Delete Search...
Dresdner Journal : 21.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186506215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1865
- Monat1865-06
- Tag1865-06-21
- Monat1865-06
- Jahr1865
- Titel
- Dresdner Journal : 21.06.1865
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
1865 ^140 Mittwoch, den 21. Juni DresdnerMurml Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann - raktcr; sodann Albert Tottmann'S (in Leipzig) Lamen tation für eine Singstimme mit Orgelbcglcitung, ein Kirchcnstück von gediegener Arbeit und ergreifender dra matischer Steigerung. Hieran schlossen sich ?»l«r nostor und Psalm 137 von Liszt, voll interessanter Einzelhei ten und künstlerischer Verwendung der Mittel, aber ohne Einheit und Totaleindruck, und endlich ein Psalm 29 von Heinrich Schulz-Beruhen, eine Komposition, welche für eine zwar noch unentwickelte, aber entschieden vor handene Begabung spricht. 1» tritt ko»t- ooä kill»», etwaige OrdnungSwidrigkeiten mit den im Zollstrasgesetz angedrohlen Strafen in der Weise bestraft, daß die wegen Uebertrctung der auf die Flcisch-VerbrauchSabgabe bezüg lichen Vorschriften verwirkten Strafen neben den Zoll- ContravenlionSstrafen — die Confiscationsstrafe jedoch unter allen Umständen nur einmal — einzutretcn haben. Hiernach haben sich Unsere Behörden und Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhän dig vollzogen und Unser Königliches Siegel beigedruckt worden. So geschehen, Dresden, den 30. Mat 1865. (I- 8.) Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Bernhard von Rabenhorst. vr. Johann Heinrich August von Behr, vr. Johann Paul von Kalkenstrin Richard Freiherr von Friesen. Dresden, 20. Juni. Die „Const. Oest. Ztg." antwortet in einem län- gern, dem Anscheine nach inspirirten Artikel auf die Nach richt gewisser preußischer Blätter, daß man augenblicklich in den Wiener maßgebenden Kreisen auf den Herzog von Augustenburg nichts weniger als gut zu sprechen sei, und daß seine Acticn, die längere Zeit in leidlichem Cours standen, in rapidem Sinken begriffen seien. ,,An Allem dem" — schreibt das genannte Blatt — „ist kein wahres Wort. Oesterreich will zunächst eine den Interessen der Herzogtümer und zugleich den föderativen Interessen des Bundes entsprechende Lösung der schlcswig-holstein- schen Frage, somit die Constitutrung der Herzogtümer als selbstständigen Staat; die Pcrionalsragc stand jeder zeit und steht auch heute noch in zweiter Linie. Erin nern wollen wir übrigens bei dieser Gelegenheit, daß cS Graf Bernstorfs gewesen ist, welcher zuerst auf der Lon doner Conferenz den Erbprinzen von Augustenburg als künftigen Souverän der Herzogtümer nannte, und daß des Meister- geschildert. In der ausführlich erörterten Frage, auf welche Weise sich in Raphael's Kunst „die Verschmelzung von heidnischem Classicismus und christ lichem RomanticiSmuS vollzogen habe", folgt der Ver fasser hauptsächlich dem kürzlich erschienenen trefflichen Werke Gruyer'S: „llapkaot st I'nnliguite". „Die Allianz dcS christlichen Geistes und der antiken Form", heißt cS, „schon in den Fresken der römischen Katakomben aus dem Anfang der christlichen Aera bemerkbar, wo Christus bald die Züge des Apollo, bald die des Orpheus an sich trägt, und Jahrhunderte hindurch, selbst daS barbarisch- ikonoklasttsche Mittelalter nicht ausgeschlossen, nament lich aber vom Anbeginn der Renaissance an, mit allem Eifer erstrebt, war bi- auf Raphael noch nicht geschlossen, weil, wie