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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191803146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-14
- Monat1918-03
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1918
- Autor
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Riesaer G Tageblatt - Doniierstan, 14. März 1918, anenss Scheck-Verkehr Wegevannrttersttttzmllien vetr. Die Wegebaupflichtigen werden hiermit aufgefördert, etwaige Gesuche um Wege- baubeihiifcn zu den Kosten für im Jahre 1918 auszuführende Wegebauten alsbald, spätestens biS zum 1. Mai 1S18 hier einzureichen. Später eingehende Gesuche können keine Berücksichtigung finden. In den Gesuchen ist der veranschlagte Betrag der Wegebaukoften anzugeben. Großenhain, am 11. März 1918. 74 8 Königliche Amtvbanptmannschaft. Im Handelsregister ist eingetragen worden: am 12. März 1918 auf Blatt 505, die Firma Eichler L Suhle in Gröba betr.: Di- Firma wird nach Auflösung der Gesellschaft gelöscht; am 5. Januar 1918 auf Blatt 393, die Firma Hermann Sasse in Riesa betr.: Die Firma ist erloschen. Riesa, den 18. März 1918. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Auf dem «ordlveftliche» Viertel des nenen Friedhofs sollen drei Reihen Gräber von Erwachsenen (1891—93) eingeebnet werden. Etwaige Neulösungen sind bis zum 2. April beim Kirchrechnungsführer zu bewirken und beim Totenbettmcister zn melden. G laubiden 14. März 1918. Der Kirchenvorstand. -V-L. Die jetzigen Milchkarten sind vorzulegen. Gröba, Elbe, am 14. März 1918. Neberwachnngsdienst der Reichsgetreideftelle vetr. Zur schärferen Ueberwachung der Selbstversorger , Bäcker» Mühlen, Getreide händler nsw. hat das Direktorium der Reichsgetreidrstelle einen ständigen UeberwachnngS- dienst eingerichtet, der durch die von der Reichsgetreidrstelle angestellten UeberwachungS- und Nachprüfungsbeamten wahrgenommen wird. Jeder UeberwachungSbeamte und Nachprüfungsbeamte ist mit einem von dem Direktorium der Reichsgetreidrstelle ausgestellten Ausweis über seine Persönlichkeit versehen. Die Gemeindebehörden haben den Beamten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit jede nach Lage der Sache gerechtfertigte Unterstützung zuteil werden zu lassen. Zum Zwecke der Ausübung der Nachprüfung und Ueberwachung sind die Beamten nach 8 49 der NcichSgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 be» rechtigt: 1. in die Räume, in denen Früchte verarbeitet werden, jed erzeit, in denen Früchte oder Mühlencrzeugnisse aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt oder die Ge schäftsbücher verwahrt werden, während der Geschäft-- oder Arbeit-- -eit cinzutreten, 2. dort etwaige Besichtigungen vorzunehmen, 3. Geschästsaufzeichnungen einzuschen, 4. die vorhandenen Vorräte festzustollen, 5. nach ihrer AnSwahl Proben gegen Empfangsbestätigung zu entnehme». Die Besitzer der Räume — auch die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, — sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten auf Erfordern die Vorräte, sowie deren Herkunft anzugeben und über die Betriebsverhältnisse Auskunft zu erteilen. Sie haben auch im Falle ihrer Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, das» den Beamten der Zutritt zur Mühle oder BctriebSstätte ermöglicht wird. Zuwiderhandlungen werden nach 8 79 Ziffer 8 dec NcichSgetreideordnung bestraft. Außerdem haben Bctriebsinhaber, die im Falle ihrer Abwesenheit den Zutritt der Beamten zu den DetriebSränmen nicht