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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 57
- ArtikelWas der Reisende dem Uhrmacher sein kann 58
- ArtikelGeschwindigkeitsanzeiger 61
- ArtikelDer Einfluß des Konkurses auf Warenbestellungen 63
- ArtikelElektrische Zentral-Uhrenanlagen 64
- ArtikelVereinsnachrichten 65
- ArtikelPersonalien 65
- ArtikelGeschäftsmitteilungen 65
- ArtikelGeschäftsnachrichten 67
- ArtikelRundschau 67
- ArtikelFragekasten 68
- ArtikelBriefkasten 71
- ArtikelBüchertisch 71
- ArtikelPatente 71
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 72
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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1 Leipziger Uhrmacher-Zeitung Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher, der Freien Innung für das Uhrmachergewerbe im Stadt- und Land kreis Bielefeld und der Zwangsinnung für das Uhrmacher-, Gold- und Silberarbeiter-Handwerk des Kreises Iserlohn Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe auf dem Titelblatt Telegramm-Adresse: Uhrmacher-Zeitung, Diebener, Leipzig Fernsprech-Anschluß Nr. 2991 Nachdruck ist nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe gestattet Nummer 4 Leipzig, 15. Februar 1910 17. Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Bis zum 1. Februar sind noch folgende Arbeiten für unseren Wettbewerb eingelaufen. Nr. 11 Kennwort: 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Zeige mir deine Schraubenzieher und ich sage dir wer du bist. Fortschreiten immer, Stillstehen nimmer. Wie gesagt, so getan. Das kleinste Ding acht nicht gering. Was du erstrebst — trefflich gelinge; was du vollbracht — Segen bringe. Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. Das Neuaufsegen der Zifferblätter. Aus der Praxis für die Praxis. Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Zeit ist Geld. Mit Gott! Praktisch. Stillstand ist Rückschritt. Sorgfalt sichert den Erfolg. Üb immer Treu und Redlichkeit. Gute Arbeit wirbt gute Kunden. Stillstehen ist Rückwärtsgehen. Flotte Arbeit, doch stets gut, bringt neue Kunden und gibt frischen Mut. Astronomische Kunstuhr. Ohne Fleiß kein Preis. Wir haben nunmehr die Arbeiten den Herren Preis richtern zur Prüfung übergeben und werden das Ergebnis in einigen Wochen bekannt machen. Ein Fall von weittragender Bedeutung, der die Haftpflicht des Uhrmachers für Fehler an Turmuhren betrifft, mag allen Kollegen zur Warnung hier mitgeteilt werden: In einem Dorfe hatte der Kollege ß. eine Turmuhr zu liefern und übertrug die Auf stellung dem Turmuhrfabrikanten X., welcher damit seinen Monteur betraute. Es war also hier der von den Uhr machern geforderte einzig richtige Weg gewählt worden, daß der Gemeinde gegenüber nicht der Turmuhrenfabrikant, sondern der Uhrmacher als Lieferant auftrat. In einem besonderen Lieferungsvertrage wurde dies festgeiegt und dabei auch ausdrücklich erwähnt, daß der Uhrmacher der Gemeinde gegenüber die Garantie übernimmt. Mit dein Aufziehen der Uhr wurde der Küster betraut, dem der Monteur die nötigen Anweisungen gegeben hatte. Der 29 30 Uhrmacher hatte zwar bestimmt, daß er bei der Übergabe der Uhr selbst zugegen sein wollte, der Küster konnte aber auf den Uhrmacher nicht warten und ließ sich von dem Monteur allein unterrichten. Letzterer hat übrigens dem Küster noch bedeutet, daß er die nähere Unterweisung von dem Uhrmacher erhalten würde. Dies ist aber nicht möglich gewesen, da der Kollege den Küster bei seinen Besuchen nie antraf. Die Uhr war auf dem Turmboden angebracht, die Ge wichte hingen frei im Turme und bestanden aus den jetzt üblichen gußeisernen, mit Nuten versehenen und an einer Seite offenen Scheiben. Mehrere der zusammensetzbaren, auf einem schmiedeeisernen Bolzen aufgesteckten Scheiben bilden das Gewicht. Da, wie schon gesagt, ein abge schlossener Gewichtschacht nicht vorhanden war, so be stimmte der Uhrmacher, daß im unteren Turmraum an der Stelle wo die Gewichte niedergingen ein festes Holz gitter angebracht werde. Dies unterblieb leider, da der damit betraute Zimmermann krank wurde. An einem Sonntage, kurze Zeit nach der Aufstellung der Uhr, zog der Küster das eine Uhrgewicht etwas zu hoch, dieses stieß an die Kante des nicht genügend weiten Seilloches im Fußboden, das Gewicht nahm eine schräge Lage ein, dadurch löste sich die obere Gewichtsscheibe und stürzte in den unteren Turmraum. Hier traf sie einen Jungen, der den mit dem Glockenläuten beschäftigten Kameraden zusah, am Kopfe und verlebte ihn schwer. Seine Heilung dauerte längere Zeit, ist aber eine vollständige geworden. Der Vater verlangte troßdem außer Kurkosten und Schmerzensgeld auch Entschädigung für Gesundheits schaden und verklagte den Küster, die Gemeinde und den Monteur. Das Gericht entschied aber, daß nicht der Monteur, auch nicht Küster und Gemeinde ersatzpflichtig sind, sondern der Uhrmacher. Dieser habe die Lieferung und Garantie leistung übernommen, er allein sei für den Schaden verant wortlich. Er habe fahrlässig gehandelt, denn die Anordnung, die Stelle im unteren Turmraume, wo die Gewichte nieder gingen, abzugrenzen, sei ein Beweis, daß er der Möglichkeit eines Unfalles begegnen wollte. Da er aber selbst befürchtet habe, daß durch die Gewichte ein Unfall herbeigeführt werden könne, so sei es seine Pflicht gewesen, die Turmuhr nicht früher in Gang zu setzen, als bis das Schußgitter fertiggestellt worden war. Gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, erscheint uns nach genauer Prüfung der Sachlage aussichtslos. Die Ver antwortlichkeit des Uhrmachers ist der Gemeinde gegen*
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