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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 10.09.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-09-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490910016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849091001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849091001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-09
- Tag1849-09-10
- Monat1849-09
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 10.09.1849
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2814 Auswahl des Königs und die Ernennung der Präsidenten selbst zu gewärtigen, welcher dann die Wahl der beiden Sccrctaire unmittelbar folgen dürfte. Alle sechs Candidaten gehören dem rechten Centrum der Kammer an. — Nachdem gestern schon die beiden Kinder des Kö nigs hier cingetroffen, wird diesen Nachmittag die Königin von Grie chenland und Abends das königl. Ehepaar selbst hier im Schlosse er wartet. — Da die frühere Absicht, für den Dienst in öffentlichen Sitzun gen eine entsprechende Amtstr acht, nämlich Talare einzuführen, wie sie von den Richtern in den öffentlichen Gerichtssitzungen Frankreichs, Belgiens, Englands seit dem Bestehen der Oeffcntlichkeit des Gerichts verfahrens getragen werden, den Beifall der zur Begutachtung aufge- foderten Gerichtshöfe nicht erhalten hat, fodert das Staatsministcrium -er Justiz neuerdings die Gerichtshöfe zu Begutachtungen bezüglich einer der Würde wie den Anfoderungen der Bequemlichkeit und Wohl feilheit entsprechenden Amtstracht für öffentliche Richter auf. (A. Z.) Der König wird jedenfalls die Kammern selbst eröffnen, wodurch die früher verbreitete Ansicht, als ob Prinz Luitpold diaftlben eröffnen würde, widerlegt wird. Nur für den Fall, daß der von den Abgeord neten abzuleistende Eid wieder unter dem bekannten Vorbehalt abgege ben würde, sollte die Kammcreröffnung durch einen Stellvertreter und zwar durch einen Minister stattfinden; denn man war von Seite der Regierung fest entschlossen, die den Eid bloß bedingungsweise abzulei sten gewillten Abgeordneten sofort zurückzuwciscn, was natürlich zu 'unerquicklichen, in Gegenwart deö Königs unschicklichen Debatten Veranlassung gegeben hätte. Nun ist aber die Reichsverfassungsfrage beseitigt und wird die Linke den Eid unbedingt ableistcn, weshalb die genannten Besorgnisse und muthmaßlichen Störungen hinwegfallen. Die Eröffnung des Landtags kann morgen noch nicht stattfindcn, da sich die Constituirung der Kammer der Rcichsräthe verzögert, weil die nöthige Hälfte der Mitglieder dieser Kammer (26) noch nicht ein getroffen ist. (N. C.) — In Nürnberg hat sich eine Anzahl der achtbarsten Bürger ver einigt und eine Adresse an den König entworfen, worin derselbe um Amnestie sür alle seit dem März 1848 begangenen politischen Ver brechen und Vergehen, resp. um Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs an die Kammern, gebeten wird. . (N. C.) Äus Unterfranffen, 27. Aug. Unterm 21. Aug. wurde vom königl. Regierungspräsidium sämmtlichcn königl. Stellen ein Erlaß mit- getheilt, „Verunglimpfung von Behörden durch die Presse" betreffend. In diesem Erlasse wird von der Voraussetzung ausgegangen, daß zwar manche Angriffe in Schmähblättern wegen ihrer Gemeinheit eine Er widerung unmöglich machen; allein wo eS sich'um Erdichtung, Ent stellung oder Unterdrückung von amtlichen Thatsachen handle, da sei Schweigen um so mehr am unrechten Platze, weil an vielen Orten nur eine und dieselbe Zeitung und oft gerade nur ein Blatt destructi- ver Tendenz gelesen werde und das Publicum, wenn immer nur solche Schmäh- und Lügenartikel ihm aufgetischt werden, ohne daß eine Er widerung in demselben Blatt erfolgt, zuletzt an der Wahrheit dersel ben nicht mehr zweifeln zu dürfen glaube. Da nun gegen solchen Un fug in dem