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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454464Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454464Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454464Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Ortsbestimmung zur See mit vorzüglicher Berücksichtigung des Chronometers (Fortsetzung von No. 18)
- Autor
- Gelcich, Eugen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (16. Juni 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1886) 145
- ArtikelBekanntmachung 145
- ArtikelUeber die Ortsbestimmung zur See mit vorzüglicher ... 145
- ArtikelNoch ein Wort über die praktischen Prüfungen der Uhren-Oele auf ... 146
- ArtikelEine Studie über den Ankergang (Fortsetzung von No. 17) 147
- ArtikelC. Theod. Wagner's Fabrik elektrischer Uhren (Fortsetzung von ... 148
- ArtikelErinnerungen an "Chaux-de-Fonds"; seine Entwicklung und ... 148
- ArtikelAus der Werkstatt 149
- ArtikelVereinsnachrichten 149
- ArtikelVermischtes 150
- ArtikelBriefkasten 150
- ArtikelInserate 150
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1886) 185
- BandBand 10.1886 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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c©> i9) y iBintlou-Prils: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 85 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 80 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin SW., Harkgrafenstr. 105 zu richten. Juergemn Messels wijci x m Atanntminti-Preis: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäckel, Berlin SW., Markgrafen-Strasse 105. X. Jahrgang. Berlin, den 1. October 1886. * No. 19. Inhalt: Bekanntmachung des Central-Yorstandes. — Ueher die Ortsbestimmung zur See mit vorzüglicher Berücksichtigung des Chronometers. III. — Noch ein Wort über die praktischen Prüfungen der Uhrenöle auf ihre Oxidationsfähigkeit etc. — Eine Studie über den Ankergang. IX. — C. Theod. Wagner’s Fabrik elektrischer Uhren. III. — Erinnerungen an Chaux-de-Fonds; seine Entwickelung und Bedeutung als Mittelpunkt der schweizerischen Uhrenindustrie. IX. Aus der Werkstatt (Verbesserter Zusammensetzer). — Vereinsnachrichten (Meissner Hochland). — Vermischtes. — Briefkasten. — Anzeigen. Die RedaKtion und Expedition der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung:“ hehnden sich jetzt IP* Berlin SW., MarKgrafen-Strasse No. 105. Bekanntmachung. Aus verschiedenen Orten wurde uns mitgetheilt, dass in neuerer Zeit wieder Reisende der bekannten Berliner Abzahlungs- resp. Hausirgeschäfte mit grossen Lägern von Taschenuhren und Goldwaaren umherziehen, und dieselben in den Büreaus und Werkstätten von Bahnhöfen, in Fabriken und anderen Instituten zum Kauf anbieten resp. verkaufen. Wir nehmen hieraus Veranlassung, aufs Neue darauf hinzuweisen, dass das Hausiren mit Taschenuhren und Goldwaaren nach §§ 56 Tit. III und das Aufsuchen von Bestellungen resp. der Verkauf nach Mustern oder Proben an Privatpersonen den Reisenden nach §§ 44 Tit. II der Reichsgewerbeordnung gesetzlich verboten ist. — Der letztere Paragraph bestimmt ausdrücklich, dass das Aufsuchen von Bestellungen nach Mustern oder Proben nur zum Zweck des Absatzes an Personen, welche damit Handel treiben, geschehen darf. Wenn dem uns mitgetheilten gesetzwidrigen Treiben ein Ende ge macht werden soll, dann ist es unbedingt erforderlich, dass die Herren Collegen in vorkommenden Fällen bei der zuständigen Behörde Anzeige machen, und mit Beibringung von Beweisen auf Grund der oben an geführten Gesetzesparagraphen Bestrafung beantragen. Möge sich keiner der Herren Collegen durch die damit verursachten Mühen abhalten lassen, den Schutz, welchen uns die Reichsgewerbe ordnung nach dieser Richtung hin gewährt, in Anspruch zu nehmen. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäckel, Vorsitzender. Ueber die Ortsbestimmung zur See mit vorzüglicher Berücksichtigung des Chronometers. Von Professor Eugen Gelcich in Lussinpiccolo. (Fortsetzung von No. 18.) Ueber die Behandlung der Chronometer auf Schiffen haben wir Ge nügendes in unserer historischen Skizze gesagt. Hier sei bemerkt, dass Handelsschiffe gewöhnlich nur eine einzige Längenuhr mitnehmen. Kriegsschiffe dagegen und auch Dampfschiffe der grossen Gesellschaften, welche Fahrten nach den fernsten Gegenden des grossen und des in dischen Oceans unternehmen, haben wohl in den meisten Fällen drei Chronometer an Bord. Es gestaltet sich natürlich auch die ganze Be handlung der Längenuhren und überhaupt die Schiffsrechnung ganz anders auf Schiffen, die mehrere Uhren besitzen, als auf solchen, die nur einen einzigen Chronometer haben. Davon wollen wir später Nä heres sagen; vorläufig beabsichtigen wir nach allgemeinen Grundsätzen und möglichst populär zu zeigen, wie mit dem Sextanten und dem Chronometer die jeweilige geographische Lage eines Schiffes oder über haupt eines Punktes der Erdoberfläche bestimmt werden kann. Wir haben früher gesagt, dass die Daten, welche der Seemann braucht, um die beobachtete Höhe zu corrigiren, theils ein für alle Mal in Tafeln berechnet würden, theils aber den nautischen Jahrbüchern zu entnehmen sind. Ausser den Instrumenten muss also der Schiffscapitän sowohl die sogenannten „Nautischen Tafeln“ als das „Jahrbuch“ besitzen. Die nautischen Tafeln enthalten ausser den Logarithmen der gewöhnlichen Zahlen und jener der trigonometrischen Funktionen auch viele andere Tabellen, die den Zweck verfolgen, jede nautische Rechnung nach Mög lichkeit abzukürzen. Man muss nämlich bedenken, dass es in der Navigation nicht so gemüthlich zugeht, wie auf dem Lande, wo man sich Zeit nehmen kann, und wo es mit den Rechnungsresultaten keine Eile hat. Der Seemann sieht sich oft in Situationen versetzt, wo es sich darum handelt, nach Ausführung der Beobachtung so rasch als möglich Kenntniss über die Lage des Schiffes zu erhalten, wo häufig schon einige Mi nuten entscheidend sind. Bei solchen Gelegenheiten muss man darauf sehen, jede Rechnung rasch und sicher ausführen zu können. Dieses zu er reichen und um auch Irrthümer zu vermeiden, die fatal in ihren Folgen ausfallen können, haben die Astronomen und Mathematiker danach ge trachtet, so oft als es nur angeht die nautischen Rechnungen durch Tafeln nicht nur abzukürzen, sondern sie haben sich auch viele Mühe gege ben, um die mathematischen Formeln sehr einfach, mit Vermeidung von Zeichenwechsel und dgl. zu gestalten. Einige der Rechnungselemente, die man bei astronomischen Orts bestimmungen braucht, sind veränderlich, so z. B. die sphärischen Co- ordinaten der Gestirne, welche die Lage der letzteren auf der Himmelssphäre in Bezug auf den Aequator und auf seinen grössten Kreis bestimmen, der senkrecht auf den Aequator ist und durch den Frühlingsnachtgleiche punkt gedacht wird. Den Abstand eines Gestirnes vom Aequator nennt man dessen Deklination oder Abweichung, den Winkelabstand vom Deklinationskreis des Frühlingspunktes gegen Westen gezählt und am
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