daß sie in Form und Ausdruck Können und in den höheren Leistungen Kunst bedeutet. Die gesellschaftliche Geltung wird, abgesehen von der tatsächlichen persönlichen Qualität und Tradition, er rungen, erhalten und erweitert durch sogenannte „Äußer lichkeiten“, die man bis zu einem gewissen Grade gesell schaftliche Pflichten und Rücksichten nennt. Bis zu jenem „gewissen Grade“ mag das auch unter den Begriff Pflicht und Rücksicht fallen, aber bei dem Mehr beginnt die Absicht, die Werbung, also die Reklame. Wenn die Tochter in die Gesellschaft eingeführt wird und dies Tausende, ja Zehntausende für Toiletten, Essen, Trinken, Tanzen und was sonst noch kostet, dann dürfte der Begriff Pflicht und Rücksicht nicht mehr angebracht, sondern Absicht und Zweck die zutreffendere Bezeichnung sein. Die Familie will dann äußerlich demonstrieren über welche Reichtümer sie verfügt, welche Beziehungen sie unterhält, und wirbt um weitere Geltung, Ansehen, Macht und vielleicht um einen: Schwiegersohn. Es wird diese Tatsache am besten erkannt, wenn man sich fragt: was etwa sonst sollte dieser Umstand und Aufwand bedeuten? Auch die sogenannten „Salons“, die teilweise politische, ja geschichtliche Bedeutung erlangt haben, sind meist Arrangements, die innerlich keine eigentlichen ge sellschaftlichen Zusammenkünfte sind, sondern nur die gesellschaftliche Form für allerhand andere Absichten und Zwecke gewählt haben. In solcher und ähnlicher Weise variiert das hohe und niedere, das private wie vereinliche, kurz das