Landtagsabschiede vom 4. Jun. 1848 tz. 10, die Ver fügung getroffen sei, daß der Herausgeber einer Zeitung oder perio dischen Schrift schuldig sei, in Beziehung auf die in denselben vorge- tragenen Thatsachen jede amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigung unentgeltlich, sowie jede andere Berichtigung des Angegriffenen gegen die gewöhnlichen Jnsertionsgcbühren sogleich nach deren Mittheilung in das nächstfolgende Blatt, Stück oder Heft, bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 25 Fl., aufzunehmen, so erklärt das Regierungö- präsidium wörtlich: Um einerseits die wohlwollende Absicht der oben an- gezozencn Stelle des Landtagsabschieds vom 4. Jun. 1848 zu realisircn, andererseits der durch Uebelwollende intendirten Eompromittirung deS öf fentlichen Ansehens pflichtgetreuer Beamten entgegenzutretcn und den hä mischen Angriff absichtlich entstellender Lüge durch die ehrlichen Waffen ungeschminkter Wahrheit siegreich zu entkräften, sieht sich das königl. Re gierungspräsidium, welches die Wahrung der Ehre sämmtlichcr ihm unter gebenen Beamten und deren allseitige Vertretung als eine seiner theuersten Obliegenheiten erkennt, veranlaßt, Folgendes zu verfügen: So oft in einem Zeitungsblatte gegen eine öffentliche Behörde oder einen Beamten ein An griff gerichtet ist, welcher Thatsachen unrichtig anführt, ist sofort von der betreffenden Behörde oder dem betheiligten Beamten eine Berichtigung die ses Angriffes auf Grundlage der Acten zu entwerfen. Dieser für die öf fentliche Bekanntmachung in dem angreifendcn Blatte bestimmte Aufsatz ist sodann mit den einschlägigen Acten mit möglichster Beschleunigung an das königl. Regierungspräsidium vorzulcgen, welches Angriff wie Berich tigung der sorgfältigsten Prüfung unterstellen und die entsprechende Ent- schlicßung hierauf zu erlassen nicht anstehcn wird. Dabei wird das königl. Regierungspräsidium, welches den in dem seiner Verwaltung unterstellten Regierungsbezirk erscheinenden Zeitschriften und Lagblättern die sorgfältigste Aufmerksamkeit widmet, veranlassen, daß solche Artikel, welche in die oben bezeichnete Kategorie sich reihen, den betheiligten Beamten alsbald zur Kcnntniß gelangen, damit dieselben in den Stand gesetzt werden, auf dem oben angedeuteten Wege das zur Wahrung der amtlichen Ehre Entspre chende alsbald vorkehren zu können. (M. I.) Aus der Pfals, 1. Sept. Unsere Geschworenen hatten gestetsi über die erste politische Anklage zu erkennen. Zwei angesehene Männer von Mutterstadt, vr. .Böhlig und Geschäftsmann Schmitt!, waren angeklagt, die Zerstörung dek Eisenbahn veranlaßt zu habet», als im Mai d. I. preußische Truppen zur Witbesetzung der Festung Landau heranzogen. Die Rathskqmmer des Bezirksgerichts zu Fvan» kcnthal hatte einstimmig die Niederschlagung der Sache beantragt. Die Staatsbehörde hatte Opposition dagegen eingelegt, und die Anklage kammer des zweibrückcr Appcllhofs (die Centralstelle für die politische Untersuchung in der Pfalz) hatte mit einfacher Stimmenmehrheit auf Anklage erkannt. Nach Maßgabe der Resultate der Verhandlung war aber gar nichts Anderes als eine Freisprechung möglich, die denn auch erfolgte. (D.k.Z.) Tübingen, 4. Sept. Gestern Nacht war unser Markt der Schau platz einer wüsten Schlägerei, die sich an verschiedenen Orten der Stadt, in der Neckargasse und in der Nähe des Gerichtshofs gegen IL Uhr Nachts entwickelte, sich nach und nach auf den Marktplatz ver pflanzte und da zu einer förmlichen Schlacht sich entwickelte, bei wel cher beide Parteien, nämlich Bürger und Studenten, mit den blanken Waffen, welche die Meisten erst im Laufe der Händel zu Hause holten, aufeinander einhieben. Nicht weniger als zwei Stunden bis gegen 1 Uhr Nachts dauerte dieser schändliche Auftritt, und cs kamen viele und zum Theil sehr schwere Verletzungen dabei vor. Wer