaft bezügliche» Bestimm- uligen eine genauere Fasjnng gegeben, nur der Gefahr vorzubcugen, daß das individuelle Ernicssen des Richters die Verschärfung auch ans solche Delikte ausvehncii konnte, gegen die sie nach der Absicht des Gesetzgebers nicht angedroht werde» sollte. Die Eommission har genau diejenigen Kategorien strafbarer Handlungen angegeben, lei denen die Strafverschärfung anwendbar sein toll. Als solche Handlungen führt sie folgende auf: Berbrecheii und Bergchen wider die Sittlichkeit, wider das Leben oder wider die persönliche Freiheit. Körperverletzung, Raub, Erpr ssung oder Sachbeschädig ung. Nicht minder dankcnSwerth als diese Lpezialisirung. die eine Bcrbcsserung der Regierungsvorlage bietek, ist ein Zusatz, den die Eommission gleichsam als Gegenstück zu der Strafverschärfung be schlossen bat. Bei Verurthcilnngen wegen Bergehen in besonders leichte» Fällen soll das Gericht, wenn der Thäter sich bisher ehrenhaft geführt hat und die That selbst nicht ans Mangel an Ehrliebe schließen läßt, befugt sein, statt ans Gcsängniß ans Fest ungshaft zn erkennen. Die Bestimmungen über die Strafverschärf ung sind die einzigen, welche sich nach der allgemeinen Ansicht als praktisch bedeutsam und wirksam erweisen werden Es wäre daher wohl zn wünschen, daß sie auch dann Gesetzeskraft erlangten, wenn alle anderen Theile des Aesktzciitwurses abgelchnt werden sollten Bon Seiten der Regierung wurde das Hauptgewicht a»f den vorgeichlagenen Lokalisirnngsparagiaphe» gelegt. Die Regierungs vorlage wollte das Bermiechen an gewerbsmäßige Prosrituirlc straflos inachen, wenn „sie unter Beobachtung der hierüber erlassenen polizei lichen Vorschriften erfolgt". DicMehibeit der Eommission war der Ansicht, daß diese Bestimmung die Gründung öffentlicher Häuser begünstigen würde, was ans Gelinden der öffentlichen Moral unter ^ leinen Umständen gestattet weiden dürfe. Die Absicht der ver bündeten Regierungen ging allerdings wohl mehr dahin, eine ge wisse polizeiliche Lokalisirnng der Prostitution und damit eine wirksame Bekämpfung des Unwesens der Zuhälter zu ermöglichen. Eine Zeitung ist nicht der Ort, um sich des Näheren darüber aus- zulnjjen. ich der doktrinäre, moraltheologiiche Standpnnki der Eom- inijsionsmehiheil oder die durch die plastischen Erfahrungen der Staiistik und der medizinischen Wissenschaft begründete Auffassung der Regierungsvorlage zweckmäßiger nnd berechtigter ist. Die Eommissivii hat im Gegensätze zn der letzteren beschlossen, daß die Beriniethung von Wohnungen an die in Frage stehenden Weibs personen nicht als Boncimbleiffiing anzniehei, ist. sofern damit »ickst eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbes der Miethenn verbunden ist. Hierdurch wird insbesondere die Möglichkeit der E>r!chtnng von öffentlichen Häusern airsgrschlosscn. Tie Bestimm ung hat den positiven Zweck, die Auslegung, welche die gegen loärtig gellenden Bestimmungen über Kuppelei seitens der Gerichte gefunden haben und wonach das bloße Bermicihc» an Prostituirte als Kuppelei bestraft werden konnte, zn beseitigen. In de» Kreisen der Hausbesitzer war eine gerechtfertigte Beunruhigung entstanden, da wiederholt Leute als Kuppler bestraft worden waren, weil in deren Hänsern Dirnen wohnten oder weil einzelne Mielher der gleichen Personen beherbergt hatten. Sehr bedenklich sind mekrere Strafbestimmungen, welche die Eommission dem Negieningseiitwiirf hinzngcsügt hat. Sie werden am besten durch die Tliatiachcn illnstrirt, daß die Berliner