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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein bedeutsamer Zeitabschnitt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- ArtikelZum Jahreswechsel! 1
- ArtikelEin bedeutsamer Zeitabschnitt 2
- ArtikelEin neues Höhenmaß 4
- ArtikelReisebrief 7
- ArtikelGefährliche Sonnenstrahlen 8
- ArtikelDas Reinigen, Zusammenstellen und Ölen von Taschenuhren 9
- ArtikelPatentrundschau 12
- ArtikelVereinsnachrichten 13
- ArtikelFachschulnachrichten 13
- ArtikelPersonalien 13
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 13
- ArtikelGeschäftsnachrichten 14
- ArtikelRundschau 15
- ArtikelFragekasten 15
- ArtikelNeue Exportverbindungen 16
- ArtikelBüchertisch 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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2 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 Ein bedeutsamer Zeitabschnitt. Die Jahreswende stellt uns diesmal vor einen beson deren Zeitabschnitt als Uhrmacher wie als Staatsbürger: Die Reichstagswahlen stehen unmittelbar bevor. Der Ab schluß eines Jahres schon für sich allein, man mag wollen oder nicht wollen, macht die Stirn nachdenklicher. Unsere Kollegen überblicken das geschäftliche Ergebnis des ver gangenen Jahres, sie überschauen die Erlebnisse des inneren Menschen, sie blicken auf ihre Familie, und in dem sie so ihre Augen über die Vergangenheit schweifen lassen, schauen sie mehr oder minder erwartungsvoll in die Zukunft. Wir wünschen, daß der Rückblick auf das letzte Jahr alle Kollegen zufriedenstellen möge aber sie auch von der Notwendigkeit überzeuge, klar und fest in die Zukunft zu schauen. Der Monat Januar legt uns das schon durch seinen Namen nahe. Er erhielt seine Be zeichnung von der uralten und hochheiligen römischen Gottheit Janus, welcher der erste Tag des Jahres und von jedem Tage die erste Stunde geheiligt war. Er galt den Römern als der Lenker des Jahres und alles menschlichen Schicksals, als Gebieter über Krieg und Frieden. Man stellte ihn dar mit 2Gesichtern, einem jugend lichen und einem bejahrteren, von welchem das erstere vorwärts und das andere rück wärts schaute, wie eben Vergangenheit und Zukunft unlösbar verknüpft sind. Es ist gut, wenn wir uns beim Jahres wechsel dies Symbol der Weisheit gegen wärtighalten. Durchblättern wir einmal flüch tig den leßten Jahrgang unserer Zeitung! Nur einige Stichworte aus dem wirtschaft lichen Leben des Uhrmachers, die uns da in die Augen fallen: Konkurrenz der Versand häuser, des Hausierwesens, der Wander lager, des unlauteren Wettbewerbes, wie er beim Ausverkaufswesen, im Zugabewesen, im Leihhausverkehr, in Schwindelanzeigen uns vor Augen tritt; die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten, die Regelung des Kre ditwesens, die Wirksamkeit der Garantie gemeinschaft und andere Maßnahmen der Handwerksförderung überhaupt und vieles mehr. Welch ein weites Feld mancher Sorgen und mancher Er folge aus der Vergangenheit und mancher großen und schwierigen Aufgaben für die Zukunft eröffnen nur diese wenigen Stichworte. Einen guten Teil von all diesen Aufgaben der Zukunft haben wir selber zu lösen durch Ausbreitung und Festi gung unserer Organisation im Uhrmacherhandwerk, durch immer wachsende Einigkeit und Kraft in der Förderung unseres Standes. Denn wenn wir nicht selbst Hand an- legen, so sind wir auch nicht wert, daß es uns besser geht. Dennoch erwarten wir auch mit Recht manches und zwar recht Wichtiges von unserer Staatsregierung und von unserem Reichsteg: nämlich eine Gestaltung der Gesetzgebung und Verwaltung, die uns die erfolg reiche Wahrung unserer Interessen ermöglicht, die ehrliches,geschäftlichesStrebenschüßtimKampf mit den Urilauterkeiten des heutigen Wirtschafts- lebens und mit den modernen Straßenräubern und Busch kleppern, welche die Gewerbefreiheit mißbrauchen. Dazu müssen vor allem auch unsere Reichstagsabgeordneten helfen, die wir am 12. Januar zum Mitraten und -taten an des Reiches und des Volkes Wohl wählen sollen. Die Reichstagsabgeordneten sind zwar nach der