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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-20
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190510205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19051020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19051020
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-10
- Tag1905-10-20
- Monat1905-10
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1905
- Autor
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L- 345. Frciiüg, :0 OttoScr IMS, aseniis. 58. Jch-s und Anzeiger MMN M» ' L'lsgr-nim.Mrche: ßH 5» Hem,weq-v^ ^Lageblait", Riess. H - «r. « her Königs Amtshanvtrnamtschast Oroßendrün, des Künia! Amrsqenchw und des S^Lmuths zu Richs. DaS Riesaer Tageblatt crschciut jeden Tag abends nut Ausnahme der Sann- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger stet inS HauS 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briesträger frei ins HauS 2 Mari 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Sauger t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Am 1. Dezember 1905 findet nach war Beschlüsse des BundeSraies eure Lotts- Höhlung im Deutschen Reiche statt, welche im Königreiche Sachsen nach Maßgabe der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 174 flg.) vorzunehmen ist. Indem dies die unterzeichnete Königliche Amtkhauptmannschaft den Ortseingesessenen ihres Verwaltungsbezirkes hierdurch bekannt macht, nimmt sie gleichzeitig Veranlassung, auf die Wichtigkeit -er Volkszählung hinzuweisen und gibt sich der Hoffnung hin, daß diejenigen, deren Mitwirkung hierbei erforderlich ist und beziehentlich in Anspruch genommen wird, insbesondere die von den Gemeindebehörden angenommenen Zähler, ihrer Aufgabe mit Umsicht und grätzter Gewissenhaftigkeit sich unterziehen werden. Die Ausführung der Volkszählung liegt den Gemeindebehörde« für jeden Gemeindebezirk einschließlich der im Orte befindlichen selbständigen Gutsbezirke ob. Es wird denselben daher die genaue Befolgung der Eingangs erwähnten Verordnung des Königlichen Ministerinms des Innern vom 1. Angnst dieses Jahres zur Pflicht gemacht und dabei noch folgendes besonders hervorgehoben : 1. Mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte können die Gemeindebehörden unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit Zählungskommissioneu beauftragen. Für die Zählungskommissioneu sind solche Personen zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Volkszählung zu beurteilen imstande sind und Interesse an deren zweck entsprechender Ausführung nehmen, und die außerdem daS Vertrauen der Gemeinde- angehörigen und Kenntnis der örtlichen Verhältnisse besitzen. Die Teilnahme an der ZählungSkommission ist ein Ehrenamt. Die Bildung der Zählungskommissioneu muß bis zum 1«. November er folgt sein. Die Aufgabe der Gemeindebehörden und Zählungkommissionen besteht hauptsächlich in a. der Einteilung der Gemeinden in Zählbezirke (tz 7 der angezogenen Verordnung), b. der Annahme und Anweisung der Zähler und der Verteilung der Zählpapiere an dieselben (8 8), o. der Prüfung und soweit nötig der Berichtigung der Angaben in den aus gefüllten ZählungSlisten (tz 9). 2 Die Einteilung der Gemeinde in Zählbeztrke und die Annahme der Zähler ist spätestens bis zum 20. November zu beenden. 3. ES empfiehlt sich, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß sie höchstens HO Haushaltungen umfassen und sich an die in den Gemeinden bereits bestehenden Einteilungen tunlichst anschließen. 4. Die Austeilung der ZählungSlisten an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten erfolgt in den beide« letzte» Tagen des November und muß am 30. No vember beendet sein. Die Zählung erfolgt nach dem Stande vom 1. Dezember laufen den Jahres. Das Nähere über dieselbe geht aus den, den HaushaltungS Vorständen zugestellten Listen, hervor. Die Wiedereinsammluug beginnt am 1. Dezember mittags und ist möglichst überall am 2. Dezember zu beendigen. 