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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum XIII. Verbandstag der deutschen Uhrengrossisten vom 9. - 12. Juli in Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 193
- ArtikelZum XIII. Verbandstag der deutschen Uhrengrossisten vom 9. - 12. ... 194
- ArtikelDer Grahamgang (Fortsetzung) 195
- ArtikelDie Westminster-Uhr 198
- ArtikelSchutz gegen Einbruchdiebstahl 199
- ArtikelKampf gegen unlautere Versandgeschäfte 201
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 202
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 203
- ArtikelVereinsnachrichten 204
- ArtikelVermischtes 204
- ArtikelBüchertisch 206
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 207
- ArtikelFragekasten 207
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 208
- ArtikelPatente 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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194 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG - No. 13 Uhrmacher-Zeitung, Wilhelm Diebener, in einem an den Privat kläger gerichteten Briefe Beschuldigungen, wie sie in dem Artikel enthalten sind, erhoben hat und wegen Beleidigung des Privatklägers zu 150 Mk Geldstrafe verurteilt worden ist. Beweis: Privatklage-Akten Busse wider Diebener des Königl. Amtsgerichts I Berlin 147 B. 197/99; eine Urteils- Ausfertigung wird beigefügt. Der Privatkläger hält sich für berechtigt, in seinen Annoncen sich als Bezugsquelle für Uhrmacher zu bezeichnen. Der gerichtliche Sachverständige wird nach Einsicht in die Handelsbücher des Privatklägers, zu deren Vorlegung er bereit ist, begutachten, daß zahlreiche Uhrmacher seit vielen Jahren zu den ständigen Kunden des Privatklägers gehören. Es werden ferner zahlreiche Anerkennungsschreiben von Uhr machern vorgelegt werden, die ergeben werden, daß die Käufer mit den von dem Privatkläger bezogenen Waren sehr zufrieden waren und ihre Anerkennung über reelle Bedienung und billige Preise aussprechen. — Es soll auch auf das Zeugnis dieser Uhrmacher, deren Namen noch angegeben werden, Bezug genommen werden. Der gerichtliche Sachverständige wird auch begutachten, daß die von dem Privatkläger in seinen Annoncen angegebenen Preise durchaus wohlfeil sind. Es wird beantragt: Gegen die Privatbeklagten das Haupt verfahren wegen öffentlicher Beleidigung vor dem Königl. Schöffengericht I Berlin zu eröffnen. Ich klage die Privatbeklagten an, durch den in No. 7 der Leipziger Uhrmacherzeitung vom 1. April 1904 erschie nenen Artikel mit der Überschrift „Bericht über die Sitzung vom 21. März“ den Privatkläger beleidigt zu haben und zwar öffentlich. Vergehen gegen §§ 185, 200 des R.-St.-G.-B.“ Wir können ruhig erklären, daß uns eine Beleidigung des Herrn B. ferngelegen hat und wir vermögen in unserem Bericht, der doch nur Tatsachen enthält, auch nichts Beleidigendes zu finden. Daß die Uhrmacher durch die Art, wie Herr Busse inseriert, sehr geschädigt werden, dafür sind uns die zahlreichen Zuschriften aus Kollegenkreisen Beweis, und wenn wir diese Schädigungen bekämpfen, so handeln wir nur in Wahrung be rechtigter Interessen. Daran wird uns aber niemand hindern können, und ebensowenig vermögen wir zu glauben, daß wirkliche Uhrmacher Kunden des Herrn Busse sind. Der Nennung der Namen sehen wir deshalb mit Spannung entgegen. An unsere Kollegen richten wir aber die höfliche Bitte, uns in dem aufgezwungenen Kampfe gegen Busse kräftigst zu unter stützen, insbesondere uns alle Fälle, in denen sie durch Busses Reklame Schaden erlitten zu haben glauben, uns unverzüglich mit zuteilen. Eine Anzahl Kollegen, deren Lehrlinge sich der gesetzlichen Gehilfenprüfung unterziehen wollen, haben sich an uns wiederholt wegen einer Anleitung zur Prüfung gewandt. Bisher konnten wir ihnen immer nur die von uns im August 1901 festgesetzten Vor schläge für die Prüfungsordnung zusenden, deren Vorrat aber nunmehr bald erschöpft ist. Wir sind deshalb der Herausgabe eines Leitfadens für die Gehilfen- und Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe näher getreten-und haben den