tapfer auch Alle gerungen, die Einen zu viel, die Andern nicht genug gewagt hatten. Leonardo er reichte daS Ziel nicht, auS zu großer Subtilität; Michel Angelo nicht, infolge einer übertriebenen Naturalismus und Wissens-, Correggio und Tizian nicht, weil sie mit Sinnlichkeit und Farbcnschmelz Mißbrauch trieben. Je der von diesen großen Meistern entfernt« sich von der Antike auf seine Weise, obgleich er sie suchte, weil ihnen Allen daS strenge Maß und daS richtige Gefühl in den Grenzen deS Möglichen fehlte. Raphael allein, wenn auch vielleicht in einigen Punkten an die Höhe der An dern nicht hinanreichend, wenn auch weniger krnntniß- reich al» die beiden Elstern, und weniger Colorist als die beiden Letztern, verstand eS, die entgegengesetzten Eigen schaften zu vereinigen; er hatte ein gesündere- Urtheil über die Bedingungen seiner Kunst als Alle, er besaß die genaueste Kenntniß von Anordnung und Harmonie, und liebte die Wahrheit über Alle», ohne sie jemals außer halb der Grazie und der Schönheit für künstlerisch dar stellung-würdig zu halten. Sein Herz war christlich, aber zugleich stand auch sein Geschmack demjenigen der Raphael Santi. Unter dem Titel: „Raphael Santi. Sein Leben und seine Werke. Bon Alfred Frhr. v. Wolzogen", ist im Verlage von F. A. BrockhauS in Leipzig rin neuer Beitrag zur Raphael-Literatur erschienen. Der Verfasser bezeichnet im Vorwort al» Zweck seiner Schrift, „eine ge drängte Ueberstcht alle» Dessen zu g-.ben, wa» bisher über des Meister» Leben und Schöpfungen Bedeutenderes er forscht und geurtheilt worden". Mit Sachkenntniß und Geist strebt v. Wolzogen diesem Ziele nach und weiß da» reiche Material geschickt zu verwrrthen, indem er beson ders dabei auch da» Gute und Geistvolle berücksichtigt, wa» zersplittert in mannichfaltigrn Monographien oder in Schrif ten, die nicht Raphael allein zum Gegenstände haben, steckt. Ohne so ein, auf neuen Forschungen basirendeS Werk zu liefern und ohne seine Darstellung mit allzu weitläufigen Detailerörterungcn zu überladen, giebt der Verfasser in anziehender Form doch alle» DaS, wa» der Gebildete unsrer Tage von Raphael zu wissen wünschen muß. Die Arbeit gliedert sich in zwei Theil«. Die Einleitung und Schlußbrtrachtung beschäftigt sich mit der ästhetischen Würdigung Raphael'» und der Darstellung der weltgeschichtlichen allgemeinen Bedeutung seiner Kunsts in den vier andern Kapiteln werden Leben und Werke Meister des Periklcischcu Z italters nicht nach. Nament lich in seinen unzählbaren Zeichnungen offenbart er seine eigenthümliche Gabe, die Natur in antiker Weise zu in« terprctiren. Alle seine Werke, selbst die ftühern nicht ausgeschlossen, die noch ohne genaue Kenntniß der An tike entstanden find, scheinen von ihrem Geiste inspirirt, obschon der immer unabhängige und immer schöpferische Meister stets nur seinem persönlichen Gefühle gehorcht; dieses Gefühl präcristirt bei ihm, die Antike ruft cs nicht erst wach, ja sie modificirt es nicht einmal, sie bestätigt' es nur und reift cS aus. So kam cs, daß er allein, während die gesammte Renaissance um ihn her vom Pa ganismus zugleich lebte und an ihm zu Grunde ging, je nachdem sie ihn verständig gebrauchte oder mißbrauchte, daß er allein, ohne einen Augenblick aufzuhörcn, Christ zu sein, die unsterblichen Schöpfungen des AltcrthumS gleichsam noch einmal zu schaffen vermochte, nicht indem er sie copirte, sondern indem er aufs Neue «hat, was die Alten gethan, d. h. indem er daS Ideal mitten un ter