420 Orientalische Handschriften. Für die der Kgl. öffentl. Bibliothek vergl.: „Catalogus eodicum manu- seriptonun orientalium Bibliothecae Regiae Dresdensis Henricus Orthobius Fleischer. Lipsiae 1831. Fr. (Ihr. Gnil. Vogel.“ 19. Dresden, Kgl. öffentl. Bibliothek. Mscr. K. 210. 22 Bll. H. 20, Br. 15 cm. Arabisch. Die Handschrift ist nach Fleischer ,,charneschi scriptns“. Sie enthält: „Risäleh fi-’yhn-el kl’mijä“, einen Traktat über die Chemie. Die Malereien sind völlig roh und ungewandt. H. 5, Br. 8 cm. 20. Dresden, Kgl. öffentl. Bibliothek. Mscr. E. 323. 307 Bll. H. 12, Br. 7 cm. Arabisch. Der Koran. Die zwei ersten Blätter sind sehr glänzend mit Rot. Blau. Grün, Weiß und Gold geziert und ornamentalen Randleisten geschmückt. 21 Dresden, Kgl. öffentl. Bibliothek. Mscr. E. 362. 28 Bll. Papier. H. 37, Br. 24 cm. Türkisch. In der Mitte der Blätter ist durch eine Einrahmung mit blauen, schwarzen, grünen, roten und goldenen Linien je ein 22 cm hohes und 13 cm breites Feld eingefaßt, in dem die Schrift beziehentlich die Malereien angebracht sind. Zwischen der Schrift auf goldenem Hintergründe stehen kleine bunte Blumen und goldene Ranken. Die blauen oder roten Papierblätter sind mit kleinen Goldflecken, wie in Spritzmanier, bedeckt. Die Kapitelüberschriften stehen mit weißer Schrift auf goldenem Hintergründe. Die Handschrift enthält, nach Fleischer, das türkische Gedicht „Benk we-Bädeh“ (Haschisch und Wein), vom Autor „Fudhüli“ aus Bagdad, wel cher erzählt, wie aus Mißgunst und Neid ein Krieg zwischen Haschisch und Wein entstanden sei. Auf seiten des Weines standen „’Araq. Büzah, Nebid, Noql, MewTz und Kebab“; auf seiten des Haschisch, welcher außer ..Benk“ auch „Asrär“ genannt wird, „Afijiin, Bers und Ma’djun“. Alle diese, wie auch der Haschisch und der Wein handeln als Personen. Zuerst verkündigt der Mundschenk (säqT) dem Wein über seine ruhmvolle Macht, der Haschisch sei von dessen Reich abgefallen. Der Wein, über diesen Umstand bekümmert, hält mit den Seinen eine Beratung. Man kommt überein, den „Büzam“ als Gesandten zum Haschisch zu senden, der auch dort öffentlich in langer Rede die Vorzüge des Weines auseinandersetzt, später aber selbst vom Weine ab trünnig wird und beim Haschisch bleibt, Hierauf hält der Haschisch eben falls mit den Seinen eine Beratschlagung, deren Ausgang der Beschluß ist. daß „Ma’djun“ zum Weine abgesandt werde, welcher in ähnlicher Rede den