Telc- gmpbenverwallung seinerzeit einen streng objektiven Bericht über einen der hierher gehörigen EvinmisslonSbeschlüssc als „unsittlich" vo» der Beivrderung ausgeschlossen Hai. Man ersieht bereits hieraus, wie mißlich eS ist, aus diele Dinge näher einzugehen Sehr frag würdig ist schon der Borlcklag der Commission, daß die Versichrung eines unbescholtenen Mädchens unter 18 Jahren, nicht mehr bios unter I» Jahren, slrasbar sein soll. Abgesehen davon, daß diese neue Altersgrenze sich deswegen nicht empfiehlt, weil bereits mit dein 16. Lebensjahre die Ehemündigkeit eintritt. wird vor Allem das Bedenken geltend zu machen sein, daß durch eine der artige Ausdehnung böswilligen Drnunciationcn und Erpressungs- versuchen der schlimmsten Art Thür und Thor geöffnet werden dürfte. In erhöhtem Maße gilt dies von dem neuen Pnragraphen, welcher Arbeitgeber, Dienstherren nnd deren Vertreter, die unter Mißbrauch des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ihre Arbeiterin nen zur Duldung oder Verübung unsittlicher Handlungen im Sinne des GesetzentivurfeS bestimmen, mit strengen Strafen be droht. lieber die Nichtswürdigkeit solcher Handlungen wird man kein Wori zu verlieren brauche», und man wird gewiß damit einverstan den sei», daß in abhängiger Stellung befindlichen weiblichen Per sonen ein energischer strafrechtlicher Schutz gegen die ihre Ehre be drohenden Angriffe ihrer Arbeitgeber gewährt wird. Aber die strafrechtlichen Bedrohungen derariiger Handlungen dürfen nicht der gestalt geschehen, daß der Arbeitgeber der Gefahr ausgesetzt wird, durch frivole Angebereien in seiner Stellung, in seinem öffentlichen Ansehen und in seinem Gcschäsle aus das Schwerste geschädigt zn werden. Wie leicht könnte es Vorkommen, daß Arbeilerinnen. die wegen Unbrauchbarkeil mit Recht entlassen worden sind, sich durch unbegründete Tenunciationen an ihrem Dienstherr» zn rächen suchen. Gänzlich verfehlt endlich ist die neue, von der Eommission in Vorschlag gebrachte Bestimmung, wonach die vorsätzliche Uederlragung von Krankheiten bestraft werden soll. So gut gemeint auch der Antrag sein mag. er ist in Wirklich- i feit unausführbar. In der Eonnniision hat ein Vertreter des unbebaute ReichSgesimdheitsamtes »usgeführt, daß ein Nachweis der Schuld in solchen Füllen mit den größten Schwicrigleiten verknüpft, wenn nicht unmöglich sei Wie die vorerwähnten Bestimmungen würde auch dieser Paragraph, der überdies ganz überflüssig ist, weil schon jetzt die in Frage stehende Handlung der Strafe der vorsätzlichen Köiperverietzung unterliegt, zn einer Quelle der widerwärtigsten Deimneiatiuiien werden tonnen. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, um sich aiisziimale», welch etelhastc Strafprozesse vermöge dieser Neuelimg in's Lebe» gerufen werden würden. Es ist dringend zu hoffen, daß, wenn die Ivx Heinzc im Plenum zur Be- rntbimg gelangt, die zuletzt angedeuteten Beschlüsse der Commis sion, die weil über die Tendenz der Regleruiigsvorlage hinans- gehen, wieder gestrichen werden nnd daß nur diejenigen Bestimm ungen zur Annahme gelange», welche allseitig empsundene Lücken des Strafrechts und der Strafvollstreckung anssüllen. I-e>—. Aernschretd- nnv Fkrnsprcch-Verichtc vom 19. April. Berlin, Rcichöt» g. Das HauS und die Tribünen sind sehr schwach besetz!. Vom Abg. Stadttiagen sSoz.) liegt folgender dringlicher Antrag vor: Ter Slaalsanivaltscvast beim König!. Lanvaerichte Berlin l wird die Genehmigung zur Strafverfolgung des Reichslagsabgeordnete» Stndthagen