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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-02-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191202177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-17
- Monat1912-02
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1912
- Autor
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Riesaer W Tageblatt ir«d Anzeiger (Elbeblatt «lü> Anzeigers. ' LckSramwSdrch« I/»-G-ß- Femsprechstell» rag d a t M s» Nr. LL für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 40. Sonnabend, 17. Februar IMS, abends. SS. Jahr«. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends niit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger krej ins HauS 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei ins Hauü 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatsabonncmentS werden angenommen. Anzeigeu-Annahme siir die Nummer deS Ausgabetages bis vormittag 0 Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingcspaltene 43 mm breite Korpuszcile 18 Pfg. (Lokalprcis 12 Pfg.j Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Da« Königliche LandeSstallamt zu Moritzburg wird die -teSjöhrigen Stutenmustes ruugeu uud Fohlenschanen und die darauffolgenden Fohlen- »nd StutenprSmtterangen für die untenstehenden Zuchtgebiete wie folgt abhalten: Beschäl stationen bezw. Prämiierungs orte Tag Monat Beginn der Stuten musterung und Fohlen schau , Prämiierung der 1- und 2» Mrtgen Fohlen der 3- und 4- l-ihrlgen selbst, gezogenen Stuten der älteren Zuchtstuten mit mindestens 3 Nach kommen der unter Zucht- bedtugnngen erkauften Zuchtstutcn Fohlenprelse Angrldprelse Zuchtpreise Haltungspreise Großenhain 30. März 9 Uhr vorm. findet statt — — — Mohlis 1. April 9 Uhr vorm. deSgl. — — — Borna 4. Mai 9 Uhr vorm. deSgl. — — — Moritzburg 3. April 9 Uhr vorm. — findet statt findet statt — Indem solche« hiermit bekannt gegeben wird, ergeht gleichzeitig an die OrtLbehörden de« hiesigen Bezirk« die Aufforderung, die Pferdebefitzer nicht nur im Wege ortsüblicher Bekanntmachung, sondern womöglich noch durch besonders Ansage auf die obigen Muste- rungStermine hinzuweisen. Ueberdies wird noch bemerkt, da« laut Verordnung de« Königlichen Ministerium« de« Innern für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark er höhte« Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nach zuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorge stellt werden, diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Dickgeld von 6 M. sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seinerzeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämiierungen angesagt sind und sie hierbei in Kon kurrenz treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Be- schälstation zu entnehmenden Formulare bi« zum 15. März dieses Jahres an das LandeS- stallamt erfolgen. Die Musterung pp. findet auch in diesem Jahre in Großenhain wiederum auf dem Rahmenplatze statt. Großenhain, am 13. Februar 1912. 512 b L. Königliche Amtshauptmannschaft. Familienbäder im Freien. Au« sittenpolizeilichen Gründen sehen sich die unterzeichneten Amtshauptmannschaften im Einvernehmen mit den ihnen beigeordneten Bezirksausschüssen veranlaßt, für den Betrieb von Famtlienbädern im Freien folgende Vorschriften zu erlassen: 1. Luft- und Wasserbäder dürfen von Personen verschiedenen Geschlecht« gleichzeitig im Freien nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen besucht werden. 