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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 157
- AbbildungWanduhren; Tischuhr in Mahagoni mit Intarsien; Von Etzold & ... 159
- ArtikelEin positiver Vorschlag zur Katalogfrage 160
- ArtikelDie praktische Behandlung des jetzt so häufig angewandten ... 162
- ArtikelFestlegung des Osterfestes und Kalenderreform 164
- ArtikelNeuerung in der Anfertigung von Hohltrieben 165
- ArtikelDie Reparaturen der Fahrradrahmen (Fortsetzung) 166
- ArtikelAus der Werkstatt für die Werkstatt 167
- ArtikelVereinsnachrichten 168
- ArtikelFachschulnachrichten 169
- ArtikelPersonalien 169
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 169
- ArtikelGeschäftsnachrichten 169
- ArtikelRundschau 170
- ArtikelFragekasten 170
- ArtikelNeue Exportverbindungen 172
- ArtikelBüchertisch 172
- ArtikelPatente 172
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Leipziger Uhrmacher-Zeitung Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher, der Freien Innung für das Uhrmachergewerbe im Stadt- und Land kreis Bielefeld und der Zwangsinnung für das Uhrmacher-, Gold- und Silberarbeiter-Handwerk des Kreises Iserlohn Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe auf dem Titelblatt Telegramm-Adresse: Uhrmacher-Zeitung, Diebener, Leipzig Fernsprech-Anschluß Nr. 2991 Nachdruck ist nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe gestattet Nummer 10 Leipzig, 15. Mai 1910 17. Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)« In den Tagen vom 5. bis 7. Mai fand, wie unseren Mit gliedern bekannt ist, der Verbandstag der Deutschen Uhrengrossisten statt. Da uns der offizielle Bericht noch nicht zugegangen ist, müssen wir es uns heute versagen, auf den Verlauf der Verhandlungen näher einzugehen und verweisen auf die kurze Notiz unter Vereinsnachrichten. Die Fachabteilung für Taschenuhren des genannten Verbandes, die ihre Sitzungen nicht öffentlich abhielt, hat sich auch mit der bewußten Angelegenheit Stukenbrock befaßt. Es war uns in Heidelberg leider nicht möglich, dieser Sigung beizuwohnen und schon dort auf ein uns bekannt gewordenes neues Katalog-Vertriebsverfahren dieses Versandgeschäftes aufmerksam zu machen. St. sucht nämlich für seinen Katalog auch die Gastwirte mobil zu machen. Er hat an die Unterstügungskasse des Deutschen Gastwirtsverbandes in Berlin 1200 Mark gezahlt und damit erreicht, daß der Verband seinen Mitgliedern empfiehlt, den Katalog in ihren Lokalen aufzuhängen. Der Verband der Fahrradhändler hat dagegen schon kräftig protestiert und seine Mitglieder aufgefordert, bei den Gastwirten persönlich darauf hinzuwirken, daß die Absicht des Ein becker Versandgeschäftes nicht durchgeführt wird. Wir können unseren Mitgliedern nur das gleiche empfehlen und bitten alle Kollegen, in den Gasthäusern, wo sie verkehren, darauf zu achten, daß der Katalog ihnen nicht Schaden stiften kann. Gelegentlich des Verbandstages haben wir auch Ge legenheit genommen, auf das schon in dem vorigen Bericht erwähnte Gebahren der Firma Septimius Dietrich, Leipzig aufmerksam zu machen. Auch dort wurde es auf das schärfste verurteilt und festgestellt, daß die mit dem Grossistenv erband arbeitenden Fabriken von Zimmeruhren der Firma nicht liefern. Der Uhrmacher kann sich also davor schützen, die gleiche Ware wie dieses Engroshaus führen zu müssen und seinen Kunden gegenüber betonen, daß die Uhren, welche er führt, dem Engroshaus nicht zugänglich sind. Der vielumstrittene 4? lOOq der G.-O., welcher den Zwangsinnungen verbietet, Mindestpreise b stzu&oHen, gilt bekanntlich nicht für die freien Innungen. Diesen ist es unbenommen, Maßregeln zu treffen, die der rreissi hleuderei Vorbeugen. Gar man« he freie Innung hat von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat Preise für Waren und Leistungen festgelegt und ihre Mitglieder verpflichtet, diese Preise einzuhalten. Gegen Zuwiderhandelnde sind die freien Innungen berechtigt, Ordnungsstrafen bis zu 20 Mark zu verhängen. Dieses Recht droht aber den freien Innungen ver kümmert zu werden, wie ein Fall in Preußen es leider erkennen läßt. Dort war (im Handwerkskammerbezirk Königsberg) ein Innungsmitglied vom Vorstand mit 20 Mark bestraft worden, weil es die festgesetzten Mindestpreise nicht eingehalten hatte. Das Innungsmitglied erhob dagegen Beschwerde beim zuständigen Regierungspräsidenten, der darauf die Strafe aufhob, weil nach seiner Auffassung der Innungsvorstand zur Verhängung von Ordnungsstrafen über Innungsmitglieder nur bei Verstößen gegen satzungsmäßige Vorschriften berechtigt sei. Der Innungsbeschluß über die Mindestpreise sei in die Satzungen nicht aufgenommen und mithin nicht giltig. Gegen diesen Bescheid wurde zwar sofort Berufung eingelegt; das Ministerium hat dieser aber nicht stattgegeben, sondern erklärt, daß der vorliegende Fall ihm einen hinreichenden Anlaß zu einer Entscheidung von Aufsichtswegen nicht gegeben habe. Nunmehr hat sich der Kammertag der Sache bemäch tigt und eine ausführlich begründete Eingabe an das Mi nisterium gerichtet. Der Bescheid auf diese steht noch aus. Inzwischen rät die Handwerkskammer Berlin den freien Innungen zu dem Ausweg, in ihren Satzungen eint? Be stimmung einzufügen, daß die Festsetzung von Mindest preisen als Aufgabe der Innung gälte, die jeweilige Fest setzung aber dem Beschlüsse der Innungsversammlung überlassen bliebe. So würde man die gefährliche Klippe der Rechtsungiltigkeit derartiger Beschlüsse vermeiden können. Über eine erfolgreiche Selbsthilfe gegen Wanderlager berichtet das Neue Handwerkerblatt. Wenn auch in unserem Berufe Wanderlager nicht so häufig Vorkommen, so ist es für unsere Kollegen doch von Wert, zu wissen, wie man diese Veranstaltungen bekämpft. Wir lassen deshalb den Bericht hier folgen: Einen durchschlagenden Erfolg hatten die Benrather Schuhwarenhändler im gemeinsamen Vorgehen gegen ein großes Wanderlager. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel verbreitete sich am Samstag, den 10, Februar d. I , durch Hugblätter die Kunde von einem siebentägigem, eminent billigen Sdiuhwarenverkauf, der stattliuden sollte in
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