5. Der Gemeindebehörde und der ZählungSkommission liegt es ob, das von dem Zähler zurückgelieferte ZählungSmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unter werfen und etwaige Mängel, soweit nötig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Ergibt sich nach träglich das Vorhandensein von Häusern und Haushaltungen, die in der Kontrolliste -eS Zählers fehlen oder die bei der Bildung der Zählbezirke keinem Zählbezirk zuge wiesen worden waren, so sind die entsprechenden Nachtragungen zu veranlassen und die erforderlichen Haushaltungslisten noch auszufertigen. 6. Nach Beendigung des Zähl- und Kontrolgeschäftes haben die Gemeindebehörden Im Auklwnstokat hier kommt Montag, den 23. Oktober 1905, vor«. 10 Uhr, eine Nähmaschine gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 20. Oktober 1905. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Im Gasthofe zu Pausitz — als Versteigerungsort — kommt Mittwoch, den 25. Oktober 1905, mittags 12 Uhr, ein Fahrrad mit Freilauf gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 20. Oktober 1905. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Nach dem Beschlüsse des Bundesrates vom >8. März 1905 hat am 1. Dezember dieses Jahres im Deutschen Reiche eine VolKwLKKIuisg stattzufinden. Zur Durch führung dieser Zählung in der Stadt Riesa benötigt die unterzeichnete Behörde eine größere Anzahl Zähler und Stellvertreter für diese. Pas Amt eines Zählers ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Diejenigen Einwohner von Riesa, welche sich freiwillig zur Annahme eines solchen Zähleramtes bereit finden lassen, werden hiermit gebeten, dies dem unterzeichneten Stadt rate schriftlich oder mündlich bis znm 1. November dieses Jahres mitteilen zu wollen. Die Herren Arbeitgeber werden ersucht, ihre Angestellten auf gegenwärtige Be kanntmachung aufmerksam zu machen, sie zur Uebernahme des Amtes, wenn tunlich, besonders anhalten und ihnen die hierzu erforderliche Zeit gewähren zu wollen. Riesa, am 19. Oktober 1905. Der Rat derStadt Riesa. Auf Grund von tz 105 b Absatz 2 der ReichSgewerbeorduung werden für Sonntag, de« 22. Oktober 1905 die Stunden, während welcher in Riesa im Handelsgtwerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt und zwar 1. für den Handel mit Eß- und Materialwaren und für den Kleinhandel mit HeizungS- und Beleuchtungsmaterial von 6^ bis 8*/, Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags, 2. für diejenigen Zweige deS Handelsgewerbes, deren fünfstündige Beschäftigungs zeit auf die Stunden von 11 bis 4 Uhr festgesetzt ist, von 11 vormi tag« bis 9 Uhr nachmittags, 3. für solche Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die nur in Kontoren beschäftigt werden, von 7 bis i/z9 Uhr vormittag« und von 11 bis ^8 Uhr nachmittags, 4. für. den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren und von zum menschlichen Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schankwirtschaften von 6^/z bis 8>/, Uhr vormittags und 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags, 5. für den Verkauf von geräucherten und anderen Fischwaren von 7 bis 8 Uhr vormittags und von 11 bis 8 Uhr nachmittags. Während diesen Zeiten darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsläden stattfinden. Der Verkehr auf dem Jahrmärkte wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1905. Alte Eisenbahnschwellen werden Montag, den 23. Oktober 1905, von oorm. 9 Uhr an auf Bahnhof Riesa gegen sofortige Bezahlung versteigert. Die Bedingungen werden an Ort und Stelle bekannt gegeben. Königl. Etsenbahn-Bautnspektton Riesa. Photographien und Ansichtspostkarten aus Südwest-Afiika» das lebhafte Interesse der Anwesenden. Auch ein Brief, worin der Gefreite Herr Karl Berger, seine Weihnachtsfeier schildert, wurde vorgelesen; 5. Herr Kaufmann Albrecht brachte eine der