die Schuld an dieser Schlägerei trägt, darüber hört man sehr verschiedene Erzählun gen; die bereits eingelcitetc Untersuchung wird hoffentlich die Schuldi gen bald ans Licht ziehen. Denn eine solche Metzelei zwischen etwa 40 Personen mitten in der Stadt und zwei Stunden lang dauernd, ist ein wahrer Hohn für die Gesittung einer Stadt und dazu einer Uni versitätsstadt. (Tüb.J.Bl) — Gegen den frühem deutschkatholischen Prediger Loose von Stutt gart ist ein Steckbrief wegen versuchten Hochverraths erlassen »vpkden. — Der Stadtrath von Nürtingen hat beschlossen, zu Entdeckung der Anführer und Theilnehmer an den am 2. Sept, vorgekommenen Excessen eine Belohnung von 150 Fl. für Diejenigen gemeinschaft lich auszusetzen, welche dem Gerichte solche Thatsachen benennen können, die zu Entdeckung der Thäter führen. (Nürt. W. Bl.) Utm, 5. Sept. Heute ist die von Frankfurt hierher gesendete Militaircommission, General v. Eberle rc., wieder ahgrreist, nachdem sie sich über den Festungsbau jehr vorthcilhaft geäußert haben soll. Wie verlautet, sind neue Gelder von dem Reichsministerium an- gekommcn, um mit allerdings sehr verminderten Kräften den Bau auch auf dem linken Ufer fortsctzen zu können. Es ist dadurch möglich ge worden, wenigstens den Stamm der alten, seit Jahren erprobten Ar beiter und Aufseher beizubehalten. (S> M.) — In Folge der Untersuchungen, welche die ringensche Regierung über mehre bei den letzten Bewegungen Be- »heiligte verhängt hat, sind zwei durch ihre politischen Treibereien schwer gravirte Schullehrer von ihrem Amte vorläufig fuöpendirt worden; Andere, in der Meinung, ein gleiches Schicksal von sich ab wenden zu können, haben ihren Fehltritt der Regierung freiwillig be kannt, Verführung vorgeschutzt und Besserung gelobt. Dessenungeachtet sollen noch mehre dergleichen Amtsentsetzungen nachfolgen. (P. A.Z.) — Zur Theilnahme an den Präliminarien behufs der Abtretung der Fürstcnthümer Hohen,olkern an die Kröne Preußen, welche vreußischer- seits durch den geh. FinaMath v. Stünzner und hohenzollern - sigma ringenscherseits durch den Regierungspräsidenten v. Sallwürck und den Gcheimrath v. Weckherlin gepffogen werden, ist der geh. Finanzraty v. Billing in Auftrag des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen am 3. Sept, in Sigmaringen eingetroffen. (P. A. Z.) ' Karlsruhe, 6. Sept. Der Großherzoa hat der Bürgerwehr von Karlsruhefür ihre treue und feste Haltung während der Re volution eine bleibende Anerkennung durch Erlassung nachstehender höch sten Ordre ertheilt: Die Bürgerwehr meiner Residenzstadt Karlsruhe hat während der ganzen Dauer der revolutionairen Gewall und während fast alle übrigen treugesinnten Bürger des Landes von Furcht und Schrecken niedergchalten wurden, solche treue Gesinnungen für mich und mein Haus an den. Lag gelegt und selbst in dem gefährlichsten Momente mit Muth und Hingebung bethätigt, daß ich mich gedrungen fühle, diesem EorpS eine bleibende Anerkennung dafür zu crtheilcn. Ich befehle daher, haß den Fahnen, welche von meiner Gemahlin, der Troßherzogin königl. Höh., als Anerkennung des Verhaltens in den Februar- und Märztagen 1848 Veit vier Bannern der Bürgerwehr meiner Residenzstadt Karlsruhe verliehen worden sind, alle Ehrenbezeigungen erwiesen werden, welche die Kriegs» dienstvorschriften den großherzogl. Fahnen der Linie zuerkennen. Karlsruhe, 4. Sept. 1840. (Gez.) Leopold. — Der Deutschen Zeitung schreibt man au« Baden vom «. Sept.: Sicherm Vernehmen nach sollen die von den Standgerichten gefällte« To des urtel über die des HochverratHS Angeklagten nicht länger voll zogen werden, wenn sie nicht einstimmig gefällt wurden. Uastatt, 5. Sept. Von dem Standgerichte sind heute wieder zwei Angeklagte, Christian Sch olderer von Lahr und Georg Häuf*
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