ermöglichen, zu gewärtigen, daß der Kommunal verband ohne weiteres die Unzuverlässigkeit des Betriebs bez. Betriebsinhabers für ge- geben erachtet und demzufolge auf Grund von 8 69 der ReichSgetreideordnnng mit Schließung des Betriebs oder Entziehung der Selbstversorgung einschreitet. Tie Reichsgetreidrstelle und das Königliche Ministerium des Innern haben, worauf hiermit noch ausdrücklich hingewiesen wird, den Kommnnalverband erneut angehalten, mit aller Strenge jede Verfehlung gegen die Bestimmungen der Reichsgetreideordnung und die vom Kommnnalverband erlassenen AnSführnngSbestimmungen zu verfolgen, insbe sondere den Selbstversorgern im Falle erwiesener Unzuverlässigkeit da- Recht der Selbstversorgung zu entziehen und die Mühlen anch bei nur kleine» Berstösten zn schlicken. Es must daher künftig unnachsichtlich dementsprechend verfahren werden. Tie Annahme von Früchten zur Reinigung oder zu einer sonstigen nicht unter die Vorschrift des K «3 » der NcichSgetreideordnung fallenden Bearbeitung ist den Mühlenbetricben nur mit schriftlicher Genehmigung des Kommunalverbands ge stattet. Zuwiderhandlungen werden nach 8 79 Ziffer 12 der Reichsgetreideordnung bestraft. Großenhain, am 12. März 1918. 187 o I. Der Kommnnalverband. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. wsl. Dresden, 13. März. Am Regierungstische Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt und von Seydemitz. Beginn der Sitzung 12 Uhr. Das HnuS bewilligt zunächst bei einigen Titeln deS außerordentl. StgatShauShaltSetatS die eingestellten Ergän zungsforderungen, und zwar 410000 M. für Verlegung der Schmalspurbahn Hainsberg-KipSdorf zwischen Ober carsdorf und Buschmühle, Z40000 M. für Erweiterung des Bahnhofes Breitingen-Regis, und 471000 M. für die Her stellung einer vollspurigen Nebenbahn von Kupferhammer- Grünthal nach Deutschneudorf. Es folgt die Interpellation Koch und Gen. (F. Dp.) be treffend die Sperr-Verordnungen im Kartoffelverkehr. Abg. Koch (F. Dp.) begründet die Interpellation. Mit der Ver ordnung vom 6. Januar habe man sich im allgemeinen ab gefunden. Aber die Verordnung vom 28. Januar habe jene wieder völlig aufgehoben. Dadurch sei große Unruhe in der Bevölkerung entstanden. Man befürchte, überhaupt keine Kartoffeln mehr -n erhalten. Dadurch werde dem Schleich handel Tür und Tor geöffnet. Wenn den kleinen Land wirten ihre Vorräte nicht rechtzeitig abgenommen würden, so würden die Kartoffeln möglicherweise verfüttert. Die Kartoffelsperre der vier Amtsvauptmannschafte» Bautzen, Borna, Döbeln und Meißen sollte wieder aufarhoben wer- den und die Belieferung der T-Karten freigestellt werden. EtaatSminister Graf Vitzthum ». Eckstädt: Er brdaure Uhr, daß durch die Verordnung vom 28. Januar in einigen städtischen Kommunalvrrbänden Beunruhigung hervorgerufen wurde, die sich aber legen werde, wenn man die Verhält nisse ruhig und sachlich beurteile. Die Militärbehörde stellte unerwartet hohe Ansprüche an die Kartoffelerzeuger. Als die Reichstrockenkartoffelstelle versagte, verlangte da« KriegS- «rnährungSamt, daß 13 Kommunalverbände tu Sachsen die kür di« Brotstreckung benötigten Kartoffeln sich selbst ver- schaffen. Dadurch sei eine große Unordnung in der vorge sehenen Kartoffelbeliefernna der sächsischen Bevölkerung ent standen. Tr oedaure, daß die Eindecknng durch E-Karten nicht ganz möglich sei. Aber die Bevölkerung könne über zeugt sein, daß «in Mangel an Kartoffeln nicht vorhanden sei und daß dl« Kommunaloerbände die