Verfassung Vertreter des ganzen Volkes und nicht etwa nur der In teressen ihres Wahlkreises oder gar der Wünsche be stimmter Interessentengruppen. Sie dürfen zwar nach der Verfassung nicht an Aufträge und Instruktionen ihrer Wähler gebunden werden; tatsächlich lehrt uns aber die Erfahrung, daß wirtschaftliche Sonderinteressen heute im Reichstag oft den Ausschlag geben. Aber wir Uhrmacher wollen auch gar keine besonderen Interessenvertretungen für uns, wir wollen nur gerechte und verständige wirtschaftliche Verhältnisse und eine entsprechende Gesetzgebung, so wie wir sie eben andeuteten. Der Reichstag hat nun verfassungs mäßig das Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, er hat auch verfassungsmäßig das Recht Gesetze anzuregen. Von diesen verfassungsmäßigen Rechten soll er in dem von uns angegebenen Sinne, den jeder gute Staatsbürger vertreten muß, kräftig Gebrauch machen, und soweit es an uns Uhrmachern als Wähler liegt, wollen wir unsere Stimme nur solchen Männern geben, die der wirtschaft lichen Gerechtigkeit zum Siege verhelfen wollen, die Ver ständnis für die wohlbegründeten Wünsche haben, die wir ihnen vortragen. Aus diesen Erwägungen heraus halten wir es für im Rahmen unserer staatsbürgerlichen Artikels gelegen, unse ren Lesern kurz alles Wissenswerte über die Reichstags wahlen zu sagen. Für diejenigen Kollegen, die das eine oder das andere davon kennen, kann es nichts schaden, diese Bestimmungen im Zusammenhang an diesem wich tigen Zeitpunkt ins Gedächtnis zurückge rufen zu bekommen. Im Reichstage ist die Gesamtheit des deut sehen Volkes durch 397 Abgeordnete vertre ten, welche in allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung ge wähltwerden. Jedermännliche, 25 Jahre alte Deutsche hat das gleiche Wahlrecht, ohne Rücksicht auf seinen Besitz, auf die Steuern, die er zahlt, auf den Beruf, den er hat, und die Bildung, die er genossen. An der Wahl dürfen sich nicht beteiligen: nur solche Personen, welche wegen Geisteskrankheit oder Verschwendung unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, welche sich im Kon kurs befinden, welche Armenunterstützung beziehen oder im legten Jahr vor der Wahl bezogen haben, wozu allerdings keinesfalls Krankenkassenunterstützung oder Versiche rungsrenten oder Unterstützung zu jugend licher Fürsorge gehören. Ausgeschlossen von der Wahl sind auch Personen, die sich nicht im Besitz der bürger lichen Ehrenrechte befinden. Die im aktiven Dienst beim Heer oder der Marine befindlichen Personen haben zwar das Wahlrecht, es ruht aber, d. h. sie dürfen es nicht ausüben, solange sie im Dienste sind. Man nennt das Reichstagswahlrecht allgemein, gleich und direkt. Wie wir soeben sahen, ist es mit den we nigen angegebenen Einschränkungen tatsächlich allge mein für alle männlichen Deutsche über 25 Jahre. Es ist ferner gleich, weil jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat, der Reichskanzler, wie der Dienstmann, es ist direkt, weil jeder Wähler direkt die Person auf seinem Wahlzettel bezeichnet, welcher er seine Stimme gibt. Diese Ausübung desWahlrechts nennt man aktives Wahl recht. Das passive Wahlrecht besteht in der Fähigkeit, selbst zum Abgeordneten gewählt werden zu können. Dieses passive Wahlrecht hat jeder deutsche Mann, der das aktive Wahlrecht besitzt, d. h. er kann sich in jedem beliebigen Wahlkreis des Deutschen Reiches als Kandidat aufstellen lassen, wofern er mindestens ein Jahr einem deutschen Bundesstaat oder Schußgebiet angehört und die Staatsangehörigkeit besißt. Wer besißt diese? Wer in einem Bundesstaat die Staatsangehörigkeit erworben hat, besißt damit zugleich die Reichsangehörigkeit. Das eheliche Kind eines Bundes staatsangehörigen erwirbt ohne weiteres durch seine Ge burt die Staatsangehörigkeit des Vaters, unehelich gebo rene die Staatsangehörigkeit der Mutter, werden sie aber ehelich gesprochen, so erwerben sie die Staatsangehörig keit ihres außerehelichen Vaters. Nebenbei sei zur Staats angehörigkeit erwähnt, daß Ehefrauen mit der Verheira-
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