2. Die Badeplätze haben tunlichst eine abgeschiedene Lage zu erhalten und müssen jedenfalls so eingefriedigt sein, daß Unbefugte am Zutritt behindert werden. Läßt sich die Anlage eines BadeplatzeS in der Nähe von öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht vermeiden oder könnte er von Nachbargrundstücken aus eingesehen werden, so ist eine den Einblick verwehrende Umplankung anzubringen. 3. Aus den Badeplätzen sind An- und AuSkleideräume sowie Aborte, beide nach Geschlechtern getrennt, in ausreichender Zahl bereit zu stellen. Ist die Benutzung de« BadeplatzeS Familien ausschließlich Vorbehalten, so ist ei statthaft, daß Eltern mit ihren Kindern An- und Au«kleideräume gemeinschaftlich benutzen. DaS An- und AuSkleiden außerhalb der hierfür vorgesehenen Räume ist verboten. 4. Mit Eintritt der Dunkelheit und während der Nachtzeit sind die Badeplätze zu schließen. 5. Mädchen vor vollendetem 16. Lebensjahre und Knaben vor vollendetem 17. Lebensjahre ist der Zutritt zu den Badeplätzen nur in Begleitung Erwachsener gestaltet. ES ist verboten, sich im Familienbad lediglich al« Zuschauer aufzuhallen. Auch ist e« untersagt, im Famtltenbad photographische Aufnahmen zu machen. 6. Die Badenden haben von den Schultern bi« zu den Knteen reichende Badeanzüge zu tränen, die nicht gegen Sitte und Anstand verstoßen, insbesondere nicht aus durch sichtigem, bei weiblichen Personen auch nicht aus anliegendem Stoffe (Trikot) hergestellt sein dürfen. 7. Die Inbetriebnahme de« Familienbades ist wenigsten« 2 Wochen zuvor der Ortspolizeibehörde zu melden. Hierdurch wird an bet'Verpflichtung, den gewerbsmäßigen Betrieb von Badeanstalten bei dessen Eröffnung gemäß 8 35 Absatz 6 der Gewerbe ordnung der Amtshauptmannschast anzuzeigen, nichts geändert. 8. Die OrtSpolizeibehörde hat unter Beachtung der vorstehenden Bestimmuntzen zu prüfen, ob und nach Befinden unter welchen Bedingungen die Zulassung des Familien bade» unbedenklich ist, und darnach den Unternehmer entsprechend zu bescheiden. Zur Regelung de« Verkehrs ans dem Badeplatze hat sie alsbald eine Badeordnung zu erlassen, die gemäß 8 70 der Revidierten Landgemeindeordnung sofort bei ihrem Erlasse dem AmtShauptmann abschriftlich vorzulegen ist. 9. Unternehmer und Besucher von Familienbädern, die den Bestimmungen unter Punkt 1 bi« 7 und ,10 zuwiderhandeln, sowie Unternehmer, die auf den Badeplätzen Zu widerhandlungen gegen diese Bestimmungen dulden, werden, soweit nicht die Vorschriften allgemeiner Strafgesetze Platz zu ergreifen haben, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 10. Der Unternehmer hat einen Abdruck dieser Bekanntmachung in leserlichem Zu stande und an leicht sichtbarer Stelle an den Eingängen zum Badeplatze anzuschlagen. Großenhain, Dresden-Neu st adt, DreSden-Alt st adt. am 15. Februar 1912. , Die Königlichen Amtshanvlmannschaften. Nachdem die Maul- und Klauenseuche nach Mitteilung des Kgl. Preuß. LandratS- amteS Liebenwerda in Cröbeln erloschen ist, werden die wegen diese« Seuchenfalle« al« BeobachtungSgebiet bestimmten Orte SpanSberg und NieSka wieder sreigegtbtN. Der Ort Schweinfurth bleibt weiter Beobachtungsgebiet wegen der nenetlich in Oschätzchen ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche. Großenhain, am 17. Februar 1912. 664 a L Königliche Amtshauptmannschast. Maul- und Klauenseuche betreffend. Unter dem Klauenviehbestande des Rittergutes Göhlis in Riesa ist dl» lAsuI- uneil Msuvnseuvk? festgestellt worden. Gemäß 8 23 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Oktober 1908 — Gesetz, und Verordnungsblatt Seite 335 slge. — wird wegen dieses SeuchenkalleS daß Ritteraut Göhlis als Sperrbezirk bestimmt, während der östliche Teil des Stadtbezirks bau der Kirch- nnd Schützenstrastc ab gerechnet, ausschließlich dieser Straßen, bis auf weitere» als Beobachtnngsgebict zu gelten hat. Wegen der in Pausitz noch herrschenden Seuche bleibt der in der Bekanntmachung vom 16. Februar 1912 näher bezeichnete Stadtteil bis auf weiteres BeobachtNttgsgebiet. Die für Sperr- und Beobachtungsgebiete geltenden Bestimmungen sind streng zu befolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Februar 1912. Glh. Brustseuche betreffend. Die unter den Pferden des Königlichen 3. Feldartillerie-RegimentS Nr. 32 hier auSgcbrochene Brustseuche ist erlöschet». Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Februar 1912. Glh. Im Gasthofe znr KöntgSlinde in Wülknitz sollen Montag, den 26. Februar, von vorm. Vs 10 Uhr an 14 rw kief. Scheite, 213 rm lief. Knüppel, 271 rw kies. Aeste, 5 rw kief. Stöcke, aufbereitet als Dürr- und Windbruchhölzer in den Abt. 14, 17, 18, 22, 38, 40, 46, als Durchforstungshölzer in den Abt. 52, 53, 54, 64, 65 (Pyramiden-, Okerholz, Gohltser Ankauf), 2607 rm kief. DurchforstungSreisig (Stengel) in den Abt. 18, 22, 23, 28, 29, 34. 36 (Costlenziener Schneise, Schneise 17), Abt. 54, 65 am Pyramiden weg, 1 kief. Langhanfen II. Cl., 3 kief. Langhaufen IV. Ci. in Abt. 64, 65 am Pyra- midenweg meistbietend öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Die Bedingungen werden vor Beginn bekannt gegeben. * Kgl. Forstverwaltung. Kgl. Garnisonverwaltnug Tr.-P. Zeithai». Freibank Schänitz. Sonntag, den 18. Februar, früh von V-8—V-9 Uhr findet Rindfleischperkauf statt. Preis 35 Pfg. pro Vs Kilo. Der Gemeiildevorstand. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, 17. Februar 1912. ---* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter am Sonntag den 18 Februar 1912 nach beendetem evang. Militär- gotteSdienst eine »/i Stunde lang auf dem Kaiser-Wilhelme Platze da» Trompeter-Korp» de» 3. Feldarttllerie- Regiment» Nr. 32 nach folgendem Programm: 1. Unter dem Garde stern, Marsch von Möller. 2. Ouvertüre z. Op. „Der Wildschütz" von Lortzing. 3. Da» Herz am Rhein, Lied von Hill. 4. „Wer kann dafür", Walzer von Gilbert. 5. Divertissement ä. d. Operette „Die Dollarprinzesfin" von Fall. —* Fernsprechanschluß erhielten: Boden, E., Hauptmann, Bahnhofstr. 30 363, Hühnlein, Rudolf, Gasthof Admiral, Loberfen bei Möderau 232. —* An Stelle de» Herrn Konsistorlalrat Hsfprediger Dr. Friedrich hat der BundeSauSschuß der eo.-luther. Männer- und JünglingSoereine den Pfarrer an der Annen- kirche zu Dre»den, Herrn Pfarrer Hilbert einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Der Gewählte, welcher zu den bekanntesten und angesehensten Geistlichen unserer Landes kirche gehört, hat die Wahl angenommen. —* Anläßlich des in Riesa am Sonnabend, den 24. Februar stattfindonden SaatenmarkteS sei hiermit besonders darauf hingewiesen, daß Landwirte dort Saaten kaufen und verkaufen oder Bestellungen annehmen und vergeben können. An den Saatenmarkt schließt sich «in hochinteressanter Vortrag von Herrn Rittmeister Töpfer- Großzschocher an, der hauptsächlich neuere Bodcnbearbei- Mvk. 8«rkuoa«lo Atz Ml»«. ir«i. LS. " künstlicher Mineralwiiffer j au, filtriertem OUVNlUuvN ««d vrausetimsnade« j keimfreteu Wasser. Alim' von UNO WrfNsHIMIAANVvkI.
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