Verlag unseres Organs mit den Arbeiten betraut. Die entsprechende Bekanntmachung in der heutigen Nummer empfehlen wir der Aufmerksamkeit aller Mit glieder. Schließlich teilen wir mit, daß unsere Anzeigen-Prämie wieder in vier Fällen, und zwar nach Neuburg, Kempten, Vohwinkel und Saarbrücken, bezahlt worden ist. Damit ist die Zahl der Prämien in diesem Jahre schon auf 21 gestiegen, im vorigen Jahre waren es 30 im ganzen. Der Kollege Priefich in Freiburg i. Schl, machte zu unserer Anzeigenprämie den Vorschlag, diese auf 100, mindestens aber auf 50 Mk. zu erhöhen. Nach seiner Meinung wären 5 Mk. keine Entschädigung, die einen Beamten oder eine Privatperson reizen könnten, Anzeige gegen Hausierer zu erstatten. Er ist über zeugt, daß 50 Mk. einen so großen Ansporn geben würden, um in kurzer Zeit den Hausierhandel mit Taschenuhren zu vernichten. Die Beschaffung der Mittel denkt sich der Kollege durch frei willige Spenden der Kollegen, und er selbst ist bereit, als erster 20 Mk. zu zahlen. Diese Opferwilligkeit verdient wirklich das größte Lob, aber der Vorschlag selbst führt nach unserer Ansicht nicht zum Ziel. Dafür stehen die Strafen, welche die Hausierer erhalten (3, 5, 15 Mk.) in einem zu ungleichen Verhältnis zu der gedachten Prämie, und es würde nicht unbedenklich sein, mit der Zusicherung der 50 Mk. Prämie an die Öffentlichkeit zu treten. Unlautere Elemente würden leicht in die Versuchung kommen, sich mühelos die Prämie zu verdienen. Der eine hausiert, der andere zeigt ihn an. Der Hausierer zahlt 3 bis 15 Mk. Strafe, der Anzeiger bekommt 50 Mk., in den Rest teilen sich beide. Solange wir kein Mittel haben, um die Gerichte zu bestimmen, bei Übertretungen des § 56 die Höchststrafe von 150 Mk. zu verhängen, solange hat die Erhöhung der Anzeige-Prämie keinen Zweck. Wir stellen die Anregung aber zur Debatte und bitten die verehrten Mitglieder um Bekanntgabe ihrer Ansicht. Nachträglich erhielten wir von der Ober-Postdirektion zu Minden den Bescheid, daß zufolge unserer Beschwerde dem Leitungsaufseher Schönlau in Büren untersagt worden ist für Privatpersonen elektrische Anlagen auszuführen. Unser Gesuch hat also eine prompte Erledigung gefunden. Mit kollegialischem Gruß Deutsche Uhrmacher=Vereinigung; H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig. Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. 3um XIII. Verbandstag Öer Deutfcben Ubrengroffiften vom 9.—12. Juli in Ceip 3 ig Der diesjährige Grossistentag findet wieder einmal in Leipzig, dem Sitze des Verbandes, statt, und somit haben die Mitglieder des hiesigen Grossistenvereins nach siebenjähriger Pause Gelegen heit, ihren Kollegen aus dem übrigen Deutschen Reiche in der alten Handelsmetropole die inzwischen in Hamburg, München, Berlin, Frankfurt a. M., Düsseldorf und Schramberg genossene Gastfreund schaft zu vergelten. Es wird übrigens das drittemal seit Bestehen des Grossistenverbandes, daß Leipzig den Kongreß beherbergt; genau vor 10 Jahren, am 8. und 9. Juli, wurde schon die dritte Generalversammlung hier, derzeit noch unter der Leitung des seligen Herrn Reiß, abgehalten. Wenn die damaligen Teilnehmer, soweit der unerbittliche Sensen mann sie nicht abberufen hat, ihre Gedanken zurückschweifen lassen in jene Zeit und Vergleiche anstellen mit unserer Gegen wart, dann wird ihnen wohl die Änderung in der Stellung des Grossistenverbandes zu den Uhrmacherverbänden recht auffällig werden. 1894 wohnte kein Vertreter der Uhrmacher, kein Ver treter der Fachzeitungen bei, eifersüchtig beobachteten die Ver bände einander, und Reibereien wegen gegensätzlicher Meinungen gab es oft genug. Heute haben beide Teile erkannt, daß einer auf den anderen angewiesen ist, und daß bei gemeinsamer Arbeit jeder zu seinem Vorteil kommt. Kein Kongreß wird mehr unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgehalten, friedlich, schiedlich be raten jetzt Grossisten und Uhrmacher miteinander, und die Mithilfe der Fachpresse läßt man sich gern gefallen. Dieses gesunde Verhältnis ist wohl in erster Linie den Be-
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