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Dresdner Journal : 18.02.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-02-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191402180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19140218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19140218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-18
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Titel
- Dresdner Journal : 18.02.1914
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königlich Säehfisehev Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. «itwets« Nebenblätter: LandtagSbetlage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K S. Land- und Lande-kulturrentenbank-Berwaltuna, Überfichte« de» . S. Statistischen LandeSamt» über Et«. und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen de- K. S. LandeSverficherungSamt», Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes- BrandverficherungSanstalt, Berkaustkiste von Holzpflauzen auf den K. S. StaatSforstrevieren. Nr. 40. L> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Mittwoch, 18. Februar 1914. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. S -------' Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteil« 30 Pf., die 2 spalt,ge Grundzetle oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. aus Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bei der Reich-tag-ersatzwahl in Köln-Land wurde Kuckhoff (Z.) gewählt. Da» schwedische Ministerium Staaff ist endgültig entlaffen und da» neugebildete Kabinett v. Hammarftjöld ernannt worden. * Der Prinz zu Lüied ist i» London eingetroffen. Der neuernannte serbische Gesandte wurde in Sofia, der neue bulgarische Gesandte in Belgrad in feierlicher Audienz empfangen. Amtlicher Teil. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kaufmann Katzenstein in Leipzig das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Oldenburg verliehene Ehrenritterkreuz 2. Klasse des Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig annehme und trage. Se. Majestät der König habe» Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Berlagsbuchhändler vr. Georg Hirzel in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 3. Klasse annehme und trage. Ministerium de» Kultur und öffentliche» Unterricht-. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der ordentliche Professor an der Universität Leipzig vr. Steindorff die ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt verliehene erste Klasse des Anhaltischen Verdienstordens für Wissenschaft und Kunst annehme und anlege. Einfuhr von Schlachtvieh aus Osterreich-Ungarn. Das unter dem 15. Dezember 1913 (Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 293) erlassene Ver bot der Einfuhr und Durchfuhr von Schlachtrindern und Schlachtschafen sowie von Heu und Stroh aus der öster reichischen Bezirkshauptmannschaft Mährisch-Ostrau nach und durch Sachsen wird hiermit wieder aufgehoben. Dresden, am 15. Februar 1914. 216UV Ministerium de» Juueru. 1008 In den Amtsblättern abzudrucken. In Singwitz (Amtshauptmannschaft Bautzen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen 25»UV Dresden, den 17. Februar 1914. 1009 Ministerium des Juueru. An der Turnlehrer-Bildungsanstalt in Dresden wird vom 20. April bis 9. Mai 1914 ein Fortbildung»- lehrgang für Turnlehrer abgehalten, namentlich für solche Lehrer, die den Turnunterricht in Fortbildungs schulen erteilen oder erteilen wollen. Gesuche um Zu lassung sind unter Beifügung der in ß 13 der Be stimmungen vom 12. November 1912 (G.