den Fesseln der Realität aufsuchte und da- Schöne fand, ohne sich deshalb von der Wahrheit zu entfernen. Mögen die Verkleinerer seine» Ruhmes immerhin darüber wehklagen, daß er zu Rom im Anschauen der Antike an Orthodoxie verloren habe; unter allen Anakrcontischen, Theokritischen, Sapphischen Klängen, die unS aus seinen mythologischen Schöpfungen entgegentöncn, vernehmen wir stet» doch auch die durchdringendsten Accente der christlichen Muse, jene unendliche Innigkeit, jene Zart heit deS liebenden Gefühls, daS keine Grenzen kennt, jene» spiritualistische Element, daS die Antike nicht hat, Raphael aber niemals verläugnct. Wie unwahr ist über dies der Vorwurf, daß Raphael durch seine Berührung mit der Antike zurück,gegangen, in der DiSputa seinen Höhepunkt schon erreicht Habel Wie kann man vergessen, daß er nachher noch die religiösesten Bilder, die Madonna §. 3. Zu Anmeldung deS verbrauchsabgabenpflichtigen Fleisch- tveikeS sowie zu Entrichtung der Fleischverbrauchsabgabe ist derjenige verpflichtet, welcher vercinSausländische» Fleisch werk entweder unmittelbar auS dem DercinSauSlandc oder mittelbar unter Aoll-Controle nach Sachsen eingeführt (s. übrigens §. 4). Die Anmeldung, sowie die Entrichtung der Verbrauchs abgabe hat an denselben Hebestellen zu erfolgen, bet wel chen nach Vorschrift der Zollordnung vom 3. April 1838 und dem provisorischen allgemeinen Regulativ über die zollamtliche Behandlung de» Güter- und EffectentranS- portes auf den Eisenbahnen und den in dieser Beziehung später ergangenen Bestimmungen die Anmeldung und die Entrichtung des EingangSzolleS Statt zu finden hat. Verbrauchsabgabenpflichtiges Fleischwerk darf jedoch — auch wenn dasselbe dem Eingangszolle nicht unterliegt und in unverpacktem Zustande eingeführt wird — nur während der Tageszeit (wie solche in §. 86 der Zollord nung vom 3. April 1838 normirt ist) und nur auf einer Zollstraße unmittelbar auS demLcreinSauSland eingesührt werden. Der Einbringer hat dasselbe auf der Zollstraße mit Vermeidung alle- willkührlichen Aufenthalts und ohne eine Veränderung an der Ladung vornehmen zu dürfen, dem Grenzzollamt vorzuführen und anzumrlden. 8- 4. Vereinsausländisches Flcischwcrk, welche» unter Controle durch Sachsen durchgcführt wird, unterliegt der Verbrauchs abgabe nicht. Wird vercinSausländischeS Fleischwerk auf den Antrag des EinbringerS unter Zoll-Controle zum unmittel baren oder mittelbaren Transit abgrfertigt, so bedarf es zu Sicherung der Verbrauchsabgabe keiner weiteren Controle. Soll dagegen vereinSausländischeö, zum Transit durch Sachsen bestimmtes Fleischwerk an der Grenze sofort ver zollt werden, so ist, ebenso wie beim Transit des eingangszoll- freien Fettes und Insekts, das zeither beim Durchgang vcreinSländischen Fleischwerks durch Sachsen in Anwen dung kommende kontrolvcrfahren cinzuhalten. Gebühren für die Anlegung von Bleien, inglcichcn für die auszu stellenden Transportschcine werden hierbei nicht erhoben. K. 5- VereinsauSländischcS Fleischweik, welches in einem andern Zollvcreinsstaatc bereits verzollt, beziehentlich in den freien Verkehr gesetzt worden ist, unterliegt vom 1. Juli diese» Jahre» an bei der Einfuhr nach Sachsen der Flrisch- übcrgangSabgabe von vercinSländischcm Flcischwcrk nach Maaßgabe dcs Gesetzes vom 23. März 1858, die Schlacht steuer und die Ucbcrgangsabgabe von vereinsländischcm Fleischwerk betreffend (S. 45 de» Gesetz - und Verord nungsblattes vom Jahre 1858). Der 8 11 deS Gesetzes vom 25. Mai 1852, die Schlachtsteuer und die Uebergangsabgabe von veremSlän- dischem Fleischwerk betreffend (S. 93 des Gesetz- und Vcr- ordnungS-BlatteS vom Jahre 1852) wird insoweit hier mit aufgehoben. Die in §§. 