Bevölkerung r«gel- mäßig in der bisherig«» Weise würden versorgen können. Abg. Fleistner (Unabh. Soz.). Die Bevölkerung werde zu den Versicherungen des Ministers wenig Vertrauen haben. ES sei eine Jagd auf Kartoffeln entstanden, wobei wahn sinnige Preise bezahlt würden. Abgeordneter Schreiber (Kons.): So hart die Kartoffelsperre für die Großstädte auch sein möge, so zwinge doch der Selbsterhaltungstrieb dazu. Leider würden die Erzeugnisse der Landwirtschaft nicht über all sachgemäß behandelt. ES verdürben noch viele Vorräte. Der ehrliche Handel sollte wieder eingeschaltet werden. Abg. Günther (F. Dp.). Die drakonischen Strafbestimmungen des KriegSernährungSamteS gegen den Schleichhandel seien eines KultnrstaateS nicht würdig. Der ÄmtShauptmann in Plauen habe eine Verordnung erlassen, die der RegierungS- Verordnung geradezu entgegenlaufe. Die Regierung möge dafür sorgen, daß Sachsen etwas von dem ukrainischen Ge treide erhalte. Abg. vtttzschke (Natl.). Wenn die Regierung aus bestimmten Gründen die C-Karte nicht zentnerweise be liefern wolle, so möge sie es offen sagen. Di« Verteilung der ukrainischen Getreide» zwischen Deutschland und Oester- reich-Ungarn entspreche nicht den Grundsätzen der Billigkeit. Seine Freunde verurteilte» den Schleichhandel, wünschte» aber kein« Ueberspannuna die?«» Begriffe«. Er sei eine Folge der Ausschaltung de« egrlichen gesetzlichen Handels. Die Regierung möge dahin wirken, daß eine Belieferung der Zentnerkarten m Sachsen zulässig sei und nicht durch An forderungen des Milltärfiskus unmöglich gemacht werde. Abg. Wilde (Svz.): Sachsen fei immer schlechter behandelt worden, al« ander« Bundesstaaten. Das müsse endlich auf hören. Abg. Eähnel (KorM: Aus den Sverrmaßnahmen dürfe nicht der Schluß gezogen werden, daß ein Kartoffel mangel vorhanden sei. Tie entstandene Beunruhigung sei daher unbegründet. EtaatSminister Graf Vitzthum v, Eck städt erläutert nochmal- die Gründe der Regierungsverord nung. Die Regierung hab« in erster Linie die Wochrnvrr- sorgung der Bevölkerung ficherstellen muffen, bevor sie eine Belieferung der Zentnerkarten gestattete. Abg. Heyman» Gras- mW Heidenntznng auf dem LrukGeirtbungSplatze Zeithain wird am 18. März d. I., norm. 10 Uhr auf 5 Jahre neu verpachtet. Bedingungen sind vorher einzusehen bei der Kgl. Garnisonderwaltnng Tr.-PI. Zeithain Wehrpflichtige, Jahrgang 1999 vetr. Diejenigen wehrpflichtigen Personen, die sich hier zur Landstitrimalle angemcldet haben, werden hiermit aufgefordert. die seinerzeit abgegebenen Geburtsurkunden bis zum LK. Mär» 1V18, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden, im Rathaus, Zimmer Nr. 12, wieder abznholen. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. März 1918. E. !t (Kvns.) wünscht die Heranziehung des freien Handels be^ dec Verteilung der Frühkartoffeln. Abg. Koch (F. Vp.) Hoffentlich werde nach Eindringung der ukrainischen Vor« röte eine Streckung des Brotes durch Kartoffeln nicht mehr nötig sein. Damit schließt die Besprechung der Interpel lation. Nächste Sitzung Donnerstag mittag 12 Uhr. All gemeine Vorberatung des GerichtSkostengesetzeS. Schluß nach 3'/, Uhr. * Interpellation über die BaterlandSpartei. Der fort schrittliche Abgeordnete Brodaus hat in der Zweiten Kammer folgende Interpellation eingebracht: Ist der Königlichen StaatSregrerung bekannt, daß Vorgesetzte amtlich bei den ihnen Unterstellte»: auf den Beitritt zur Daterla'ndspartei und zur Propaganda für diese eingewirkt haben? Ist ihr be kannt, daß seitens der DaterlandSpartei versucht wird, für ihre Werbetätigkeit die Autorität der Gemeiudcvorftäude zu benutzen? Ist die Königliche StaatSreqierung bereit, dem Vorgang preußischer Ministerien folgend, die ihr Nach geordneten Stellen darauf hinzuweisen, daß die Vaterlands partei eine politische Partei ist und daß deshalb jede amt liche Agitation für sie unzufässig ist? Vorübergehende Aendernng des allgemeinen Bau gesetzes. Ei»r den Ständen zugegangenes Dekret betrifft eine vorübergehende Aenderung der 88 22 und 23 des all gemeinen BaugesrtzeS für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900. Der Gesetzentwurf hat Len Zweck, den Bau polizeibehörden sür die erste Zeit nach dem Kriege die schnell« Verabschiedung von Bebauungsplänen zu ermöglichen und die Gemeinden bierdurch in den Stand zu setzen, dem zn erwartenden Bedürfnissen nach Wohnungen, insbesondere Kleinwohnungen, durch schleunige Bereitstellung von Bau land zu genügen. Kriegsnachrichten. Von der Westfront. Voin 13. März rvird gemeldet- Bei den: erfolgreichen Unternehmen wrstprenßischer Truppen östlich Reims, die in frischem Drausgeben tief in die feind lichen Stellungen westlich Vaudrsineourt eindrangen, wur den außer Len 90 gemeldeten Gefangeyen auch mehrere Auf Älatt 19 des GenofsenschastSregisterS, die Wridegenoffenschaft Leutewitz b. Riesa, e. G. m. b. H. in Leutewitz betr., ist heute eingetragen worden: Otto Wachs in Leutewitz ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Der Gutsbesitzer Alfred Klotzsche in Leutewitz ist Mitglied deS Vorstandes. « Riesa, den 12. März 1918. Königliches Amtsgericht. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser». Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages smo bis ll> Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zeitraubender »mb tabellarischer Sah ent- brechend höher Nachweisung«, und VermittelunoSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betraa verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. DierzehntSgige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elhe". — Im Kill« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen bcS Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderunaSeinrichtungen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: 2 an g er L Wi n t»rli ch, M i « , a. Geschäftsstelle: Goetbestraß« »9. verantwortlich für Redaktion? Arthur Hähi,«l, Mi,sa: für Anzeigenteil: Wild» siu Dittrich, Mjcsa. Milchkarten-Ansgave in Gröba. Freitag, den 15. März 1918, nachmittags 6—'/-8 Uhr, werden die Milchkarten auf die nächsten 4 Wochen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt in der Schule in folgenden Zimmern: Milchkarten-Buchstabe A—G, Zimmer Nr. 2, ' " ,26, , 12, , 13. Der Gemeindevorstand. Ltahlschlicßfiichcr. Am 31. März 1918 oder 1. April 1918 fällige Ziitsscheitie lösen wir von heute an spesenfrei ein oder nehmen sic als Spargelder ln Zahlung. raT,, ndkMkiskn Mer kostenlos och Mn Liicn sts ItnWn Ws, verzinsen Girognthavcn bis 41„ M /"II Mn Esnninlazkn «ns WM sofort «Ser in kürzester Frist zM. Sparkasse der Stadt Riesa, am 14. März 1918. Hansfparvüchse». Gcschenkniappcn. ir«d Anzeiger Meblatt md Atyeiger). Grahtanschristr Tagsblast «les», Postschrckkonto: Leipzig >1»«. Laurus Ar. 90. Dirokass« Riesa Nr. LA ' kür die Köniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat GröVa. n Donnerstaa, 14. Mürz 1918. abends. 71. Ianra."
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