-u. B.-Bl. S. 488) geforderten Zeugnisse bei der Direktion der Turnlehrer- Btldungsanstalt, Dresden-A. 1, Carusstr. 30, von der weitere Auskunft erlangt werden kann, bis zum 1. März 1914 einzureichen. 168 Cem. Dresden, den 9. Februar 1914. Ministerium des Kultus und öffentliche» Unterrichts. . 867 Bezirkstierarzt Beterinärrat Professor vr.Fambach, bisher in DreSden-A., ist für den Veterinärpolizeibezirk Rochlitz in Pflicht genommen worden Hk225 Leipzig, am 16. Februar 1914. 1003 Königliche «reishauptmannfchaft. Ernennungen, Versetzungen re, im öffentlichen Dienste. I« Geschäftsbereiche de» MwisUrwaw der Fwaaze». Beim Flnanzmintsterium selbst, verstorben: Sekretär Fischer. — Angestellt: der Expedient bei der Bezirkssteuer, einnahme Meißen Fritzsche als Bureanassistent beim Finanz ministerium. (Amtliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Ankiiudigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. Lom Königlichen Hofe. Dresden, 18. Februar. Se. Majestät der König wohnte vormittags Rekrutenbes ichtiguugeu beim Schützenregiment Nr. 108 bei und unternahm mittags mit Sr. Durchlaucht dem Fürsten und Ihrer Kaiser!, und Königl. Hoheit der Frau Fürstin von Thurn und Taxss und Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen eine» Ausflug nach Moritzburg, wo im Jagdschlösse die König!. Tafel stattsand. Nach Besuch der Fütterung erfolgte die Rückkehr nach Dresden. Mitteiluugeu aus -er öffentlichen Verwaltung. OberverwMtimgo-erich«. Die Eigentümer des au der Ecke der Wiesentorstraße und des Königsufers in TreSden-N. gelegenen Grundstücks erhoben gegen die neue über di« Bebauung des Königs- uferS ausgestellte Planung Widersprach, weil hiernach unmittelbar vor ihrem Hause und entlang ihrem Garten der 3 w hohe Damm des Künigsusers hingeführt werden solle und die aus den benachbarten Grundstücken geplanten hohen Gebäude am künftigen Künigsufer den Bewohnen! ihres Hauses den freien seitlichen Ausblick voll ständig verdecken würden. Der hierdurch dem Grundstücke zu- gejügte Schaden sei in Geld überhaupt nicht zu ersetzen. Außer dem fühlten sie sich dadurch beschwert, daß ein Teil ihres Grund stücks von der neu vorgeseheuen Fluchtlinie dec Wiesentorstraße geschnitten werde. Nach Zurückweisung des Widerspruchs und nach Eingang des hiergegen erhobenen Rekurses, in welchem das Vor- liegen der im 8 11 Abs- 2 der Bauordnung für eine Planändcrung geforderten gewichtigen öffentlichen Interessen bestritten wurde, er suchte der Stadtrat d«n Akademischen Nat und die Hochbau abteilung der Technischen Hochschule um eine gutachtliche Äußerung. Der erstere sprach sich folgendermaßen auS: Tie jetzt noch geltende Regelung der Bebauung des KönigSuserS mit einer geschlossenen Häuserreihe von durchgehend fünf Geschossen und 22 m Hauptsimshöhe sei nicht vereinbar mit den jetzigen Grund sätzen des Städtebaues über die schöne Ausgestaltung einer bevor zugten Stadtgegend. Es unterliege keinem Zweifel, daß durch solche Bauweise eines der schönsten Städtebilder zerstört würde, da an Stelle der jetzt reizvoll wirkenden Silhouette der Neustadt eine erschreckend nüchtern wirkende, hohe Fafsadenkulisse treten würde, die zudem den Eindruck einer Einengung deS Elbgeländes hervor- rufen müßte. Bei dem großen Interesse, das die gebildete All gemeinheit heute an der baulichen Entwicklung einer Großstadt nehme, müsse ein gewichtiges öffentliches Interesse zur Abänderung der bestehende» Bauweise als vorliegend anerkannt werden. Man dürfe