8, 9, 10, 12 und 13 des Gesetzes vom 25. Mai 1852, ingleichcn die 88- 40—47 der dazu gehö rigen Ausführungs-Verordnung vom 29. Mai 1852 (S. 145 dcs Gesetz- und Verordnungs-Blattes vom Jahre 1852) enthaltenen Bestimmungen leiden vom 1. Juli dieses Jah res an auch auf die Einfuhr deS in andern Vereins staaten verzollten, beziehentlich in freien Verkehr gesetzten ausländischen Fleischwerks Anwendung. §. 6. Die Buchung der Fleisch-Verbrauchsabgabe erfolgt in den Schlachtstcuer-Hebe-Registern in der für die Ueber gangsabgabe von vereinsländischem Fleischwerke bestimm ten Spalte. Die bezüglich der Erhebung der letztern bestehenden Vorschriften gelten auch rücksichtlich der Erhebung der Fletsch-VcrbrauchSabgabc. § 7. Hinterziehungen der Fleisch-Verbrauchsabgabe werden durch die im Zollstrafgesetz vom 3. April 1838 §8- 1 bis 5 angedeutcten Handlungen begangen und ebenso wie " snfrralruannaymt auowärt» k». I!»t„vn»rr>!», Urssüuer Douros!«; »beocliti.: II. kxar.»», U. I>.l.onx; II.Lsnumi« L Vvar.»»; Lvrlio: I uck- b»o<II., Itir'rrurrrn', liuro.-ur; Lromoo! I.vvia kr»otlkurt «. kl.: Loekk.; Low: ^i>oi.r I!Xi>x«,o; ?»>:»: v. IHwintkl.« (28, rue <le boo, oninn-g; ?r»x. I «. Dnili.itNi's Nui lOi.r VI»»: Lowptvir <1. k. rVieuer Ltoluii-jil 86°», Herausgeber: Röoigl. L»p«gitioo <io» Or.aäo« Abonnements-Einladung. Auf das mit de« L. Juli d. I. beginnende neue vierteljährige Abonnement de- „Dresdner Journals" werden Bestellungen für auswärts bei allen Postanstalten, für D>e-den bei der unterzeichneten Expedition angenommen. Der Preis betrügt in ganz Dachsen vierteljährlich I Thlr. IS Ngr.; im Auslände tritt Postzuschlag und Stcmpelge bühr hinzu. Wir ersuchen unsre geehrten Abonnenten, namentlich die im Auslände, ihre Bestellungen möglichst bald zu erneuern, damit keine Unterbrechung in der Zusendung dcs Blatte- eintritt. Ankündigungen aller Art finden im „Dresdner Journal" eine sehr geeignete Verbreitung. Die Jnsertionsgebühren werden im Jnseratentheilc mit I Ngr. sür die ge spaltene Zeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes" find die Jnsertionsgebühren auf » Ngr. pro Zeile festgestellt. Aönigl. Expedition des Dresdner Journals. rc. re. ,c. haben mit Rücksicht darauf, daß nach einer bei Er neuerung deS Zollvereinigungsvertrags getroffenen Ver- etnbarung ausländische Erzeugnisse, welche beim Eingänge zollfrei oder mit einer Abgabe von nicht mehr al» 15 Ngr. belegt find, hinsichtlich der in den einzelnen Verein»» ßaaten aus die Hervorbringung, die Zubereitung oder den Verbrauch gewisser Gegenstände gelegten Steuern als in ländisch« angesehen werden sollen, sowie in Erwägung, daß in dem neuen, mit dem 1. Juli diese» Jahre» in Kraft tretenden VrrrinSzolltarife Thierfett, ungeschmol- zeneS und ringrschmolzeneS, für zollfrei erklärt, auSge- schlachtete» Fletschwerk dagegen im Zoll bi» auf 15 Ngr. »om Centner ermäßigt worden ist, der tarifmäßige Etn- gangtzoll sonach al» ein genügendes Acqutvalent der Echlachtsteuer und der Uebergangsabgabe von verein-län dischem Fletschwerk nicht mehr angesehen werden kann, beschlossen, künftig von dem in Unfern Landen verblei benden vereinSauSländischen Fleischwerke diesclbeBcrbrauchs- »bgabe, die auf dem in- und vcreinSländischen Fleisch- Berk ruht, erheben zu lassen und verordnen demgemäß, auf Grund von 8- 88 der VerfassungSurtunde, wie folgt: 8- 1. Vom ersten Juli diese» Jahre- an unterliegt da» unmittelbar oder unter Zoll-Controle au» dem Vereins» ,u-land cingeführte, zum Verbrauch innerhalb Landes Hchimmte Fletschwerk der in 8- 2 näher bezeichneten Art einer VerbrauchSabgabe. Diese VerbrauchSabgabe kommt, insofern da- Fleisch- Berk nach dem Vereinszolltarif eingangszollpflichtig ist, »eben dem EingangSzoll zur Erhebung. 