wegen angeblicher Verletz ung des 8 -'B2 des NeichsstrafgentzbucheS erlheitt. Dem Abg. Stadtdage» ist bekanntlich die advokalorijcbe Praxis entzogen worden; sein Antrag bezweckt eine Zurückziehung dieses Beschlusses vorzubereitcn. — Aus der T»gc-olvnuiig: Anträge ans dem Hanse. Ueber den Antrag Rinirlen bclr. die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Entichädlgung für unich»idig erlltlcne Strafen soll die zweite Lesung demnächst im Plenum slattsiaden. lieber de» Antrag Rinlclrn iEenir.) betr. Abänderung u»d Er- gänchng der Vorschriften zur Stiafprozeßordnung über die Wieder nusnahine des Verfahrens sowie die Emschndiguiig für unschuldig erlittene Simsen hat die erste Lesung bereits früher stattgefunden. Nachdem noch Abg. Rintelcn zmn Schlußwort den Antrag befür wortet. wird beschlossen, die zweite Bcmthnng ohne vorherige kom missarische Vorbeiathung im Plenum slatlsindeil zu lassen. — Es solgl Bcrnlhllng des vom Abg, Muiickcl und Genossen (weis.) einge- brachteii Anlrags und des vom Abg. Tr. Ncichensverger lCeittr.) eingcbrachlen. vom Aba. Spnbn lCcnlr.) wieder aufgenomineiien Gcietzeittivurss bclr. Wiedcreinsctznna der Bcinsiing. Nach dem freisinnigen Anträge ioll die Berufung beim Oberlandcsgericht. nach »cm Ecntrimis Anträge bei besonderen, bei de» Landgerichten zu errichtenden Beriisungskammern eingevracht werden. — Abg. Traeger ssreis.j begründet kurz de» Antrag Mnnckel unter Hinweis ans die sinhe«» Beilinndlnnacn über dicicn Gegenstand nnd ans die schwache Besetzung des HanseS, wodurch die heutige Sitzung mehr den Charakter eines gemüthlichrn Plauderstündchens trage. Er empsiehtt. heilte im Pcinziv zu beschließen, daß man die Wieder einführung der Beriffiing wolle. — Abg. Spahn (Cenlr.) schließt sich dem a». — Mg. Heine sSoz.) ist für seine Person gegen die Wiedereinführung der Berufung Er würde sich nur da»» dafür erklären können, wenn das Recht, Berufung cinzniegen. nur den VeriiltheiUen eingeräumt werde, nicht aber auch der Staatsan- walischast. andernfalls werde die Wiedereinführung der Berufung zu Ungiinsten der Angeklagten aussallen. und cs würden nur die Rechtsanwälte Bortheilc davon haben. — Abg. Stadlhagcn (Soz.) findet die Anträge für nicht weitgehend genug, es müßten Maß nahmen getrosten werden, um z» verhindern, das; so iliigehciler viel ungerechte Urtheiic gefällt werden, Die Staatsanwaltschaft müsse beschränkt werden, auch gegen Schwurgerichts- und Neichs- aerrchts-Urlheile muffe Berufung clinögticht werben Er behalte sich diesbezügliche Anträge zur zweiten Lesung vor. — Abg. Traeger (slkis.): Turm die Einführung der Berufung gegen Schwnrgcrichts- Urlheile winde der Charakter der Schwurgerichte völlig verändert nnd in Frage gestellt. Traeger zieht dann den Antrag Mnnckel zu Gunsten des Svahn'ichen Antrages zurück, nm eine einheitliche Kundgebung des Reichstags z» Gunsten der Wiedereinführung der Berufung herbeiziiführe». — Der Antrag Spatni kommt demnächst zur zweiten Lesung. Es folgt erste Berarhnng des Antrags Mnnckel bctr. EntirhädiginigspsUch! des Staates für Entziehung oder Be schränkung der periönlichen Freiheit, sowie für »„rechtmäßig voll- slreckte Strafe. - Abg. Traeger zieht darauf diesen Antrag zn Gunsten Ms «r. 8. des einglmgserivabntrn Antrags Rintelcn und mit Rücksicht daran' zurück, daß dem Hause eine bezüaliche Vorlage in Aussicht gestellt sei. -- Staatssekietär Hahnauer bemerkt, er habe nur erklärt, daß im Reichsjnstizninl eine bezügliche Vorlage nusgoarbeitet werde: ob dieselbe die Zustimmung des BnndesrathS finden werde, könne er natürlich nicht sagen. - Abg. Traeger: Sollten die vcraündcten Regierungen der Vorlage des Rcictisjnstizainles nicht zustimmen, so würden seine Freunde ihre» Antrag wieder einbringcn. — Abg. Stadthagen (Soz i nimmt den Antrag wieder aut und spricht sich eingehend zu Gunsten der Entichädlgung für unschuldig cttittcne klnlcrsiichungshast ans. ES wäre dantenswerth. wenn das Reiche-- jililizamt eine Statistik über imschnidig erlittene llirier'uchunashost uufftellen ließe. Diese würde ergeben, das; dir Halste der in Unier juchnngShast genommenen Peisoncn 'reigewrochen würde — Der Antrag kommt gleichfalls ohne vorherige KommUsionsberatlning zur zweiten Lesung iin Plenum. Endlich wird der Antrag Mnnckel u. Genossen betr. Abänderung der für das Vorverfahren nnd für das Veisaliren in erster Instanz geltenden Beuimmnngcn der Strafprozeßordniing an eine Vicrzclmer Kommission verwiesen, nachdem Abg. Traeger de» Kern des Antrags dahin sorninlirt, es handele sich darum, die Rechte der Verlheidigang, alw auch die des Angeklagten, mit denen der Anklagebehörde in Einllang zu bringen — Morgen WaareiibezeichnungS- und Wnchcrgcsetz-Novellc: Be- käu pfung gemeingefähttichcrKlänkheiten. — Abg. Fnsanael wohnte der heutigen Sitzung zum ersten Male bei. Berlin. Der Kaiser, der morgen Mittag IR > Uhr in Rom ciittrisst, überbringt dem Könige und der Königin von Italien als Geschenk eine von Pros. Begas modcllirte, in Silber gegossene und mit Brillanten besetzte Statuette der Jtalia. — Ueber die Äen- dernng des Begas'schen Entwurfs des Nationaldenkmals für Kaiser Wilhelm 1. vcriautel, daß n. A. an Stelle der Feidhen ensiandbilder vorn an der Säulenhalle Bildwerke geletzt werde» sollen, welche die vier deutschen Königreiche Preußen, Bayern. Sacknen und Württemberg versinnbildliche». — Der BundeSrath beschließt mor gen über die Novelle zur Konknrsordnnng, — Das Herrenhaus nahm den vom Oberbürgermeister Adickcs beantragten Gesetzentwurf betr. die Erleichterung von Stadterweilerungen in der von der Kviiimiffw» vorges dlagenen Fossiing an Der Entwnri soll u. A. die in anderen Ländern bereits bestehende Zonen-Enteignung für Ärundstücke gesetzlich zullffsig machen und zwar in Städte» von »lehr als U'.ttOO Einwohnern. — Das Abgeord- netcnl> an S setzte die Berathung der Vermögenssteuer fort und debatlirtc den Paragravh über die Verwendung von Mehrertragen und die eventuelle Beschasfn»^ von Mitteln bei Mindererlrügeii. Bei Mchrerträgcn soll eine cL-teuererteichtermig und nach Ueber- schreitnng einer gewissen Grenze eine Verwendung zn Schnlzwccken einlreten. Die Debatte wird morgen fortgesetzt. — Wegen der im Oktober vorigen Jahres vorgekommeiien ElieckMchnngcn zum Scha den der Dresdner Pank wurden heute der Handtuiigsgevitse Levy zu l> Jahren 6 Monaten, der Handlniigslehrling Gcünthat zu 2 Jahren 6 Monaten, der Kaufmann Prieber zn st Monaten, der Kausmann Knavve zn »> Monaten und der Kansmann Peter zu 6 Wochen Gesängniß verurtheilt, B eilt n. Tie Pctitwiisloiiiminion des Reichstuges beschäftigte sich heute hanptsächlich mit der Petition betr. den Mschluß von Handelsverträgen, die Einfuhrverbote n. t. w. Ter Kommissar der Negierung erklärte, über die Verhandlungen mit Rußland sich nicht weiter äußern zu könne«. Die Petitionen wurden dem Reichskanzler , zur Keimtiiißnahme übenvieseii. Die Petition aus Einführung der Doppelwährung beschloß die Kommission dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. — Die Milrtärkowmiisioi' des Reichstags ist offiziell ans kommenden Freitag riiiberusen worden. — Der Abg. Ablwardt bat im Reichstage einen dringliche» Antrag eingebracht. nach welchem der Reichskanzler ersucht werden soll, »her nachstehende Punkte Erhebungen anznstelle». deni Reichstage dnS Resultat mitzutheilcn und die entsprechenden Fragen zu be antworten. Ahlwacdt bebanplcl erstens: die Dtskoittogesellschait, an de>cm Spitze Herr Miguel stand, habe der rnmä-iischcn Eisenbahn- gesellschast seinerzeit Darlehen zn 12 bis 35 Proz. gegeben und dadurch mit anderen Bankhäusern zusammen das deutsche Volk um 7V Millionen auSgewuchert. Redakteur Gehlsen habe diese Aus- wnchcmna schon im Jahre 1876 behauptet und sei dafür wegen Beleidigung n. A. auch des Herm Miguel verurtheilt worden, und zwar, wie setzt ans beigelegtcm Briefe Miauet s hervorgehe. un schuldig. Zweitens wird der Reichskanzler gefragt, aus welchem Fonds das Tn'tchn von st Millionen Thalecn an die rumänische Elsenvahngesellichnft geflossen sei nnd ob cs der Regierung nicht bekannt war. daß die Stammprivntütcn dieser Gcscllicbast schon damals so stark entwerthet wann, daß sic keine Garantie mehr boten und spater aus 8 Pro. gesunken sind. Drillens wird ge fragt, ob cs der Negierung bekannt war. daß die Tiskontogrscll »chasi und Blcichröder mit diesem Gelde Wucher trieben, indem sie innerhalb drei Jahren dafür 1.200,000 M. bezogen. Viertens: Ob und warum der rumänischen Eilenbahngesellichaft der Aktien- stcmvrl im Betrage von 250,010M. erlassen lei. Fünftens: Warum 302 Millionen des Jiivaiideittonds in den Aktien der von Bennigsen. Cohn-Dessau und Stroußberg durchaus unreell gegründeten Hannover - Altenbeken« Bahn angelegt worden seien und ob die Reichsregierung ans die preußische Regierung einen Einfluß aus- geübt habe, nm die Bahn zu verlMtnißmätzig hohem Preis onzn kaufe», damit die ReichSfvndS gerettet würde». Halle a S Ein 17>ahriaeS Mädchen Namens Pendler aus Halbersladt batte ihre Eltern verlassen und war zu ihrem Bräuti gam in Tievnitz bei Weißensels gefahren. Hier tödietc im Garten ihres Oheims der Bräutigam seine Braut durch zwei Revolver. schüsse und brachte sodann sich selbst lebensgeffihrlichc Verletz ringen bei. Bc »tI> cn i. O--S- In einem benachbarten Orte wurde der Kaufmann Jacob Koltucha ermordet. Seine Leiche gräßlich ver stüninielt, wurde in einem nahen Grubcnieich ausgefunden. Der Mörder ist unbekannt. Thor». Im Mcmctdelta ist eine ttebcischwemmung einge- treten annähernd denjenigen von 1886 und 188st. Die Winter saaten gehen meist verloren. Schleswig Auf dem Bahnhöfe Rendsburg erfolgte gestern Abend bei einer Fclsiprcngnng zur Ausschachtung eines Brunnens eine Dnnamit-Ett'losion. Hierbei sind der Plonier-Hanptmann Sickel nnd der Bahnmeister Pohl w schwer verletzt werden, daß sie ihren Verwundungen erlegen sind: auch der Bahnvcrwalter wurde schwer, ein Unteroffizier und ein Pionier leicht verletzt. Der Pre- miellcutiiant Döring ward zn Boden geworfen, ist aber unverletzt ' Heidelberg. Hi« findet am nächsten Sonntag eine große konservativ-azracische Versammlung SüdwcNdeutich andS statt. München. Der Kais« und die Kaiserin sind mittelstExtra- zugeS Vormittags II Uhr 40 Min. hi« cinaetroffen und von de ., Prinzregenle» und dessen Tochter, Prinzessin Therese, dir ein prachtvolles Bommel überreichte, herzlich», begrüßt worden. Zum rtz in 2 2/ - , Z § L ^ ^ N HB r.. s.i '-r 7 - k
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