hoffen, daß im allgemeinen bei Abänderung des BebaungS- planes und der Bebaunngsbestimmungen im Sinne des vor- liegenden Entwurfes ein schönes Städtebild entstehen werde, das b«i allem Entgegenkommen an berechtigte neuzeitliche Forderungen doch den typischen Charakter der Neustadt zu erhalten verspreche. Di« Hochbauabteilung der Technischen Hochschule kommt in ihrem «utachten zu dem Ergebnisse, daß der jetzt gültige Be- bauungSplan, der eine geschloffene Häuserreihe von durchgehend fünf Geschaffen mit 22 m Hauptsimshöhe vorsehe, sich mit den heutigen Grundsätzen des StädebaueS nicht verein baren lass«, und daß ei» „gewaltige-" Interesse daran bestehe, die Bestimmungen diese» Bebauungsplanes abzu ändern. Der Erlweinsch« Entwurf sei ein« „gtradrzu glänz«nd« Lösung des Problems'. B«i Einberichtung deS Rechtsmittels er- suchte der Stadtrat, zunächst nur darüber zu entscheiden, ob die im AU Abs. 2 der Bauordnuttg für eine Planänderung geforderten gewichtigen öffentlichen Interessen vorlägen, da diese Frage grund- legend für die Weiterbehandlung der ganzen Angelegenheit sei. Die Kreishauptmannschaft entsprach diesem Anträge und verwarf den Rekurs. Die Anfechtungsklage hat da» OberverwaltungSgericht abgewiesen. Au» seinem Urteile ist folgendes wiederzugeben. Bereits iu einem Urteile vom Jahre 1S01 sei ausgesprochen worden, daß auch da» aus ästhetischem Gebiete liegende Interesse an der freie» und schönen Entwicklung einer Stadt zu den ge wichtige» öffentlichen Interessen gehöre. Bon dieser Ansicht ab- zugehen, lieg« kein Anlaß vor, und zwar um so weniger, al» der 8 11 Zisf. 2 der Dresdner Bauordnung den Fall, daß au» der artigen Erwägungen ein festgestellter Bebaunng»plan geändert werden könne, durch di« Verweisung auf 8 7 besonder» vorsehe. Dort sei der allgemein« Grundsatz au»g«sproch«n, daß bei Aus stellung von Bebauungsplänen „vorzua-weise" auch aus da» gute AuSsthen und „in bevorzugter Lage auf die künstlerisch schöne Wirkung de» Straßen- und Platzbild«»" Rücksicht gtnom men w«rd«n soll«. Da k«in Zw«is«l darüb«r bestth«, daß da» König»- ufer zu den bevorzugtesten Lagen der Stadt Dresden gehör», müsse ohne weitere» onerkannt werd««, daß di« Änderung lw« geltenden Plane» durch gewichtige öffentlich« Interessen gellten erscheine, sobald feststeh«, daß dieser d«« vom städtebaukünsUtrischen Standpunkte an» zu stellenden Anforderung«« nicht entsprech«. Ter Ansicht der Vorinstanzen, daß die Bauvorschriften des gelten den Planes, wonach am Königsufer in geschloffener Häuserreihe fünf Geschoß hohe Gebäude zugelassen seien, keine ausreichende Gewähr für eine solche Ausgestaltung des KönigSuserS bieten, wie sie im Interesse der Erhaltung eines schönen Stadtbildes an dieser ganz besonders hervorrageuden Stelle notwendig erscheine, könne sich der erkennende Senat nur anschließen. Mit Recht weise die Kreishauptmannschaft auf die wenig befriedigende bauliche Entwicklung deS Johannstädter Ufers hin. Die Un zulänglichkeit des geltenden Bebauungsplanes in städtebaukünst lerischer Hinsicht ergebe sich auch in überzeugender Weise aus den oben wiedergegebeuen beiden Gutachten. Wenn die Kreis- hauptmanuschaft auf Antrag des Stadtrates zunächst nur die Frage geprüft habe, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Planänderung vorliegen, auf die neue Planung aber und die hiergegen geltend gemachten Einwendungen noch nicht eingegangen sei, so vermöge das OberverwaltungSgericht in dieser Teilung eine unzulässige, den Grundsätzen des geschriebenen oder ungeschriebenen Rechts über das Verwaltungsverfahren wider sprechende Sachbchandlung nicht zu erblicken. Soweit hierdurch nicht die Interessen der Partei beeinträchtigt würden, müsse die Entschließung darüber, ob auS Zweckmäßigkeitsgründen zunächst mir eine Teilentscheidung über ei» eingewendetes Rechtsmittel er gehen solle, dem pflichtmäßigen Ermessen der Verwaltungsbehörden überlassen bleiben. Deutsches Reich. Reichstagsersatzwahl in vSin Land. Kuckhoff (Z.) gewählt. Evln, 17. Februar. Bei der heutigen Reichstags- erjatzwahl in, Wahlkreise Cöln-Land ist der Zentrums- kandivat Kuckhoff mit 35587 Stimmen gewählt worden. Ter Redakteur Sollmanu (foz.) erhielt 24511 u»d Schlosser Ccaruppe (»l.) 6477 Stimmen; 13 Stimmen waren zersplittert. Preußisches Abgeordnetenhaus. Aus der Bndget komMission. Berl in, 17. Februar. In der Budgetkommission des Preußischen Abgeordnetenhauses erklärte der Haudelsminister auf eine Anfrage, daß die Denkschrift betreffend den zweiten Teils des Gesetzes zur Sicherung der Bauforderungen in der zweiten Hälfte des Monats März dem Ab- gcordnetcnhause zugehen werde. Ferner erklärte der Minister hinsichtlich des Zugabewesens, daß über die ge setzliche Regelung Verhandlungen zwischen de» Ressorts schwebten. Auf eine Anfrage wegen Neuerrichtung von Landkrankenkassen legte der Minister dar, daß die Neuerrichtung durch Verfügung der Aufsichtsbehörden er folgen könne. Hinsichtlich der geplante» Dresdner Ausstellung für das deutsche Handwerk erklärte ein Regierungskommissar, der Minister habe eine Entschei dung noch nicht getrosten. Eine größere Summe stehe für diesen Zweck zurzeit nicht zur Verfügung. Reichslänvische Zweite Sammer. Straßburg i. Els., 17. Februar. Die Zweite Kammer des elsaß-lothringischen Landtag» be schäftigt« sich in ihrer Nachmittagssitzung mit dem Etat des Statthalters, wobei Abg. Emmel (soz.) an die Regierung die Frage stellte, wa» der Statthalter getan habe, um den Irrtum de» Reichskanzler» im Preußische» Herrenhause richtigzustellen, daß der Kaiser die elfaß- lothringischen BundesratSstimmen instruiere. Die» würde mit den tatsächlichen verfassungsmäßige» Be stimmungen in Widerspruch stehen. Redner vertrat die Ansicht, daß dem Landtage auf Grund seines Kontrollrechtes eine Übersicht über die Stellungnahme der Bevollmächtigten zum Bundesrate vorzulegen sei. Die Regierung solle sich ferner darüber äußern, ob sie zu de» Ausnahmegesetze» (Beschränkung der Preß- und Ver- ein-sreiheit) ebenso Stellung nehmen wolle, wie die alte Regierung. Als Redner noch eine große Reihe weiterer Fragen ausgeworfen hatte, wurde er vom Präsidenten aufacfordert, zur Sache zu sprechen. Nach langer Ge- schästsordnnngsdebatte, und nachdem der Abg. Emmel ge endet hatte, ergriff Staatssekretär Graf v. Roe dern das Wort. Er verwies aus de» Paragraphen 2 der elsaß-lothringischen Verfassung, wonach der Statthalter die Bundesrat-bevollmächtigten ernennt und instruiert. Es sei ihm erinnerlich, daß der Reichskanzler nur meinte, in der Praxi- würde sich eine Divergenz nicht ergeben können Wer die Fälle, die den BundeSrat beschäftigen, kenne, der werde zuaeben müssen, daß eine Übersicht der Instruktionen der Buudesratsdevollmächtigten praktisch uicht möglich sei. Bei den großen wirtschaftlichen und allgemein politische« Fragen werde die Regierung stell über di« Richtlinien ihrer Politik Auskunft gebe». Die Frage der Raderung reichsgesetzlicher Bestimmung«! auf den Gebieten des Preß- und Bereinsrechßes
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