8 2. Diese VerbrauchSabgabe beträgt 1) von frischem Rindfleisch und Schwei ¬ nefleisch 1 Thlr. 10 Ngr. 2) von geräuchertem, gepökeltem oder sonst zubereitetem Rind- und Schwei nefleisch, Speck, Würsten aller Art, Fett und Jnsclt 1 Thlr. 20 Ngr. vom Zollcentner Bruttogewicht. Fett von Ziegen und Schaafcn, eingeschmolzenes Fett von Rindern, sowie die nachweislich zum Gewerbegebrauch bestiwmten Fettsorten unterliegen der Verbrauchsabgabe »icht. Telegraphische Nachrichten. Wien, Dienstag, 2V Juni. Wie der heutige „Botschafter" vernimmt, ist vorgestern eine öfter- reichsche Depesche nach Berlin abgegangen, welche die preußische Mittheilung vom 13. d. M. beant wortet. Oesterreich, meldet der „Botschafter", er kläre sich in dieser neuesten Depesche mit der dem Freiherrn v. Zedlitz bezüglich Einleitung der Wah len erthrilten Instruction einverstanden und ver spreche, der Freiherr v. Halbhuber solle gleicher weise die Weisung erhalten, sich mit Herrn v. Zed litz iuS Einvernehmen zu setzen. Bezüglich der Amtlicher Theil. Verordnung, die Perbrauchsabgabe von vereinsauslän- dischem Fleischwerk betreffend, vom 30. Mai 1865. Sir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen neuerlichen preußischen Anregung wegen Entfer nung de» Herzog» Friedrich au» den Herzogthü- mern verweise Oesterreich auf seine früher» adleh- nenden Acußerungeu, indem nirgend» wahrzuneh- men sei, daß der Herzog ungesetzliche Einwirkun gen aus die Bevölkerung ausübe. Bezüglich der preußischer Seit» verlangten Parität vcr beiden Prätendenten, sowohl de» Augustenburger» al» auch de» Großherzog« von Oldenburg, werde darauf hingewieseu, baß eine Parität der Prätendenten nicht herstellbar erscheine, indem Preußen gleich falls Prätendent sei und nicht blo» Truppen im Lande habe, sondern sogar an der LandeSrrgicrung participire; von einer RechtSparität könne eigent lich gar keine Rede sein, da keine Instanz für An6- tragüng allseitiger Rechte eristire. (Eine uns beim Schluffe dcs Blattes noch zugchende ausführliche Wiener Correspondenz — die wir für das morgende Blatt ver schieben müssen — bestätigt im Wesentlichen die Mitthei lung des vorstehenden Telegramms. D. Red.) Triest, Montag, 19. Juni. (Tel. der C. Oe. Z.) Auf rine an da» österreichsche Gencralconsulat in Marseille gerichtete Anfrage erfolgte die Antwort, daß der Dampfer au» Alexandrien daselbst mit zwei Cholerakranken an Bord angekommrn und da» Schiff zur zweitägigen Contumaz verhalten wor den ist. Unsre Regierung hat soeben für die Pro venienzen au» Alexandrien in österreichschen Häfeu infolge der hierher gelangten Bestimmung de» Marturministerium» vorläufig, gleich in den ita lienischen Häfen, eine siebentägige Contumaz au- geordnet. Die Centralserbebördc wie der Handels stand sprachen sich jedoch für eine virrzrhntägige Contumaz auS — Der Dampfer „Brindisi" wird nun sieben Tage in Quarantäne blciben. (Vergl. unter „TageSgeschichte".) London, Montag, 19. Juni, Nachts. In der heutigen Sitzung de» Unterhauses gab der