Firma Horbitz in Berlin in den meisten europäischen Ländern patentierte Petroleumglühlicht-Lampe mit neuer Brennerkonstruktion zur Vorzeigung und ist der Ansicht, daß die Lampe, da sie bei geringem Oelverbrauche — stündlich etwa für einen Pfennig — ein sehr Helles Licht spendet, und da ihr Gebrauch verschiedene Bequemlich- ketten bietet — Schrauben und Abschneiden deS Dochtes z. B. kommen in Wegfall — vielfache Anwendung finden werde. Der Brenner paßt auf jeden Ballon mit ca. 40 und 33 mm Gewindeöffnung und kostet komplett mit Glühkörper, Gestell, Cylinder und Docht 5,50 M. —)!( Infolge Auflaufens auf Rollwerk sank unweit Parey a. Elbe der Dampfer „Kolonia" der Schlesischen Dampfergesrllschaft. Derselbe kam von Magdeburg und war nach BreSlau bestimmt. Beladen war er mit Stück gütern; u. a. sollen allein 40 Waggonladungen HauS- waldtsche Schokolade mit untergegangen sein. Die Besatz ¬ sämtliche auSgesüllte Listen (vergl. ß 10 der Verordnung) samt den etwaigen unbenutzt gebliebenen Formularen spätestens bis Ende Dezember dieses Jahres wieder anher «inzureichen. 7. Die erforderlichen Zählpapiere werden den Gemeindebehörden in diesen Tagen zugehen; wegen Erlangung etwa noch fehlender Formulare haben sie sich an die unter zeichnete Königliche Amt? Hauptmann schäft zu wenden. Großenhain, am 11. Oktober 1905. 2863 L. Königliche Amlshauptmaunschast. an den hiesigen Stadtrat gelangte Eingabe, die Bestim mungen über die Sonntagsruhe, dahin abzuändern, daß Sonntags sämtliche Läden mittags 1 Uhr zu schließen seien, ist nicht von der erwähnten Ortsgruppe, sondern vom „Kreisverein Riesa im Verbände Deutscher Handlungsge- hülfen zu Leipzig" ausgegangen, was auf Wunsch hiermit berichtigt wird); 2. das Gesuch des Sohnes eines Vereins- Mitgliedes um Erlanguirg eines Stipendiums aus der PreuSker - Stiftung soll wohlwollend befürwortet werden; 3. eS wurde beschlossen, in der zweiten Hälfte des MonatS November im Hotel Höpfner einen Familienabend, aus Konzert mit eingelegten GesangSvorträgen (Sängerin aus Döbeln), Theater und Tanz bestehend, zu veranstalten 4. Herr Lokomotivführer Berger legte eine Anzahl aus Leder, GlaS- und Bleiperlen, Schildkrütenpanzern und Straußen- eierschalen hergestellter Bekleidung», und Schmuckgegenstände, wie sie von den Herero getragen werden, vor. Ein Sohn deS genannten Herrn befindet sich schon seit Juni vorigen Jahres al» Gefreiter mit im Felde gegen die Herero (zur Zeit in Okahandja), hat die Gegenstände dort angekauft und in die Heimat gesandt. Sie erregten, wie auch eine Anzahl Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 21. Oktober dss. Ihrs., von vormittags 9 Uhr ab ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes, roh, zunr Preise von 40 Pfg., sowie das Fleisch zweier Schweine, gekocht, zum Preise von 45 Pfg. pro i/, kg zum Verkauf. Riesa, den 20. Oktober 1905. Die Direktion des städt. Schlachthofe-. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 20. Oktober 1905. —D General von Seydlitz ist von dem Kom- rando nach Spandau zurückgekehrt und hat die Geschäfte er Brigade und des Garnisonkommandos wieder Über ommen. — Wegen der am 1. Dezember stattfindenden Bolks- ählung erfolgt im amtlichen Teil d. Bl. heute sowohl itenS der Kgl. AmtShauptmannfchaft wie auch seitens deS ItadtratS Bekanntmachung. E» sei auf dieselben hier- >it noch besonders hingewiesen. — In der gestrigen Versammlung deS Gewerbe- creinS wurde folgendes erledigt: 1. die Ortsgruppe iksa de» Deutschnationalen Handlungsgehilfen - Versands -itz: Hamburg) teilt mit, daß sie, „um in Riesa^-twaS inheitlicheS zu schaffen, und nm in der modernen Frage r SonntagSruhebewegung nicht zurückzubleiben, mit Wärme r einen einheitlichen Ladenschluß um 2 Uhr deS Sonntags ntritt" und bittet die Mitglieder deS GewerbeoereinS um kneigte Prüfung dieses Vorschlags. (Die vor ein'ger Zeit
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