Unter- staatssecretär de» Auswärtigen, Layard, die Er klärung ab, daß der Handelsvertrag mit dem deutschen Zollvereine hoffentlich in wenigen Tagen ratificirt sein würde, und bemerkte zugleich, daß dieser Vertrag keinen Tarif enthalte. Nichtamtlicher Ttzeit Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Zeitungsschau. (Const Oestcrrcichsche Zeitung.) TageSgeschichte. Wien: Zur Hcrzogthümcrangelegcn- heit. — Pefth: Angelegenheiten der ungarischen Aka demie. — Triest: Quarantäne gegen Schiffe aus Aegypten. — Berlin: Vom Hofe. Nochmals die Vir- chow'sche Duellangelegcnheit. — Köln: Ein Abgeord- nrtenfest. — München: Kammervcrhandlungcn. — Rostock: Erecution eingcrückt. — Wiesbaden: Wa terlooseier. — Braunschweig: Erinnerungsfeier.— Pari»: Empfang deS diplomatischen CorpS. AuS dem gesetzgebenden Körper. — Florenz: Nationalschicßen. Dir Verhandlungen mit Rom. — Aus Madrid: Kammcrverhandlungkn. — London: Dom Hofe. Os- borne. Büste Cobden's. — Athen: Kammerverhand lungen. — New-Bork: Negertruppen. Verschwörungs- proccß. Auswanderung nach Mexico. — Rio-de- Janetro: Das neue Cabinet. Die Allianz mit den La Platastaaten. Von den Kammern. Schleswig-Holstein. (Protest gegen die Rundreise des Prinzen Hohenlohe. Herzog Friedrich. Vom land- wirthschaftlichen Generalverein. Verhandlungen deS Nationalvereins.) Innere Angelegenheiten. (Die Versammlung deut scher Land- u. Forstwirthe zu Dresden. II) Ernennungen, Versetzungen rc. iw öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Feuilleton. s Dresden. Am Montag, 19. Juni, fand eine Versammlung de» k. sächs. Alterthumsvcreins unter dm Vorsitze Er. kgl. Hoheit deS Prinzen Georg statt. Verschiedene geschäftliche Eingänge fanden Erledigung; ebenso wurden einige Anträge de» Herrn Ministerial rats ve. ». Weber, betreffend die RestaurationSarbeiten am Dom zu Meißen, wie da» Verhältniß de- Verein» zu Kirchenreparaturen überhaupt, berathen und angenommen. Ferner wurden Herrn vr. Falke an Stelle deS verstorbe nen Prof. Löwe die Geschäfte des VcreinSbibliothekars iibertragen. Noch beschloß die Versammlung eine von Bernhard Kirsten auSgeführte Zeichnung de» Altar» der Kuntgundenkirche zu Rochlitz anzukaufen und einen Sach verständigen nach Berggießhübel zu schicken, um sieben dort aufgefundrne steinerne Figuren, welche in einer Zeichnung der Versammlung Vorlagen, in Augenschein zu nehmen. H Leipzig, IS. Juni. Der durch seine musikali schen Ausführungen geistlicher Kompositionen rühmlich brkannte Riedel'sche Verein gab gestern abermals ein interessante» Coneert in der ThomaSkirche. Wie immer, so war auch da- diesmalige Programm hinsicht lich seiner Zusammenstellung ein höchst lobcnSwerthe», indem e» theil» der Vorzeit, IhrtlS den Zeitgenossen ge recht wurde. In ersterer Beziehung gelangten Bach'S Tocrata in k-<lar für Orgel; zwei geistliche Husfitenlie- der von düster«, ergreifendem Charakter; der Choral „von Gott will ich nicht lassen" von Eccard und eine Arte au- de« „8wb,e von Pergolese zur Auf führung. von Leistungen der Gegenwart hörten wir: > Fuge in 0-4« für Orgel zu vier Händen von G. A. Tho- im» -ierfelbft, ei« Stück von gesundem, kräftigem Cha- NLrliob r »'N,!,. — H-r. In 'IjMrrl.rl „ 1» „ „ „ Noo.rUet» in 15 Hxr. Koiooiero: 1 Ugr. »useratenpretst: rüe äoo llanna «io« g»»p»tt«o«o 2«ll«: 1 Itgr, vor« „Liogaaooär" <U. L Hxr. «rschrvmu KügUek, «11 Loaookw. S« »ooo- ooä ->«1«1»E», Ld-ock, Mr ckao kolg«ock«o Vo».
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview